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Einreisebestimmungen

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Einreisebestimmungen

Nationalität: Deutschland Sprache: Deutschland

Reiseland: Schweiz

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Hinweis:

Von April bis Oktober kann es in endemischen Gebieten zur Übertragung der Frühsommer -Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.

Schlussbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 20.07.2021 12:03 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung .

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen :

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/sem/aktuell/faq-einreiseverweigerung.html# 778152011. Für Heimkehrer sowie Reisende mit der Staatsbürgerschaft des Ziellandes oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis im Zielland können die nachfolgenden Bestimmungen abweichen . Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder

Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Erleichterungen für geimpfte oder genesene Reisende:

Reisende, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden oder von der Krankheit genesen sind, können sich von der Einreiseformular-, Test- und Quarantänepflicht befreien. Können Reisende ihre Impfung/Genesung innerhalb der letzten 6 Monate

nachweisen, können sie die Erleichterungen geltend machen. Dies können sie jedoch nur für eine Dauer von 6 Monaten ab der Genesung und 12 Monaten ab der Impfung. Welche Nachweise zur Impfung und Genesung anerkannt werden , finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-f uer-reisende/quarantaene-einreisende.html.

Quarantänemaßnahmen:

Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Die Quarantänemaßnahmen gelten für Reisende aus Virusvarianten-Gebieten. Eine Liste dieser Gebiete finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-f uer-reisende/liste.html#1333144106. Betroffene Reisende müssen sich unmittelbar nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Unterkunft begeben und sich zudem innerhalb von zwei Tagen bei den zuständigen Behörden melden . Die Quarantäne kann mit Zustimmung der

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Einreisebestimmungen

zuständigen Gesundheitsbehörde durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test ab dem siebten Tag verkürzt werden. Kinder unter 16 Jahren unterliegen nicht der Quarantänepflicht.

Wichtig bei der Einreise:

Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Die Testpflicht betrifft grundsätzlich alle Flugreisenden sowie zusätzlich auch Reisende auf anderen Einreisewegen, wenn diese aus einem Virusvarianten-Gebiet kommen. Es muss sich um einen PCR-Test, bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden, oder einen Antigen-Test, bei Ankunft nicht älter als 48 Stunden, handeln. Kinder unter 16 Jahren sind davon ausgenommen.

Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link:

https://swissplf.admin.ch/formular. Die Registrierungspflicht gilt für alle Reisenden, die mittels Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus einreisen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

Transit:

Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich . Reisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen auf dem Luftweg weiterreisen, ohne den Transitbereich des Flughafens zu verlassen . Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Fluggesellschaft.

Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres.

- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet

- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geöffnet mit Beschränkungen

- Clubs: geschlossen - Geschäfte: geöffnet

- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet - Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen - Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar

- Maskenpflicht: ja - in geschlossenen öffentlichen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und im Freien, wenn der Mindestabstand nicht gehalten werden kann

- Mindestabstand: 1.50 Meter

- Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres) - ab 5 Personen in Innenbereichen und ab 15 Personen im Freien - App: Folgende App wird empfohlen herunterzuladen:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/swisscovid-app -und-contact-tracing.html

- Regionale Abweichungen möglich

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Kinderreisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Personalausweis / Identitätskarte

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Personalausweis

Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein .

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich , dass Sie sich ausweisen müssen.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die

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Einreisebestimmungen

Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Reiseland: Frankreich

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

- Frühsommer-Meningoenzephalitis Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Schwangere:

Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:

- Zika-Virus Kinder:

Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:

- Dengue-Fieber

Schlussbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 20.07.2021 12:03 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Einreise auf dem Landweg:

Wenn Sie mit dem Auto nach Frankreich einreisen, beachten Sie bitte, dass die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren nicht gilt.

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen :

https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/. Für Heimkehrer sowie Reisende mit der Staatsbürgerschaft des Ziellandes oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis im Zielland können die nachfolgenden Bestimmungen abweichen . Frankreich kategorisiert andere Länder hinsichtlich ihrer Infektionslage in eine grüne, orange oder rote Kategorie. Zu nicht essenziellen Zwecken dürfen derzeit nur Reisende aus grün eingestuften Staaten einreisen sowie geimpfte Personen aus orange eingestuften Staaten. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Erleichterungen für geimpfte oder genesene Reisende:

Reisende aus grün eingestuften Staaten können von erleichterten Einreisebestimmungen profitieren, wenn sie nachweisen können, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden oder von der Krankheit genesen sind. Sie können sich von der Testpflicht befreien , wenn sie einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen, der den folgenden Anforderungen entspricht :

https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/#sommaire_1. Reisende aus orange eingestuften Staaten sind nur dann zur Einreise berechtigt, wenn sie einen Impfnachweis erbringen können, der den unter dem Link genannten Anforderungen entspricht. Reisende können die entsprechenden Nachweise in Papierform oder in digitaler Form, z. B. über die französische App

"TousAntiCovid", vorlegen.

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Einreisebestimmungen

Reisen innerhalb des Landes:

Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

Wichtig bei der Einreise:

Es kommt zu abweichenden Bestimmungen für Reisende aus verschiedenen Ländern. Geltende Bestimmungen können Sie unter https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/ einsehen.

Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Dabei gilt für Reisende aus von Frankreich „grün“ kategorisierten Ländern: Es muss sich um einen Antigen- oder PCR-Test handeln, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen davon sind Kinder unter 11 Jahren. Für Reisende aus von Frankreich „orange" kategorisierten Ländern ist diese vom Herkunftsland abhängig: Es muss sich um einen PCR-Test oder Antigentest handeln, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Aus manchen Ländern reicht auch ein PCR- Test der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder um einen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen davon sind Kinder unter 11 Jahren. Zusätzlich müssen Reisende aus „orange“ kategorisierten Ländern ihren Impfstatus nachweisen (siehe oben).

Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link:

https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Certificate-of-international-travel. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen . Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

Korsika:

Reisende nach Korsika benötigen einen negativen COVID- Test, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Tests anerkannt. Kinder unter 11 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen zudem schriftlich erklären, dass sie der Testpflicht nachgekommen, sie negativ getestet und symptomfrei sind. Die Erklärung muss auch beinhalten, dass Reisende innerhalb der letzten 14 Tage keinen wissentlichen Kontakt zu positiv getesteten Personen hatten .

Transit:

Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich . Die Durchreise über den Landweg ist lediglich über die EU- und Schengen-Staaten möglich.

Flugreisende müssen ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen . EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz auch aus Drittstaaten anreisen, müssen aber – je nach Destination – die verschärften Einreisebestimmungen beachten. Reisenden von außerhalb der EU-Staaten wird derzeit nur der Flughafentransit gestattet, dabei darf der Zwischenstopp nicht länger als 24 Stunden dauern.

Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres.

- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet

- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geöffnet mit Beschränkungen

- Clubs: geschlossen

- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen

- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen - Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen

- Strände: geöffnet mit Beschränkungen - Öffentliche Verkehrsmittel: teilweise verfügbar - Taxis: teilweise verfügbar

- Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen öffentlichen Räumen ; im Freien nur bei Menschenansammlungen - Mindestabstand: ja

- Versammlungsverbot: ab 6 Personen - Regionale Abweichungen möglich

- App: https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus/tousanticovid Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Vorläufiger Personalausweis

Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente

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Einreisebestimmungen

(Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich , dass Sie sich ausweisen müssen.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:

- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung Dies gilt für Minderjährige unter 15 Jahren.

Reiseland: Niederlande

Gesundheitliche Hinweise

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:

- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung - Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei besonderer Exposition Masern:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID -19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion . Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der

Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Hinweis:

Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet . Eine Impfung wird empfohlen.

Achtung:

Ist eine Reise in die folgenden Gebiete geplant, beachten Sie bitte die jeweils geltenden Reisebestimmungen:

-Sint Maarten -Aruba -Bonaire -Curacao

Schlussbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten . Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Datenstand vom: 20.07.2021 12:04 für Kunden von: SZ-Reisen GmbH, Ostra-Allee 20, 01067 Dresden

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

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Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen

Coronavirus:

Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen :

https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/visiting-the-netherlands.

Für Heimkehrer sowie Reisende mit der Staatsbürgerschaft des Ziellandes oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis im Zielland können die nachfolgenden Bestimmungen abweichen. Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Erleichterungen für geimpfte oder genesene Reisende:

Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen können auch aus nicht sicheren Drittländern wieder einreisen, solange es sich dabei nicht um Virusvariantengebiete handelt. Dazu müssen sie einen Impfnachweis nach den folgenden Anforderungen vorlegen :

https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad/exemptions-to-the-entry-ban/requirements-for-proof-of -vaccination-issued-outside-the-eu.

Zudem können sich Reisende aus Risikogebieten innerhalb der EU von der Testpflicht bei Einreise befreien , wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind. Für Reisende aus Risikogebieten außerhalb der EU ist die Befreiung von der Testpflicht jedoch nur nach vollständiger Impfung möglich. Gleiches gilt im Hinblick auf die Empfehlung zur Quarantäne. Die Erleichterungen gelten nicht bei Einreise aus Hochrisikogebieten oder Virusvariantengebieten. Als Nachweise werden das Digitale COVID-Zertifikat der EU oder die folgenden Zertifikate anerkannt:

https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/plan-to-reopen-society/conditions-for-entering-the-netherlands.

Reisen innerhalb des Landes:

Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

Quarantänemaßnahmen:

Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Die Quarantänemaßnahmen gelten nicht für Reisende aus als sicher eingestuften Ländern, diese finden Sie unter folgendem Link:

https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad/eu-list-of-safe-countries. Zudem wird noch einmal unterschieden zwischen Risikoländern, Hochrisikoländern und Virusvariantengebieten . Für Reisende aus Risikoländern stellt die Quarantäne eine dringende Empfehlung dar. Personen, die aus Risikogebieten innerhalb der EU reisen, können diese mit einem Test-, Impf- oder

Genesungsnachweis umgehen. Personen, die aus Risikogebieten außerhalb der EU reisen, können diese mit einem Test- oder Impfnachweis umgehen. Reisende aus Hochrisikoländern und Virusvariantengebieten müssen sich hingegen verpflichtend in Quarantäne begeben . Quarantänepflichtige Reisende können sich in ihrer Unterkunft selbst isolieren. Sie müssen die folgende Quarantäne-Erklärung ausfüllen und mitführen: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/documents/publications/2021/05/26/quarantine-declaration. Die

Quarantänedauer kann verkürzt werden, wenn Reisende sich nach 5 Tagen auf das Coronavirus testen lassen und das Ergebnis negativ ist . Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link :

https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/self-quarantine.

Wichtig bei der Einreise:

Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Die Testpflicht gilt für alle Reisenden ab 12 Jahren, die aus den als nicht sicher eingestuften Staaten einreisen. Dabei wird unterschieden zwischen Risikoländern, Hochrisikoländern und Virusvariantengebieten . Reisende aus Risikogebieten oder Hochrisikogebieten müssen einen bei Ankunft maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test vorweisen. Alternativ kann ein maximal 48 Stunden alter Antigen-Test vorgelegt werden. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird ebenfalls anerkannt. Reisende aus Virusvariantengebieten, die per Flugzeug oder Schiff einreisen, müssen einen negativen Schnelltest vorweisen, der bei Abreise nicht älter als 24 Stunden und bei Ankunft nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alternativ kann ein bei Ankunft maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter Antigen-Test in Kombination mit einem bei Abreise maximal 24 Stunden alten Schnelltest vorgelegt werden. Die Schnelltests dürfen keine Selbsttests sein. Reisende aus Virusvariantengebieten, die mit privaten Transportmitteln einreisen, müsse einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test oder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Test zur Ankunft vorweisen. Es muss ein

Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link:

https://assets.ctfassets.net/biom0eqyyi6b/1ujr8KV2qtylvVTMpEFDDA/063bc2c6100ae1899a0e9d153b356aed/Gezondheidsverklaring_versie2.pdf . Dies gilt für alle Flugreisenden. Bei Einreisen auf dem See- und Landweg ist dieses Formular nicht erforderlich. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen . Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

Transit:

Der Transit ist möglich. Flugreisende aus Risikogebieten müssen einen Anschlussflug innerhalb von 48 Stunden nachweisen können. Der Transitbereich des Flughafens darf während dieses Zeitraums nicht verlassen werden . Die Testpflicht für Reisende aus Risikoländern entfällt jedoch nur dann, wenn diese den Flughafen nicht verlassen und innerhalb eines Tages weiterreisen . Es kann zu abweichenden Bestimmungen der einzelnen Flughäfen und Fluggesellschaften kommen, weshalb Reisende sich in jedem Fall individuell dort informieren sollten. Die Pflicht, das Gesundheitsformular auszufüllen, besteht auch für Transitreisende auf dem Luftweg . Reisende, die auf dem Landweg aus Risikogebieten durch die Niederlande hindurch reisen, müssen dies innerhalb von 12 Stunden tun, um nicht der Testpflicht zu unterliegen.

Wichtig am Zielort:

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens . Diese gelten bis auf Weiteres.

- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen - Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - Bars: geöffnet mit Beschränkungen

- Clubs: geschlossen

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Einreisebestimmungen

- Geschäfte: geöffnet

- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen - Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen

- Strände: geöffnet

- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen - Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln - Mindestabstand: 1.50 Meter

- Regionale Abweichungen möglich - App: https://coronamelder.nl Risikogebiet:

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 wurde das Zielgebiet vom Robert Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Dies kann Auswirkungen auf die Rückreise nach Deutschland haben. Informationen zu den Rückreise-Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie unter folgendem Link:

https://tourismus-wegweiser.de.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:

Reisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis

Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich , dass Sie sich ausweisen müssen.

Minderjährige:

Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des /der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:

Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt .

Anforderungen der Fluggesellschaft:

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

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