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Dr. Schmelz
1. stv. Vorsitzender des Vorstandes Bereichsvorstand Fachärzte
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20.11.2012
Förderung der ambulanten Kortison-Schubtherapie bei Multipler Sklerose durch die Barmer GEK
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir haben heute gute Nachrichten für Sie: Gemeinsam mit der Barmer GEK wurde eine Vereinbarung zur Förderung der ambulanten Kortison-Schubtherapie bei Multipler Sklerose abgeschlossen. Damit besteht für Sie die Möglichkeit, ab dem 01.10.2012 von einer Zusatzvergütung von 50,00 € zu jeder abgerechneten und anerkannten EBM GOP 02100 zu profitieren.
Mit der Vereinbarung soll erreicht werden, dass ein nicht unerheblicher Teil der bislang stationär durchgeführten Kortison-Schubtherapien bei Multipler Sklerose künftig bei glei- cher Qualität wieder im ambulanten, vertragsärztlichen Bereich erbracht wird, soweit dies aus medizinischer Sicht möglich ist. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der zusätzliche zeit- liche und personelle Aufwand, der sich bei ambulanter Durchführung der Kortison-
Schubtherapie ergibt, mit einer zusätzlichen Vergütung entsprechend honoriert werden.
Sie erhalten den Zuschlag in Höhe von 50,00 Euro bis zu sechsmal im Behandlungsfall zu jeder von Ihnen abgerechneten und anerkannten EBM GOP 02100. Voraussetzung hierfür ist, dass die Diagnose G 35 von Ihnen angegeben wurde.
Seite 2 zum Schreiben vom 20.11.2012
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Der Zuschlag wird Ihnen automatisiert durch die KVB zugesetzt. Sie müssen hierfür kei- ne gesonderte Ziffer in Ihrer Quartalsabrechnung ansetzen. Die Einreichung einer Teilnahmeerklärung ist nicht notwendig.
Bei Fragen helfen Ihnen unsere Mitarbeiter am Servicetelefon unter 089 - 57093 400 - 10 gern weiter.
Freundliche kollegiale Grüße
Dr. Schmelz
1. stv. Vorsitzender des Vorstandes Bereichsvorstand Fachärzte