Aus Bund und Ländern
Psychotherapeuten im Strafvollzug müssen Geheimnisse preisgeben
FRANKFURT/M. Psy- chotherapeuten im Strafvoll- zug müssen seit dem 1. De- zember 1998 Therapiegeheim- nisse, die „für die Aufgaben- erfüllung der Vollzugsbehör- de oder zur Abwehr von er- heblichen Gefahren für Leib oder Leben des Gefangenen oder Dritter“ von Bedeutung sind, dem Anstaltsleiter mit- teilen. Eine entsprechende Änderung des Strafvollzugs- gesetzes, die noch von der christlich-liberalen Regierung auf den Weg gebracht wur- de, wird mit datenschutz- rechtlichen Erwägungen so- wie mit Unsicherheitsgefühlen und Kriminalitätsfurcht der Bevölkerung begründet.
Nach Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung, Frankfurt/
Main, ignoriert die neue Regelung, „daß die Thera- peuten-Patienten-Beziehung, notwendigerweise ein Ver- trauensverhältnis, durch die Offenbarungspflicht des The- rapeuten zerstört wird“. Die daraus folgende Tendenz des Patienten zum Verschweigen und zu verstärkter Objektma- nipulation könne sogar zu- sätzliche Gefahren schaffen.
Um die Fehlentwicklung zu korrigieren, will die Gesell- schaft zusammen mit Psy- chotherapeuten, Kriminolo- gen und Strafrechtswissen- schaftlern die Grundlagen für eine sachgerechtere Informa- tion des Gesetzgebers erar-
beiten. EB
Wissenschaftsrat:
Neue Empfehlungen
KÖLN. Bund und Länder stellen den Hochschulen in diesem Jahr rund vier Mil- liarden DM für Bauvorha- ben zur Verfügung, rund 400 Millionen DM mehr als ur- sprünglich angenommen. Mit dem zusätzlichen Geld wird unter anderem ein Transplan- tationsforschungszentrum an
der Medizinischen Hochschu- le Hannover finanziert sowie der Bau eines „Biozentrums“
an der Universität Köln, in dem alle biologischen Diszi- plinen Platz finden sollen.
Das hat der Wissenschaftsrat mitgeteilt.
Das Gremium hat zudem weitere Institute der Blauen Liste bewertet, die Bund und Länder gemeinsam fördern.
Empfohlen wird die Unter- stützung des Forschungsinsti- tuts für Molekulare Pharma- kologie in Berlin und des Leibniz-Instituts für Neuro- biologie in Magdeburg. Rie
Pflegeversicherung:
Höhere Einstufung bei den Privaten
BONN. In der priva- ten Pflegepflichtversicherung nehmen im Vergleich zur so- zialen Pflegeversicherung in allen drei Pflegestufen so- wohl bei der häuslichen als auch bei der Heimpflege die begutachtenden Ärzte höhe- re Einstufungen vor. So be- trug der Anteil der in Stufe I eingeteilten Antragsteller im ambulanten Bereich 40,5 Pro- zent bei der privaten Pflege- versicherung und 38,7 Pro- zent bei der sozialen. In Stufe III sind in der privaten Pfle- geversicherung 12,3 Prozent der Antragsteller eingestuft worden, in der sozialen Pfle- geversicherung hingegen nur acht Prozent. Im Bereich der stationären Pflege liegen die
Anteile private/soziale Pfle- geversicherung 27,3 zu 15,9 Prozent. Das geht aus dem Rechenschaftsbericht der Me- dicproof GmbH in Köln für das Jahr 1998 hervor.
Medicproof ist für die Pflegebegutachtung der pri- vaten Pflegepflichtversiche- rung zuständig. Für Medic- proof waren 873 Ärztinnen und Ärzte hauptamtlich oder vertragsgebunden tätig. Sie erstellten rund 105 000 Pfle- gegutachten. Die durchschnitt- liche Bearbeitungsdauer ei- nes Gutachtens lag im ambu- lanten Bereich bei 25, im sta- tionären Bereich bei 19 Tagen.
Wie Geschäftsführer Dr.
jur. Christoph Uleer mitteilte, will Medicproof künftig ne- ben Ärzten auch qualifizierte Pflegekräfte unter Vertrag
nehmen. HC
Abtreibungen:
Änderung der Anschrift für Bundesstatistik
BONN. Die Bundesstati- stik der Schwangerschaftsab- brüche wird seit Mitte Juli von der Zweigstelle Bonn des Statistischen Bundesamtes geführt. Das Amt weist darauf hin, daß Inhaber von Arztpra- xen und Leiter von Kran- kenhäusern, die Abtreibun- gen vornehmen, verpflichtet sind, die erforderlichen Anga- ben ohne Namensnennung der Schwangeren auf den vom Statistischen Bundesamt vor- gesehenen Erhebungsvor-
drucken zu melden. Dazu gehören die nach der Be- ratungsregelung und die nach Indikationsstellung vorgenom- menen Schwangerschaftsab- brüche. Anschrift: Statisti- sches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Gruppe VIII A, Ge- sundheitswesen, Sozialleistun- gen und Gesundheitsbericht- erstattung, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn, Tel 0 18 88/6 43-
81 69. EB
Festbeträge sollen per Rechtsverordnung erlassen werden
BONN. Die Festbeträge für Arzneimittel sollen künf- tig durch Rechtsverordnung erlassen werden. Das sieht der Entwurf eines Festbetrags- Neuordnungsgesetzes vor, den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorge- legt hat. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Düs- seldorf. Es hatte im Januar entschieden, das derzeitige Verfahren, nach dem die Spit- zenverbände der gesetzlichen Krankenkassen die Festbe- träge festsetzen, verstoße ge- gen europäisches Kartellrecht.
Nach dem Gesetzentwurf überträgt das BMG als Ver- ordnungsgeber die Bildung der Festbeträge dem „Deut- schen Institut für Medizini- sche Dokumentation und In- formation“ in Köln. Die bis- herige gleichnamige Bundes- anstalt wird in das neue Amt eingegliedert. Vor einer Ent- scheidung über Festbetrags- gruppen und -höhe, die der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen sowie die GKV-Spitzenverbände vor- schlagen, müssen wie bisher die Verbände der Pharmain- dustrie und der Apotheker gehört werden. Die Festbeträ- ge sollen mindestens einmal im Jahr überprüft und ange- paßt werden. Klagen sind oh- ne aufschiebende Wirkung nur vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen möglich.
Die Festbeträge für Hilfs- mittel werden abgeschafft und durch Preisverhandlungen zwi- schen Kassen und Leistungs- erbringern abgelöst. HK A-1946 (18) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 30, 30. Juli 1999
P O L I T I K NACHRICHTEN
Zu einem 90- minütigen Ge- spräch mit dem Bundeskanzler trafen sich am 15. Juli in Bonn der Präsident der Bundesärz- tekammer, Prof.
Dr. Jörg-Dietrich Hoppe (2. v. r.), und Dr. med.
Winfried Schorre, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (l.). Rechts im Foto: Erwin Jordan, Staatssekretär im Bundes- ministerium für Gesundheit (siehe auch Seite eins). Foto: Johannes Aevermann