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Archiv "EHEC-Ausbruch: Das Vorgehen in der Praxis" (17.06.2011)

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A 1370 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 24

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17. Juni 2011

EHEC-AUSBRUCH

Das Vorgehen in der Praxis

Welche Empfehlungen gibt es für die Behandlung von Patienten mit

enterohämorrhagischer Escherichia coli in der Hausarztpraxis? Wie funktioniert die Nachsorge nach einem stationären Aufenthalt? Ein Überblick

W

enn es um die Behandlung von Patienten mit entero - hämorrhagischen Escherichia-coli- Bakterien (EHEC) geht, dann ste- hen die Krankenhäuser derzeit im Mittelpunkt. Viele Patienten wen- den sich allerdings auch an nieder- gelassene Ärzte – entweder weil sie Durchfall haben oder weil sie sich über EHEC informieren wollen.

Doch wie sollen sich ambulant tätige Ärzte, insbesondere Hausärz- te, im Umgang mit EHEC-Patienten verhalten? Die Deutsche Gesell- schaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) hat da- zu kurzfristig eine S1-Leitlinie er- stellt, abrufbar unter www.degam.

de. Nach Angaben von DEGAM- Präsident Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach (Frankfurt/Main) ver- folgt die Fachgesellschaft damit vor allem das Ziel, prägnant zu infor- mieren sowie unnötige Hektik und falsche Behandlungen zu vermei- den. Eine Kernbotschaft: Keine An- tibiose, kein Loperamid. Die Emp- fehlungen gelten jedoch nur für den hausärztlich-ambulanten Bereich, betont Gerlach. Ansonsten seien nach wie vor die Verzehrempfeh- lungen des Bundesinstituts für Risi- kobewertung gültig. Das rät derzeit weiterhin davon ab, Sprossen zu es- sen. Diese Warnung gilt auch für selbst gezogene Sprossen.* Außer- dem sagt Gerlach: „Händehygiene ist das A und O.“

Der Übertragungsweg für EHEC ist fäkal-oral. Als Reservoir für den Erreger gelten Wiederkäuer, also zum Beispiel Rinder. Der Keim wird in der Regel durch kontaminierte Lebensmittel aufgenommen. Denk- bar ist aber auch eine Übertragung von Mensch zu Mensch (Schmier - infektion). Was ist also im Umgang mit EHEC-Patienten und engen Kontaktpersonen zu beachten?

Angehörige (enge Kontakt- personen) von EHEC-Patienten müssen nicht in Quarantäne. Sie dürfen weiterhin zur Arbeit gehen.

Es sei denn, sie sind in Gemein- schaftseinrichtungen, zum Beispiel Schulen und Kindergärten, tätig.

Ein Verbot gilt auch für Beschäftig- te im Lebensmittelbereich. Grund- lage dafür sind § 34 und § 42 des Infektionsschutzgesetzes. Nach An- gaben des Gesundheitsministeri- ums in Schleswig-Holstein dürfen

auch Personen im medizinischen Bereich nicht arbeiten, allerdings je nach Gefährdungspotenzial.

Enge Kontaktpersonen sind an- steckungsverdächtig und dürfen in den genannten Einrichtungen nicht tätig sein – und zwar bis der Nach- weis negativer Stuhlproben vor- liegt. Das örtlich zuständige Ge- sundheitsamt regelt das Verfahren im Einzelnen. Als enge Kontaktper- sonen gelten Personen, die in häus- licher Gemeinschaft mit Erkrankten leben. Besonders wichtig ist eine

gründliche Händehygiene. Im Haus- halt sollten außerdem die Toilette nach Benutzung sowie Handkon- taktflächen desinfiziert werden.

Bei EHEC-Patienten gilt im Prinzip das gleiche Vorgehen wie bei engen Kontaktpersonen. Wer nicht in Gemeinschaftseinrichtun- gen oder mit Lebensmitteln tätig ist, kann nach klinischer Genesung wieder arbeiten – allerdings mit dem Hinweis, dann am Arbeitsplatz Hände- und Flächendesinfektions- mittel nach der Toilettenbenutzung zu verwenden.

Die Hamburger Behörde für Ge- sundheit und Verbraucherschutz teil- te am 9. Juni nun aber mit: Um das Risiko einer Übertragung möglichst zu 100 Prozent auszuschließen, soll- ten EHEC-Erkrankte zunächst ihre

Arbeitsstelle oder zum Beispiel Massenveranstal- tungen nicht aufsuchen – auch wenn sie sich gesund fühlten. Dies sei erst wie- der möglich, wenn ein- deutig durch Stuhlproben belegt sei, dass sie den Er- reger nicht mehr in sich trügen. Dieser Hinweis gel - te auch für diejenigen, die nichtstationär untergebracht gewesen seien, heißt es in einer Erklärung.

Fazit: Das Infektionsschutzge- setz beschreibt allgemeine Min- destanforderungen. Die Behörden vor Ort können in ihren Empfeh- lungen darüber hinausgehen. „Das zuständige Gesundheitsamt ist in allen Fällen der maßgebliche An- sprechpartner“, betont Prof. Dr.

med. Martin Mielke vom Robert-

Koch-Institut. ■

Dr. med. Birgit Hibbeler

@

Fragen und Antworten zu EHEC auf www.aezteblatt.de/111370

*Stand bei Redaktionsschluss (14. Juni)

Mehrere Fachgesellschaften haben Empfehlungen zu EHEC für Ärzte entwickelt. Dazu zählen unter anderem die Deutschen Gesellschaften für Allgemeinmedizin, Nephro- logie und Infektiologie:

www.degam.de www.dgfn.eu und www.dgi-net.de. Au- ßerdem bietet das Ro- bert-Koch-Institut um- fangreiche Informatio- nen: www.rki.de.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Auf- klärung hat einen

übersichtlichen Flyer für Bürger entwickelt : www.bzga.de.

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