V O R A N S C H L A G
der Landeshauptstadt Innsbruck
für das Rechnungsjahr 2015
V O R A N S C H L A G
der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2015
E I N W O H N E R Z A H L
der Landeshauptstadt Innsbruck Wohnbevölkerung nach der letzten
Volkszählung zum 31. Okt. 2011 119.617 Wohnbevölkerung gem. § 9 Abs. 9
FAG 2008 (Stichtag 31. Okt. 2013) 124.386 Bevölkerungsstand 2014 (31. Okt. 2014)
mit Erst- und Zweitwohnsitz 151.144
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
===================================
Einwohnerzahl der Stadt Innsbruck 1
Gebietsumfang der Stadt Innsbruck 4
Haushaltssatzung 5 - 9
Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 11 - 16
Vorbericht 17 - 20
Gesamtübersicht
Gruppensummen 22 - 23
Abschnittssummen 25 - 30
Voranschlags-Querschnitt 31 – 34
Ordentlicher Haushalt
Gruppe 0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 36 - 127
Gruppe 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 128 - 145
Gruppe 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 146 - 201
Gruppe 3 Kunst, Kultur, Kultus 202 - 241
Gruppe 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 242 - 271
Gruppe 5 Gesundheit 272 – 291
Gruppe 6 Straßen und Wasserbau, Verkehr 292 - 313
Gruppe 7 Wirtschaftsförderung 314 - 321
Gruppe 8 Dienstleistungen 322 - 383
Gruppe 9 Finanzwirtschaft 384 - 423
Sammelnachweise 501 - 519
Leistungen für Personal, Pensionen und Ruhebezüge 520 – 527
Einmalige Einnahmen 528
Laufende Maßnahmen für die Infrastruktur 529 - 533
Finanzzuweisungen, Zuschüsse und Beiträge von und an Gebietskörperschaften 534 - 536
Zuführungen an und Entnahmen aus Rücklagen 537
Schuldenstand und Schuldendienstvorschau 538 - 545
Vergütungen 546
Dienstpostenplan - Hoheitsverwaltung 547
Jahres- und Sondersubventionen 549 - 552
Untervoranschlag und Dienstpostenplan Gestellungsbetrieb 553 – 564
Heime Westendorf 565 - 567
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis 569 - 575
Erläuterung der Abkürzungen:
AO Außerordentlicher Haushalt KDG Kindergarten
AOB Anordnungsberechtigung KDH Kinderheim
BS Berufsschule NMS Neue Mittelschule
DK (in Spalte KZ) Deckungsklasse OH Ordentlicher Haushalt
EE (in Spalte KZ) einmalige Einnahmen SN (in Spalte KZ) Sammelnachweis
FF Freiwillige Feuerwehr SU (in Spalte KZ) Sammelnachweis-Subvention
FH Friedhof TA Teilabschnitt
GA (in Spalte KZ) gebundene Ausgabe Va/Re Voranschlags-Querschnitt
HS Hauptschule VS Volksschule
IA (in Spalte KZ) Infrastrukturmassnahmen
GEBIETSUMFANG DER STADT INNSBRUCK 10.491 ha davon entfallen auf:
Bauflächen 422 ha
Wege, Straßen, Plätze 512 ha
Bahnanlagen 92 ha
landwirtschaftlich genutzte Flächen 845 ha
Gartenland 931 ha
Wälder 3.717 ha
Gewässer 157 ha
Sonstige Flächen 3.815 ha
H A U S H A L T S S A T Z U N G 2015 ---
(genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss vom 2. Dezember 2014) I.
Gemäß § 57 Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck, LGBl. Nr. 53/1975, in der geltenden Fassung, setzt der Gemeinderat den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2015 wie folgt fest:
Ordentliche Gebarung Außerordentliche Gebarung
--- ---
Einnahmen 330.544.300 Einnahmen 82.334.000
Ausgaben 339.964.700 Ausgaben 82.334.000
Zuschuss 9.420.400
Die Aufgliederung dieser Beträge auf die einzelnen Voranschlagsposten ist in den Anlagen ausgewiesen.
Gemäß § 54 Abs. 4 des Innsbrucker Stadtrechtes genehmigt der Gemeinderat den Dienstpostenplan für das Rechnungsjahr 2014 mit einer Gesamtanzahl von 1.453. Die Aufgliederung dieser Dienstposten ist in den Anlagen enthalten.
III.
Gemäß § 57 Abs. 3 des Stadtrechtes werden im Haushaltsjahr 2015 Gemeindeabgaben nach folgenden Rechtsgrundlagen im nachstehend angeführten Ausmaß erhoben:
1. Die Grundsteuer nach dem Grundsteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 149/1955, in der geltenden Fassung und dem Grundsteuerbefreiungsgesetz 1987, LGBl.
Nr. 64/1987, in der geltenden Fassung.
Die Hebesätze werden gemäß § 27 Grundsteuergesetz 1955 und § 15 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl. Nr. 103/2007, in der geltenden Fassung, für das Jahr 2015 wie folgt festgesetzt:
a.) Grundsteuer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Hebesatz 500 v. H. des Steuermessbetrages
b.) Grundsteuer von den Grundstücken
Hebesatz 500 v. H. des Steuermessbetrages
2. Die Kommunalsteuer nach dem Kommunalsteuergesetz 1993, BGBl. Nr. 819/1993 vom 30.11.1993, in der geltenden Fassung.
3. Die Vergnügungssteuer aufgrund des § 15 Abs. 3 Z 1 Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl. Nr. 103/2007, in der geltenden Fassung und nach dem
Vergnügungssteuergesetz 1982, LGBl. Nr. 60/1982, in der geltenden Fassung mit den gesetzlichen Normalhöchstsätzen, soweit im Folgenden nichts
anderes bestimmt ist.
a.) für Sportveranstaltungen, Schulbälle, Hochzeiten, den Besuch von Museen/Panoramen, Tiergärten und Tierschauen von Zirkussen, sowie von Konzerten, Kleinkunstvorträgen, Vorträgen, Filmvorführungen, Tanztheater- und Sprechtheatervorstellungen und dergleichen, bei denen der kulturelle oder volksbildende Charakter überwiegt und die ohne Verbindung mit einer Tanzbelustigung von in Innsbruck ansässigen Kulturvereinigungen und Institutionen durchgeführt werden, sofern die Veranstaltung nicht über den üblichen Vereinsrahmen hinausreicht, 0 % vom Eintrittsentgelt.
b.) für Zirkusveranstaltungen, Besichtigung von Sportanlagen, die mechanische Wiedergabe musikalischer Stücke , soweit damit keine Tanzbelustigung verbunden ist (konzert-typische Darbietungsmusik), sowie die oben angeführten kulturellen und volksbildenden Veranstaltungen, welche von Agenturen und anderen als unter lit. a.) angeführten Veranstaltern durchgeführt werden, 4 % vom Eintrittsentgelt.
c.) für Tiroler Abende mit qualitätsvollem und kulturellem Chararkter 8 % vom Eintrittsentgelt.
d.) für Ballveranstaltungen mit lebender Musik, Feste für Studierende mit Tanz, Tiroler Abende mit Showcharakter, das Ausspielen von Geld und Gegenständen, Besichtigungen von Sehenswürdigkeiten, Modeschauen, Showveranstaltungen und Ausstellungen, soweit sie gemäß lit. a.) nicht mit 0 % festgesetzt sind, sowie für Gästebobfahrten und Hallen-Go-Kart-Veranstaltungen, 15 % vom Eintrittsentgelt.
e.) für Glücksspielautomaten im Sinne des § 18 Abs. 3 lit. b und c Vergnügungssteuergesetz in Verbindung mit § 18 Abs. 5 leg. cit. wird gemäß § 20 leg.
cit. die Pauschsteuer mit EUR 440,-- für jeden angefangenen Monat festgesetzt.
f.) die in den §§ 16 Abs. 2, 17 Abs. 1 Ziff. 1 - 3 und 5, 18 Abs. 4 und 19 Abs. 1 Vergnügungssteuergesetz festgesetzten Sätze werden im doppelten Ausmaß erhoben.
g.) § 22 Vergnügungssteuergesetz gilt auch für Veranstaltungen, deren Ertrag für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.
4. Die Hundesteuer aufgrund des § 15 Abs. 3 Z 2 Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl. Nr. 103/2007, in der geltenden Fassung, des Tiroler Hundesteuergesetzes, LGBl. Nr. 3/1980, sowie der Hundesteuerordnung 2013 für die Stadt Innsbruck, Gemeinderatsbeschluss vom. 13.12.2012, mit den vom Gemeinderat am 2.Dezember 2014 beschlossenen Sätzen.
5. Der Erschließungsbeitrag nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011 - TVAG 2011, LGBl. Nr. 58/2011, in der geltenden Fassung, unter Anwendung eines Einheitssatzes von EUR 5,78, das sind 5 % des mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 13.11.2001, LGBl. Nr.
103/2001, für das Gebiet der Stadt Innsbruck festgelegten Erschließungskostenfaktors.
Erschließungskostenfaktors.
7. Der Gehsteigbeitrag nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011 - TVAG 2011, LGBl. Nr. 58/2011, in der geltenden Fassung, unter Anwendung eines Gehsteigbeitragssatzes von EUR 2,88, das ist ein Hundertstel der durchschnittlichen Kosten für die Herstellung eines m
2zeitgemäßer Gehsteigfläche von EUR 288,--.
8. Die Abgabe für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber befindlichen Luftraumes nach dem Tiroler Gebrauchsabgabegesetz, LGBl.
Nr. 78/1992, in der geltenden Fassung, mit einem Hundertsatz von 6 v. H. der Leistungsentgelte. Die Abgabenschuldner(innen) haben jeweils zum 1.
Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November eine Vorauszahlung in der Höhe von jeweils 25 v. H. des Abgabenbetrages des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zu leisten. Verbleibende Abgabenschuldigkeiten sind mit der nächsten Vorauszahlung zu entrichten, Guthaben sind den Abgaben- schuldner(inne)n spätestens bis zum übernächsten Vorauszahlungstermin zu erstatten.
9. Gebühren von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen, insbesondere
a.) die Abfallgebühren nach der Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2012, Gemeinderatsbeschluss vom 23.02.2012 in der geltenden Fassung, mit den vom Gemeinderat am 2. Dezember 2014 beschlossenen Sätzen.
b.) die Gehwegreinigungsgebühren nach der Gehwegreinigungsgebührenordnung, Zl. III - 3458/1971, in der geltenden Fassung, mit den vom Gemeinderat am 2. Dezember 2014 beschlossenen Sätzen.
c.) die Marktgebühren nach der Marktgebührenordnung, Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.2000 abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.06.2001 und 14.07.2011, in der geltenden Fassung, mit dem vom Gemeinderat am 2. Dezember 2014 beschlossenen Gebührentarif.
d.) die Gebühren für die Benützung der städtischen Friedhöfe nach der Friedhofsgebührenordnung, Gemeinderatsbeschluss vom 04.12.1997, in der gel- tenden Fassung, mit den vom Gemeinderat am 2. Dezember 2014 beschlossenen Sätzen.
e.) die Gebühren für die Leistungen der Wasenmeisterei zu den vom Gemeinderat am 2. Dezember 2014 beschlossenen Sätzen.
10. die Parkabgabe aufgrund des § 15 Abs. 3 Z 5 Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl. Nr. 103/2007, in der geltenden Fassung, des Tiroler Parkabgabe- gesetzes 2006, LGBl.Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, und der Innsbrucker Parkabgabeverordnung, Gemeinderatsbeschluss vom 26.01.2006, in der geltenden Fassung.
11. die Verwaltungsabgaben aufgrund der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung.
Der Voranschlag 2015 entspricht den Bestimmungen der § 10 und 11 des Gesetzes über die risikoaverse Finanzgebarung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, sowie sonstiger öffentlicher Rechtsträger in Tirol, LGBl. Nr. 157/2013 vom 6. November 2013 als strategische Jahresplanung und Bericht über Finanzgeschäfte sowie das Schulden- und Liquiditätsmanagement.
V.
Die Bürgermeisterin ist ermächtigt, Darlehen im Sinne des § 67 Abs. 2 des Innsbrucker Stadtrechtes für Zwecke der laufenden Kassengebarung (Kassenkredite) im gesetzlich zulässigen Höchstausmaß aufzunehmen, sowie Veranlagungen des ertragsfähigen Vermögens der Stadt im Sinne des § 63a Abs. 2 des Innsbrucker Stadtrechtes vorzunehmen.
Innsbruck, am 10. Dezember 2014
Die Bürgermeisterin:
Mag.
aChristine Oppitz-Plörer e. h.
(Mag.
aChristine Oppitz-Plörer)
AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DEN VORANSCHLAG 2015 ---
Auf Grund der Bestimmungen des IV. Abschnittes des Stadtrechtes der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck, der die Haushalts- und Finanzwirtschaft regelt, treffe ich folgende Verfügungen:
1. Allgemeines
Das Budget 2015 (Voranschlag, Haushaltsplan) bildet die alleinige Grundlage für die Haushaltsführung der Stadt. In ihm sind alle im Rechnungsjahr 2015 zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben aufgenommen. Alle Ansätze des Voranschlages sind für die Gebarung bindend.
Auf die Erzielung der Einnahmen im veranschlagten Ausmaß ist besonders Bedacht zu nehmen.
Die vorgesehenen Ausgabenansätze stellen grundsätzlich unüberschreitbare Höchstbeträge dar. Sie dürfen nur für die bei den einzelnen Voranschlagsposten bezeichneten Zwecke verwendet werden. Bei ihrer Bewirtschaftung ist streng auf die Gebote der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu achten.
Bei den zu Deckungsklassen oder Sammelnachweisen zusammengefassten Ausgabenansätzen dürfen zwar einzelne Ansätze überschritten werden, nicht jedoch die Gesamtsumme der Deckungsklasse oder des Sammelnachweises.
Die Verstärkungsmittel dienen lediglich zur Deckung überplanmäßiger Ausgaben, für die eine andere Deckungsmöglichkeit nicht besteht. Über sie verfügt
ausschließlich die Magistratsabteilung IV.
2. Anordnungsberechtigung
Für jede Voranschlagspost ist festgelegt, wer über eine Anordnungsberechtigung (AOB) verfügt.
a) Ordentlicher Haushalt:
Die Kurzform bedeutet:
AS00 amtsführende Stadträte
BM00 Bürgermeisterin oder ihre Vertreter(innen) KA00 Kontrollamtsdirektor oder seine Vertretung MD00 Magistratsdirektor oder sein Vertreter 1000 Leiter der Magistratsabteilung I
oder sein Vertreter
2000 Leiterin der Magistratsabteilung II oder ihre Vertreterin
3000 Leiter der Magistratsabteilung III
oder seine Vertreterin
4000 Leiter der Magistratsabteilung IV
oder sein Vertreter
5000 Leiterin der Magistratsabteilung V oder ihr Vertreter
Beschränkt auf den Zuständigkeitsbereich laut Geschäfts-
einteilung, der Leiter/die Leiterin oder sein(e)/ihr(e) Stellvertreter(in):
1100 Präsidialangelegenheiten 1200 Personalwesen
1300 Informationstechnologie und Kommunikationstechnik 1400 Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit
1500 Allgemeine Servicedienste
2100 Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung 2200 Standesamt und Personenstandsangelegenheiten 2500 Soziales
2600 Kinder- und Jugendhilfe
2700 Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen 3100 Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration 3200 Verkehrsplanung, Umwelt
3300 Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Strassenrecht 3400 Bau- und Feuerpolizei
3500 Berufsfeuerwehr 3600 Tiefbau
3700 Grünanlagen 3800 Land- und Forstwirtschaft 3900 Strassenbetrieb 4100 Gemeindeabgaben 4200 Rechnungswesen
4300 Finanzverwaltung und Wirtschaft 4400 Wohnungsservice
4900 Gestellungsbetrieb 5100 Kultur
5200 Familie, Bildung und Gesellschaft 5300 Sport
5600 Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen 5700 Kinder- und Jugendbetreuung
b) Außerordentlicher Haushalt:
Die Anordnungsberechtigung für einen Einnahmekredit schließt die Verpflichtung mit ein, alle Maßnahmen zu treffen, die zur Realisierung der veranschlagten Einnahmen führen.
3. Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen
Die Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen sind formgerecht auszufertigen und haben insbesondere, soweit sie sich auf einen zu protokollierenden Aktenvorgang beziehen, die betreffende Magistratsgeschäftszahl, gegebenenfalls auch die Daten zugrunde liegender Organbeschlüsse zu enthalten.
Sie sind nach Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit des betreffenden Vorganges - jeweils durch eine(n) entsprechend fachkundige(n) und verlässliche(n) Bedienstete(n), welche(r) hiefür unabhängig von den Anordnungsberechtigten nach Maßgabe des Punktes 8 verantwortlich ist - von den Anordnungsberechtigten eigenhändig zu unterschreiben oder mittels elektronischer Signatur zu bestätigen. Hinsichtlich der Berechtigung zur Weitergabe der Unterschriftsbefugnis verweise ich auf den § 46 Abs. 4 zweiter Satz des III. Abschnittes der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO). Die Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit und die Unterschrift als Anordnungsberechtigte(r) darf jedenfalls nicht durch den (die) gleiche(n) Bedienstete(n) erfolgen.
Alle Anordnungsberechtigten haben besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass jene(r) Mitarbeiter(in), welche(n) sie zur Beurkundung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit heranziehen, die hiefür notwendigen Fähigkeiten aufweist und entsprechend zuverlässig ist.
Alle Einnahmen und Ausgaben sind so zeitgerecht anzuordnen, dass sie zum Fälligkeitstag ordnungsgemäß vollzogen werden können. Aus gegebenem Anlass erinnere ich daran, dass auf die Einräumung allfälliger Preisnachlässe (Rabatte, Kassenskonti) besonders zu achten ist.
Das Verfügungsrecht über einen Ausgabenansatz beinhaltet, dass auch die entsprechenden Aufträge (Bestellungen für Lieferungen und Leistungen) nur vom (von der) Anordnungsberechtigten (auch hier ist die elektronische Signatur zulässig) erteilt werden dürfen.
4. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
Die genehmigten Ausgabenansätze sind so zu bewirtschaften bzw. auf das Jahr aufzuteilen, dass das Auslangen gefunden werden kann. Wenn sich im Laufe
des Rechnungsjahres die Notwendigkeit von Ausgaben, insbesondere auf Grund von gesetzlichen Änderungen oder Verträgen, ergibt, für die im Voranschlag
nicht oder nicht ausreichend Vorsorge getroffen wurde, so ist zunächst eine Bedeckung dieser Mehrausgabe im Rahmen der fallweise gegebenen
Deckungsklasse oder des betreffenden Sammelnachweises zu finden. In den übrigen Fällen, bei den so genannten gebundenen Ausgaben und falls die Über-
Fall Vorschläge für die Bedeckung der über- oder außerplanmäßigen Ausgaben enthalten. Die Bedeckung ist grundsätzlich durch anderweitige Einsparungen zu finden. Angenommene Mehreinnahmen stellen nur in wirklichen Ausnahmefällen akzeptable Begründungen dar.
Die zur Bedeckung von Mehrausgaben (Überschreitungen) herangezogenen Beträge bleiben endgültig gebunden. Auf Ausgabenansätze, die zur Bedeckung verwendet werden, sind nachträgliche Krediterhöhungen (überplanmäßige Ausgaben) unzulässig.
Über- und außerplanmäßige Mittel dürfen erst nach erteilter Genehmigung in Anspruch genommen werden.
5. Gliederung der Ausgabenansätze
Um eine haushaltsrechtlich sachgerechte Zuordnung der Ausgabenansätze zu erreichen sind diese im Ordentlichen Haushalt nach folgenden Kriterien gegliedert:
Gebundene Ausgaben (GA) - durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtungen festgelegte Ausgaben
Deckungsklassen (DK) - laufende, der Höhe nach in der Regel beeinflussbare Betriebsausgaben
Sammelnachweise (SN) - zusammengefasste, einheitlich bewirtschaftete Betriebsausgaben
Laufende Infrastrukturausgaben (IA) - laufende Ausgaben für die Infrastruktur, das sind Ersatzbeschaffungen, Ergänzungen und Instandhaltungen
6. Gebundene Ausgaben (GA) - Sperre
Solange der ordentliche Haushalt nicht durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben ausgeglichen werden kann, bleibt der Ansatz der Vp. 1/899300-755200 (Lfd. Transferzlg.-Abgangsdeckung Verrechnung) gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre hat über Antrag im Wege des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen durch den Gemeinderat zu erfolgen.
7. Deckungsklassen (DK) - Sperre
Solange der ordentliche Haushalt nicht durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben ausgeglichen werden kann, bleiben von den Ansätzen der
Deckungsklassen 10 % gesperrt. Bei den gesperrten Deckungsklassen darf die finanzielle Planung nur auf 90 % der Gesamtsumme der Deckungsklasse
ausgerichtet werden.
8. Laufende Infrastrukturausgaben (IA) - Sperre
Auf Grund der Verpflichtungen aus dem österreichischen Stabilitätspakt haben die Gemeinden ein ausgeglichenes Maastricht-Ergebnis zu erreichen. Zudem ist ein Ausgleich im Ordentlichen Haushalt durch Mehreinnahmen und/oder Minderausgaben herbeizuführen. Deshalb werden die Kredite für Laufende Infrastrukturausgaben (IA) gesperrt und bedürfen grundsätzlich der Freigabe durch den (die) zuständige(n) Abteilungsleiter(in). Ansuchen um Freigabe sind zeitgerecht bei dem (der) jeweiligen Abteilungsleiter(in) einzubringen. Bei der Bewilligung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass bis 30.06.2015 höchstens 50 % der präliminierten Abteilungssumme an Laufenden Infrastrukturausgaben (IA) freigegeben werden.
Zusätzlich kann dem Stadtsenat die Freigabe bestimmter laufender Ausgaben für die Infrastruktur (IA) vorbehalten werden. Die Kreditfreigabe für diese gekennzeichneten Ansätze kann nur nach Vorlage gehörig und ausführlich begründeter Ansuchen erfolgen.
9. Außerordentlicher Voranschlag
Die Bewirtschaftung der Ausgabenansätze des Außerordentlichen Voranschlages kann durch die Anordnungsberechtigten ohne weitere Freigabebeschlüsse erfolgen, es sei denn, dass sich in besonderen Einzelfällen der Gemeinderat eine Freigabe vorbehalten hat. Die Bewirtschaftung ist wie im Ordentlichen Haushalt in qualitativer und quantitativer Hinsicht strikt nach den beschlossenen Ansätzen auszurichten. Nachträge zu diesen Ausgabenansätzen sind grund- sätzlich nur dann zulässig, wenn zur Wahrung des Gesamtfinanzierungsrahmens bei anderen Ausgabenposten entsprechende Einsparungen erfolgen oder Mehrerlöse bei den AO-Einnahmen sichergestellt sind.
Bei Vorhaben, deren Abwicklung sich über mehr als eine Haushaltsperiode erstreckt, können Verpflichtungen (Bestellungen) zulasten der Ausgabenansätze der nächsten Haushaltsjahre eingegangen werden. Solche Verpflichtungsermächtigungen werden vom Gemeinderat nach Prüfung durch den Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen erteilt.
10. Überwachung von Ausgaben
Sämtliche anordnungsberechtigten Dienststellen haben eine zweckentsprechende Haushaltsüberwachung zu führen, sodass jederzeit über den Stand der
Ausgabemittel Auskunft gegeben werden kann. Diese Haushaltsüberwachung hat neben den bereits verbrauchten auch die durch Bestellungen gebundenen
Kredite zu enthalten. Die Führung einer Haushaltsüberwachung ist entbehrlich für alle Einnahmen (Haushaltshinweis 2, 6 und 0), ferner bei den Ausgaben für
alle Voranschlagsposten der Postenklasse 5 (Leistungen für Personal) und der Postenklasse 9 (Kapital- und Abschlusskonten).
der Gliederung des Voranschlages zu überprüfen und alle Anordnungen, aus deren Inhalt sich die Unrichtigkeit der von den Anordnungsberechtigten vorgenommenen Kontierung ergibt, zurückzuweisen bzw. erst nach entsprechender Berichtigung zum Vollzug weiterzuleiten. Weiters ist unsere Buchhaltung beauftragt, Ausgaben, die Kreditüberschreitungen bzw. Überschreitungen der Deckungsklasse zur Folge haben oder für die außerplanmäßige Mittel erforderlich sind, nicht zur Auszahlung zu bringen, es sei denn, es wird schriftlich von den Anordnungsberechtigten eine Verfügung der Bürgermeisterin oder ihrer Vertretung im Sinne des § 62 des Innsbrucker Stadtrechtes beigebracht.
Die Verwendung der für das Jahr 2015 bewilligten Ausgaben ist nur bis zum 31.12.2015 gestattet. Verbindlichkeiten, die im Jahre 2015 fällig werden, sind von den Anordnungsberechtigten spätestens im Auslaufmonat (Jänner 2016) einzuweisen.
Ausgabemittel des Ordentlichen Voranschlages, über die am Ende des Rechnungsjahres noch nicht verfügt ist, gelten als eingespart. Es ist nicht gestattet, unverbrauchte Mittel für Vorauszahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die erst im folgenden Jahr durchgeführt werden sollen, zu verwenden.
Ausgabemittel des Außerordentlichen Voranschlages, über die am Ende des Rechnungsjahres noch nicht verfügt ist, gelten als verfallen. Der Gemeinderat kann über Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen über deren weitere Verwendung (Übertragbarkeit in das Folgejahr) nach Abschluss der Kassen- und Rechnungsbücher verfügen.
Es ist streng darauf zu achten, dass keine Kassenskonti durch eine verspätete Zahlung verloren gehen. Zu diesem Zweck sind solche Rechnungen spätestens drei Tage vor Fälligkeit unserer Buchhaltung zu übermitteln.
11. Haftung
Auf die disziplinäre und allenfalls arbeitsrechtliche Verantwortlichkeit bei Verstößen gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und/oder gegen diese Ausführungs- bestimmungen erinnere ich an dieser Stelle besonders und mache ausdrücklich darauf aufmerksam.
Dies gilt ebenfalls für eine fachlich unzureichende Bestätigung der sachlichen oder rechnerischen Richtigkeit von Vorgängen auf Einnahme- bzw. Auszahlungs- anordnungen. Im Übrigen verweise ich auf die Bestimmungen des Organhaftpflichtgesetzes - Org-HG, BGBl.Nr. 181/1967, und des Dienstnehmerhaftpflicht- gesetzes, BGBl.Nr. 80/1965, beide in der jeweils geltenden Fassung.
Innsbruck, am 10. Dezember 2014
Die Bürgermeisterin:
Anteil Anteil Veränderung
EINNAHMEN ORDENTLICHER HAUSHALT:
2015 2014 2015 zu 2014
Eigene Steuern, Abgaben, Ertragsanteile 277.211.200 83,87% 83,22% 5,22%
Gemeindeabgaben 87.917.900 26,60% 26,35% 5,38%
Benützungsgebühren 19.136.400 5,79% 5,83% 3,72%
Ertragsanteile 170.156.900 51,48% 51,04% 5,31%
Einnahmen aus Leistungen 7.674.800 2,32% 2,39% 1,55%
Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit 13.140.600 3,98% 4,00% 3,77%
Einnahmen aus Transfers 21.210.500 6,42% 6,65% 0,76%
Sonstige Einnahmen 5.043.200 1,53% 1,91% -16,71%
--- --- --- ---
Einnahmen der laufenden Gebarung 324.280.300 98,10% 98,17% 4,34%
Veräußerung von Vermögen 20.500 0,01% 0,00% 4000,00%
Entnahmen aus Rücklagen 0 0,00% 0,00%
Einnahmen aus Kapitaltransfers 6.152.100 1,86% 1,78% 8,98%
--- --- --- ---
Einnahmen der Vermögensgebarung 6.172.600 1,87% 1,78% 9,33%
Überschüsse aus Vorjahren 91.400 0,03% 0,05% 100,00%
=========
Leistungen für Personal 73.321.800 21,57% 21,81% 3,84%
Pensionen und sonstige Ruhebezüge 33.892.400 9,97% 10,21% 2,49%
Bezüge der Organe 1.968.900 0,58% 0,59% 2,32%
Verbrauchsgüter und Betriebsstoffe 6.478.400 1,91% 1,89% 6,15%
Verwaltungs- und Betriebsaufwand 56.880.800 16,73% 17,08% 2,85%
Zinsaufwand 1.079.600 0,32% 0,28% 19,68%
Transferzahlungen 134.377.900 39,53% 38,97% 6,52%
Sonstige Ausgaben 3.493.000 1,03% 1,37% -21,33%
--- --- --- ---
Ausgaben der laufenden Gebarung 311.492.800 91,63% 92,20% 4,35%
Erwerb von Vermögen und immateriellen Gütern 5.327.200 1,57% 1,59% 3,36%
Zuführungen an Rücklagen 545.000 0,16% 0,17% 0,00%
Tilgung von Darlehen für Investitionszwecke 848.500 0,25% 0,20% 31,29%
Kapitaltransferzahlung 9.604.300 2,83% 2,95% 0,53%
Sonstige Ausgaben der Vermögensgebarung 446.900 0,13% 0,14% 1,87%
--- --- --- ---
Ausgaben der Vermögensgebarung 16.771.900 4,93% 5,05% 2,66%
Zuführungen an den ao. Haushalt 11.700.000 3,44% 2,75% 31,46%
--- --- --- ---
Gesamtausgaben - Ordentlicher Haushalt 339.964.700 100,00% 100,00% 5,01%
Die Ansätze verteilen sich folgend:
Feuerwehren 1.360.000
Schulen 5.730.000
Kindergärten, Horte 2.290.000
Sport 6.818.000
Altstadterhaltung und Erneuerung 400.000
Soziale Einrichtungen 5.705.000
Straßen und Wege 5.480.000
davon Grundstückskauf 1.500.000
Bauhöfe 3.415.000
Wasser- und Lawinenschutzbau 650.000
Verkehrsmassnahmen 2.800.000
Wirtschaftsförderung (Liftkonzept) 1.500.000
Park- und Gartenanlagen, Promenaden 1.245.000
Friedhöfe 465.000
Grundstückskauf 500.000
davon Gewerbe- und Industriegrund 300.000
sonstige Grundstücke 200.000
Wohn- und Geschäftsgebäude 1.600.000
Beteiligungen 30.940.000
davon IVB und Stubaitalbahn 4.400.000
Straßenbahnkonzept 24.070.000
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG 1.500.000
Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum 600.000
Congress und Messe Innsbruck 370.000
Veranstaltungszentren (Haus der Musik) 9.000.000
verschiedene Vorhaben (Zuschuss MCI [100], Musikschule [20], Sanierung Hungerburgwege [100], Sanierung Kalvarienberg [36],
Err. Umbrüggler Alm [1.730], Vereinsheime [450] 2.436.000
---
Gesamtausgaben außerordentlicher Haushalt 82.334.000
Sonderfinanzierungen 21.905.000
Zuschüsse Gebietskörperschaften und Sonstige 8.575.000
Rücklagenentnahmen 13.330.000
Allgemeine Finanzierungsmittel 60.429.000
Eigenmittel: 44.620.000
Erlöse aus Beteiligungsverkauf 21.920.000
Erlöse aus Grundverkäufen 2.000.000
Ersparnis Schuldendienst/Zuführung aus dem ordentl. Haushalt 11.700.000
Bedarfszuweisungen 9.000.000
Fremdmittel: 15.809.000
Kommunaldarlehen 15.809.000
---
Summe der Bedeckungen - außerordentlicher Haushalt 82.334.000
Gesamtübersicht
EURO EURO EURO Ordentlicher Haushalt
Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 4.419.000 4.471.200 3.257.062
0
Öffentliche Ordnung und Sicherheit 1.698.400 1.406.400 1.566.291
1
Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 6.572.100 6.593.000 7.572.768
2
Kunst, Kultur und Kultus 3.007.600 2.994.300 2.990.473
3
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 2.981.100 3.057.300 8.103.682
4
Gesundheit 55.800 40.300 46.391
5
Straßen- und Wasserbau, Verkehr 8.255.300 8.175.300 9.790.162
6
Wirtschaftsförderung 11.500 10.000 10.668
7
Dienstleistungen 33.532.800 32.118.000 32.231.734
8
Finanzwirtschaft 270.010.700 257.718.900 257.979.360
9
Summe Ordentlicher Haushalt 330.544.300 316.584.700 323.548.589
Außerordentlicher Haushalt
Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 0 620.000 11.000
0
Öffentliche Ordnung und Sicherheit 1.360.000 2.991.000 1.694.600
1
Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 14.938.000 11.535.000 8.364.083
2
Kunst, Kultur und Kultus 420.000 500.000 564.059
3
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 5.705.000 3.357.000 2.527.779
4
Gesundheit 0 220.000 0
5
Straßen- und Wasserbau, Verkehr 12.345.000 9.705.000 8.202.404
6
Wirtschaftsförderung 1.900.000 610.000 3.228.148
7
Dienstleistungen 45.666.000 17.989.000 19.403.259
8
Finanzwirtschaft 0 0 0
9
Summe Außerordentlicher Haushalt 82.334.000 47.527.000 43.995.332
Gesamtzusammenstellung OH
323.548.589 316.584.700
330.544.300 Einnahmen
323.457.228 323.744.900
339.964.700 Ausgaben
91.361 -7.160.200
-9.420.400 Ergebnis (+/-) OH
EURO EURO EURO Ordentlicher Haushalt
Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 62.000.500 60.622.300 48.037.326
0
Öffentliche Ordnung und Sicherheit 14.188.300 12.490.600 16.018.289
1
Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 41.486.800 39.795.800 40.053.136
2
Kunst, Kultur und Kultus 23.589.000 22.960.900 21.794.179
3
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 57.704.200 54.467.800 53.459.503
4
Gesundheit 30.156.300 28.646.100 27.201.222
5
Straßen- und Wasserbau, Verkehr 9.015.600 8.740.600 8.512.080
6
Wirtschaftsförderung 2.605.600 2.442.400 2.124.760
7
Dienstleistungen 68.996.900 66.853.800 72.698.701
8
Finanzwirtschaft 30.221.500 26.724.600 33.558.031
9
Summe Ordentlicher Haushalt 339.964.700 323.744.900 323.457.228
Außerordentlicher Haushalt
Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 0 620.000 11.000
0
Öffentliche Ordnung und Sicherheit 1.360.000 2.991.000 1.694.600
1
Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 14.938.000 11.535.000 8.364.083
2
Kunst, Kultur und Kultus 420.000 500.000 564.059
3
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 5.705.000 3.357.000 2.527.779
4
Gesundheit 0 220.000 0
5
Straßen- und Wasserbau, Verkehr 12.345.000 9.705.000 8.202.404
6
Wirtschaftsförderung 1.900.000 610.000 3.228.148
7
Dienstleistungen 45.666.000 17.989.000 19.403.259
8
Finanzwirtschaft 0 0 0
9
Summe Außerordentlicher Haushalt 82.334.000 47.527.000 43.995.332
Gesamtzusammenstellung AOH
Einnahmen 82.334.000 47.527.000 43.995.332
Ausgaben 82.334.000 47.527.000 43.995.332
Ergebnis (+/-) AOH 0 0 0
Voranschlag Ergebnis Ergebnis
Voranschlag
Voranschlag Ergebnis
Bezeichnung des Abschnitts
2015 2014 2013
2013 2014
2015
2015 2014 2013
-2.895.359,07 -3.358.000
-3.343.600 2.925.118,01
00 Gewählte Gemeindeorgane 0 0 29.758,94 3.343.600 3.358.000
-8.243.386,98 -8.856.500
-9.062.400 8.747.090,51
01 Hauptverwaltung 446.500 380.300 503.703,53 9.508.900 9.236.800
-3.497.283,03 -3.990.700
-4.082.500 3.948.729,82
02 Hauptverwaltung 475.200 464.200 451.446,79 4.557.700 4.454.900
-7.194.797,64 -7.704.000
-8.061.600 7.365.729,85
03 Bauverwaltung 139.800 136.200 170.932,21 8.201.400 7.840.200
-2.940.526,74 -1.501.700
-1.313.200 1.855.353,70
05 Bezirksverwaltung 92.000 100.000 -1.085.173,04 1.405.200 1.601.700
-422.294,19 -647.500
-651.900 460.305,63
06 Sonstige Massnahmen 45.500 45.500 38.011,44 697.400 693.000
-122.970,92 -103.200
-107.200 122.970,92
07 Verfügungsmittel 0 0 0,00 107.200 103.200
-18.912.305,53 -29.209.600
-30.135.100 21.892.532,61
08 Pensionen 3.050.000 3.168.000 2.980.227,08 33.185.100 32.377.600
-551.340,32 -779.900
-824.000 719.495,22
09 Personalbetreuung 170.000 177.000 168.154,90 994.000 956.900
-44.780.264,42 -56.151.100
-57.581.500 48.037.326,27
0 Vertretungskörper und allgemeine 4.419.000 4.471.200 3.257.061,85 62.000.500 60.622.300
Verwaltung
-1.520.280,44 -1.932.200
-2.975.100 2.544.801,53
10 1.000.000 850.000 1.024.521,09 3.975.100 2.782.200
-1.428.110,54 -1.544.200
-1.594.800 1.601.620,57
13 Sonderpolizei 180.900 190.900 173.510,03 1.775.700 1.735.100
-11.478.483,39 -7.555.200
-7.849.400 11.845.177,91
16 Feuerwehrwesen 515.500 360.500 366.694,52 8.364.900 7.915.700
-25.123,28 -52.600
-70.600 26.688,54
17 Katastrophendienst 2.000 5.000 1.565,26 72.600 57.600
-14.451.997,65 -11.084.200
-12.489.900 16.018.288,55
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 1.698.400 1.406.400 1.566.290,90 14.188.300 12.490.600
-2.928.354,67 -2.812.600
-3.207.200 3.113.611,64
20 Gesonderte Verwaltung 156.500 250.100 185.256,97 3.363.700 3.062.700
-8.402.459,45 -8.752.400
-8.372.500 10.209.305,84
21 Allgemeinbildender Unterricht 1.218.300 1.083.300 1.806.846,39 9.590.800 9.835.700
-1.487.463,79 -1.282.300
-1.270.000 1.487.463,79
22 Berufsbildender Unterricht 0 0 0,00 1.270.000 1.282.300
-9.081.285,01 -8.591.500
-9.781.800 13.273.056,43
24 Vorschulische Erziehung 3.977.200 4.107.700 4.191.771,42 13.759.000 12.699.200
-3.044.548,26 -3.799.500
-4.008.500 4.088.823,88
25 Ausserschulische Jugenderziehung 930.200 916.600 1.044.275,62 4.938.700 4.716.100
-5.736.700,36 -6.451.300
-6.602.800 6.007.650,19
26 Sport und außerschulische Leibeserziehung 213.900 165.300 270.949,83 6.816.700 6.616.600
Voranschlag Ergebnis Ergebnis
Voranschlag
Voranschlag Ergebnis
Bezeichnung des Abschnitts
2015 2014 2013
2013 2014
2015
2015 2014 2013
-261.636,35 -226.600
-232.900 261.636,35
30 Gesonderte Verwaltung 0 0 0,00 232.900 226.600
-312.667,35 -345.500
-412.700 312.667,35
31 Bildende Künste 0 0 0,00 412.700 345.500
-14.961.789,82 -14.297.800
-14.995.800 17.885.843,78
32 Musik und Darstellende Kunst 2.925.000 2.924.500 2.924.053,96 17.920.800 17.222.300
-89.410,00 -86.700
-98.000 89.410,00
33 Schrifttum und Sprache 0 0 0,00 98.000 86.700
-247.403,21 -206.000
-198.000 288.318,19
34 Museen und sonstige Sammlungen 51.000 41.000 40.914,98 249.000 247.000
-1.943,80 -37.000
-9.000 1.943,80
35 Sonstige Kunstpflege 0 0 0,00 9.000 37.000
-2.482.123,03 -2.719.000
-3.089.500 2.507.626,60
36 Heimatpflege 31.600 28.800 25.503,57 3.121.100 2.747.800
-105.177,33 -129.300
-156.200 105.177,33
38 Sonstige Kulturpflege 0 0 0,00 156.200 129.300
-341.555,88 -1.918.700
-1.389.300 341.555,88
39 Kultus 0 0 0,00 1.389.300 1.918.700
-18.803.706,77 -19.966.600
-20.581.400 21.794.179,28
3 Kunst, Kultur und Kultus 3.007.600 2.994.300 2.990.472,51 23.589.000 22.960.900
-3.494.528,37 -3.526.800
-3.710.700 3.510.856,41
40 Gesonderte Verwaltung 18.000 21.200 16.328,04 3.728.700 3.548.000
-22.896.920,08 -25.715.000
-28.225.000 24.434.560,00
41 Allgemeine Öffentliche Wohlfahrt 275.000 285.000 1.537.639,92 28.500.000 26.000.000
-8.810.860,27 -9.501.400
-9.671.300 15.261.309,59
42 Freie Wohlfahrt 2.542.000 2.660.000 6.450.449,32 12.213.300 12.161.400
-3.895.180,38 -4.165.900
-4.751.900 3.895.180,38
43 Jugendwohlfahrt 0 0 0,00 4.751.900 4.165.900
-128.000,00 0
0 128.000,00
44 Behebung von Notständen 0 0 0,00 0 0
-284.906,26 -368.900
-373.000 382.624,26
46 Familienpolitische Massnahmen 90.000 90.000 97.718,00 463.000 458.900
-5.845.425,67 -8.132.500
-7.991.200 5.846.971,93
48 Wohnbauförderung 56.100 1.100 1.546,26 8.047.300 8.133.600
-45.355.821,03 -51.410.500
-54.723.100 53.459.502,57
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 2.981.100 3.057.300 8.103.681,54 57.704.200 54.467.800
-979.189,06 -1.010.700
-1.055.800 985.892,57
50 Gesonderte Verwaltung 3.800 4.600 6.703,51 1.059.600 1.015.300
-232.812,82 -269.900
-260.000 234.660,32
51 Gesundheitsdienst 1.900 900 1.847,50 261.900 270.800
-55.661,79 -105.000
-144.700 55.661,79
52 Umweltschutz 15.000 0 0,00 159.700 105.000
-1.380.277,14 -1.642.400
-1.620.600 1.380.277,14
53 Rettungs- und Warndienste 0 0 0,00 1.620.600 1.642.400
Voranschlag Ergebnis Ergebnis
Voranschlag
Voranschlag Ergebnis
Bezeichnung des Abschnitts
2015 2014 2013
2013 2014
2015
2015 2014 2013
951.247,47 -1.028.200
-1.145.100 4.627.156,83
61 Straßenbau 4.063.800 4.083.800 5.578.404,30 5.208.900 5.112.000
-16.445,20 -69.500
-68.500 18.400,00
63 Wasserschutzbau 0 0 1.954,80 68.500 69.500
343.279,32 532.400
453.300 3.866.523,53
64 Straßenverkehr 4.191.500 4.091.500 4.209.802,85 3.738.200 3.559.100
1.278.081,59 -565.300
-760.300 8.512.080,36
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 8.255.300 8.175.300 9.790.161,95 9.015.600 8.740.600
-353.777,13 -335.200
-426.400 362.945,17
71 Grundlagenverbesserung in der Land und 10.000 10.000 9.168,04 436.400 345.200
Forstwirtschaft
-41.028,96 -57.300
-44.400 41.028,96
74 Sonstige Förderung der Land- und 0 0 0,00 44.400 57.300
Forstwirtschaft
-556.674,82 -873.600
-875.100 556.674,82
77 Förderung des Fremdenverkehrs 0 0 0,00 875.100 873.600
-1.162.611,19 -1.166.300
-1.248.200 1.164.111,19
78 Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie 1.500 0 1.500,00 1.249.700 1.166.300
-2.114.092,10 -2.432.400
-2.594.100 2.124.760,14
7 Wirtschaftsförderung 11.500 10.000 10.668,04 2.605.600 2.442.400
-481.883,90 -499.400
-503.500 481.883,90
80 Gesonderte Verwaltung 1.100 1.100 0,00 504.600 500.500
-9.093.581,73 -8.588.700
-9.543.100 28.568.481,92
81 Öffentliche Einrichtungen 20.223.900 19.505.200 19.474.900,19 29.767.000 28.093.900
-2.623.378,66 -2.018.200
-2.020.200 3.177.098,74
82 Betriebsähnliche Einrichtungen und Betriebe 521.100 526.100 553.720,08 2.541.300 2.544.300
-5.203.336,68 -3.604.600
-2.538.900 11.255.950,87
84 Liegenschaften, Wohn- und Geschäftsgebäude 5.964.400 5.674.800 6.052.614,19 8.503.300 9.279.400
-112.025,69 -193.200
-190.600 316.692,04
86 Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe 197.400 183.900 204.666,35 388.000 377.100
-16.023.981,73 -12.505.900
-13.076.000 21.300.322,18
87 Wirtschaftliche Unternehmungen 6.300.000 5.800.000 5.276.340,45 19.376.000 18.305.900
-6.928.778,13 -7.325.800
-7.591.800 7.598.271,01
89 Wirtschaftliche Unternehmungen 324.900 426.900 669.492,88 7.916.700 7.752.700
-40.466.966,52 -34.735.800
-35.464.100 72.698.700,66
8 Dienstleistungen 33.532.800 32.118.000 32.231.734,14 68.996.900 66.853.800
-3.119.358,48 -3.468.100
-3.606.300 3.166.447,66
90 Gesonderte Verwaltung 29.400 31.300 47.089,18 3.635.700 3.499.400
1.816.528,56 5.605.800
4.361.400 5.250.530,18
91 Kapitalvermögen u. Stiftungen ohne 5.144.800 6.405.200 7.067.058,74 783.400 799.400
eig.Rechtspersönl.
Voranschlag Ergebnis Ergebnis
Voranschlag
Voranschlag Ergebnis
Bezeichnung des Abschnitts
2015 2014 2013
2013 2014
2015
2015 2014 2013
0,00 -300.000
-355.000 0,00
97 Verstärkungsmittel 0 0 0,00 355.000 300.000
-12.880.276,56 -8.900.000
-11.700.000 12.880.276,56
98 Haushaltsausgleich 0 0 0,00 11.700.000 8.900.000
352.107,83 2.900
1.400 0,00
99 Abwicklung der Vorjahre 91.400 147.900 352.107,83 90.000 145.000
224.421.328,55 230.994.300
239.789.200 33.558.031,30
9 Finanzwirtschaft 270.010.700 257.718.900 257.979.359,85 30.221.500 26.724.600
Voranschlag Ergebnis Ergebnis
Voranschlag
Voranschlag Ergebnis
Bezeichnung des Abschnitts
2015 2014 2013
2013 2014
2015
2015 2014 2013
0,00 0
0 11.000,00
02 Hauptverwaltung 0 620.000 11.000,00 0 620.000
0,00 0
0 11.000,00
0 Vertretungskörper und allgemeine 0 620.000 11.000,00 0 620.000
Verwaltung
0,00 0
0 1.694.600,00
16 Feuerwehrwesen 1.360.000 2.991.000 1.694.600,00 1.360.000 2.991.000
0,00 0
0 1.694.600,00
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 1.360.000 2.991.000 1.694.600,00 1.360.000 2.991.000
0,00 0
0 5.652.716,34
21 Allgemeinbildender Unterricht 5.730.000 6.045.000 5.652.716,34 5.730.000 6.045.000
0,00 0
0 1.631.335,03
24 Vorschulische Erziehung 2.290.000 3.320.000 1.631.335,03 2.290.000 3.320.000
0,00 0
0 0,00
25 Ausserschulische Jugenderziehung 0 50.000 0,00 0 50.000
0,00 0
0 1.013.463,94
26 Sport und außerschulische Leibeserziehung 6.818.000 1.120.000 1.013.463,94 6.818.000 1.120.000
0,00 0
0 66.567,71
28 Forschung und Wissenschaft 100.000 1.000.000 66.567,71 100.000 1.000.000
0,00 0
0 8.364.083,02
2 Unterricht, Erziehung, Sport und 14.938.000 11.535.000 8.364.083,02 14.938.000 11.535.000 Wissenschaft
0,00 0
0 230.716,59
32 Musik und Darstellende Kunst 20.000 100.000 230.716,59 20.000 100.000
0,00 0
0 333.342,20
36 Heimatpflege 400.000 400.000 333.342,20 400.000 400.000
0,00 0
0 564.058,79
3 Kunst, Kultur und Kultus 420.000 500.000 564.058,79 420.000 500.000
0,00 0
0 2.527.778,75
42 Freie Wohlfahrt 5.705.000 3.357.000 2.527.778,75 5.705.000 3.357.000
0,00 0
0 2.527.778,75
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 5.705.000 3.357.000 2.527.778,75 5.705.000 3.357.000
0,00 0
0 0,00
52 Umweltschutz 0 220.000 0,00 0 220.000
0,00 0
0 0,00
5 Gesundheit 0 220.000 0,00 0 220.000
0,00 0
0 6.672.517,92
61 Straßenbau 8.895.000 8.385.000 6.672.517,92 8.895.000 8.385.000
Voranschlag Ergebnis Ergebnis
Voranschlag
Voranschlag Ergebnis
Bezeichnung des Abschnitts
2015 2014 2013
2013 2014
2015
2015 2014 2013
0,00 0
0 0,00
71 Grundlagenverbesserung in der Land und 100.000 110.000 0,00 100.000 110.000
Forstwirtschaft
0,00 0
0 3.228.147,56
78 Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie 1.800.000 500.000 3.228.147,56 1.800.000 500.000
0,00 0
0 3.228.147,56
7 Wirtschaftsförderung 1.900.000 610.000 3.228.147,56 1.900.000 610.000
0,00 0
0 715.801,55
81 Öffentliche Einrichtungen 1.710.000 1.399.000 715.801,55 1.710.000 1.399.000
0,00 0
0 2.283.258,15
84 Liegenschaften, Wohn- und Geschäftsgebäude 3.566.000 1.800.000 2.283.258,15 3.566.000 1.800.000
0,00 0
0 15.388.212,09
87 Wirtschaftliche Unternehmungen 29.970.000 12.450.000 15.388.212,09 29.970.000 12.450.000
0,00 0
0 1.015.987,61
89 Wirtschaftliche Unternehmungen 10.420.000 2.340.000 1.015.987,61 10.420.000 2.340.000
0,00 0
0 19.403.259,40
8 Dienstleistungen 45.666.000 17.989.000 19.403.259,40 45.666.000 17.989.000
2015
Anlage 5b
(Beträge gerundet auf Ganze)
I. Querschnitt
Bezeichnung Posten lt. Postenverzeichnis Gemeinden
Summe o + aoH
davon A 85-89
Summe ohne A 85-89 Einnahmen der laufenden Gebarung
10
Eigene Steuern Unterklassen 83 bis 85 ohne Gruppen 852, 858 und 859 87.917.900 0 87.917.900
11 Ertragsanteile Gruppen 858 und 859 170.156.900 0 170.156.900
12 Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen Gruppe 852 19.136.400 0 19.136.400
13 Einnahmen aus Leistungen Unterklasse 81 7.674.800 4.100 7.670.700
14 Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit Gruppen 820, 822 bis 825 13.140.600 5.294.000 7.846.600
15 Laufende Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts Gruppen 860 bis 864, 888 13.428.500 0 13.428.500
16 Sonstige laufende Transfereinnahmen Gruppen 865 bis 868, 880 7.982.000 0 7.982.000
17
Gewinnentnahmen der Gemeinde von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (A 85 - 89)
Gruppe 869 3.493.000 0 3.493.000
18 Einnahmen aus Veräußerung und sonstige Einnahmen Unterklassen 80, Gruppen 827 bis 829 1.087.800 146.000 941.800
19 Summe 1 (laufende Einnahmen) 324.017.900 5.444.100 318.573.800
Ausgaben der laufenden Gebarung
20 Leistungen für Personal Klasse 5 73.321.800 292.400 73.029.400
21 Pensionen und sonstige Ruhebezüge Gruppe 760 33.892.400 0 33.892.400
22 Bezüge der gewählten Organe Gruppe 721 1.968.900 0 1.968.900
23 Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren Klasse 4 6.425.400 41.800 6.383.600
24
Verwaltungs- und Betriebsaufwand Klasse 6 ohne Gruppen 650, 651, 653 und 654, Unterklassen 70 bis 72 ohne Gruppe 721
57.003.800 834.000 56.169.800
25 Zinsen für Finanzschulden Gruppen 650, 651, 653 und 654 1.079.600 101.300 978.300
26 Laufende Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Gruppen 750 bis 754 80.641.700 0 80.641.700
27 Sonstige laufende Transferausgaben Gruppen 755 bis 757, 759, 764, 768 und 780 53.736.200 18.110.000 35.626.200
28
Gewinnentnahmen der Gemeinde von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (A 85 - 89)
Gruppe 769 3.493.000 3.493.000 0
29 Summe 2 (laufende Ausgaben) 311.562.800 22.872.500 288.690.300
Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen
30 Veräußerung von unbeweglichem Vermögen Unterklassen 00, 01 und 05 2.000.500 0 2.000.500
31 Veräußerung von beweglichem Vermögen Unterklassen 02 bis 04 20.000 0 20.000
32 Veräußerung von aktivierungsfähigen Rechten Unterklasse 07 0 0 0
33 Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts Gruppen 870 bis 874, 889 23.520.100 5.700.000 17.820.100
34 Sonstige Kapitaltransfereinnahmen Gruppen 875 bis 878, 885 7.000 0 7.000
39
Summe 3: Einnahmen der Vermögens-
gebarung ohne Finanztransaktionen 25.547.600 5.700.000 19.847.600
Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen
40 Erwerb von unbeweglichem Vermögen Unterklassen 00, 01 und 05 10.406.600 0 10.406.600
41 Erwerb von beweglichem Vermögen Unterklassen 02 bis 04 6.475.000 13.300 6.461.700
42 Erwerb von aktivierungsfähigen Rechten Unterklasse 07 435.600 0 435.600
43 Kapitaltransferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Gruppen 770 bis 774 1.115.500 0 1.115.500
44 Sonstige Kapitaltransferausgaben Gruppen 775 bis 778, 785 78.762.800 45.120.000 33.642.800
49
Summe 4: Ausgaben der Vermögens-
gebarung ohne Finanztransaktionen 97.195.500 45.133.300 52.062.200
92
Saldo 2: Ergebnis der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen