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Archiv "Zertifizierte medizinische Fortbildung im Deutschen Ärzteblatt" (14.05.2004)

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achdem der Deutsche Ärztetag die Novelle der (Muster-)Weiterbil- dungsordnung 2003 in Köln be- schlossen hatte, wird der Vorsitzende der Weiterbildungsgremien der Bundes- ärztekammer, Dr. med. H. Hellmut Koch, in Bremen über den Stand der Umsetzung in den Landesärztekam- mern berichten. Mit Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein haben bislang fünf der 17 Ärztekam- mern die Novelle angenommen. Die Vorstände der Ärztekammern Bremen und Schleswig-Holstein haben sich der Bundesärztekammer zufolge ebenfalls für eine Annahme ausgesprochen. Eine Entscheidung der dortigen Kammerver- sammlungen steht jedoch noch aus.

Transparente Strukturen

Mit der Weiterbildungsnovelle sollte eine bundeseinheitliche Bildungsord- nung mit transparenten Strukturen und klar definierten Begriffen geschaffen werden, die die Qualität der Weiterbil- dung sichert und ein hohes Maß an Fle- xibilität zwischen ambulantem und sta- tionärem Sektor ermöglicht. Außerdem sollte sie die Weiterbildung deregulie- ren und an den aktuellen Stand der me- dizinischen Entwicklung anpassen.

Neben der Verringerung der Zahl der Qualifikationsebenen von fünf auf drei und der Zahl der Bezeichnungen von 164 auf 103 war auch die bis zuletzt heftig umstrittene Verschmelzung der Fächer Innere und Allgemeinmedizin Bestandteil des Gesamtpakets, das die Delegierten in Köln verabschiedeten.

Danach wird es künftig nur noch einen in fünf Jahren weitergebildeten Fach- arzt für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) und einen in sechs Jahren weitergebildeten Facharzt für Innere

Medizin mit Schwerpunktbezeichnung geben. Damit soll der ewige Streit um den „besseren Hausarzt“ beigelegt werden.

Nun hat es fast schon Tradition, dass Deutsche Ärztetage beim heiklen The- ma Weiterbildung auch bereits gefasste Beschlüsse noch einmal grundsätzlich zur Diskussion stellen. Von daher wäre es nicht verwunderlich, wenn das Kon- zept des „neuen Hausarztes“ erneut auf den Prüfstand gelangte. Anlass dürfte der von der (Muster-)Weiterbil- dungsordnung abweichende Beschluss der Ärztekammer Mecklenburg-Vor- pommern sein, den Internisten ohne Schwerpunkt beizubehalten. Densel- ben „Tendenzbeschluss“ hat auch der Vorstand der Ärztekammer Thüringen gefasst.

Entschieden werden muss ferner über die Einführung der Zusatzweiterbildun- gen „Suchtmedizinische Grundversor- gung“ und „Ärztliches Qualitätsmanage- ment“. Diese Bezeichnungen existieren bereits in verschiedenen Landesärzte- kammern als Fachkunden beziehungs- weise Zusatzbezeichnungen. Ebenfalls auf der Tagesordnung: die Zusatzweiter- bildung „Betriebsmedizin“. Der Vor- stand hat sich dafür ausgesprochen, diese Zusatzweiterbildung ersatzlos zu strei- chen, weil sie eine unnötige Konkurrenz zur Facharztbezeichnung „Arbeitsmedi- zin“ darstelle. Das Nebeneinander zwei- er Weiterbildungsgänge, die zur Aus- übung derselben ärztlichen Tätigkeit be- rechtigten, aber unterschiedliche Qualifi- kationen voraussetzten, solle vermieden werden, heißt es dazu. Heike Korzilius

P O L I T I K

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A1374 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2014. Mai 2004

107. Deutscher Ärztetag

Weiterbildung:

Zwischenstand

Die Delegierten sollen in Bremen über die Einführung weiterer Zusatzweiterbildungen befinden.

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ach dem GKV-Modernisierungs- gesetz (GMG) müssen Ärzte und Psychotherapeuten, die für die Gesetzliche Krankenversicherung Lei- stungen erbringen, künftig regelmäßig die Erfüllung ihrer Fortbildungsver- pflichtung in Fünfjahreszeiträumen nachweisen, und zwar erstmalig zum 30. Juni 2009.Vorgesehen ist, dass für den Nachweis über die Fortbildung in der Regel die Fortbildungszertifikate der Ärztekammern zugrunde gelegt wer- den. Dem gesetzlichen Auftrag folgend, hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung inzwischen beschlos- sen, auf dieser Grundlage (150 Fortbil- dungspunkte innerhalb von drei Jahren) für die Erfüllung der Fortbildungsver- pflichtung einen Umfang von 250 Fort- bildungspunkten im Fünfjahreszeitraum festzulegen. Anerkannt werden bereits die seit dem 1. Januar 2004 erworbenen Fortbildungspunkte. Erbringt der Ver- tragsarzt bis zum 30. Juni 2009 nicht den Nachweis über die Fortbildung im ge- forderten Umfang, ist die zuständige Kassenärztliche Vereinigung verpflich- tet, das an den säumigen Vertragsarzt zu

107. Deutscher Ärztetag

Fortbildung:

Punkt für Punkt

Der Ärztetag entscheidet über eine Mustersatzung zur zertifizierten Fortbildung.

Zertifizierte medizinische Fortbildung im Deutschen Ärzteblatt

Ab September 2004 wird das Deutsche Ärzteblatt seinen Lesern die Möglichkeit bieten, sich an einer in dieser Zeitschrift angebotenen strukturierten interaktiven Fortbildung zu beteiligen und nach erfolgreicher Teilnahme via Internet Punkte im Rahmen der nunmehr vorgeschriebenen zertifizierten Fortbildung zu erwerben.

Jährlich werden zehn Beiträge erscheinen, die von ausgesuchten Experten geschrieben und auf der Grundlage evidenzbasierter Medizin verfasst sind. Nach der Lektüre wird mit zehn Fragen der Wissensstand überprüft. Die Beiträge samt Fragen werden in der Print- und Online-Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes erscheinen. Die Lernerfolgskontrolle und Punktevergabe nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt ausschließlich über das Internet-Angebot des Deutschen Ärzteblattes.

Das Fortbildungsangebot ist interdisziplinär konzipiert, soll auch umstrittene Themen behan- deln und Hilfestellung bei unklarem therapeutischem Vorgehen geben.

Derzeit ist für die erfolgreiche Teilnahme ein Fortbildungspunkt pro Einheit vorgesehen, so- dass bei voller Nutzung dieses Angebots die Hälfte der maximal zu erzielenden Punktezahl in

dieser Kategorie erreicht werden kann. EB

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zahlende Honorar zunächst um zehn Prozent zu kürzen und bei weiterem Ausbleiben des Fortbildungsnachweises einen Antrag auf Entzug der Zulassung beim Zulassungsausschuss zu stellen.

Eine entsprechende Regelung für die angestellten Ärzte im stationären Be- reich durch den Gemeinsamen Bundes- ausschuss, das heißt hier durch die Spit- zenverbände der gesetzlichen Kranken- kassen und die Deutsche Krankenhaus- gesellschaft, steht noch aus.

Bereits im vergangenen Jahr wurden auf dem 106. Deutschen Ärztetag in Köln nach einer dreijährigen Modell- phase einheitliche Bewertungskriterien für die ärztliche Fortbildung beschlos- sen und zur flächendeckenden Ein- führung empfohlen. Diese sollen nun – leicht modifiziert – Eingang in eine (Muster-)Satzungsregelung „Fortbil- dung und Fortbildungszertifikat“ fin- den, die der 107. Deutsche Ärztetag in Bremen verabschieden soll.

Fachspezifische und interdisziplinäre Inhalte

Danach soll Fortbildung das zum Erhalt und zur Fortentwicklung der Kompe- tenz notwendige Wissen in der Medizin unter Berücksichtigung der wissen- schaftlichen Erkenntnisse und neuer medizinischer Verfahren vermitteln.

Fortbildung soll sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre Inhalte umfas- sen und schließt außerdem Methoden der Qualitätssicherung, des Qualitäts- managements und der evidenzbasierten Medizin sowie die Verbesserung kom- munikativer und sozialer Kompetenzen ein. Grundeinheit bei der Vergabe von Fortbildungspunkten ist die 45-minütige Fortbildungseinheit. Die Anerkennung zertifizierter Fortbildungsveranstaltun- gen obliegt der Ärztekammer, in deren Zuständigkeitsbereich die Fortbildung stattfindet. Die vom 107. Deutschen Ärztetag zu beschließende (Muster-) Fortbildungsordnung regelt zudem die Bewertung von Fortbildungsmaßnah- men sowie das Verfahren der Anerken- nung und Akkreditierung. Sie benennt die verschiedenen Fortbildungskatego- rien und setzt Obergrenzen für die in der jeweiligen Kategorie jährlich zu er- zielende Punktzahl. Thomas Gerst

P O L I T I K

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A1376 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2014. Mai 2004

Zertifizierte Fortbildung

Nachfrage steigt

Einige Ärztekammern zählen schon jetzt so viele

Fortbildungsveranstaltungen wie im gesamten Vorjahr.

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ahlreiche Ärztekammern melden ei- nen wahren Ansturm auf zerti- fizierte Fortbildungsveranstaltun- gen. Grund für diese Entwicklung dürfte das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) sein, das eine Fortbildungspflicht für Ver- tragsärzte vorschreibt. So verzeichnet die Landesärztekammer Baden-Württem- berg im Vergleich zum Vorjahr eine Zu- nahme der angemeldeten Veranstaltun- gen und der daran teilnehmenden Ärzte um mehr als die Hälfte. Voraussichtlich werde 2004 durchschnittlich jeder Arzt an neun Fortbildungskursen teilnehmen, prognostizierte ein Kammersprecher.

Auch die Landesärztekammer Hessen meldet einen regelrechten „Run“ auf die Anmeldung zu Kursen. Schon im Mai nähere man sich dem Niveau des Vorjah-

res. Ein Trend, den auch andere Kam- mern wie Berlin, Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein bestätigen.

Auch in Bayern sind die Zahlen der Veranstaltungen und der Fortbildungs- teilnehmer um 50 Prozent gestiegen. Da- mit setze sich im Freistaat eine Entwick- lung fort, die nach Kammerangaben be- reits vor In-Kraft-Treten des GMG ihren Anfang nahm. In Bremen sind Kammer- sprecher Gerd Wenzel zufolge die Teil-

nehmerzahlen im Vergleich zum Vorjahr um 17,5 Prozent gestiegen. Gleichzeitig wurden 20 Prozent mehr Fortbildungs- veranstaltungen angemeldet. Dies be- deute aber nicht, dass vor der Gesund- heitsreform nicht fortgebildet wurde, be- tonte Wenzel. Vielmehr würden zahlrei- che Veranstaltungen wegen der neuen Zertifizierungsregelungen erst jetzt bei den Kammern angemeldet.

Tatsächlich sind Ärzte auch vor In- Kraft-Treten des GMG berufsrechtlich zu regelmäßiger Fortbildung verpflich- tet gewesen. Neu ist, dass sie Fortbil- dungszertifikate vorweisen müssen, um Honorarkürzungen durch die Kassen- ärztlichen Vereinigungen zu vermeiden (§ 95d, Sozialgesetzbuch V).

Dass es dazu kommt, steht nach Ein- schätzung des Berliner Ärztekammer- präsidenten, Dr. med. Günther Jonitz, für die Mehrheit der Ärzte nicht zu be- fürchten. Allein zum Deutschen Ärzte- kongress, einer der größten interdis- ziplinären Fortbildungsveranstaltungen in Deutschland, kamen in der vergange- nen Woche mehr als 3 000 Teilnehmer.

Den Ärzten sei klar, dass sie nur durch die stetige Optimierung ihres Wissens und Könnens den wachsenden An- sprüchen ihrer Patienten gerecht wür- den, sagte Jonitz am Rande des Kon- gresses. Deshalb verwundere es nicht,

dass Fortbildungsveranstaltungen auch bei den Berliner Ärzten der große

„Renner“ seien. Jonitz: „Die Entwick- lung ist positiv.“ Zählte die Kammer 2003 noch rund 250 Kurse pro Monat, seien es in diesem Jahr im Schnitt 350 zertifizierte Fortbildungsveranstaltun- gen. Das GMG hat nach Einschätzung des Kammerpräsidenten eine zusätzli- che Dynamik in die Fortbildungsnach- frage gebracht. Samir Rabbata Mehr als 3 000 Teilnehmer zählten die Initiatoren des diesjährigen Deutschen

Ärztekongresses in Berlin.

Foto:Rolf Schulten

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