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RS-110329-Zuschuesse-eGK-Lesegeraete

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Academic year: 2022

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, BLZ 300 606 01, Konto-Nr. 7 105 171 717

KVB 80684 München

An alle Mitglieder der KVB

Vorstand

Kontakt: eGK-Hotline Telefon: 01805 / 00 90 64*

*0,14 €/Min. für Anrufe aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.

29.03.2011

Zuschüsse für neue Lesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mindestens 10 Prozent der Versicherten müssen laut Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2011 mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausgestattet werden. Die Krankenkassen werden daher spätestens ab 1. Oktober 2011 mit der Ausgabe der eGK an ihre Versicherten be- ginnen. Die eGK wird mit herkömmlichen Lesegeräten nicht mehr lesbar sein. Daher sollten bis zum 30. September 2011 alle Praxen über neue stationäre und bei Bedarf mobile Kartenlesegeräte verfügen. Die Krankenkassen werden die Anschaffung neuer Lesegeräte zwischen 1. April und 30. September 2011 finanziell fördern.

Beantragung der Pauschalen für neue Kartenlesegeräte

Ab April haben Sie die Möglichkeit, Pauschalen für die Anschaffung und Installation der Kartenle- segeräte bei uns zu beantragen. Dafür stellen wir Ihnen bis 30. September 2011 ein Online- Antragsportal zur Verfügung. Den Zugang zum Antragsportal finden Sie sowohl unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Online-Angebote/Telematik als auch im Mitgliederportal „Meine KVB“.

Wichtig: Neben der elektronischen Übermittlung der Angaben im Antragsportal müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 30. September 2011 unterschrieben per Post an uns senden. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie die angegebene Anzahl stationärer bezie- hungsweise mobiler Geräte beschafft und installiert haben. Die vollständige Antragsbearbeitung er- folgt erst, wenn uns sowohl die elektronisch übermittelten Angaben als auch das unterschriebene Antragsformular vorliegen. Anträge, die nach dem 30. September 2011 eingehen, werden bei der Auszahlung der Pauschalen nicht mehr berücksichtigt. Das Einreichen von Rechnungen für ange- schaffte Kartenterminals ist als Kostennachweis nicht erforderlich.

Details zu den Erstattungsansprüchen

Die Höhe der Erstattungsansprüche wurde mit den Krankenkassen in einer regionalen Vereinba- rung festgelegt. Diese beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:

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Seite 2

zum Schreiben vom 29.03.2011

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

I. Anspruchsberechtigt sind:

zugelassene Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten (Job-Sharing-Partnerschaften gelten als ein Vertragsarzt)

angestellte Ärzte und Psychotherapeuten mit einer Mindeststundenanzahl von 20 Wochenstunden (ohne: Aus-/Weiterbildungsassistenten, Sicherstellungsassistenten, Job- Sharing-Assistenten, Job-Sharing-Angestellte)

ermächtige Ärzte und Psychotherapeuten

ermächtigte Einrichtungen (bedarfsabhängige Institutsermächtigungen ohne Notfall- ambulanzen)

Information: Bei gleichzeitiger vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Zulassung erfolgt die Beantragung der Pauschalen über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB).

II. Pauschale für stationäre Kartenterminals je Betriebsstätte

Die Höhe der maximal beantragungsfähigen Pauschalen ist von der Anzahl der anspruchsbe- rechtigten Ärzte/Psychotherapeuten (siehe I.) abhängig, die in der jeweiligen Betriebsstätte tä- tig sind. Demnach können Sie für jede Betriebsstätte folgende Pauschalen beantragen:

1-3 anspruchsberechtigte Ärzte/Psychotherapeuten:

max. eine stationäre Pauschale (355,00€)

4-6 anspruchsberechtigte Ärzte/Psychotherapeuten:

max. zwei stationäre Pauschalen (710,00€)

ab 7 anspruchsberechtigten Ärzten/Psychotherapeuten:

max. drei stationäre Pauschalen (1.065,00€)

Information: Für Belegkrankenhäuser, ausgelagerte Praxisstätten, ambulante Operationszentren oder Operationsräume, in denen Anästhesisten anästhesiologische Leistungen erbringen, können keine Pauschalen für stationäre Kartenterminals beantragt werden.

III. Installationspauschale je Betriebsstätte

Für installationsbedingte Aufwendungen erhalten Sie je Betriebsstätte eine Pauschale in Höhe von 215,00€. Diese Pauschale wird unabhängig von der Anzahl stationärer Kartenlesegeräte nur einmal je Betriebsstätte erstattet.

IV. Pauschale für mobiles Kartenterminal je Arzt/Psychotherapeut

Jeder anspruchsberechtigte Arzt/Psychotherapeut (siehe I.) kann zusätzlich die Pauschale für ein mobiles Kartenlesegerät beantragen (280,00€), sofern mindestens eine der folgenden Be- dingungen erfüllt wird:

Durchführung von Haus- und/oder Heimbesuchen

Durchführung von Einsätzen in Fremdpraxen

Teilnahme am Bereitschaftsdienst, soweit in der Notdienstpraxis kein entsprechendes Kar- tenlesegerät zur Verfügung steht

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Seite 3

zum Schreiben vom 29.03.2011

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Ausschließlich Ärzte in Berufsausübungsgemeinschaften haben die Möglichkeit, den An- spruch auf ein mobiles Gerät gegen den Anspruch auf ein stationäres Gerät einzutauschen, allerdings muss mindestens ein mobiles Gerät in der Praxis verbleiben. Sie erhalten dann die Pauschale in Höhe von 355,00€.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich von der Gematik zugelassene stationäre und mobile Kar- tenterminals förderungsfähig sind. Bitte informieren Sie sich über die Auswahl möglicher Karten- terminals auf der Internetseite der KV Telematik ARGE unter www.kv-telematik.de in der Rubrik Gesundheitstelematik/eGK-Basisrollout oder auf der Homepage der Gematik unter

www.gematik.de und setzen Sie sich vor dem Kauf mit Ihrem Praxisverwaltungssoftware-Anbieter in Verbindung.

Die eGK soll im ersten Schritt die heutige Krankenversichertenkarte ersetzen und wird zu- nächst nur die so genannten administrativen Versichertendaten wie Name, Adresse, Ge- burtsdatum, Versichertenstatus sowie ergänzende Informationen wie beispielsweise den Zuzahlungsstatus enthalten. Die online-basierten Ausbaustufen werden erst zu einem spä- teren Zeitpunkt folgen. Mit der Beantragung der Pauschalen für stationäre sowie mobile Kartenlesegeräte verpflichten Sie sich somit noch nicht zur Teilnahme an geplanten, späte- ren Online-Anwendungen (z. B. Online-Versicherten-Stammdatenabgleich, Notfalldaten und eArztbrief).

Weitere wichtige Informationen zur Einführung der eGK, zum Antragsportal und zur Beantragung der Pauschalen erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Online- Anwendungen/Telematik.

Sie haben weitere Fragen zur Einführung der eGK oder zur Beantragung der Pauschalen? Sie er- reichen unsere Berater unter der Telefonnummer: 01805 / 00 90 64*.

Als besonderen Service für Sie bieten wir in verschiedenen Bezirksstellen Informationsveranstal- tungen, verbunden mit einer „Industriemesse“. Im Rahmen dieser Veranstaltungen haben Sie die Möglichkeit, sich an den Ständen der Lesegerätehersteller beziehungsweise deren Vertriebs- partner über die zugelassenen Kartenlesegeräte zu informieren. Zu den Veranstaltungsterminen werden wir Ihnen noch eine separate Einladung zukommen lassen.

Freundliche kollegiale Grüße

Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Enger

Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes

*0,14 €/Min. für Anrufe aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.

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