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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster Jg.12, Heft 02

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Jahrgang 12, Herzberg (Elster), 8. Februar 2007, Nummer 2

Amtsblatt

für den Landkreis Elbe-Elster

Veröffentlichung der vom

Jugendhilfeausschuss des Landkreises Elbe-Elster in seiner 20. Sitzung

am 23. Januar 2007 gefassten Beschlüsse

A) Öffentlicher Teil

Beschluss Nr. 10-22/4/07 Wahl eines Vertreters für den Unter- ausschuss Jugendhilfeplanung

Der Jugendhilfeausschuss wählt anstelle des bisherigen stellvertre- tenden Mitgliedes Anja Heinrich Herrn Detlef Leißner als stellvertre- tendes Mitglied.

Sitzungsplan für den Zeitraum 8. Februar bis 22. Februar 2007

Die Sitzungen des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster und seiner Ausschüsse finden zu folgenden Terminen statt:

12. Februar 2007 Kreisausschuss

Ort: Sitzungszimmer 137 der Kreisverwaltung, Lud- wig-Jahn-Straße 2 in Herzberg

Beginn: 17.00 Uhr

14. Februar 2007 Ausschuss Kreisentwicklung, Landwirt- schaft, Umwelt

Ort: Sitzungszimmer 137a der Kreisverwaltung Ludwig-Jahn-Straße 2 in Herzberg

Beginn: 17.00 Uhr

15. Februar 2007 Kreisentwicklungskonzeption

Ort: Sitzungszimmer 137 der Kreisverwaltung, Lud- wig-Jahn-Straße 2 in Herzberg

Beginn: 17.00 Uhr

20. Februar 2007 Unterausschuss Jugendhilfeplanung Ort: Sitzungszimmer 207 des Jugendamtes

Grochwitzer Straße 20 in Herzberg

Beginn: 17.00 Uhr

22. Februar 2007 Ausschuss für Familie, Soziales und Gesundheit

Ort: Sitzungszimmer 107 des Sozialamtes, Groch- witzer Straße 20 in Herzberg

Beginn: 17.00 Uhr

26. Februar 2007 Kreistag

Ort: Falkenberg „Haus des Gastes“

Lindenstraße 6

Beginn: 16.00 Uhr

(Änderungen bleiben vorbehalten)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kreistagsbüro unter Telefon (0 35 35) 46 12 12 oder 46 13 86.

Die Tagesordnung zu den Sitzungen entnehmen Sie bitte dem Inter- net unter www.lkee.de Rubrik Kreistag/Sitzungstermine.

Bekanntmachung

der ersten Anglerprüfung 2007 im Landkreis Elbe-Elster

Als Tag der ersten Anglerprüfung 2007 wurde Samstag, der 10. März 2007

festgesetzt. Die Prüfung findet im Saal der Gaststätte „Zum hei- tern Blick“ in Herzberg statt. Beginn ist 9.00 Uhr

Anmeldung zur Prüfung

Der schriftliche Antrag auf Zulassung zur Prüfung istbis zum 05.03.2007beim Landkreis Elbe-Elster, untere Fischereibehörde, 04916 Herzberg, An der Lanfter 5, einzureichen. Verspätet ein- gehende oder unvollständige Anträge werden nicht mehr für den o. g. Termin berücksichtigt.Antragsformularesind bei der unte- ren Fischereibehörde erhältlich.

Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind beizufügen:

1. Der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 25,56 € an den Landkreis Elbe-Elster. Diese Gebühr ist unab- hängig von einer evtl. Lehrgangsgebühr auf folgendes Konto einzuzahlen:

Landkreis Elbe-Elster Konto-Nr.: 3 300 101 114 BLZ: 180 510 00

Verwendungszweck: Anglerprüfung/Name des Bewerbers.

2. Bei Minderjährigen ist eine schriftliche Einverständniserklä- rung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters auf dem Antragsformular vorzunehmen.

Wird der Antrag an den Sprechtagen Dienstag und Donnerstag per- sönlich abgegeben, kann die Gebühr auch bar bezahlt werden.

Zur Prüfung werden Bewerber nicht zugelassen, wenn:

1. die Antragsunterlagen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorliegen,

2. sie das 14. Lebensjahr vor Beginn der Prüfung noch nicht voll- endet haben,

3. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Versagungsgrün- de nach § 20 Abs. 2 des Fischereigesetzes für das Land Bran- denburg vorliegen,

4. sie entmündigt sind.

Wird ein Bewerber zur Prüfung nicht zugelassen, erhält er einen schriftlichen Bescheid.

Wer keinen Bescheid erhält, für den ist der o. g. Ort und die Zeit verbindlich.

erscheint als Beilage zum Kreisanzeiger für den Landkreis Elbe-Elster

Ende der amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster

(2)

Einladung zur öffentlichen

Verbandsversammlung des Wasserverbandes

„Kleine Elster“, Sitz in 04924 Winkel, Hauptstr. 5

Ort: Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Uebigau-Wahrenbrück,

04924 Wahrenbrück, Uebigauer Str. 30

Termin: 15.02.2007

Uhrzeit: 18.30 Uhr

Tagesordnung:

1. Begrüßung 2. Feststellung:

- der ordnungsgemäßen Ladung - der Beschlussfähigkeit

- des Erhaltes der Beratungsunterlagen und deren Vollstän- digkeit

3. Beschluss der Tagesordnung und Bestimmen eines Mitglie- des zur Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschrift 4. Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.11.2006 5. Fragestunde der Einwohner des Verbandsgebietes

6. Beratung und Beschlussfassung zur „4. Satzung zur Ände- rung der Verbandssatzung“; Vorlage Satzungsentwurf;

BV 01/2007

7. Beratung und Beschlussfassung zur 2. Satzung zur Änderung der „Gebührensatzung zur Fäkaliensatzung des Wasserver- bandes „Kleine Elster“ (Fäkaliengebührensatzung)

Vorlage Satzungsentwurf;BV-Nr. 02/2007

8. Vorschlag zur Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Jah- resabschlussprüfung 2006,

BV-Nr. 03/2007

9. Sonstige Anfragen und Informationen

10. Schließung der öffentlichen Verbandsversammlung gez. Dieter Schäfer

Vorsitzender der Verbandsversammlung

Der HWAZ informiert

In der Verbandsversammlung des HWAZ am 15.01.2007 wurden fol- gende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 01/07

Die Verbandsversammlung des Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverbandes beschließt die 9. Änderungssatzung zur Ver- bandssatzung des HWAZ

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Stimmen Verbandsmitglieder 62

davon Ja-Stimmen 62

davon Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Beschluss-Nr. 02/07

Die Verbandsversammlung des Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverbandes bestätigt den Wirtschaftsplan 2007 – Geschäftsbereich Trinkwasser –

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Stimmen Verbandsmitglieder 62

davon Ja-Stimmen 62

davon Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Beschluss-Nr. 03/07

Die Verbandsversammlung des Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverbandes bestätigt den Finanzplan zum Wirtschafts- plan 2007 - Geschäftsbereich Trinkwasser -

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Stimmen Verbandsmitglieder 62

davon Ja-Stimmen 62

davon Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Beschluss-Nr. 04/07

Die Verbandsversammlung des Herzberger Wasser- und Abwas-

serzweckverbandes bestätigt den Wirtschaftsplan 2007 – Geschäftsbereich Abwasser –

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Stimmen Verbandsmitglieder 62

davon Ja-Stimmen 56

davon Nein-Stimmen 6

Stimmenthaltungen 0

Beschluss-Nr. 05/07

Die Verbandsversammlung des Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverbandes bestätigt den Finanzplan zum Wirtschafts- jahr 2007 - Geschäftsbereich Abwasser -

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Stimmen Verbandsmitglieder 62

davon Ja-Stimmen 56

davon Nein-Stimmen 6

Stimmenthaltungen 0

Beschluss-Nr. 06/07

Die Verbandsversammlung des Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverbandes beschließt die 1. Änderungssatzung zur Sat- zung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen Abwas- serbeseitigungsanlagen des Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverbandes - Abwassergebührensatzung -

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Stimmen Verbandsmitglieder 62

davon Ja-Stimmen 40

davon Nein-Stimmen 22

Stimmenthaltungen 0

Beschluss-Nr. 07/07

Die Verbandsversammlung des Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverbandes bestätigt die Sondervereinbarung über die Einleitung von Schmutzwasser in die Anlagen des HWAZ zwi- schen dem HWAZ und der Gourmet Fleischerei & Feinkost GmbH Herzberg

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Stimmen Verbandsmitglieder 62

davon Ja-Stimmen 50

davon Nein-Stimmen 2

Stimmenthaltungen 10

1. Änderungssatzung zur Satzung

über die Erhebung von Gebühren

für die zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen des Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes Abwassergebührensatzung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen Abwas- serbeseitigunganlagen des Herzberger Wasser- und Abwasser- zweckverbandes vom 9. Oktober 2006, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster vom 9. November 2006 sowie im Amts- blatt für das Amt Dahme/Mark mit den amtsangehörigen Gemeinden Dahmetal, Ihlow und der Stadt Dahme/Mark vom 27. Oktober 2006 wird wie folgt geändert:

Artikel 1

(1) Überschrift

In der Überschrift der Satzung werden nach den Wörtern „für die zen- tralen“ die Wörter „und dezentralen“ eingefügt.

(2) Die Präambel wird wie folgt neu gefasst:

Aufgrund der §§ 6 Abs. 1, 8 Abs. 4 des Gesetzes über kommuna- le Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg in der Fassung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I S. 194), des § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001, in der derzeit gültigen Fassung, der §§ 1, 2 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174) in der derzeit gültigen Fassung und § 15 der Verbandssatzung, in der

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster

2 Nr. 2/2007

(3)

Fassung der Feststellung gemäß § 14 Abs. 1 StabG, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster vom 13. Juli 2000 in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Verbandsversammlung die 1. Ände- rungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zen- tralen Abwasserbeseitigungsanlagen des Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverbandes auf ihrer Sitzung am 15. Januar 2007 wie folgt:

(3) Abschnitt I - § 1 Allgemeines

In § 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „Entwässerungssatzung zen- trale“ die Wörter „und dezentrale“ eingefügt.

(4) § 4 - Gebührensätze

In § 4 Abs. 1 Satz 1 sowie Satz 2 wird jeweils das Wort „Zusatzge- bühr“ durch das Wort „Mengengebühr“ ersetzt.

(5) Der § 5a - Fäkaliengebühr - wird wie folgt neu gefasst:

§ 5a - Fäkaliengebühr

(1) Für die Inanspruchnahme der dezentralen Schmutzwasserbesei- tigungsanlage durch Fäkalien wird neben der Grundgebühr gemäß § 4 eine Mengengebühr für die Reinigung und den Transport der Fäka- lien aus den Grundstücksentwässerungsanlagen erhoben.

(2) Der Gebührenpflichtige gemäß § 6 ist verpflichtet, alle anfallen- den Fäkalien in die Kläranlagen des Verbandes einzuleiten. Die Abfuhr erfolgt durch ein Transportunternehmen, welches vom Verband zuge- lassen ist. Das jeweils zugelassene Transportunternehmen wird durch den Verband entsprechend der Regelung in der Verbandssatzung öffentlich bekannt gemacht. Daneben liegt die Information über das jeweils zugelassene Transportunternehmen zur Einsichtnahme beim Verband aus. Soweit eine Abfuhr notwendig ist, benachrichtigt der Gebührenpflichtige das zugelassene Transportunternehmen, welches den Transport zu den Anlagen des Verbandes vornimmt.

(3) Die Mengengebühr bemisst sich nach den Mengen, die in die Schmutzwasserbeseitigungsanlagen gelangen, Maßstabseinheit ist der m3(Kubikmeter). Als in die Schmutzwasserbeseitigungsanlagen gelangt, gelten die Mengen des Frischwassers, die unmittelbar dem Grundstück zugeführt werden. § 3 Abs. 2 bis 6 gelten entsprechend.

(4) Die Grund- und die Mengengebühr werden durch Gebührenbe- scheid vom HWAZ festgesetzt und vereinnahmt. Dabei schließt die Mengengebühr die Kosten für den Transport der Fäkalien vom Grund- stückseigentümer zu den Anlagen des Verbandes mit ein.

(5) Die Gebühr für die Reinigung der Fäkalien beträgt bis zum 31. Dezem- ber 1999 7,70 DM/m3und ab dem 1. Januar 2000 2,89 Euro/m3(ent- spricht 5,65 DM/m3). Das Transportunternehmen hat die Menge und die Herkunft der Fäkalien in Form eines Lieferscheines nachzuweisen.

(6) Der § 5b - Schlammgebühr - wird wie folgt neu gefasst:

§ 5b - Schlammgebühr

(1) Für die Inanspruchnahme der dezentralen Schmutzwasserbesei- tigungsanlage durch Fäkalschlamm wird neben der Grundgebühr gemäß § 4 eine Mengengebühr für die Reinigung und den Transport der Fäkalschlämme aus Grundstücksentwässerungsanlagen erho- ben. Für Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 KAG wird nur eine Verbrauchsgebühr erhoben.

(2) Der Gebührenpflichtige gemäß § 6 ist verpflichtet, alle anfallenden Fäkalschlämme in die Kläranlagen des Verbandes einzuleiten. Die Abfuhr erfolgt durch ein Transportunternehmen, welches vom Verband zuge- lassen ist. Das jeweils zugelassene Transportunternehmen wird durch den Verband entsprechend der Regelung in der Verbandssatzung öffent- lich bekannt gemacht. Daneben liegt die Information über das jeweils zugelassene Transportunternehmen zur Einsichtnahme beim Verband aus. Soweit eine Abfuhr notwendig ist, benachrichtigt der Gebühren- pflichtige das zugelassene Transportunternehmen, welches den Trans- port zu den Anlagen des Verbandes vornimmt.

(3) Die Mengengebühr bemisst sich nach den Mengen von Fäkalschlamm, die in die Schmutzwasserbeseitigungsanlagen gelangen. Berechnungs- einheit ist der m3(Kubikmeter) Fäkalschlamm. Als in die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt, gelten die Mengen, die von dem mobilen Unternehmen der Kleinkläranlage des Grundstückes ent- nommen und den Anlagen des Verbandes zugeführt werden.

(4) Die Grund- und die Mengengebühr werden durch Gebührenbe- scheid vom HWAZ festgesetzt und vereinnahmt. Dabei schließt die Mengengebühr die Kosten für den Transport der Fäkalschlämme vom Grundstückseigentümer zu den Anlagen des Verbandes mit ein.

(5) Die Gebühr für die Reinigung der Fäkalschlämme beträgt bis zum 31. Dezember 1999 10,85 DM/m3und ab dem 1. Januar 2000 5,30 Euro/m3(entspricht 10,36 DM/m3).

Das Transportunternehmen hat die Menge und die Herkunft der Fäkal- schlämme in Form eines Lieferscheines nachzuweisen.

Artikel 2

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebüh- ren für die zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen des Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes - Abwassergebührensatzung vom 9. Oktober 2006, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster, welches als Beilage zum „Kreisanzeiger für den Land- kreis Elbe-Elster“ erscheint, vom 9. November 2006 sowie im Amts- blatt für das Amt Dahme/Mark mit den amtsangehörigen Gemeinden Dahmetal, Ihlow und der Stadt Dahme/Mark vom 27. Oktober 2006 tritt zum 1. Februar 2007 in Kraft.

Herzberg, den 16. Januar 2007

gez. Oecknigk gez. Kestin

Vorsitzender der Verbandsversammlung Verbandsvorsteher

Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation

Hiermit gibt der HWAZ entsprechend seiner Entwässerungssatzung (EWS - vom 15.05.2006, veröffentlicht im „Amtsblatt für den Land- kreis Elbe-Elster“, Ausgabe Nr. 20 vom 09.11.2006 bekannt, dass fol- gende Grundstücke ab08.02.2007an die öffentliche Entwässe- rungsanlageanzuschließen sindund dass das auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser in das öffentliche Entwässerungsnetz ein- geleitet werden muss.

Stadt Schönewalde Karl-Marx-Straße 11a

Stadt Schönewalde, OT Bernsdorf Kremitzstraße 33, 34, 35

Winkelgasse 2 und 4 (Freizeitzentrum)

Holzdorfer Weg 1, 2, 6 und 7 Grundstück Agrargenossenschaft Berns- dorf e. G.

Stadt Herzberg Arnsnesta Nr. 1

In den v. g. Orten sind Schmutz- und Regenwasserleitungen im Trenn- system verlegt.

Es ist darauf zu achten, dass das Niederschlagswasser gesondert vom Schmutzwasser über den entsprechenden Regenwasserkanal abzuleiten oder auf dem Grundstück zu versickern ist.

Innerhalb von 30 Werktagen nach öffentlicher Bekanntmachung an den Anschlussberechtigten, hat dieser den Anschluss zu realisieren.

Die Herstellung des Anschlusses der Grundstücksentwässerungs- anlage an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation ist dem Herz- berger Wasser- und Abwasserzweckverband drei Tage vorher anzu- zeigen und ein Abnahmetermin zu vereinbaren.

(Tel. 0 35 35/40 19 16 - Frau Sebastian) gez. Kestin, Verbandsvorsteher

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster

Nr. 2/2007 3

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster

- Herausgeber:

Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat Klaus Richter, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2,

Kreistagsbüro: Tel.: 0 35 35 / 46 13 86, Fax: 0 35 35 / 46 25 14 - Internet: http://www.lkee.de

E-Mail: ktb@lkee.de oder Amtsblatt@Ikee.de - Druck und Verlag:

Verlag und Druck Linus Wittich KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 0 35 35 / 4 89-0 Fax 0 35 35 / 48 91 15 Fax-Redaktion 0 35 35 / 48 91 55 - Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat Klaus Richter 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2

Für den Inhalt der Rubrik - Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände - sind diese selbst verantwortlich.

Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schaden- ersatz sind ausgeschlossen. Einzelexemplare können zum Preis von 1,61 € zzgl. der Versand- kosten beim Verlag angefordert werden. Die Lieferung des Amtsblattes mit einer Auflage von 56.625 Exemplaren erfolgt durch den Verlag an alle Haushalte kostenfrei. Reklamationen sind an diesen zu richten.

IM P R E S S U M

Ende der Bekanntmachungen anderer

Behörden und Verbände

(4)

Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster

4 Nr. 2/2007

Telefonzentrale Tel.: (0 35 35) 460 Fax: (0 35 35) 31 33 Landrat

Landrat - Herr Richter, Klaus Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 45 Fax: (0 35 35) 4 6- 26 62 Büro Landrat

Leiter Büro Landrat - Herr Höhno, Oliver Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 17

Fax: (0 35 35) 4 6- 13 09 Dezernat I - Kämmerei Dezernent und Kämmerer - Herr Zeidler, Siegfried Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 00 Fax: (0 35 35) 4 6- 26 08

Dezernat II - Recht, Ordnung und Sicherheit

Dezernent - Herr Dr. Haase, Erhard Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 50

Fax: (0 35 35) 4 6- 13 11

Dezernat III - Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit und Soziales

Tel.: (0 35 35) 4 6- 30 00 Fax: (0 35 35) 4 6- 31 53 Dezernat IV - Kreisentwicklung Dezernent - Herr Stroisch, Eberhard Tel.: (0 35 35) 4 6- 20 00

Fax: (0 35 35) 4 6- 26 03 Personal- und

Organisationsmanagement Leiterin - Personal- und Organisationsmanagement - Frau Erves, Elisabeth Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 13 Fax: (0 35 35) 4 6- 13 26

Amt 14 - Rechnungsprüfungsamt Amtsleiter Herr Voigt, Steffen Tel.: (0 35 35) 4 6- 13 25 Fax: (0 35 35) 4 6- 13 38 Kommunalaufsicht Leiter - Herr Gebhard, Dirk Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 10 Fax: (0 35 35) 4 6- 12 88

Amt 16 - Gebäudemanagement Amtsleiter - Herr Scherff, Ciro Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 43 Fax: (0 35 35) 4 6- 26 34

Amt 20 - Finanzverwaltungsamt und Kreiskasse

Amtsleiterin - Frau Duwe, Marion Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 33 Fax: (0 35 35) 4 6- 12 14 Amt 30 - Rechtsamt

Amtsleiterin - Frau Roitzsch, Hannelore Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 79

Fax: (0 35 35) 4 6- 12 83 Amt 32 - Ordnungsamt Amtsleiter - Herr Sehring, Reiner Tel.: (0 35 35) 4 6- 44 50 Fax: (0 35 35) 4 6- 44 48 Amt 34 - Umweltamt

Amtsleiter - Herr Sonntag, Alfons Tel.: (0 35 35) 4 6- 92 10

Fax: (0 35 35) 4 6- 93 72 Amt 36 - Straßenverkehrsamt Amtsleiter - Herr Wagenmann, Stefan Tel.: (03 53 41) 9 7- 76 10

Fax: (03 53 41) 9 7- 76 12

Amt 39 - Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt

Amtstierarzt - Herr DVM Freudenberg, Dieter Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 80

Fax: (0 35 35) 4 6- 26 87

Amt 40 - Schulverwaltungs- und Sport- amt

Amtsleiterin - Frau Eilitz, Marlis Tel.: (0 35 35) 4 6- 35 24 Fax: (0 35 35) 4 6- 35 30 Amt 41 - Kulturamt

Amtsleiter - Herr Pöschl, Andreas Tel.: (0 35 35) 4 6- 51 00

Fax: (0 35 35) 4 6- 51 02 Amt 50 - Sozialamt

Amtsleiterin - Frau Lieschke, Maria Tel.: (0 35 35) 4 6- 31 46

Fax: (0 35 35) 4 6- 31 26 Amt 51 - Jugendamt

Amtsleiter - Herr Scheithauer, Jens Tel.: (0 35 35) 4 6- 35 43

Fax: (0 35 35) 4 6- 31 56 Amt 53 - Gesundheitsamt Amtsleiterin (Amtsärztin) - Frau Dr. Voigt, Anne-Katrin Tel.: (0 35 35) 4 6- 31 00 Fax: (0 35 35) 4 6- 31 22

Amt 61 - Kreisentwicklungsamt Dezernent IV und Amtsleiter - Herr Stroisch, Eberhard Tel.: (0 35 35) 4 6- 20 00 Fax: (0 35 35) 4 6- 26 03

Amt 62 - Kataster- und Vermessungsamt Amtsleiter - Herr Hindorf, Ulf

Tel.: (0 35 35) 4 6- 27 01 Fax: (0 35 35) 4 6- 27 30

Amt 63 - Unter Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde

Amtsleiter - Herr George, Frank Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 55 Fax: (0 35 35) 4 6- 26 57 Amt 83 - Landwirtschaftsamt Amtsleiter - Herr Dr. Führer, Helmut Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 29

Fax: (0 35 35) 4 6- 26 04 Gleichstellungs- und Datenschutzbeauftragte

Gleichstellungs- und Datenschutzbeauf- tragte - Frau Löppen, Monika

Tel. und Fax: (0 35 35) 4 6- 12 74 Behinderten- und Ausländerbeauftragter Behinderten- und Ausländerbeauftragter - Herr Brückner, Jürgen

Tel.: (0 35 35) 4 6- 44 37 Fax: (0 35 35) 4 6- 44 07 Kreisbrandmeister

Kreisbrandmeister - Herr Heß, Gerd Tel.: (01 73) 7 46 14 89

Fax: (0 35 35) 4 6- 44 48 Kreisarchiv

Archivarin - Frau Lenk, Ingrid und Frau Großpietsch, Kerstin Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 94 Fax: (0 35 35) 31 33

Kreismusikschule „Gebrüder Graun“

Leiter: Herr Fritsche, Siegfried Anhalter Straße 7

04916 Herzberg Tel.: (0 35 35) 4 6- 52 00 Fax: (0 35 35) 4 6- 52 02 Kreisvolkshochschule Leiter: Herr Brasse, Martin Anhalter Straße 7

04916 Herzberg Tel.: (0 35 35) 4 6- 53 00 Fax: (0 35 35) 4 6- 53 03

Wichtige Rufnummern der Kreisverwaltung

Allgemeine Öffnungszeiten der Kreis- verwaltung

dienstags 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr donnerstags 8.00 bis 12.00 Uhr und

13.00 bis 16.00 Uhr Darüber hinaus können bei vorheriger Absprache außerhalb dieser Sprechzeiten telefonisch Termine mit dem jeweiligen Fachamt vereinbart werden.

Abweichungen von den allgemeinen Öffnungszeiten

Straßenverkehrsamt

Riesaer Straße 17, 04924 Bad Liebenwerda Außenstelle des Straßenverkehrsamtes

Kirchhainer Straße 38a, 03238 Finsterwalde montags 8.00 bis 12.00 Uhr dienstags 8.00 bis 12.00 Uhr und

13.00 bis 18.00 Uhr mittwochs geschlossen

donnerstags 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr freitags 8.00 bis 12.00 Uhr

Veterinär- und

Lebensmittelüberwachungsamt Nordpromenade 4a, 04916 Herzberg montags, mittwochs, donnerstags

7.00 bis 16.00 Uhr dienstags 7.00 bis 17.00 Uhr

freitags 7.00 bis 12.30 Uhr Außenstelle des Veterinär- und Lebensmit- telüberwachungsamt, Kirchhainer Straße 38a, 03238 Finsterwalde und Riesaer Stra- ße 19, 04924 Bad Liebenwerda

Termine nach telefonischer Vereinbarung über 0 35 35/46 26 81

Schulverwaltungs- und Sportamt Sachgebiet Schülerbeförderung/Fahrtkos- tenerstattung

dienstags 8.00 bis 11.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr donnerstags 8.00 bis 11.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr

Öffnungszeiten der Kreisverwaltung

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