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Archiv "Dokumentation: Weniger Bürokratie in der Pflege" (05.01.2015)

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A 8 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 112

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Heft 1–2

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5. Januar 2015 Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

kann die Stelle einer ausgeschiedenen aus- schließlich psychotherapeutisch tätigen Ärztin mit einer Psychologischen Psychotherapeutin nachbesetzen. Das hat das Bundessozialge- richt (BSG) entschieden. Dass die Arztstelle nur mit einer Person nachbesetzt werden kann, die im Sinne der Bedarfsplanung dersel- ben Arztgruppe angehört, ist zwar nach Auf- fassung des BSG nicht ausdrücklich geregelt.

Es folge aber aus dem Umstand, dass die Möglichkeit zur Nachbesetzung der Arztstelle gemäß § 103 Abs. 4a Satz 3 SGB V als Son- derregelung zur Zulassungsbeschränkung bei Überversorgung ausgestaltet ist. Ebenso wie bei der Nachfolgeregelung bei der Abgabe ei- ner Arztpraxis nimmt der Gesetzgeber in die- sem Fall mit Blick auf den Schutz des Eigen-

tums die fortbestehende Überversorgung be- zogen auf die jeweilige Arztgruppe und den je- weiligen Planungsbereich grundsätzlich in Kauf. Wie aus der Verwendung des Begriffs

„Nachbesetzung“ deutlich wird, geht es dabei jedoch ausschließlich darum, die Fortführung des MVZ in einer bestehenden Struktur zu er- möglichen. Diesem Ziel wird dadurch Rech- nung getragen, dass der Nachfolger des aus dem MVZ ausscheidenden Arztes bedarfspla- nungsrechtlich derselben Arztgruppe zuzuord- nen ist. Das trifft auf überwiegend oder aus- schließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten zu.

Damit können die bisherigen Patienten der Praxis weiter behandelt werden.

Besonderheiten sind nach Auffassung des BSG allerdings in Planungsbereichen zu be-

achten, in denen der nach § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V vorgeschriebene 25-prozentige Anteil überwiegend oder ausschließlich psychothera- peutisch tätiger Ärzte nicht erreicht wird. Hier sei die Neuanstellung eines psychotherapeu- tisch tätigen Arztes grundsätzlich vorrangig ge- genüber der Nachbesetzung der Stelle mit ei- nem Psychologischen Psychotherapeuten.

Dasselbe gelte, wenn die Quote von 25 Pro- zent zwar gerade erreicht werde, durch das Ausscheiden des Arztes, der die Stelle inne hatte und die Nachbesetzung mit einem Psy- chologischen Psychotherapeuten die Quote aber unterschritten werde. Allerdings kann der Nachrang Psychologischer Psychotherapeuten nur dann greifen, wenn es tatsächlich psycho- therapeutisch tätige Ärzte gibt, mit denen die Stelle nachbesetzt werden kann.

BSG, Urteil vom 2. Juli 2014, Az.: B 6 KA

23/13 R RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

Nachbesetzung im Medizinischen Versorgungszentrum Seit Anfang 2015 können Pflege- dienste und -einrichtungen auf eine neue Form der Pflegedokumentati- on umsteigen. Unterstützt werden sie dabei von einem Projektbüro, das der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Lau- mann (CDU), eingerichtet hat.

„Überbordende Bürokratie und sinn- entleertes Kästchenankreuzen sind für die meisten Beschäftigten in der Pflege der Motivationskiller Num- mer eins“, erklärte Laumann. Des- halb freue er sich, dass mit dem Start des Projektbüros „das größte Entbürokratisierungsprojekt in der DOKUMENTATION

Weniger Bürokratie in der Pflege

Geschichte der Pflegeversicherung“

jetzt Fahrt aufnehmen könne.

Die Pflegedokumentation werde auf das Wesentliche reduziert, sagte Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste dem Deutschen Ärzteblatt. In einem Praxistest hät- ten alle beteiligten Einrichtungen

Das Förderprogramm für die Wei- terbildung in Allgemeinmedizin wird gut angenommen. Es genügt alleine aber nicht, um eine ausrei- chende Zahl von Hausärzten für die Versorgung auf dem Land zu erhal- ten. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) anläss- lich der Veröffentlichung des vier- ten Evaluationsberichts Mitte De- zember mit. Die KBV fordert des- halb weitere Initiativen zur Nach- wuchsgewinnung. Ein Modell sei die Stiftung zur Förderung der am- bulanten ärztlichen Versorgung in FÖRDERPROGRAMM ALLGEMEINMEDIZIN

Gut angenommen, aber nicht ausreichend

Thüringen. Sie vergibt Stipendien an Ärzte, die sich verpflichten, sich später dort niederzulassen.

Dem Evaluationsbericht zufolge wurden 2013 im ambulanten Be- reich 4 299 Ärzte gefördert, 32 Pro- zent mehr als 2010. Im stationären Bereich waren 2 408 Ärzte im För- derprogramm registriert, 25 Prozent mehr als 2010. Damals war die För- derung für angehende Hausärzte er- höht worden, außerdem wurden Koordinierungsstellen eingerichtet, um sie bei der Organisation ihrer Weiterbildung zu unterstützen. hil das System für praxistauglich be- funden. Zum Teil habe man die Do- kumentation um bis zu 40 Prozent verringern können. Künftig müss- ten beispielsweise in der Grund- pflege Regeltätigkeiten nicht mehr dokumentiert werden, sondern nur noch Leistungen, die von der Pla-

nung abwichen. hil

Mit sinnentleer- tem Kästchenan- kreuzen soll in der Pflegedokumentati-

on Schluss sein.

Foto: dpa

A K T U E L L

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