• Keine Ergebnisse gefunden

Mehr Rechtssicherheit, weniger Bürokratie Pressemitteilung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Mehr Rechtssicherheit, weniger Bürokratie Pressemitteilung"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Pressemitteilung

Pressekontakt: Beate Maria Hagen Leiterin Vereins- und Mitgliederwesen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel: 030 629 80-614

Fax: 030 629 80-150

E-Mail: presse@deutscher-verein.de

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Michaelkirchstraße 17/18 10179 Berlin

Tel: 030 629 80-0 Fax: 030 629 80-150

info@deutscher-verein.de www.deutscher-verein.de

22. Oktober 2019

Mehr Rechtssicherheit, weniger Bürokratie

In seinen aktuellen Empfehlungen zeigt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. auf, welche Regelungen in der Sozialhilfe in der Praxis besonders verwaltungsaufwändig und fehleranfällig sind. Er fordert eine Klarstellung und Rechtsfortentwicklung.

Berlin – In seinen aktuellen Empfehlungen unterbreitet der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Lösungsvorschläge für 15 Vorschriften im Sozialgesetzbuch XII, die in der Vergangenheit in der Praxis immer wieder Probleme bereitet haben.

Er empfiehlt beispielsweise die Aufnahme einer Regelung zur „Erstrentenproblematik“ in die Bestimmungen zum Einkommen. Bisher erleiden Personen im Leistungsbezug der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beim Übergang in die Rente finanzielle Einbußen durch die nachschüssige Auszahlung der gesetzlichen Rente und die strikte Anwendung des sogenannten Zuflussprinzips. Vergleichbare Finanzierungslücken treten auch bei der jährlichen Rentenanpassung auf. Regelmäßige Einkünfte, die in einem Kalendermonat erstmals zufließen und einmalige Einkünfte sollten daher erst im Folgemonat bei der Anrechnung zu berücksichtigen sein. Das sollte bei erstmaligem Leistungsbezug sowie bei Änderungen während des Leistungsbezugs gelten und auch im Falle von Einkünften, die nicht zu einer Erhöhung des sozialhilferechtlichen Anspruchs führen.

„Mit unseren Empfehlungen möchten wir einen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit und Verwaltungsvereinfachung bei den Sozialleistungsträgern leisten, aber auch mögliche Finanzierungslücken bei denen schließen, die auf finanzielle Hilfen dringend angewiesen sind“, sagt Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

(2)

Pressekontakt:

Beate Hagen

Leiterin, Vereins- und Mitgliederwesen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel: 030 629 80-614 Fax: 030 629 80-150

presse@deutscher-verein.de www.deutscher-verein.de

Die ausführlichen Empfehlungen sind abrufbar unter: https://www.deutscher- verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2019/dv-22-18_rechtsvereinfachung-weiterentwicklung- sozialhilfe.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Da eine Krankenkasse Kosten nur erstatten dürfe, soweit es das Gesetz vorsehe, bedeute das Fehlen einer Regelung, dass der Versicherte die Kosten selbst tragen müsse.. Die

Zum zwei- ten Kongreß „Via Medici – Zukunftschancen für junge Mediziner“ laden der Thieme- Verlag, der Deutsche Ärzte- Verlag, das mibeg Institut für berufliche Weiterbildung

Mittels dem im Umsetzungskonzept postu- lierten Aufbau einer Nationalen Geodaten-Infra- struktur (NDGI) soll sichergestellt werden, dass die – weitgehend bereits bestehenden,

Ist eine Kindeswohlgefährdung durch die oben benannte Erörterung mit den Sorgeberechtigten nicht abwendbar beziehungsweise bleibt dies erfolglos,. so ist der Arzt

❃❃ Spenden an medizinische Ein- richtungen oder andere vergleichbare Organisationen dürfen nur zum Zweck der Forschung und Lehre, zur Verbes- serung der Gesundheits- oder

Folglich könne die A AG aus dem Umstand, dass das Obergericht die definitive Nachlassstundung nicht bestätigte, sondern den Konkurs eröffnete, nicht ableiten, dass der

Die DKG begrüßt insbesondere die vereinfachte Anerkennung von Berufsabschlüssen und die Möglichkeit, für den deutschen Arbeitsmarkt nicht ausreichend ausgebildete

Hier können Sie nun Ihre Inhalte und sämtliche Funktionen von Wolters Kluwer Online nach Belieben nutzen... Machen Sie