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Archiv "Olympiaarzt vernachlässigte die Erstellung von Gutachten" (30.04.2010)

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A 832 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 17

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30. April 2010 was ich liebe. Seit meinem Prakti-

kum in Barbados hat mich die Kari- bik nicht mehr losgelassen.“

Zu Plauts Patienten zählen neben Dominikanern auch Touristen und hier lebende Deutsche. Claudia Schwarz aus Aachen, seit 20 Jahren in Cabarete, hat nahe der Praxis ihr Hotel. Sie sagt: „In der Dominika- nischen Republik haben alle Men- schen mehr Zeit, auch die Ärzte für ihre Patienten. Und ein gutes Ge- spräch hilft vielen.“

In dem flachen Ärztehaus an der Hauptstraße nach Puerto Plata arbei- ten vier Ärzte. „Ich habe eine Part- nerschaft mit einem dominikani- schen Kollegen und zwei angestellte Ärzte. So ist unser Medi Service für Notfälle rund um die Uhr besetzt“, berichtet Plaut. Was ist der größte

Unterschied zwischen einem Arzt in einer Kleinstadt in Deutschland und in der Karibik? „Wir müssen hier so gut wie alles machen – Fachärzte und das nächste Krankenhaus sind mehr als 50 Kilometer entfernt.“ Der Deutsche kümmert sich um Dengue, parasitäre Erkrankungen, Hautlei- den, Ohrenerkrankungen infolge von Schwimmen und Tauchen, Unfall- verletzungen („wir machen hier auch kleine Chirurgie“) und vieles mehr.

Cabarete ist ein ruhiger Ort für Sportler, nichts für Sextouristen.

Deshalb kommen Urlauber mit Sor- gen wegen eines geplatzten Kon- doms und HIV-Infizierung selten in die Praxis. Inzwischen gibt es in dem Land eine soziale Krankenver- sicherung mit einer Plastikkarte, die von Ärzten akzeptiert wird. Leute

ohne festen Job haben so eine Ver- sicherung noch nicht.

Zu seinem Glauben sagt der Arzt: „Ich bin Jude, aber kein prak- tizierender.“ Wenn er wollte, könn- te er regelmäßig in die Synagoge im nahen Sosua gehen. Etwa 700 Ju- den fanden 1933 vor der Verfol- gung in Nazideutschland in der Do- minikanischen Republik eine neue Heimat. Der damalige dominikani- sche Diktator Rafael Trujillo nahm die Einwanderer jedoch nicht aus Nächstenliebe auf. Er schätzte deut- sche Tüchtigkeit und wollte sein Volk auch etwas „heller“ in der Hautfarbe machen. „Egal wo Juden und Israelis heute sind, ihre Ge- schichte ist allgegenwärtig – auch in der Karibik“, sagt der Arzt. ■

Bernd Kubisch

Olympiaarzt vernachlässigte die Erstellung von Gutachten

Beantwortet ein Arzt Anfragen der ärztlichen Berufsvertretungskörperschaften nicht und verfasst er Gutachten und Zeugnisse nicht in- nerhalb einer angemessenen Frist, verstößt er gegen Berufspflichten. Das hat das Berufs - gericht für die Heilberufe Nürnberg-Fürth ent- schieden.

Der beschuldigte Arzt hatte bei Patienten unfallbedingte Verletzungen behandelt. Um Versicherungsleistungen beanspruchen zu können, benötigten die Patienten ein ärztliches Zeugnis. Obwohl sie selbst oder ihre anwaltli- chen Vertreter den Arzt aufforderten, die Attes- te zu erstellen, kam dieser der Aufforderung nicht nach. Auch Schreiben der Landesärzte- kammer blieben unbeantwortet.

Nach Auffassung des Gerichts hat der Arzt durch sein Verhalten in ganz erheblichem Maß gegen die Berufspflichten verstoßen. Es stellt eine vertragliche Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag dar, den Patienten bei der Durchsetzung von Ansprüchen, die aus ihrem Krankheitszustand resultieren, zu un- terstützen.

Der Arzt hat seine Versäumnisse damit be- gründet, dass er neben seiner Praxis oft noch als Olympiaarzt tätig sei. Darüber hinaus be- treue er zahlreiche ausländische Patienten, was mit zeitaufwendigen Reisen verbunden sei. Das Verfahren sei ihm allerdings eine War- nung. Er organisiere seine Praxis derzeit um, so dass er künftig allen schriftlich zu erledi- genden Verpflichtungen nachkommen werde.

Das Berufsgericht hat eine Geldbuße von 10 000 Euro als erforderlich, aber auch aus-

reichend angesehen. Denn es stellt eine vor- nehme Pflicht des Arztes dar, nicht nur zu hei- len, sondern seine Patienten auch hinsichtlich ihrer berechtigten Forderung nach finanziellem Ausgleich zu unterstützen und sie hierbei nicht

„im Regen stehen zu lassen“.

Zwar sind dem Berufsgericht unmittelbare approbationsrechtliche Schritte versagt, aller- dings hat es die Möglichkeit, der zuständigen Behörde den Vorgang zur Entscheidung über den Entzug der Approbation vorzulegen.

Wegen der Totalverweigerung des Arztes hinsichtlich der schriftlichen Verpflichtungen kam ein solcher Schritt infrage. Da es sich aber um das erste berufsgerichtliche Verfahren handelte, wurde davon abgesehen. (Land - gericht Nürnberg-Fürth, Berufsgericht für die Heilberufe, Urteil vom 18. November 2009, Az.: BG-Ä 17/09) RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

Eine ungewöhnliche Geschichte:

In Israel geboren, in Frankfurt aufge- wachsen und als For- scher in New York, be- handelt Gideon Plaut heute Patienten in einem Surferparadies in der Karibik.

S T A T U S

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