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E 04/2004 - Fachrahmenplan Mathematik für die gymnasiale Oberstufe

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Der Senator

für Bildung und Wissenschaft Freie

Hansestadt Bremen

Der Senator für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An die Gymnasien und Abteilungen Gymnasien der Schulzentren des Sekundarbereichs II der Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven

nachrichtlich:

Privatschulen (Gymnasien) im Lande Bremen, Magistrat der Stadt Bremerhaven-Schulamt ZEB Bremen und Bremerhaven

Gesamtschülervertretung Bremen Stadtschülerring Bremerhaven

Auskunft erteilt Dr. Bethge Zimmer LIS 3.10 T 0421 361 4288 F 0421 361 6451 E-mail

tbethge@lis.bremen.de Datum und Ze ichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) SV-1

Bremen, 19. Mai 2004

Erlass Nr. 04/2004

Fachrahmenplan Mathematik für die gymnasiale Oberstufe Ergänzung der Themenbereiche in der Qualifikationsphase

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.5.2002 sind die überarbeiteten Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) in Mathematik in den Ländern als Grundlage der fachspezifischen Anforderungen in der Abiturprüfung spätestens für die Abiturprüfung 2005 zu übernehmen.

In der EPA Mathematik ist unter 1.2 geregelt:

Den drei Sachgebieten Analysis, Analytische Geometrie / Lineare Algebra und Stochastik kommt unverändert zentrale Bedeutung zu. Alle drei Sachgebiete müssen deshalb für die schriftliche und mündliche Abiturprüfung zur Verfügung stehen.

Diese Regelung in den EPA macht es erforderlich, dass der Fachrahmenplan Mathematik (Erlass 3/2000) geändert wird.

Der 3. Absatz des Kapitels 2.5 („Bei der Auswahl … bis … in der Abiturprüfung erfüllt sind“) wird durch den folgenden Satz ersetzt:

„Die drei Themenbereiche Analysis, Lineare Algebra/Analytische Geometrie und Wahr- scheinlichkeitsrechnung/Statistik werden in der Qualifikationsphase behandelt.“

Diese Regelung gilt erstmalig für den Jahrgang, der im Schuljahr 2004/05 in die Qualifikationsphase eintritt.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Dr. Thomas Bethge

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