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Die FMP sagt NEIN zum Gesundheitsartikel

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Ausgangslage

Die geltende Bundesverfassung (BV) re- gelt die Krankenversicherung eigentlich nicht: Der Bund erlässt Vorschriften über die Krankenversicherung (und die Unfallversicherung), und er kann diese allgemein oder für einzelne Bevölke- rungsgruppen obligatorisch erklären (Art. 117 BV). Der Verfassung fehlt für die Ausgestaltung der Krankenversiche- rung jeder Inhalt. Der Gesetzgeber ist dadurch frei die Krankenversicherung zu regeln – frei innerhalb der weiteren Prinzipien der Verfassung wie beispiels- weise der Schutz der Menschenwürde, das Gleichbehandlungsgebot und den wirtschaftlichen Um gang mit öffentli- chen Geldern.

1996 ist das Krankenversicherungs - gesetz (KVG) in Kraft getreten. Seit her wird über dieses Gesetz im Parlament diskutiert und Revisionen werden ge- prüft. Den meisten von diesem Gesetz Betroffenen fehlt der Überblick. Die pol i- tischen Absichten aller Beteiligten (und vor allem der Lobbyisten) gehen weit auseinander. Einziger Trend, der sich ausmachen lässt, ist, dass die berufliche Freiheit der Ärzteschaft immer mehr eingeengt wird, die Kassen sich über ihre Parlamentarier mehr Macht zuschanzen und die Kantone ihre Kompetenzen weit - gehend verlieren (oder aus Ohnmacht abgeben).

Meinung der Befürworter

Die Befürworter des neuen Verfassungs- artikels «Für Qualität und Wirtschaftlich- keit in der Krankenversicherung» glau-

ben, der Artikel gebe der künftigen Entwicklung der Krankenversicherung Konzept und Richtung. Die Versiche- rungs leistungen würden dabei weder ausgeweitet noch eingeschränkt. Neu sei in der Verfassung festgehalten, dass nicht mehr Staat und hoheitliche Pla- nung Platz greifen solle, sondern der Wettbewerb. Aber selbstverständlich hät- ten auch die staatlichen Regulierungen eine Existenzberechtigung, sie seien aber auf das Notwendige zu beschränken.

Weitere Prinzipien seien Transparenz, Wettbewerb, hochstehende Qualität der Behandlung, aber auch Eigenverantwor- tung. Auch die Krankenversicherer wür- den auf den Wettbewerb verpflichtet.

Das Versicherungsobligatorium bleibe

im bisherigen Umfang erhalten. Aus- drücklich werde die Wahlfreiheit unter den Krankenversicherern wie auch den Leistungserbringern gewährleistet. Die Frage der Vertragsfreiheit bleibe vom Wortlaut des Artikels her offen. Wieweit die Versicherer verpflichtet seien, mit allen oder nur einer Anzahl Leistungser- bringern zusammenzuarbeiten, werde erst im Gesetz detailliert umschrieben.

Auch die Finanzierung werde im Ver - fassungsartikel geregelt, gleich wie dies bereits heute geschehe (Kopfprä- mien, Kos tenbeteiligungen, Prämien - verbilligungen, Subventionen). Neu sei nur, dass die Kantone die Versicherer subventionieren und nicht mehr die Spitäler.

Der zur Abstimmung vorgelegte Verfassungsartikel zur Gesundheits - politik «Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung»

soll bereits geltende Prinzipien der Krankenversicherung neu auf Verfassungsstufe festlegen.

Ob und welche Veränderungen der Artikel tatsächlich bringen wird, darüber streiten sich Befürworter und Gegner. In diesem Artikel soll versucht werden, die Positionen der Befürworter und Gegner kurz darzustellen und zu begründen, weshalb der Vorstand der FMP einstimmig die Ablehnung dieses Artikels empfiehlt.

O F F I Z I E L L E S O R G A N

Die FMP sagt NEIN zum Gesundheitsartikel

Volksabstimmung vom 1. Juni 2008

F O E D E R A T I O M E D I C O R U M P R A C T I C O R U M F O E D E R A T I O M E D I C A R U M P R A C T I C A R U M

418

ARS MEDICI 10 2008

(2)

Meinung der Gegner

Gemäss Gegner dieses Artikels sollen wegen der Vertragsfreiheit zwischen Krankenversicherern und Leistungser- bringern sowie der monistischen Finan- zierung künftig die Versicherungen fest- legen, wer zu welcher/m Ärztin/Arzt und in welches Spital gehen dürfe und welche Therapien noch bezahlt würden.

Krankenversicherungen und Privatspi- täler würden mit der vorliegenden Ver- fassungsänderung eine Machtverschie- bung anstreben. Nicht mehr Bund und Kantone, sondern in erster Linie die pri- vaten Krankenversicherungen werden künftig das Sagen im Gesundheitswesen haben. Drei Grundsätze würden bei einem Ja in der Verfassung verankert:

■Aufhebung der freien Arzt- und Spi- talwahl. Nicht mehr die Patientin oder der Patient, sondern die Ver - sicherung legt mit entsprechenden Versicherungsprodukten fest, wer Zu- gang zu welchem Arzt und in wel- ches Spital hat und wem welche Therapie bezahlt wird. Damit würde die Zweiklassenmedizin quasi auf Verfassungsstufe verankert.

■Zweitens würden private Versiche- rungsunternehmen als Kassenwarte unserer Steuergelder tätig werden.

8 Milliarden Franken Steuergelder, die die Kantone heute für das Ge- sundheitswesen aufwenden, gingen an die Versicherungen.

■Und drittens wäre die Folge dieser Vorlage weniger Leistungen zu höhe- ren Kosten für die Versicherten, weil sich der Staat zurückziehen soll.

Gemäss Gegner der Vorlage seien die von den Befürwortern hochgehaltenen Prinzipien bereits im heute gültigen Gesetz verankert. Offensichtlich seien Behauptungen, man ändere nichts, reine Beschwichtigungsversuche. Auf alle drän- genden Fragen im Gesundheitswesen wie Kampf gegen die hohen Kosten

(Medikamente, Überkapazitäten, teure Apparaturen usw.), die teilweise unso- ziale Finanzierung, die Neuorganisation des ambulanten Bereichs, die Pflege und allgemein die Qualität gebe der neue Verfassungstext keine Antworten. Im Gegenteil: Durch neue Unklarheiten würden die Lösungen dieser Probleme nur verzögert.

Haltung der FMP

Zusammengefasst kann man die Positio- nen der Befürworter und Gegner in zwei Sätze fassen: Gemäss Befürworter schreibt der neue Verfassungsartikel

«Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung» lediglich fest, was im Wesentlichen mit den revidier- ten Gesetzesartikeln im KVG bereits heute gilt (bspw. neue Spitalfinanzie- rung). Die Gegner befürchten dagegen, dass eine massgebliche Kräfteverschie- bung zugunsten der Krankenversicherer erfolgt.

Unter diesen Voraussetzungen fällt die Entscheidung leicht. Die Chancen und Risiken der heutigen gesetzlichen Be- stimmungen kennen wir. Gemäss Befür- worter gewinnen wir nichts Wesent - liches hinzu. Sollten die Gegner aber recht haben und sollte der neue Verfas- sungsartikel den Krankenversicherern die alleinige Macht geben, das Gesund- heitswesen zu gestalten, so ist dieses Risiko inakzeptabel. Nicht aus Standes- dünkel, weil wir glauben würden, dass es die Ärzte besser als die Versicherer könnten, sondern weil wir sicher wis- sen, dass es die Versicherer sicher nicht können. Mit diesem Verfassungsartikel kaufen wir uns nur Risiken ein und keine einzige Chance.

Deshalb die klare Parole der FMP:

«Nein zum neuen Verfassungsartikel für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung!»

Der Vorstand der FMP

O F F I Z I E L L E S O R G A N

F O E D E R A T I O M E D I C O R U M P R A C T I C O R U M F O E D E R A T I O M E D I C A R U M P R A C T I C A R U M

Präsident

Dr. med. Hans-Ulrich Bürke Altstetterstrasse 150 8048 Zürich Tel. 044-431 77 87 Vizepräsident Dr. méd. Guy Evequoz Rue du Mont 16 1958 St-Leonard Tél. 027-203 41 41 Quästor

Dr. med. Thomas Zünd Bahnstrasse 16 Postfach 130 8603 Schwerzenbach Tel. 044-825 36 66 Vorstandsmitglied Dr. med. Rudolf Hohendahl Zürcherstrasse 65 8406 Winterthur Tel. 052-203 04 21

FMP im Internet: www.fmp-net.ch La version française suivra dans le prochain numéro.

ARS MEDICI 10 2008

419 Fortbildungskongress

der FMP mit GV

Donnerstag, 5. Juni 2008, im Technopark in Zürich

G A S T R E F E R E N T Fürsprecher Stefan Kaufmann,

Direktor santésuisse

«Kosten, Tarife und Einkommen — wie spielt das zusammen?»

* * * W O R K S H O P S

«Das heisse Gelenk und seine klinische Abklärung»

Referent: PD Dr. Thomas Stoll, Chefarzt Rheumatologie und Reha bili tation, Kantonsspital

Schaffhausen

«Sekundäre Kopfschmerzen sicher erkennen»

Referent: PD Dr. Hans H. Jung, Neurologische Klinik, Universitätsspital Zürich

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