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TOP 22 - Wie stellt sich der Sachstand bei den Kaisenhäusern dar?

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 12. Oktober 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

11.10.2021 S 4

NEUFASSUNG Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 12.10.2021

"Wie stellt sich der Sachstand bei den Kaisenhäusern dar?“

Anfrage für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft

A. Problem

Die Fraktion der CDU hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft folgende Anfrage an den Senat gestellt:

Wir fragen den Senat:

1. Wie viele a) bewohnte und b) unbewohnte Kaisenhäuser gibt es in Bremen?

2. Wer übernimmt die Pflege und die Kosten für die Flächen unbewohnter Kaisenhäuser und welche Kosten entstehen dadurch jährlich?

3. Wie viele unbewohnte Kaisenhäuser sollen in den nächsten zwei Jahren abgerissen werden?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Es gibt derzeit noch insgesamt etwa 1000 Behelfsheime, davon werden rund 150 von Auswohnberechtigten bewohnt, sogenannten Kaisen- und Kudella-Auswohner:innen.

Daneben gibt es eine nicht genau bekannte, aber vergleichbare Größenordnung an illegalen Wohnnutzungen, die nicht mit einem entsprechenden Status der Auswohnberechtigung versehen sind.

Zu Frage 2:

Seit 2015 dürfen Behelfsheime in Dauerkleingärten und sonstigen Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes für kleingärtnerische Zwecke weiter genutzt werden.

Kleingärtnerische Nutzung heißt, dass die Behelfsheime wie eine Gartenlaube genutzt werden dürfen, also zum Beispiel für die Aufbewahrung von Geräten und Gartenerzeugnissen sowie für kurzfristige Aufenthalte aus Anlass von Gartenarbeiten oder für Freizeit und Erholung im Garten. Der Abbruch der Gebäude nach Aufgabe der Wohnnutzung wird derzeit nicht gefordert. Diese Regelungen sind auch Bestandteil der aktuell geltenden Dienstanweisung DA 422.

Daher gibt es zum einen Flächen mit unbewohnten Behelfsheimen, die weiterhin vom jeweiligen Eigentümer oder Pächter gepflegt und unterhalten werden und zum anderen Flächen mit Behelfsheimen, die gar nicht mehr genutzt werden und brachliegen.

(2)

Verantwortlich für den Zustand der Grundstücke sind die Eigentümer bzw. Pächter, soweit es diese für unbewohnte Kaisenhäuser gibt. Für die städtischen Flächen sind überwiegend die jeweiligen Kleingartenvereine als Pächter bzw. der Landesverband der Gartenfreunde als Generalpächter zuständig, in Einzelfällen auch die Stadt unmittelbar. Die Pflegemaßnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf reine Sicherungsmaßnahmen, insbesondere für die Verkehrssicherheit der Bäume, den Rückschnitt des Rahmengrüns, Absperrungen etc. Da diese nicht grundstücksbezogen erfasst werden, ist eine Angabe von jährlichen Kosten für die Pflege brachliegender Flächen mit Kaisenhäusern nicht möglich. Die Leerstandsproblematik mit Vermüllung, Verwahrlosung, Verfall ist auch ein Handlungsfeld im Kleingartenentwicklungsplan, der sich aktuell in der Aufstellung befindet.

Zu Frage 3:

Mit dem laufenden Auftrag über Abbrüche von maroden Behelfsheimen in 2021/2022 werden 14 Abbrüche durchgeführt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden auch in den nächsten Jahren kontinuierlich weitere Abbrüche von maroden Kaisenhäusern (Schrottimmobilien) erfolgen.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle/ Personalwirtschaftliche Auswirkungen/Genderprüfung

Die Beantwortung der Frage hat keine finanziellen, personalwirtschaftlichen und genderspezifischen Auswirkungen.

E. Beteiligung / Abstimmung Keine.

F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 11.10.2021 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der CDU in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft zu.

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