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K B A -/F 2013-2015 V 2012 B F RS.214/33

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(1)

Finanzkommission Commission des finances

B ERICHT DER F INANZKOMMISSION

ZUM V ORANSCHLAG 2012 UND ZUM A UFGABEN -/F INANZPLAN 2013-2015

DES K ANTONS B ERN

(2)

I

NHALTSVERZEICHNIS

1. VORWORT 3

2. ARBEITSWEISE DER FINANZKOMMISSION 4

2.1. Einflussmöglichkeiten des Grossen Rates auf den VA/AFP 4

2.2. konkretes Vorgehen der Finanzkommission 4

3. VORANSCHLAG 2012: DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 5

3.1. Laufende Rechnung 5

3.2. Investitionsrechnung 8

4. FINANZPOLITISCHE HANDLUNGSFELDER 10

5. SCHWERPUNKTE DER FINANZKOMMISSION 11

5.1. Defizit und Neuverschuldung 11

5.2. Langfristige finanzpolitische Entwicklung 11

5.3. Korrekturfaktoren 12

5.4. Personalpolitik / Personalkosten 12

5.5. Pensionskassen 13

5.6. Budget der Justiz 13

6. ANTRÄGE 15

6.1. Antrag zum Voranschlag 2012 15

6.2. Anträge zum Aufgaben-/Finanzplan 2013-15 16

7. ANHANG 16

(3)

1. Vorwort

Der Kanton Bern hat über Jahre keine Defizite mehr geschrieben und hat während dieser Zeit seine Schulden um 4.6 Milliarden Franken abgebaut, wovon um mehr als 2 Milliarden Franken aus eigener Kraft. Auf diese finanzpolitische Leistung darf er zu Recht stolz sein.

Es hat sich schon letztes Jahr angedeutet, dass sich die finanzpolitischen Aussichten des Kantons Bern verschlechtern. Diese Entwicklung betrifft allerdings nicht nur den Kanton Bern.

Die meisten Kantone kämpfen mit ähnlichen Problemen. Während einige Faktoren tatsächlich auf der kantonalen Ebene gesteuert werden können, wie zum Beispiel die Steuergesetzrevisi- on oder die Revision der Motorfahrzeugsteuer, ist es eine Tatsache, dass viele, finanziell ne- gative Entscheide für die Kantone auf Bundesebene gefällt werden. In der konkreten Umset- zung von neuen Aufgaben verfügen die Kantone zwar über einen gewissen Ermessensspiel- raum. Wenn die Massnahmen aber wirkungsvoll umgesetzt werden sollen, sind sie fast immer mit Zusatzkosten und der Schaffung von zusätzlichen Stellen verbunden. Das ist eine Be- sorgnis erregende Entwicklung, weil die Handlungsfreiheit der Kantone auf diese Weise im- mer mehr eingeschränkt wird. Der Kanton Bern muss in den nächsten Jahren versuchen, zu- sammen mit den anderen Kantonen seinen Einfluss in Bundesbern zu verstärken und ver- mehrt gegen diese problematische Entwicklung anzukämpfen.

Für 2012 beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat zum ersten Mal seit Jahren ein defi- zitäres Budget mit einem Aufwandüberschuss vom 155.7 Millionen Franken. Auch für die Fi- nanzplan-Jahre 2013-2015 sind negative Rechnungsabschlüsse vorgesehen, welche die Ver- schuldung bis ins Jahr 2015 um 940 Millionen Franken ansteigen lassen würden. Mit dem vor- liegenden Budget verletzt der Regierungsrat sowohl die Schuldenbremse der Laufenden Rechnung wie auch der Investitionsrechnung. Diese Ausgangslage bedeutet, dass dem Bud- get für die Genehmigung eine qualifizierte Mehrheit von drei Fünfteln der Mitglieder des Gros- sen Rates, also 96 Grossrätinnen und Grossräte, zustimmen muss.

Die Finanzkommission anerkennt die geleistete Arbeit der Regierung und der Verwaltung. Im gegenwärtigen finanz- und wirtschaftpolitischen Umfeld ist die Steuerung des 10-Milliarden- Konzerns Kanton Bern keine leichte Aufgabe. Der Regierungsrat hat insbesondere mit dem Entlastungspaket grosse Anstrengungen unternommen, das Defizit nicht noch höher ausfallen zu lassen. Die Finanzkommission hat den Entstehungsprozess des Voranschlags im Rahmen des intensivierten Planungsdialogs enger mitverfolgen können als in den Vorjahren. Anläss- lich der Direktionsbesuche konnten die Direktorinnen und Direktoren aufzeigen, dass die Ver- waltung und die kantonalen Einrichtungen effizient arbeiten und weitere Sparmassnahmen kaum ohne spürbare Auswirkungen umgesetzt werden können. Die Finanzkommission ist aber aufgrund der schlechten finanziellen Aussichten der Meinung, dass trotzdem versucht werden muss, ein Defizit schon im 2012 zu vermeiden. Sie kann dem Budget in der vorlie- genden Form nicht zustimmen und begründet in ihrem Bericht die Änderungsanträge.

(4)

2. Arbeitsweise der Finanzkommission

Mit dem vorliegenden Bericht informiert die Finanzkommission den Grossen Rat über die wichtigsten Punkte des Voranschlags 2012 / Aufgaben- und Finanzplan 2013-15 (VA/AFP 12/13-15) und begründet ihre diesbezüglichen Anträge.

2.1. Einflussmöglichkeiten des Grossen Rates auf den VA/AFP

Die Beschlussfassung zum Voranschlag des folgenden Jahres ist eine der wichtigsten Auf- gaben des Grossen Rates. In der Verfassung sind die Kompetenzen von Regierung und Parlament in Bezug auf den Voranschlag geregelt. Der Regierungsrat verabschiedet den Finanzplan und beantragt dem Grossen Rat den Voranschlag. Dem Grossen Rat kommt die Kompetenz zu, den Voranschlag sowie die Steueranlage und den Rahmen der Neuver- schuldung zu genehmigen. Den Aufgaben- und Finanzplan der Folgejahre nimmt der Grosse Rat zur Kenntnis und kann auf den Berichtsteil mit Planungserklärungen Einfluss nehmen.

Gemäss Grossratsgesetz obliegt der Finanzkommission die Oberaufsicht über den Finanz- haushalt und die Beratung des Voranschlags und des Aufgaben- und Finanzplans.

2.2. konkretes Vorgehen der Finanzkommission

Die Finanzkommission stützt sich für die Vorberatung auf den von Regierung und Verwal- tung erarbeiteten VA/AFP 12/13-15, den der Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates am 24. August 2011 verabschiedet hat.

Weil sich schon bei der Verabschiedung des Voranschlags 2011 abzeichnete, dass das Budget 2012 negativ ausfallen könnte, beschlossen die Finanzkommission und der Regie- rungsrat eine so genannte Intensivierung des Planungsdialogs. Im Laufe des Jahres infor- mierte die Finanzdirektorin die Finanzkommission an deren Plenumssitzungen vom 18. Ap- ril, 16. Juni und 23. August persönlich über den Stand der Arbeiten des VA/AFP 12/13-15.

So frühzeitig und detailliert wurde die Finanzkommission bisher nicht informiert. Die Fi- nanzkommission schätzt dieses aussergewöhnliche Vorgehen, das sich aus ihrer Sicht bewährt hat.

In der Woche vom 19. – 23. September 2011 fanden die alljährlichen Direktionsbesuche der Finanzkommission statt. Aufgrund des Zahlen- und Berichtswerks VA/AFP 12/13-15 formulierte die Finanzkommission im Vorfeld der Besuche Fragen, welche die Direktionen schriftlich beantworteten. An den Besuchen selbst wurden die Antworten vertieft diskutiert und auch grundsätzliche Themen aus den Zuständigkeitsbereichen der Direktionen behan- delt. Die Direktionsbesuche fanden in guter, konstruktiver Atmosphäre statt.

Innerhalb der Finanzkommission obliegt die Hauptarbeit für die Beratung des VA/AFP dem gleichnamigen Ausschuss. Die Mitglieder dieses Ausschuss sind: Jürg Iseli (Vorsitz), Patric Bhend, Martin Friedli, Blaise Kropf, Heinz Siegenthaler und Mathias Tromp.

Für die gesamte Kommission ist die Budgetberatung ein intensiver Prozess. Zwischen September und November fanden vier zusätzliche Plenumssitzungen statt, die praktisch ausschliesslich der Budgetberatung gewidmet waren.

Der Finanzkommission ist es ein Anliegen, sich beim Regierungsrat und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu bedanken.

(5)

3. Voranschlag 2012: Das Wichtigste in Kürze

Alle Details zum VA/AFP 12/13-15 können dem entsprechenden Vortrag des Regierungs- rats entnommen werden. Die Finanzkommission stellt im Folgenden die aus ihrer Sicht wichtigsten Zahlen und Eckwerte in einem kurzen Überblick dar.

Die finanziellen Eckwerte der Planjahre 2012-15 präsentieren sich wie folgt (Angaben in Mio. CHF):

VA 2012

AFP 2013

AFP 2014

AFP 2015

Saldo Laufende Rechnung -155.7 -132.6 -192.5 -200.7

Nettoinvestitionen 622.6 681.2 702.1 690.6

Finanzierungssaldo -154.9 -216.7 -232.5 -336.3

Neuverschuldung 12-15 -940.4

Neuverschuldung pro Jahr -235.1

Selbstfinanzierungsgrad in % 75.1 68.2 66.9 51.3

Bilanzfehlbetrag 1’870.1 2’002.8 2’195.3 2’396.0

Bruttoschuld I 5’664.7 5’881.4 6’113.9 6’450.2

Bruttoschuld II 6’481.6 6’698.3 6’930.8 7’267.1

3.1. Laufende Rechnung

Nachdem der Kanton Bern seit 1998 jedes Jahr schwarze Zahlen geschrieben hat, bean- tragt der Regierungsrat dem Grossen Rat erstmals wieder ein Budget mit einem Aufwand- überschuss von 156 Millionen Franken. Der Voranschlag verletzt damit die Schuldenbrem- se für die Laufende Rechnung gemäss Kantonsverfassung, Artikel 101a.

Laufende Rechnung GB 2006 GB 2007 GB 2008 GB 2009 GB 2010 VA 2011 VA 2012 AFP 2013 AFP 2014 AFP 2015 Aufwand 8'865 9'039 9'820 9'557 9'687 9'924 10'620 10'778 11'105 11'021 Ertrag 9'030 9'438 9'922 9'824 9'929 10'001 10'465 10'646 10'913 10'820 Saldo 165 399 102 268 243 78 -156 -133 -193 -201

Saldo Laufende Rechnung (in Mio. CHF)

-300 -200 -100 - 100 200 300 400 500

GB 2006 GB 2007 GB 2008 GB 2009 GB 2010 VA 2011 VA 2012 AFP 2013 AFP 2014 AFP 2015

(6)

Das kumulierte Defizit für die Jahre 2012-15 beträgt 683 Millionen Franken. Im letztjährigen Aufgaben- und Finanzplan für die Jahre 2012-14 drohten noch höhere Defizite, insgesamt etwa 1.5 Milliarden Franken. Von August 2010 bis August 2011 mussten die Finanzpla- nungszahlen aus vielerlei Gründen angepasst werden. Zudem hat der Regierungsrat Massnahmen ergriffen um das Defizit zu senken. Die Veränderungen der wichtigsten Posi- tionen der Laufenden Rechnung vom Voranschlag 11 zum Voranschlag 12 können der fol- genden Tabelle entnommen werden:

Veränderungen VA 2011 zu VA 2012 VA 2012 AFP 2013

AFP 2014

AFP 2015

Saldo laufende Rechnung Aug 2010 -386 -384 -370 -370

Veränderungen bis im März 2011

tiefere Erträge MotFzSteuer (Annahme Volksvorschlag) -92 -91 -95 -94

Neueinschätzung Steuerertrag 79 116 118 200

Lohnanpassungen 01.01.11 -38 -38 -38 -38

Lohnsummenwachstum 2015 0 0 0 -90

Erhöhung Lohnsummenwachstum 2012 auf 2.5%

und 13-15 auf 1.5% 1

-130 -119 -147 -176

Wachstum indiv. Sozialhilfe -27 -27 -19 -19

Mehrbedarf Spitex -19 -19 -19 -19

Lastenverschiebung FILAG 2012 24 24 24 24

Aktualisierung Passivzinsen 18 28 35 17

Mehrbedarf Justiz -16 -20 -21 -24

TOTAL -201 -146 -162 -219

Veränderungen bis im August 2011 Höhere Ausgleichszahlungen aus dem nationalen FILAG

154 164 164 164

Tiefere Gewinnausschüttung Nationalbank 2 -125 -125 -125 -125

zweite Neueinschätzung des Steuerertrags 107 107 122 171

Änderungen Abschreibungsbedarf 8 -33 -107 0

Umsetzung Motion Burn

(Fördermassnahmen kant. Energiegesetz)

-1 -1 -1 -1

TOTAL 143 112 53 209

Entlastungen im Hauptverfahren

Verzicht auf Erhöhung Lohnsummenwachstum 2012 2.5% 1 87 50 51 52

gestaffelte Aufhebung Korrekturfaktor Personal -12 -23 -36 -48

Verzicht auf Umsetzung Motion Burn 1 1 1 1

TOTAL 76 28 16 5

Entlastungspaket (Details siehe Tabelle nächste Seite) 204 219 225 228

übrige Veränderungen 9 39 45 -55

Saldo Laufende Rechnung August 2011 -155 -132 -193 -202

1 In den letzten 13 Jahrenkonnte der Kanton Bern dem Personal nur einen ungenügenden Lohnaufstieg gewähren, womit er im Vergleich zum Konkurrenzumfeld in Rückstand geraten ist. Um diese Entwicklung zu korrigieren, sah der Regierungsrat ursprünglich vor, für 2012 einen Anstieg von 2.5% der Lohnsumme zu gewähren. Aufgrund der schlechten finanzpolitischen Aussichten musste er die Massnahme später wieder auf 1.5% reduzieren.

2 In den Vorjahren erhielt der Kanton Bern aus der Gewinnausschüttung der SNB über CHF 200 Mio. Aufgrund der internationalen Schuldenkrise und der Währungsturbulenzen wird die SNB die Gewinnausschüttung voraussichtlicht reduzieren. Der im Budget eingestellte Betrag geht davon aus, dass die SNB insgesamt noch CHF 1 Mrd. anstelle der üblichen CHF 2.5 Mrd. ausrichtet. Den definitiven Entscheid über die Ausrichtung fällt die SNB erst Ende De- zember 2011.

(7)

Aufgrund der schlechten finanziellen Aussichten sah sich der Regierungsrat gezwungen, ein Entlastungspaket zu erarbeiten. Es setzt sich aus folgenden Hauptmassnahmen zu- sammen (Die Tabelle zeigt nur Massnahmen mit einem Volumen von total über CHF 1 Mio.

in den vier Planjahren):

Details Entlastungsmassnahmen Laufende Rechnung

VA 2012

AFP 2013

AFP 2014

AFP 2015

VOL: Kürzung Kantonsbeiträge Landwirtschaft 0.85 0.85 0.85 0.85

VOL: Erhöhung Kostendeckung in der Landwirt. Beratung 0.60 0.60 0.60 0.60

VOL: Kürzung Kantonsbeiträge Forstwirtschaft 0.62 0.62 0.62 0.62

VOL: Leistungsabbau Wirtschaftsförderung 0.80 0.80 0.80 0.80

VOL: Leistungs- und Stellenoptimierungen beco 0.73 0.73 0.73 0.73

GEF: Reduktion Base Rate Spitäler um 10% 79.40 79.40 79.40 79.40

GEF: Verzicht auf Vollausbau Testarbeitsplätze 2.55 2.57 2.60 2.60 GEF: Spitex: Erhöhung Kostenbeteiligung der Patienten bei Pfle-

ge und hauswirtschaftlichen Leistungen

10.00 10.00 10.00 10.00 GEF: Kürzung der Mitfinanzierung von Pflegeheimaufenthalten

für Personen mit Ergänzungsleistungen

2.00 2.00 2.00 2.00

GEF: Reduktion der Betriebsbeiträge an Behinderteninstitutionen 5.00 5.00 5.00 5.00

JGK: Reduktion Arbeitsplatzdrucker 0.30 0.30 0.30 0.30

JGK: Reduktion Ergänzungsleistungen 0.00 0.50 0.50 0.50

JGK: Überführung Stiftungsaufsicht in öff.-rechtl. Anstalt 0.44 0.47 0.53 0.31

JGK: Abbau von 4.4 Pfarrstellen 0.25 0.25 0.80 0.80

JGK: Reduktion Aufträge an Dritte (AGR) 0.40 0.40 0.40 0.40

JGK: Reduktion Beiträge Planungen 0.90 0.90 0.60 0.60

JGK: Verzicht Kantonalisierung Kindes- und Erwachsenenschutz 2.00 10.70 10.70 10.70 JGK: Erhöhung Kostgeld kant. Beobachtungsstation 0.50 0.50 0.50 0.50

POM: Erhöhung Busseneinnahmen 1.00 1.00 1.00 1.00

POM: Höhere Einnahmen Botschaftsschutz 2.14 2.14 2.14 2.14

POM: Verschiebung Personalaufstockung Polizei 5.99 4.47 4.87 0.89

POM: Mehreinnahmen MotFzSteuer 1.50 1.50 1.50 1.50

POM: steigende Gebührenerträge 0.50 0.50 0.50 0.50

POM: Aufwandkürzung SVSA 1.00 1.00 1.00 1.00

POM: Mehreinnahmen nachträglich bezahlter Geldstrafen und Bussen

1.00 1.00 1.00 1.00

POM: Allg. Aufwandkürzung Straf- und Massnahmenvollzug 1.10 1.10 1.10 1.10

POM: Kürzung Missbrauchsbekämpfung Asyl 2.00 2.00 2.00 2.00

FIN: Einsparungen Kosten Kapitalbeschaffung 0.70 0.70 0.70 0.70

FIN: Optimierung Schuldenmanagement 0.80 0.80 0.80 0.80

FIN: Erhöhung Mahngebühren Steuererklärungen 1.80 1.80 1.80 1.80

FIN: Mehrerträge aus Steuerbussen 1.20 1.20 1.20 1.20

FIN: Verzicht auf drei Stellen betriebl. Gesundheitsmanagement 0.39 0.39 0.39 0.39

FIN: Outsourcing BEWAN 2.17 2.23 2.22 2.22

FIN: Einsparungen Informatik 0.85 0.79 0.79 0.79

FIN: Wegfall MWSt Bedag 1.20 1.20 1.20 1.20

ERZ: Reduktion Lektionenzahl Volksschule 4.15 10.00 10.00 10.00

ERZ: Entlastung aus Klassenschliessungen 21.50 0.00 0.00 0.00

ERZ: Kürzungen Weiterbildung Lehrkräfte 3.00 3.00 3.00 3.00

ERZ: Reduktion des Programms „Bildung und Kultur“ 0.60 0.80 1.00 1.00

ERZ: Verschiebungen Projekt „Passepartout“ 0.50 0.46 0.50 4.20

ERZ: Reduktion Angebot 10. Schuljahr 0.40 0.60 0.80 1.10

ERZ: Schliessung Standort BVS Spiez 0.10 0.70 1.40 2.40

ERZ: Aufhebung Lehrgänge Lehrwerkstätten 0.20 0.90 2.00 2.00

ERZ: Zusammenlegung von Klassen an Berufsfachschulen 1.50 1.50 1.50 1.50 ERZ: Bildungszentrum Pflege: Strukturbereinigung 0.00 0.80 2.00 2.00

ERZ: Erhöhung Gebühen höhere Berufsbildung 0.00 0.40 1.30 1.50

ERZ: Höh. Berufsbildung: Revision Berechnungsgrundlagen Bundesbeiträge

0.00 0.00 1.30 3.00

ERZ: Klassenreduktion an Berufsschulen 0.40 0.90 1.40 1.90

ERZ: Höhere Bundesbeiträge Berufsbildung 7.40 7.40 7.40 7.40

ERZ: Streichung der indiv. Förderung „Bildnerisches Gestalten „ an Gymnasien

0.30 0.60 0.60 0.60

(8)

Details Entlastungsmassnahmen Laufende Rechnung

VA 2012

AFP 2013

AFP 2014

AFP 2015 ERZ: einmalige Beiträge an Kulturanlässe über Lotteriefonds 0.00 1.20 1.20 1.20

ERZ: Anhebung Studiengebühren UNI und FH 5.00 5.00 5.00 5.00

ERZ: PH: Anpassung Vertrag mit Uni 0.60 0.60 0.60 0.60

ERZ: Beitragsreduktion an PH 1.00 1.00 1.00 1.00

ERZ: FH: Kostendeckung Weiterbildung 2.00 2.00 2.00 2.00

ERZ: reduziertes Wachstum Tagesschulen 9.90 9.50 9.30 9.30

BVE: Einsparungen bei Dienstleistungen Dritter (AUE) 0.30 0.30 0.30 0.30

BVE: Unterhalt Kantonsstrassen 3.51 3.51 3.51 3.51

BVE: Einsparungen Stromeinkauf kant. Liegenschaften 2.00 2.00 2.00 2.00 BVE: Einsparungen Unterhalt Kantonsliegenschaften 0.90 0.90 0.90 0.90 BVE: Einsparungen Dienstleistungen Dritter (AWA) 0.80 0.80 0.80 0.80

BVE: Mehreinnahmen Gebühren AWA 0.30 0.30 0.30 0.30

Optimierung Beschaffungswesen 0.00 18.00 18.00 18.00

Die Finanzkommission ist der Ansicht, dass nicht einzelne Massnahmen aus dem Entlas- tungspaket herausgebrochen werden sollten. Das Entlastungspaket muss vom Grossen Rat nicht explizit genehmigt werden, es bildet einen integralen Bestandteil des VA/AFP 12/13-15.

Artikel 101a, Absatz 1 der Kantonsverfassung (KV) besagt, dass der Voranschlag keinen Aufwandüberschuss ausweisen darf. Wenn er dies trotzdem tut, müssen dem Voranschlag mindestens drei Fünftel der Mitglieder des Grossen Rates zustimmen (96 Ja-Stimmen).

Wenn die Jahresrechnung des Kantons (Geschäftsbericht) mit einem Defizit abschliesst, muss das Defizit dem Voranschlag des übernächsten Jahres belastet werden (Art. 101a, Abs. 2 KV). Dies bedeutet konkret, dass ein allfälliges Defizit aus dem Jahr 2012 dem Budget 2014 belastet werden müsste. Nach Art. 101a Absatz 4 KV kann der Fehlbetrag auf vier Jahre verteilt werden, wenn drei Fünftel der Mitglieder des Grossen Rates zustimmen.

Im schlimmsten Fall würde das gemäss dem Aufgaben- und Finanzplan für das Jahr 2014 prognostizierte Defizit für das Jahr 2014 bei gleich bleibenden Zahlen noch viel höher aus- fallen als zurzeit budgetiert, nämlich 349 Millionen anstatt 193 Millionen Franken.

3.2. Investitionsrechnung

Der Voranschlag 2012 weist Nettoinvestitionen von CHF 623 Mio. aus (inkl. Korrekturfaktor vgl. Ziffer 3.3).

Veränderungen VA 2011 zu VA 2012 VA 2012

AFP 2013

AFP 2014

AFP 2015

Saldo Investitionsrechnung Aug 2010 656 605 597 597

Mehrbedarf Investitionen 39 100 130 121

Entlastungspaket (Details vgl. nächste Tabelle) -72 -23 -25 -28

Saldo Investitionsrechnung Aug 2011 623 682 702 690

Das Entlastungspaket setzt sich in der Investitionsrechnung aus folgenden Hauptmass- nahmen zusammen (Die Tabelle zeigt nur Massnahmen mit einem Volumen von total über CHF 1 Mio. in den vier Planjahren):

Details Entlastungsmassnahmen Investitionsrechnung

VA 2012

AFP 2013

AFP 2014

AFP 2015

VOL: Kürzung Kantonsbeiträge Landwirtschaft 1.50 0.00 0.00 0.00

VOL: Kürzung Direktauszahlungen Investitionshilfefonds 1.18 0.00 0.00 0.00

GEF: Kürzungen bei Auszahlungen aus dem SIF 8.87 4.88 4.97 4.97

(9)

Details Entlastungsmassnahmen Investitionsrechnung

VA 2012

AFP 2013

AFP 2014

AFP 2015 JGK: Verzicht Kantonalis. Kindes- und Erwachsenenschutz 20.00 0.00 0.00 0.00

POM: Verzicht auf Ersatzanschaffungen 1.10 0.00 0.00 0.00

FIN: Outsourcing BEWAN 1.40 1.40 1.40 1.40

ERZ: Denkmalpflegebeiträge aus Lotteriefonds 2.50 2.50 2.50 2.50

ERZ: Verzögerungen Anschaffungen UNI und FH 1.67 0.00 0.00 0.00

BVE: Verschiebung Projekte im Kantonsstrassenbau 12.64 11.45 15.20 18.50

BVE: Längere Nutzung der Maschinen (TBA) 1.62 0.00 0.00 0.00

BVE: Verschiebung Projekte im Nationalstrassenbau 3.12 0.00 0.00 0.00

BVE. Verschiebung von Projekten im Wasserbau 3.50 3.50 0.30 0.00

BVE: Verschiebungen Unterhalt Liegenschaften 4.00 0.00 0.00 0.00

BVE: Verschiebungen bauliche Massnahmen Liegenschaften 6.00 0.00 0.00 0.00

Auch bei der Investitionsrechnung ist die Finanzkommission der Ansicht, dass das Paket als Einheit belassen werden sollte.

Die Schuldenbremse für die Investitionsrechnung gemäss Artikel 101b der Kantonsverfas- sung besagt, dass der Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen mittelfristig mindes- tens 100 Prozent zu betragen hat. Der Selbstfinanzierungsgrad berechnet sich wie folgt:

Die Selbstfinanzierung setzt sich aus dem Ergebnis der Laufenden Rechnung plus Ab- schreibungen zusammen. Mit diesem Wert werden die eigenen Mittel beziffert, die zur Fi- nanzierung neuer Investitionen oder für den Schuldenabbau eingesetzt werden können.

Wenn die Selbstfinanzierung den Nettoinvestitionen gegenüber gestellt wird, erhält man den Selbstfinanzierungsgrad. Ein Erreichen von 100 Prozent bedeutet, dass der Kanton seine Investitionen vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Der Voranschlag 2012 kann diese Vorgabe nicht einhalten, der Selbstfinanzierungsgrad beträgt lediglich 75.1 Prozent (vgl. Tabelle) und droht in den nächsten Jahren noch mehr zu sinken.

Selbstfinanzierungsgrad VA

2012

AFP 2013

AFP 2014

AFP 2015

Saldo Laufende Rechnung Aug 11 -155 -132 -193 -202

Abschreibungen 624 597 662 555

Selbstfinanzierung 468 465 470 354

Nettoinvestitionen 623 682 702 690

Selbstfinanzierungsgrad in % 75.1 68.2 66.9 51.3

Wenn dieser Fall eintritt, sieht die Verfassung in Artikel 101b Absatz 2 vor, dass der Fehl- betrag im Aufgaben- und Finanzplan zu kompensieren ist. Dabei handelt es sich um eine Handlungsanweisung an den Regierungsrat und an den Grossen Rat, deren Verletzung noch keine konkrete Auswirkung nach sich zieht. Zur Genehmigung ist insbesondere auch keine drei Fünftel-Mehrheit wie bei der Laufenden Rechnung erforderlich. Weil der Aufga- ben- und Finanzplan keine Kompensation vorsieht, verletzt er die Bestimmung der Kan- tonsverfassung, ohne dass eine direkte Sanktion erfolgen würde.

Falls der ungenügende Selbstfinanzierungsgrad des Voranschlags im Vollzug nicht korri- giert werden kann und in der Jahresrechnung (Geschäftsbericht) immer noch Bestand hat, tritt gemäss Absatz 3 vom Artikel 101b KV die Sanktion in Kraft, dass der Finanzierungs- fehlbetrag im Voranschlag des übernächsten Jahres und der drei anschliessenden Jahre kompensiert werden muss. Dies bedeutet – analog zum Mechanismus der Laufenden Rechnung –, dass der Voranschlag zukünftiger Jahre zusätzlich belastet und es somit schwieriger werden wird, einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu erreichen. Der Grosse Rat kann die Frist für die Kompensation des Finanzierungsfehlbetrags auf acht Jahre ver- längern oder auf die Kompensation ganz verzichten, wenn mindestens drei Fünftel seiner Mitglieder es beschliessen (Artikel 101b Abs. 4 KV).

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4. Finanzpolitische Handlungsfelder

Die Finanzkommission hat den Anspruch, sich nicht nur mit der kurzfristigen Finanzpolitik zu beschäftigen, also den Voranschlag des kommenden Jahres zu behandeln und Kreditge- schäfte zu genehmigen, sondern sich auch auf einer strategischen und langfristigen Ebene mit den Finanzen des Kantons Bern zu beschäftigen. Das Ziel der Kommission ist es, die fi- nanzpolitische Diskussion im Grossen Rat zu versachlichen.

Die Kommission hat vier Handlungsfelder definiert, die jeweils für sich betrachtet werden kön- nen, aber in enger gegenseitiger Abhängigkeit stehen. Die Handlungsfelder heissen Investiti- onen, Staatliche Aufgaben / Personalpolitik, Steuern / Erträge und Schulden. Sobald in den einzelnen Handlungsfeldern Massnahmen getroffen werden, zeigt sich, dass sie in einem Spannungsverhältnis stehen. Massnahmen müssen deshalb sorgfältig abgewogen und auf ih- re Auswirkungen in den anderen Handlungsfeldern überprüft werden.

Ziel einer ausgewogenen Finanzpolitik ist das Gleichgewicht der vier Handlungsfelder. Im Idealfall bedeutet dies, dass die Aufgaben und Investitionen mit den Einnahmen vollständig fi- nanziert werden können und allenfalls gar ein moderater Überschuss erwirtschaftet werden kann. Falls die Einnahmen dazu nicht ausreichen, kann der Kanton zusätzlich Fremdkapital einsetzen, also Schulden machen. Der Kanton Bern hat das Problem, dass er von dieser Möglichkeit in den 1990er Jahren exzessiv Gebrauch gemacht hat, weshalb heute die Mög- lichkeit zur Neuverschuldung eingeschränkt ist.

Die Finanzpolitik des letzten Jahrzehnts hat sich richtigerweise auf den Schuldenabbau kon- zentriert und dabei beachtliche Erfolge erzielt. In den letzten Jahren hat die Finanzkommissi- on darauf hingewiesen, dass sie sich eine Erweiterung der finanzpolitischen Ziele vorstellen kann.

Im Jahr 2011 haben sich die finanzpolitischen Aussichten allerdings wieder verdüstert. Statt Ertragsüberschüssen werden für die nächsten Jahre Defizite prognostiziert, die zu einer er- heblichen Neuverschuldung des Kantons führen könnten. Oberstes Ziel der Finanzpolitik muss es sein, diesen Trend zu brechen. Daneben sollen aber auch andere Ziele, wie zum Beispiel punktuelle Verbesserungen für das Personal, nicht aus den Augen verloren werden.

Die Kernfragen der nächsten Jahre in den jeweiligen Handlungsfeldern sind in der folgenden Darstellung aufgeführt:

Investitionen

- Der Kanton Bern investiert viel. In den nächs- ten Jahren soll sich das Investitionsniveau sogar noch erhöhen, viele Grossprojekte sind geplant. Kann sich der Kanton Bern das leis- ten?

- Wie viele Investitionen sind für die Werterhal- tung im Kanton Bern notwendig?

Steuern / Erträge

- Umgang mit den weiteren Steuerbegehren:

Initiative Handänderungssteuer, Initiative „fai- re Steuern für Familien“.

- Wenn die Staatsrechnung des Kantons Bern mit einem Defizit abschliesst, müssen auch Massnahmen auf der Einnahmenseite disku- tiert werden.

Staatliche Aufgaben / Personalpolitik - Aufgrund der negativen finanziellen Aussich-

ten muss sich der Kanton permanent die Frage stellen, welche Aufgaben er erfüllen muss.

- Neue Aufgaben kommen aufgrund von Ent- scheiden aus Bundesebene hinzu. Der Kan- ton Bern muss zusammen mit den anderen Kantonen seinen Einfluss in Bundesbern ver- stärken.

- Personal: Die Bedingungen für das beste- hende Personal sollen – punktuell und wo möglich – verbessert werden. Dafür sollen keine neuen Stellen geschaffen werden.

Schulden

- Sie sind das Resultat des Handelns in den anderen drei Bereichen.

- Eine begrenzte, kurzfristige Neuverschuldung kann unter bestimmten Umständen ein ak- zeptables Mittel sein.

- Das Abgleiten in eine Defizit- und Schulden- spirale muss unter allen Umständen vermie- den werden.

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5. Schwerpunkte der Finanzkommission

5.1. Defizit und Neuverschuldung

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat ein Budget mit einem Aufwandüberschuss vorge- legt. Weil der Kanton über kein Eigenkapital verfügt, muss der Aufwandüberschuss mit Fremdkapital finanziert werden, was unausweichlich zu einer Erhöhung der Verschuldung führt. Die Finanzkommission anerkennt die Bemühungen des Regierungsrats, grundsätz- lich ein Defizit vermeiden zu wollen. Der Regierungsrat hat ausführlich dargelegt, wie sich die Zahlen im Vergleich zur Ausgangslage vom August 2010 in zahlreichen Positionen ver- ändert haben. Er hat danach sowohl im Hauptverfahren wie auch im Entlastungspaket viele Massnahmen ergriffen, um das Budget zu verbessern. Dank dem intensivierten Planungs- dialog zwischen Regierung und Finanzkommission konnte letztere diesen Prozess eng be- gleiten. Die Finanzkommission unterstützt die Entlastungsmassnahmen und insbesondere das Entlastungspaket von 277 Millionen Franken explizit und vollumfänglich.

Die Finanzkommission hat in ihrem letztjährigen Bericht zum VA/AFP 2011/2012-14 darge- legt, dass sie eine Neuverschuldung grundsätzlich ablehnt. Weil sich eine solche aufgrund der finanz- und wirtschaftspolitischen Situation realistischerweise nicht vollständig aus- schliessen liess, forderte sie eine klare Begrenzung von Dauer und Höhe der Neuverschul- dung. Im Rahmen des intensivierten Planungsdialogs hat sie gegenüber der Regierung mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Neuverschuldung wenn möglich verhin- dern will und die Einhaltung der Schuldenbremsen in der Laufenden Rechnung wie auch der Investitionsrechnung für wichtige finanzpolitische Ziele hält.

Im Voranschlag 2012 stellt sich die Situation nun derart dar, dass ein Defizit nicht nur fürs nächste Jahr beantragt wird – was als „einmaliger Ausrutscher“ auch in der beantragten Höhe eventuell noch vertretbar gewesen wäre –, sondern auch für die Finanzplanjahre 2013-15 keine Besserung der finanziellen Rahmenbedingungen absehbar ist. Im Gegen- teil, ohne Gegenmassnahmen droht die Gefahr des Abrutschens in eine Defizit- und

Schuldenspirale, ähnlich wie das Anfang der 1990er Jahre der Fall war. Dieser Entwicklung muss aus Sicht der Finanzkommission entschieden Einhalt geboten werden. Die Haltung des Regierungsrats, dass das Budget 2012 mit vielen Unwägbarkeiten behaftet ist, das Entlastungspaket schon bis an die Grenze des Zumutbaren gegangen ist und dass weitere Massnahmen, die zum Teil schmerzhaft werden würden, erst ergriffen werden sollten, wenn sich für die Staatsrechnung 2012 tatsächlich ein Defizit abzeichnet, reicht der Fi- nanzkommission nicht aus. Aus ihrer Sicht muss schon im Jahr 2012 versucht werden, das drohende Defizit noch zu verhindern.

Aus diesen Gründen kann die Finanzkommission dem Voranschlag in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Vom Ziel, Ende 2012 eine ausgeglichene Rechnung zu präsentie- ren, darf nicht abgewichen werden.

5.2. Langfristige finanzpolitische Entwicklung

Wie oben erwähnt, befürchtet die Finanzkommission ein Abgleiten in eine Defizit- und Schuldenspirale. Um dieser Gefahr begegnen zu können, muss der Kanton eine neue fi- nanzpolitische Perspektive finden. Seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 hat der Re- gierungsrat in der Finanzpolitik eine eher „kürzerfristigere“ Optik eingenommen. Er hat ver- sucht, jeweils das laufende und das nächste Jahr „ohne Schaden“ zu überstehen. Diese Politik wurde von der Finanzkommission mitgetragen und zeigte bis und mit Abschluss der Staatsrechung 2011 gute Resultate.

Aufgrund der aktuellen Zahlen für die kommenden Jahre muss aber wieder eine mittel- bis längerfristigere Perspektive eingenommen werden. Die Finanzkommission lädt den Regie- rungsrat ein, den begonnenen intensivierten Planungsdialog in den nächsten Jahren wei- terzuführen und zu vertiefen, damit die prognostizierte finanzielle Entwicklung des Kantons Bern nachhaltig verbessert werden kann. Der Regierungsrat soll der Finanzkommission

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wenn möglich schon Anfang 2012 die aktualisierten Eckwerte für die kommenden Jahre präsentieren. Daneben sollen erste Absichten und Stossrichtungen aufgezeigt und disku- tiert werden, wie der Kanton Bern mittelfristig wieder auf eine solide finanzielle Basis ge- stellt werden kann.

5.3. Korrekturfaktoren

Korrekturfaktoren dienen der Erhöhung der Budgetgenauigkeit. Die Finanzkommission be- grüsst die Bestrebungen des Regierungsrats, die Genauigkeit des Budgets zu erhöhen und dazu mehrere Korrekturfaktoren zu führen. Neben dem Korrekturfaktor Personalaufwand, der in den nächsten Jahren stufenweise aufgehoben werden soll, existieren der Korrektur- faktor Nettoinvestitionen und der Korrekturfaktor auf ausgewählten Produktgruppen.

Korrekturfaktor Nettoinvestitionen

Bei den Nettoinvestitionen wurde der Korrekturfaktor im Vergleich zum letzten Jahr auf- grund der im Jahr 2010 festgestellten Abweichung zwischen Budget und Rechnung um 3 Millionen auf 121 Millionen Franken erhöht. Dies bedeutet, dass in den Sachplanungen 121 Millionen Franken mehr eingestellt sind als der Planwert bei den Nettoinvestitionen (CHF 623 Mio.) beträgt. Falls eine Direktion den Saldo der Investitionsrechnung wegen des Kor- rekturfaktors nicht einhalten kann, ist die Budgetüberschreitung im geplanten Umfang zu bewilligen.

Korrekturfaktor Personalaufwand

Die Finanzkommission nimmt zur Kenntnis, dass der Regierungsrat den langjährigen Kor- rekturfaktor Personalaufwand gestaffelt über die nächsten Jahre aufheben will.

Korrekturfaktor auf ausgewählten Produktgruppen

Schon im Voranschlag 11 baute der Regierungsrat einen Korrekturfaktor zur Erhöhung der gesamtstaatlichen Budgetgenauigkeit von insgesamt 135.5 Millionen Franken ein. Er war auf sechs verschiedene Produktgruppen verteilt, wobei die grössten Abweichungen auch in anderen Produktgruppen als den vom Korrekturfaktor betroffenen auftreten konnten. Die- ses Vorgehen führte sowohl im Grossen Rat wie auch innerhalb der Verwaltung zu Verwir- rung und Unsicherheiten. Deshalb hat sich der Regierungsrat entschlossen, den Korrektur- faktor im Voranschlag 2012 in derselben Höhe wie im letzten Jahr wieder anzuwenden, diesmal aber den Betrag nur auf einer Produktgruppe einzusetzen, nämlich auf der „Veran- lagung periodische Steuern“. Mit dieser Massnahme ist nur ein Produktgruppensaldo vom Korrekturfaktor betroffen und die Saldi der anderen entsprechen der tatsächlichen Planung, was die Transparenz und Lesbarkeit des Voranschlags erhöht. Weiter kann ausgeschlos- sen werden, dass in den betroffenen Produktgruppen wegen des Korrekturfaktors Nach- kredite eingereicht werden müssen. Nachteile der Massnahme sind, dass die Steuererträ- ge künstlich um 135 Millionen Franken angehoben werden und der Jahresabschluss um diesen Betrag tiefer ausfallen wird, da der Korrekturfaktor vorwiegend eine Aufwandminde- rung darstellt und keinen Mehrertrag. Die Finanzkommission empfiehlt dem Regierungsrat, das Vorgehen bei diesem Korrekturfaktor im nächsten Planungsprozess noch einmal zu überdenken und zum Beispiel die Schaffung einer eigenen Produktgruppe Korrekturfaktor zu prüfen.

5.4. Personalpolitik / Personalkosten

Die Finanzkommission hat in ihrem Bericht zum Voranschlag 2011 die zum Teil problema- tische Situation des Kaders, der jüngeren Mitarbeitenden sowie der Polizistinnen und Poli- zisten und der Lehrerinnen und Lehrern in Bezug auf deren Lohnsituation anerkannt.

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Ebenso hat sie zur Kenntnis genommen, dass das Lohnsystem BEREBE aufgrund der feh- lenden Mittel nie wie vorgesehen umgesetzt werden konnte. Durch die Nichtgewährung von Gehaltsaufstiegen, die Einführung des Korrekturfaktors Personal und die langjährige Anwendung der „unechten“ SAR-Massnahme, das Lohnwachstum auf 1% der Lohnsumme zu begrenzen, hat das Personal theoretisch mit über 3.5 Milliarden Franken zur finanziellen Gesundung des Kantons beigetragen. Die Finanzkommission fordert den Regierungsrat auf, realistische Massnahmen vorzuschlagen, die sie zu diskutieren bereit ist. Angesichts der finanziellen Aussichten geht sie davon aus, dass der Regierungsrat eher punktuelle als flächendeckend wirksame Massnahmen vorschlagen wird.

5.5. Pensionskassen

Der Kanton Bern bearbeitet seit mehreren Jahren schon das Projekt Futura, das sich mit der Zukunft der beiden bernischen Pensionskassen BPK und BLVK auseinandersetzt. Auf Anfang 2012 tritt das revidierte Bundesgesetz für Vorsorgereinrichtungen öffentlich-

rechtlicher Körperschaften in Kraft, das bis Ende 2013 umgesetzt werden muss. Dadurch tritt neben dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat die Frage der Kapitalisierung in den Vordergrund. Bei der Variante Volldeckung muss eine Kasse mittelfristig einen De- ckungsgrad von 100 Prozent aufweisen, bei der Variante Teildeckung einen solchen von 80. Per Ende 2010 lag der Deckungsgrad der BLVK bei 78.8% und bei der BPK bei 88.1%, wobei die Unterdeckung in absoluten Zahlen 1.4 Milliarden bzw. 1.2 Milliarden Franken be- trug.

Je nach wirtschaftlicher Entwicklung der Pensionskassen und dem Modell, das dereinst gewählt werden wird, könnten zusätzliche Auslagen in Milliardenhöhe auf den Kanton zu- kommen. Im aktuellen VA/AFP 12/13-15 sind keine entsprechenden Mittel eingestellt.

5.6. Budget der Justiz

Im letztjährigen Bericht zum Voranschlag hat die Finanzkommission in Bezug auf die Bera- tung des Budgets der Justiz verschiedene Fragen aufgeworfen, die durch ein Gutachten zu klären seien: Es handelte sich dabei um folgende Fragen:

- Wer ist für die Einhaltung von Art. 101, Abs. 1 der Kantonsverfassung (Der Voran- schlag darf keinen Aufwandüberschuss ausweisen) verantwortlich?

- Wer ist für einen ausgeglichenen Rechnungsabschluss verantwortlich und wie würden allfällige Kompensationen in den Folgejahren verteilt?

- Zusammenarbeit zwischen der Justiz- und der Finanzkommission: Wer ist für welche Vorbereitung zuständig, wer behandelt beispielsweise Begehren für Nachkredite?

In Zusammenarbeit mit der Justizkommission wurde Frau Prof. Dr. Isabelle Häner als Gut- achterin eingesetzt. Die Finanz- und die Justizkommission haben einen gemeinsamen Ausschuss gebildet, der die Erstellung des Gutachtens begleitete. Er setzte sich aus fol- genden Personen zusammen: Blaise Kropf (Vorsitz, FIKO), Bethli Küng-Marmet (FIKO), Mathias Tromp (FIKO) und Christoph Stalder (JUKO).

Das Gutachten betont die Unabhängigkeit der Gerichte. Es kommt zum Schluss, dass kei- ne einzelne Behörde die eigentliche Verantwortung für die Ausgeglichenheit des Voran- schlags trägt. Vielmehr stehen sämtliche Behörden, die sich mit Budget- und Finanzfragen befassen in der Verantwortung, dass der Voranschlag keinen Aufwandüberschuss auf- weist. Aufgrund der Entscheidkompetenzen kommt dem Grossen Rat aber die abschlies- sende politische Verantwortung über das Budget und die Staatsrechnung zu.

Die Verantwortlichkeit für einen ausgeglichenen Rechnungsabschluss ist ebenfalls schwie- rig auszumachen. In den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen fehlen klare Hinweise.

Letztlich muss der Grosse Rat über allfällige Nachkredite entscheiden. Wie ein allfälliger Finanzierungsfehlbetrag der Justiz in den Folgejahren zu kompensieren wäre, ist unklar.

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Es ist weder geregelt, ob die Kompensation vorwiegend im Bereich der Justiz oder in der Gesamtverwaltung stattfinden soll, noch in wie vielen Jahren die Überschreitung abzutra- gen wäre. Das Gutachten hält allerdings fest, dass Kompensationsmassnahmen das Funk- tionieren einer unabhängigen Justiz nicht in Frage stellen darf.

Für die konkrete Zusammenarbeit von Finanz- und Justizkommission ist folgendes Verfah- ren gewählt worden: Die Justizkommission berät das Budget zuerst. Sie prüft den Voran- schlag „aufgrund ihrer Fachkenntnisse und Nähe mit den betrieblichen Belangen der Justiz mit dem Blick für das Detail (operative Beratung)“. Die Finanzkommission berät nachfol- gend das Budget „in seiner Gesamtheit aufgrund ihrer Fachkenntnisse in den Belangen der Haushaltsführung und Steuerung des Kantons und mit dem Blick auf die strategische Steuerung“. Bei allfällig abweichenden Anträgen der beiden Kommissionen werden maxi- mal zwei Einigungskonferenzen vorgesehen, um die Möglichkeit zu erhöhen, dem Grossen Rat einen gemeinsamen Antrag zu unterbreiten.

Bei der aktuellen Beratung des Voranschlags 2012 stellt die Justizkommission den Antrag, den Voranschlag der Justizleitung mit einem Aufwandüberschuss von 124.8 Millionen um 2.28 Millionen Franken zu kürzen. Zudem ist die Justizkommission in Absprache mit der Justizleitung bereit, sich an allfälligen weiteren, gesamtkantonalen Sparmassnahmen auf der Grundlage des RESKO-Schlüssels anteilmässig zu beteiligen (vgl. Anhang). Die Fi- nanzkommission unterstützt den Antrag der Justizkommission.

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6. Anträge

Obwohl die Finanzkommission das defizitäre Budget des Regierungsrates ablehnt, bean- tragt sie keine Rückweisung. Die Rückweisung hätte zur Folge, dass Regierung und Ver- waltung für die Märzsession 2012 einen neuen Voranschlag erarbeiten müssten. Ab dem 1. Januar 2012 stünde der Kanton Bern ohne Budget da und wäre für die ersten drei Mona- te des Jahres nur bedingt handlungsfähig. So könnte der Regierungsrat nur „unerlässliche Ausgaben“ tätigen, die für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben unabdingbar sind. Zu- dem würde die Überarbeitung des Budgets für die Finanzdienste der Direktionen, die An- fang Jahr mit der Erstellung des Jahresabschlusses schon stark beansprucht sind, eine grosse Zusatzbelastung bedeuten. Die Finanzkommission ist der Ansicht, dass die Energie der zuständigen Stellen besser auf die Finanzplanung der nächsten Jahre verwendet wer- den sollte, um ein längerfristiges Abgleiten des Kantons Bern in die roten Zahlen zu ver- hindern.

6.1. Antrag zum Voranschlag 2012

1. Das Budget der Justiz ist um 2.28 Millionen Franken zu kürzen.

2. Es sind Mehrerträge von 120 Millionen Franken aus den Motorfahrzeugsteuern im Zah- lenwerk des Voranschlags 2012 aufgrund der späteren Inkraftsetzung (01.01.13) der Revision des Gesetzes zur Besteuerung der Motorfahrzeuge zu berücksichtigen.

3. Das Lohnsummenwachstum ist um 0.2 Prozent auf 1.3 Prozent zu kürzen.

4. Weitere gesamtstaatliche Haushaltsentlastungen in der Laufenden Rechnung um 17 Millionen Franken sind vorzunehmen.

Mit diesen vier Massnahmen wird der Haushalt in der Laufenden Rechnung um insgesamt 156.7 Millionen Franken entlastet und es resultiert ein Ertragsüberschuss von 1 Million Franken.

5. Die Investitionen sind um 50 Millionen Franken auf 572.6 Millionen Franken zu reduzie- ren.

6. Der Grosse Rat beauftragt den Regierungsrat mittels Motion, bei einem allfälligen Aus- bleiben der budgetierten Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank im Budgetvollzug 2012 Entlastungen im entsprechenden Umfang vorzunehmen.

Der Voranschlag 2012 wird gemäss Antrag der Finanzkommission mit folgenden Eckwer- ten genehmigt:

a) Ertragsüberschuss von CHF 1 Mio.

b) Nettoinvestitionen von CHF 572.6 Mio.

c) Finanzierungssaldo von CHF 51.9 Mio.

d) Steueranlage von 3.06 (unverändert)

e) Rahmen der Neuverschuldung (Kreditlimite): CHF 700 Mio.

VA 2012 Antrag RR

VA 2012 Antrag FIKO

Saldo Laufende Rechnung -155.7 1

Abschreibungen 623.5 623.5

Selbstfinanzierung 467.8 624.5

Nettoinvestitionen 622.6 572.6

Finanzierungssaldo -154.9 51.9

Selbstfinanzierungsgrad in % 75.1 109.1

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f) Übertrag von CHF 2 Mio. aus der Laufenden Rechnung des Tiefbauamts in den See- und Flussuferfonds gemäss Art .7 See- und Flussufergesetz

Mit diesem Antrag weist der Voranschlag 2012 weder in der Laufenden Rechnung noch in der Investitionsrechung ein Defizit aus, womit ein einfaches Mehr zur Genehmigung aus- reicht.

6.2. Anträge zum Aufgaben-/Finanzplan 2013-15

a) Der Aufgaben-/Finanzplan 2013-2015 wird zur Kenntnis genommen.

b) Gemäss Art. 62 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. September 1996 über die Universität werden für das Jahr 2013 folgende Saldi der Produktgruppe Universitäre Bildung verbindlich er- klärt:

Laufende Rechnung, Deckungsbeitrag 9: CHF -294,2 Mio.

Investitionsrechnung CHF -15.3 Mio.

c) Gemäss Art. 48 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2003 über die Berner Fachhochschule werden für das Jahr 2012 folgende Saldi der Produktgruppe Fachhochschulbildung ver- bindlich erklärt:

Laufende Rechnung, Deckungsbeitrag 6 CHF -108.6 Mio.

Investitionsrechnung CHF -9.3 Mio.

d) Gemäss Art. 49 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. September 2004 über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule werden für das Jahr 2012 folgende Saldi der Produktgruppe Lehrerinnen- und Lehrerbildung verbindlich erklärt:

Laufende Rechnung, Deckungsbeitrag 3 Fr. -58.7 Mio.

Investitionsrechnung Fr. -2.7 Mio.

Für die Finanzkommission

Bern, 31. Oktober 2011 Heinz Siegenthaler, Präsident

7. Anhang

− Bericht der Justizkommission zum VA/AFP 12/13-15 der Justiz vom 18. Oktober 2011

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