Jahrgang 12, Herzberg (Elster), 8. Februar 2007, Nummer 2
Amtsblatt
für den Landkreis Elbe-Elster
Veröffentlichung der vom
Jugendhilfeausschuss des Landkreises Elbe-Elster in seiner 20. Sitzung
am 23. Januar 2007 gefassten Beschlüsse
A) Öffentlicher Teil
Beschluss Nr. 10-22/4/07 Wahl eines Vertreters für den Unter- ausschuss Jugendhilfeplanung
Der Jugendhilfeausschuss wählt anstelle des bisherigen stellvertre- tenden Mitgliedes Anja Heinrich Herrn Detlef Leißner als stellvertre- tendes Mitglied.
Sitzungsplan für den Zeitraum 8. Februar bis 22. Februar 2007
Die Sitzungen des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster und seiner Ausschüsse finden zu folgenden Terminen statt:
12. Februar 2007 Kreisausschuss
Ort: Sitzungszimmer 137 der Kreisverwaltung, Lud- wig-Jahn-Straße 2 in Herzberg
Beginn: 17.00 Uhr
14. Februar 2007 Ausschuss Kreisentwicklung, Landwirt- schaft, Umwelt
Ort: Sitzungszimmer 137a der Kreisverwaltung Ludwig-Jahn-Straße 2 in Herzberg
Beginn: 17.00 Uhr
15. Februar 2007 Kreisentwicklungskonzeption
Ort: Sitzungszimmer 137 der Kreisverwaltung, Lud- wig-Jahn-Straße 2 in Herzberg
Beginn: 17.00 Uhr
20. Februar 2007 Unterausschuss Jugendhilfeplanung Ort: Sitzungszimmer 207 des Jugendamtes
Grochwitzer Straße 20 in Herzberg
Beginn: 17.00 Uhr
22. Februar 2007 Ausschuss für Familie, Soziales und Gesundheit
Ort: Sitzungszimmer 107 des Sozialamtes, Groch- witzer Straße 20 in Herzberg
Beginn: 17.00 Uhr
26. Februar 2007 Kreistag
Ort: Falkenberg „Haus des Gastes“
Lindenstraße 6
Beginn: 16.00 Uhr
(Änderungen bleiben vorbehalten)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kreistagsbüro unter Telefon (0 35 35) 46 12 12 oder 46 13 86.
Die Tagesordnung zu den Sitzungen entnehmen Sie bitte dem Inter- net unter www.lkee.de Rubrik Kreistag/Sitzungstermine.
Bekanntmachung
der ersten Anglerprüfung 2007 im Landkreis Elbe-Elster
Als Tag der ersten Anglerprüfung 2007 wurde Samstag, der 10. März 2007
festgesetzt. Die Prüfung findet im Saal der Gaststätte „Zum hei- tern Blick“ in Herzberg statt. Beginn ist 9.00 Uhr
Anmeldung zur Prüfung
Der schriftliche Antrag auf Zulassung zur Prüfung istbis zum 05.03.2007beim Landkreis Elbe-Elster, untere Fischereibehörde, 04916 Herzberg, An der Lanfter 5, einzureichen. Verspätet ein- gehende oder unvollständige Anträge werden nicht mehr für den o. g. Termin berücksichtigt.Antragsformularesind bei der unte- ren Fischereibehörde erhältlich.
Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind beizufügen:
1. Der Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 25,56 € an den Landkreis Elbe-Elster. Diese Gebühr ist unab- hängig von einer evtl. Lehrgangsgebühr auf folgendes Konto einzuzahlen:
Landkreis Elbe-Elster Konto-Nr.: 3 300 101 114 BLZ: 180 510 00
Verwendungszweck: Anglerprüfung/Name des Bewerbers.
2. Bei Minderjährigen ist eine schriftliche Einverständniserklä- rung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters auf dem Antragsformular vorzunehmen.
Wird der Antrag an den Sprechtagen Dienstag und Donnerstag per- sönlich abgegeben, kann die Gebühr auch bar bezahlt werden.
Zur Prüfung werden Bewerber nicht zugelassen, wenn:
1. die Antragsunterlagen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorliegen,
2. sie das 14. Lebensjahr vor Beginn der Prüfung noch nicht voll- endet haben,
3. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Versagungsgrün- de nach § 20 Abs. 2 des Fischereigesetzes für das Land Bran- denburg vorliegen,
4. sie entmündigt sind.
Wird ein Bewerber zur Prüfung nicht zugelassen, erhält er einen schriftlichen Bescheid.
Wer keinen Bescheid erhält, für den ist der o. g. Ort und die Zeit verbindlich.
erscheint als Beilage zum Kreisanzeiger für den Landkreis Elbe-Elster
Ende der amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster
Einladung zur öffentlichen
Verbandsversammlung des Wasserverbandes
„Kleine Elster“, Sitz in 04924 Winkel, Hauptstr. 5
Ort: Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Uebigau-Wahrenbrück,
04924 Wahrenbrück, Uebigauer Str. 30
Termin: 15.02.2007
Uhrzeit: 18.30 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung 2. Feststellung:
- der ordnungsgemäßen Ladung - der Beschlussfähigkeit
- des Erhaltes der Beratungsunterlagen und deren Vollstän- digkeit
3. Beschluss der Tagesordnung und Bestimmen eines Mitglie- des zur Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschrift 4. Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.11.2006 5. Fragestunde der Einwohner des Verbandsgebietes
6. Beratung und Beschlussfassung zur „4. Satzung zur Ände- rung der Verbandssatzung“; Vorlage Satzungsentwurf;
BV 01/2007
7. Beratung und Beschlussfassung zur 2. Satzung zur Änderung der „Gebührensatzung zur Fäkaliensatzung des Wasserver- bandes „Kleine Elster“ (Fäkaliengebührensatzung)
Vorlage Satzungsentwurf;BV-Nr. 02/2007
8. Vorschlag zur Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Jah- resabschlussprüfung 2006,
BV-Nr. 03/2007
9. Sonstige Anfragen und Informationen
10. Schließung der öffentlichen Verbandsversammlung gez. Dieter Schäfer
Vorsitzender der Verbandsversammlung
Der HWAZ informiert
In der Verbandsversammlung des HWAZ am 15.01.2007 wurden fol- gende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr. 01/07
Die Verbandsversammlung des Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverbandes beschließt die 9. Änderungssatzung zur Ver- bandssatzung des HWAZ
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stimmen Verbandsmitglieder 62
davon Ja-Stimmen 62
davon Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Beschluss-Nr. 02/07
Die Verbandsversammlung des Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverbandes bestätigt den Wirtschaftsplan 2007 – Geschäftsbereich Trinkwasser –
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stimmen Verbandsmitglieder 62
davon Ja-Stimmen 62
davon Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Beschluss-Nr. 03/07
Die Verbandsversammlung des Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverbandes bestätigt den Finanzplan zum Wirtschafts- plan 2007 - Geschäftsbereich Trinkwasser -
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stimmen Verbandsmitglieder 62
davon Ja-Stimmen 62
davon Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Beschluss-Nr. 04/07
Die Verbandsversammlung des Herzberger Wasser- und Abwas-
serzweckverbandes bestätigt den Wirtschaftsplan 2007 – Geschäftsbereich Abwasser –
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stimmen Verbandsmitglieder 62
davon Ja-Stimmen 56
davon Nein-Stimmen 6
Stimmenthaltungen 0
Beschluss-Nr. 05/07
Die Verbandsversammlung des Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverbandes bestätigt den Finanzplan zum Wirtschafts- jahr 2007 - Geschäftsbereich Abwasser -
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stimmen Verbandsmitglieder 62
davon Ja-Stimmen 56
davon Nein-Stimmen 6
Stimmenthaltungen 0
Beschluss-Nr. 06/07
Die Verbandsversammlung des Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverbandes beschließt die 1. Änderungssatzung zur Sat- zung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen Abwas- serbeseitigungsanlagen des Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverbandes - Abwassergebührensatzung -
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stimmen Verbandsmitglieder 62
davon Ja-Stimmen 40
davon Nein-Stimmen 22
Stimmenthaltungen 0
Beschluss-Nr. 07/07
Die Verbandsversammlung des Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverbandes bestätigt die Sondervereinbarung über die Einleitung von Schmutzwasser in die Anlagen des HWAZ zwi- schen dem HWAZ und der Gourmet Fleischerei & Feinkost GmbH Herzberg
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stimmen Verbandsmitglieder 62
davon Ja-Stimmen 50
davon Nein-Stimmen 2
Stimmenthaltungen 10
1. Änderungssatzung zur Satzung
über die Erhebung von Gebühren
für die zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen des Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes Abwassergebührensatzung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen Abwas- serbeseitigunganlagen des Herzberger Wasser- und Abwasser- zweckverbandes vom 9. Oktober 2006, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster vom 9. November 2006 sowie im Amts- blatt für das Amt Dahme/Mark mit den amtsangehörigen Gemeinden Dahmetal, Ihlow und der Stadt Dahme/Mark vom 27. Oktober 2006 wird wie folgt geändert:
Artikel 1
(1) Überschrift
In der Überschrift der Satzung werden nach den Wörtern „für die zen- tralen“ die Wörter „und dezentralen“ eingefügt.
(2) Die Präambel wird wie folgt neu gefasst:
Aufgrund der §§ 6 Abs. 1, 8 Abs. 4 des Gesetzes über kommuna- le Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg in der Fassung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I S. 194), des § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001, in der derzeit gültigen Fassung, der §§ 1, 2 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174) in der derzeit gültigen Fassung und § 15 der Verbandssatzung, in der
Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
2 Nr. 2/2007
Fassung der Feststellung gemäß § 14 Abs. 1 StabG, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster vom 13. Juli 2000 in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Verbandsversammlung die 1. Ände- rungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zen- tralen Abwasserbeseitigungsanlagen des Herzberger Wasser- und Abwas- serzweckverbandes auf ihrer Sitzung am 15. Januar 2007 wie folgt:
(3) Abschnitt I - § 1 Allgemeines
In § 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „Entwässerungssatzung zen- trale“ die Wörter „und dezentrale“ eingefügt.
(4) § 4 - Gebührensätze
In § 4 Abs. 1 Satz 1 sowie Satz 2 wird jeweils das Wort „Zusatzge- bühr“ durch das Wort „Mengengebühr“ ersetzt.
(5) Der § 5a - Fäkaliengebühr - wird wie folgt neu gefasst:
§ 5a - Fäkaliengebühr
(1) Für die Inanspruchnahme der dezentralen Schmutzwasserbesei- tigungsanlage durch Fäkalien wird neben der Grundgebühr gemäß § 4 eine Mengengebühr für die Reinigung und den Transport der Fäka- lien aus den Grundstücksentwässerungsanlagen erhoben.
(2) Der Gebührenpflichtige gemäß § 6 ist verpflichtet, alle anfallen- den Fäkalien in die Kläranlagen des Verbandes einzuleiten. Die Abfuhr erfolgt durch ein Transportunternehmen, welches vom Verband zuge- lassen ist. Das jeweils zugelassene Transportunternehmen wird durch den Verband entsprechend der Regelung in der Verbandssatzung öffentlich bekannt gemacht. Daneben liegt die Information über das jeweils zugelassene Transportunternehmen zur Einsichtnahme beim Verband aus. Soweit eine Abfuhr notwendig ist, benachrichtigt der Gebührenpflichtige das zugelassene Transportunternehmen, welches den Transport zu den Anlagen des Verbandes vornimmt.
(3) Die Mengengebühr bemisst sich nach den Mengen, die in die Schmutzwasserbeseitigungsanlagen gelangen, Maßstabseinheit ist der m3(Kubikmeter). Als in die Schmutzwasserbeseitigungsanlagen gelangt, gelten die Mengen des Frischwassers, die unmittelbar dem Grundstück zugeführt werden. § 3 Abs. 2 bis 6 gelten entsprechend.
(4) Die Grund- und die Mengengebühr werden durch Gebührenbe- scheid vom HWAZ festgesetzt und vereinnahmt. Dabei schließt die Mengengebühr die Kosten für den Transport der Fäkalien vom Grund- stückseigentümer zu den Anlagen des Verbandes mit ein.
(5) Die Gebühr für die Reinigung der Fäkalien beträgt bis zum 31. Dezem- ber 1999 7,70 DM/m3und ab dem 1. Januar 2000 2,89 Euro/m3(ent- spricht 5,65 DM/m3). Das Transportunternehmen hat die Menge und die Herkunft der Fäkalien in Form eines Lieferscheines nachzuweisen.
(6) Der § 5b - Schlammgebühr - wird wie folgt neu gefasst:
§ 5b - Schlammgebühr
(1) Für die Inanspruchnahme der dezentralen Schmutzwasserbesei- tigungsanlage durch Fäkalschlamm wird neben der Grundgebühr gemäß § 4 eine Mengengebühr für die Reinigung und den Transport der Fäkalschlämme aus Grundstücksentwässerungsanlagen erho- ben. Für Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 KAG wird nur eine Verbrauchsgebühr erhoben.
(2) Der Gebührenpflichtige gemäß § 6 ist verpflichtet, alle anfallenden Fäkalschlämme in die Kläranlagen des Verbandes einzuleiten. Die Abfuhr erfolgt durch ein Transportunternehmen, welches vom Verband zuge- lassen ist. Das jeweils zugelassene Transportunternehmen wird durch den Verband entsprechend der Regelung in der Verbandssatzung öffent- lich bekannt gemacht. Daneben liegt die Information über das jeweils zugelassene Transportunternehmen zur Einsichtnahme beim Verband aus. Soweit eine Abfuhr notwendig ist, benachrichtigt der Gebühren- pflichtige das zugelassene Transportunternehmen, welches den Trans- port zu den Anlagen des Verbandes vornimmt.
(3) Die Mengengebühr bemisst sich nach den Mengen von Fäkalschlamm, die in die Schmutzwasserbeseitigungsanlagen gelangen. Berechnungs- einheit ist der m3(Kubikmeter) Fäkalschlamm. Als in die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt, gelten die Mengen, die von dem mobilen Unternehmen der Kleinkläranlage des Grundstückes ent- nommen und den Anlagen des Verbandes zugeführt werden.
(4) Die Grund- und die Mengengebühr werden durch Gebührenbe- scheid vom HWAZ festgesetzt und vereinnahmt. Dabei schließt die Mengengebühr die Kosten für den Transport der Fäkalschlämme vom Grundstückseigentümer zu den Anlagen des Verbandes mit ein.
(5) Die Gebühr für die Reinigung der Fäkalschlämme beträgt bis zum 31. Dezember 1999 10,85 DM/m3und ab dem 1. Januar 2000 5,30 Euro/m3(entspricht 10,36 DM/m3).
Das Transportunternehmen hat die Menge und die Herkunft der Fäkal- schlämme in Form eines Lieferscheines nachzuweisen.
Artikel 2
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebüh- ren für die zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen des Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes - Abwassergebührensatzung vom 9. Oktober 2006, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster, welches als Beilage zum „Kreisanzeiger für den Land- kreis Elbe-Elster“ erscheint, vom 9. November 2006 sowie im Amts- blatt für das Amt Dahme/Mark mit den amtsangehörigen Gemeinden Dahmetal, Ihlow und der Stadt Dahme/Mark vom 27. Oktober 2006 tritt zum 1. Februar 2007 in Kraft.
Herzberg, den 16. Januar 2007
gez. Oecknigk gez. Kestin
Vorsitzender der Verbandsversammlung Verbandsvorsteher
Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation
Hiermit gibt der HWAZ entsprechend seiner Entwässerungssatzung (EWS - vom 15.05.2006, veröffentlicht im „Amtsblatt für den Land- kreis Elbe-Elster“, Ausgabe Nr. 20 vom 09.11.2006 bekannt, dass fol- gende Grundstücke ab08.02.2007an die öffentliche Entwässe- rungsanlageanzuschließen sindund dass das auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser in das öffentliche Entwässerungsnetz ein- geleitet werden muss.
Stadt Schönewalde Karl-Marx-Straße 11a
Stadt Schönewalde, OT Bernsdorf Kremitzstraße 33, 34, 35
Winkelgasse 2 und 4 (Freizeitzentrum)
Holzdorfer Weg 1, 2, 6 und 7 Grundstück Agrargenossenschaft Berns- dorf e. G.
Stadt Herzberg Arnsnesta Nr. 1
In den v. g. Orten sind Schmutz- und Regenwasserleitungen im Trenn- system verlegt.
Es ist darauf zu achten, dass das Niederschlagswasser gesondert vom Schmutzwasser über den entsprechenden Regenwasserkanal abzuleiten oder auf dem Grundstück zu versickern ist.
Innerhalb von 30 Werktagen nach öffentlicher Bekanntmachung an den Anschlussberechtigten, hat dieser den Anschluss zu realisieren.
Die Herstellung des Anschlusses der Grundstücksentwässerungs- anlage an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation ist dem Herz- berger Wasser- und Abwasserzweckverband drei Tage vorher anzu- zeigen und ein Abnahmetermin zu vereinbaren.
(Tel. 0 35 35/40 19 16 - Frau Sebastian) gez. Kestin, Verbandsvorsteher
Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
Nr. 2/2007 3
Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
- Herausgeber:
Landkreis Elbe-Elster, vertreten durch den Landrat Klaus Richter, 04916 Herzberg, Ludwig-Jahn-Straße 2,
Kreistagsbüro: Tel.: 0 35 35 / 46 13 86, Fax: 0 35 35 / 46 25 14 - Internet: http://www.lkee.de
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Für den Inhalt der Rubrik - Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände - sind diese selbst verantwortlich.
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schaden- ersatz sind ausgeschlossen. Einzelexemplare können zum Preis von 1,61 € zzgl. der Versand- kosten beim Verlag angefordert werden. Die Lieferung des Amtsblattes mit einer Auflage von 56.625 Exemplaren erfolgt durch den Verlag an alle Haushalte kostenfrei. Reklamationen sind an diesen zu richten.
IM P R E S S U M
Ende der Bekanntmachungen anderer
Behörden und Verbände
Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
4 Nr. 2/2007
Telefonzentrale Tel.: (0 35 35) 460 Fax: (0 35 35) 31 33 Landrat
Landrat - Herr Richter, Klaus Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 45 Fax: (0 35 35) 4 6- 26 62 Büro Landrat
Leiter Büro Landrat - Herr Höhno, Oliver Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 17
Fax: (0 35 35) 4 6- 13 09 Dezernat I - Kämmerei Dezernent und Kämmerer - Herr Zeidler, Siegfried Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 00 Fax: (0 35 35) 4 6- 26 08
Dezernat II - Recht, Ordnung und Sicherheit
Dezernent - Herr Dr. Haase, Erhard Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 50
Fax: (0 35 35) 4 6- 13 11
Dezernat III - Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit und Soziales
Tel.: (0 35 35) 4 6- 30 00 Fax: (0 35 35) 4 6- 31 53 Dezernat IV - Kreisentwicklung Dezernent - Herr Stroisch, Eberhard Tel.: (0 35 35) 4 6- 20 00
Fax: (0 35 35) 4 6- 26 03 Personal- und
Organisationsmanagement Leiterin - Personal- und Organisationsmanagement - Frau Erves, Elisabeth Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 13 Fax: (0 35 35) 4 6- 13 26
Amt 14 - Rechnungsprüfungsamt Amtsleiter Herr Voigt, Steffen Tel.: (0 35 35) 4 6- 13 25 Fax: (0 35 35) 4 6- 13 38 Kommunalaufsicht Leiter - Herr Gebhard, Dirk Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 10 Fax: (0 35 35) 4 6- 12 88
Amt 16 - Gebäudemanagement Amtsleiter - Herr Scherff, Ciro Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 43 Fax: (0 35 35) 4 6- 26 34
Amt 20 - Finanzverwaltungsamt und Kreiskasse
Amtsleiterin - Frau Duwe, Marion Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 33 Fax: (0 35 35) 4 6- 12 14 Amt 30 - Rechtsamt
Amtsleiterin - Frau Roitzsch, Hannelore Tel.: (0 35 35) 4 6- 12 79
Fax: (0 35 35) 4 6- 12 83 Amt 32 - Ordnungsamt Amtsleiter - Herr Sehring, Reiner Tel.: (0 35 35) 4 6- 44 50 Fax: (0 35 35) 4 6- 44 48 Amt 34 - Umweltamt
Amtsleiter - Herr Sonntag, Alfons Tel.: (0 35 35) 4 6- 92 10
Fax: (0 35 35) 4 6- 93 72 Amt 36 - Straßenverkehrsamt Amtsleiter - Herr Wagenmann, Stefan Tel.: (03 53 41) 9 7- 76 10
Fax: (03 53 41) 9 7- 76 12
Amt 39 - Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt
Amtstierarzt - Herr DVM Freudenberg, Dieter Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 80
Fax: (0 35 35) 4 6- 26 87
Amt 40 - Schulverwaltungs- und Sport- amt
Amtsleiterin - Frau Eilitz, Marlis Tel.: (0 35 35) 4 6- 35 24 Fax: (0 35 35) 4 6- 35 30 Amt 41 - Kulturamt
Amtsleiter - Herr Pöschl, Andreas Tel.: (0 35 35) 4 6- 51 00
Fax: (0 35 35) 4 6- 51 02 Amt 50 - Sozialamt
Amtsleiterin - Frau Lieschke, Maria Tel.: (0 35 35) 4 6- 31 46
Fax: (0 35 35) 4 6- 31 26 Amt 51 - Jugendamt
Amtsleiter - Herr Scheithauer, Jens Tel.: (0 35 35) 4 6- 35 43
Fax: (0 35 35) 4 6- 31 56 Amt 53 - Gesundheitsamt Amtsleiterin (Amtsärztin) - Frau Dr. Voigt, Anne-Katrin Tel.: (0 35 35) 4 6- 31 00 Fax: (0 35 35) 4 6- 31 22
Amt 61 - Kreisentwicklungsamt Dezernent IV und Amtsleiter - Herr Stroisch, Eberhard Tel.: (0 35 35) 4 6- 20 00 Fax: (0 35 35) 4 6- 26 03
Amt 62 - Kataster- und Vermessungsamt Amtsleiter - Herr Hindorf, Ulf
Tel.: (0 35 35) 4 6- 27 01 Fax: (0 35 35) 4 6- 27 30
Amt 63 - Unter Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Amtsleiter - Herr George, Frank Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 55 Fax: (0 35 35) 4 6- 26 57 Amt 83 - Landwirtschaftsamt Amtsleiter - Herr Dr. Führer, Helmut Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 29
Fax: (0 35 35) 4 6- 26 04 Gleichstellungs- und Datenschutzbeauftragte
Gleichstellungs- und Datenschutzbeauf- tragte - Frau Löppen, Monika
Tel. und Fax: (0 35 35) 4 6- 12 74 Behinderten- und Ausländerbeauftragter Behinderten- und Ausländerbeauftragter - Herr Brückner, Jürgen
Tel.: (0 35 35) 4 6- 44 37 Fax: (0 35 35) 4 6- 44 07 Kreisbrandmeister
Kreisbrandmeister - Herr Heß, Gerd Tel.: (01 73) 7 46 14 89
Fax: (0 35 35) 4 6- 44 48 Kreisarchiv
Archivarin - Frau Lenk, Ingrid und Frau Großpietsch, Kerstin Tel.: (0 35 35) 4 6- 26 94 Fax: (0 35 35) 31 33
Kreismusikschule „Gebrüder Graun“
Leiter: Herr Fritsche, Siegfried Anhalter Straße 7
04916 Herzberg Tel.: (0 35 35) 4 6- 52 00 Fax: (0 35 35) 4 6- 52 02 Kreisvolkshochschule Leiter: Herr Brasse, Martin Anhalter Straße 7
04916 Herzberg Tel.: (0 35 35) 4 6- 53 00 Fax: (0 35 35) 4 6- 53 03
Wichtige Rufnummern der Kreisverwaltung
Allgemeine Öffnungszeiten der Kreis- verwaltung
dienstags 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr donnerstags 8.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr Darüber hinaus können bei vorheriger Absprache außerhalb dieser Sprechzeiten telefonisch Termine mit dem jeweiligen Fachamt vereinbart werden.
Abweichungen von den allgemeinen Öffnungszeiten
Straßenverkehrsamt
Riesaer Straße 17, 04924 Bad Liebenwerda Außenstelle des Straßenverkehrsamtes
Kirchhainer Straße 38a, 03238 Finsterwalde montags 8.00 bis 12.00 Uhr dienstags 8.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 18.00 Uhr mittwochs geschlossen
donnerstags 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr freitags 8.00 bis 12.00 Uhr
Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt Nordpromenade 4a, 04916 Herzberg montags, mittwochs, donnerstags
7.00 bis 16.00 Uhr dienstags 7.00 bis 17.00 Uhr
freitags 7.00 bis 12.30 Uhr Außenstelle des Veterinär- und Lebensmit- telüberwachungsamt, Kirchhainer Straße 38a, 03238 Finsterwalde und Riesaer Stra- ße 19, 04924 Bad Liebenwerda
Termine nach telefonischer Vereinbarung über 0 35 35/46 26 81
Schulverwaltungs- und Sportamt Sachgebiet Schülerbeförderung/Fahrtkos- tenerstattung
dienstags 8.00 bis 11.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr donnerstags 8.00 bis 11.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr