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Archiv "„Richtlinien zum Inhalt der kurärztlichen Behandlung" (29.06.2001)

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B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

A

A1780 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 26½½½½29. Juni 2001

18. Der Wortlaut des § 52 wird ersatz- los gestrichen; der § 52 erhält die Anmer- kung „unbesetzt“.

19. Mit Wirkung zum 1. Januar 2002 wird in § 28 Absatz 6 und § 35 Absatz 9 jeweils der Begriff „Kosten in DM“

ersetzt durch „Kosten in Euro“ so- wie in § 44 Absatz 4 und § 47 der Betrag von „50,– DM“ auf „25,60 Euro“ festge- legt.

20. Die Fußnote zu § 2 Absatz 3 der Anlage 10 zum Arzt-Ersatzkassenvertrag (Impfvereinbarung) wird wie folgt geän- dert:

„vgl. Arbeitsschutzgesetz, Biostoffver- ordnung, § 618 BGB, § 15 SGB VII i.V.m.

Unfallverhütungsvorschriften“.

Die Änderungen treten am 1. Juli 2001 in Kraft.

Köln/Siegburg, den 28. Mai 2001 ✮

A

Wesen der Kurortmedizin Eine ambulante Vorsorgeleistung in ei- nem anerkannten Kurort (nachfolgend

„Ambulante Vorsorgeleistung“ genannt) ist angezeigt, um

❃ das Auftreten einer Krankheit zu verhindern oder zu verzögern oder

❃ die Verschlimmerung (Progredienz, Exazerbation) einer manifest geworde- nen chronischen Krankheit zu verhin- dern.

Sie ist damit angezeigt, wenn behand- lungsbedürftige Befindlichkeitsstörun- gen/Regulationsstörungen des Vegetati- vums und/oder beeinflussbare Risiko- faktoren vor Eintritt einer Erkrankung oder nach überstandener Krankheit oder Organstörungen (Schädigungen/Funkti- onsstörungen auf Organebene) nach Ein- tritt einer Erkrankung durch die beson- deren Methoden der Kurortmedizin und der übrigen Physikalischen Therapie ge- bessert oder beseitigt werden können.

Wirkprinzipien der Kurortmedizin und der übrigen physikalischen Therapie sind Schonung(Erholungsförderung) der Or- ganfunktionen (Eliminierung von Stör- faktoren) insbesondere durch klimati- sche Schonung und Entlastung von psy- chosozialen Störfaktoren, Übung (Re- gulationstherapie) mit Ökonomisierung von Organfunktionen und Wiedereinre- gulierung des vegetativen Gleichgewich- tes und Kräftigung (Adaptationsthe- rapie) mit systematisch gesteigerten

Funktionsbeanspruchungen der Organe.

Durch spezielle Verfahren dieser Reiz- Reaktions-Therapie, die am Wohnort des Patienten nicht durchgeführt werden kann, ergänzt die Ambulante Vorsorge- leistung die verschiedenen Behandlungs- maßnahmen im phasenhaften Ablauf von Krankheiten.

Chronische Erkrankungen und Risi- kofaktoren können durch ungünstige Verhaltensweisen negativ beeinflusst und verstärkt werden. In diesen Fällen ergibt sich die Indikation zur Ambulanten Vor- sorgeleistung nicht nur aus der möglichen Linderung der aktuellen Beschwerden und/oder einer Festigung und Besserung der körperlichen Funktionen, sondern auch aus notwendigen allgemeinen und individuellen Maßnahmen der Gesund- heitsförderung durch ein Gesundheits- training, um einen bewussteren und ver- antwortungsvolleren Umgang mit der Gesundheit zu fördern und krankheits- trächtige sowie krankheitsbestimmende Verhaltensweisen methodisch-therapeu- tisch zu korrigieren.

Bei chronischen Erkrankungen ist ei- ne völlige Wiederherstellung der Ge- sundheit meistens nicht erreichbar.

Durch Verbesserung und Stabilisierung der Restgesundheit und besseren trai- nierten Umgang mit der Krankheit (Hilfe zur Selbsthilfe) soll ein Gleichgewicht zwischen den somatisch-psychischen Kräften und den Anforderungen der Umwelt/Arbeitswelt erreicht werden.

Ziele der Ambulanten Vorsorgelei- stung sind im Sinne der Primärpräven- tion:

– die Beseitigung bzw. Verminderung von Befindlichkeitsstörungen/Regulati- onsstörungen der psychovegetativen Funktion und modifizierbarer Risikofak- toren und

– die dauerhafte Erreichung einer ge- sundheitsfördernden Lebensweise und

– die Vermeidung einer drohenden chronischen Erkrankung.

Ziele der Ambulanten Vorsorgelei- stung sind im Sinne der Sekundärpräven- tion bei schon bestehenden chronischen Krankheiten mit Schädigungen und Funktionsstörungen auf Organebene:

– die Vermeidung von voraussichtlich nicht nur vorübergehenden Fähigkeits- störungen bei Aktivitäten des täglichen Lebens und dadurch

– die Vermeidung von Beeinträchti- gungen in der Gesellschaft und

– eine Verbesserung der Organfunk- tionen, Linderung der Beschwerden bei vorhandener Krankheit.

Im Rahmen der Aufgaben der primären und sekundären Prävention nach den anerkannten Methoden der Kur- ortmedizin gelten daher folgende Vorsor- geziele:

❃ Verhinderung oder Verzögerung des Auftretens einer Krankheit

– Abbau modifizierbarer gesundheit- licher Risikofaktoren im Rahmen der primären und sekundären Prävention,

– Beseitigung bzw. Verminderung von Befindlichkeitsstörungen und psy- chovegetativen Regulationsstörun-

❃gen,Verhinderung einer Verschlimme- rung einer manifest gewordenen chroni- schen Krankheit

– Behandlung der Schädigungen/

Funktionsstörungen bei chroni- schen Erkrankungen einzeln und im Spektrum der Multimorbidität, – Vermeidung von voraussichtlich

nicht nur vorübergehenden Fähig- keitsstörungen bei Aktivitäten des täglichen Lebens (z. B. Autonomie im Alter stärken und um langfristig auch Pflegebedürftigkeit zu vermei- den),

– Gesundheitsförderung durch Trai- ningsmaßnahmen,

– Beeinflussung gesundheitsgefähr- dender Verhaltensweisen.

Dies ist ein dynamischer, stets verbesse- rungsfähiger Prozess. Durch die Ambu- lante Vorsorgeleistung soll der Patient ein- sehen lernen, dass die Bewältigung seiner Gesundheits- und Krankheitsprobleme auch seine persönliche Aufgabe ist, die ihm nicht abgenommen werden kann, für die ihm aber Hilfen vermittelt werden können. Bei ausgeprägten verhaltensab- hängigen Risikofaktoren steht das Be-

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (K.d.ö.R.) – einerseits – und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. sowie der AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. – andererseits – vereinbaren, die Anlage 1 zum Kurarztvertrag wie folgt neu zu fassen:*

„Richtlinien zum Inhalt der kurärztlichen Behandlung

* gilt auch für die Primärkassen

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wusstmachen der gesundheitsgefährden- den Faktoren sogar im Vordergrund, um zu Verhaltensumstellungen zu motivieren.

Ambulante Vorsorgeleistungen sollen deshalb nicht nur primär eine kurzfristige Linderung bzw. Besserung des Beschwer- dekomplexes bedingen, sondern aktiv da- zu beizutragen, dass aus dem positiven Ef- fekt am Ende der Ambulanten Vorsorge- leistung ein lang anhaltender Erfolg wird.

Die Kurortmedizin geht von einem multidisziplinären Therapieansatz aus.

Der Effekt – als therapeutischer Effekt am Ende der Ambulanten Vorsorgelei- stung – und der Erfolg – als therapeuti- scher Langzeiterfolg – werden durch fol- gende Maßnahmen im komplexen Sy- stem der Kurortmedizin erreicht:

– ortsgebundene und kurortspezifi- sche Heilmittel und Therapieverfahren (ortsgebundene Heilmittel, Balneo- und Hydrotherapie in den verschiedenen For- men, Klimatherapie),

– Bewegungstherapie (Krankengym- nastik, Übungsbehandlung),

– Weitere Verfahren der physikali- schen Therapie,

– Diät und gesunde Ernährung, – Entspannungstraining und Normali- sierung des Tagesrhythmus,

– Allgemeine und individuelle ge- sundheitsfördernde Maßnahmen am Kur- ort,

– Gesundheitsbildung und -Training in Seminaren und Übungsgruppen zur Förderung der Selbsthilfe.

B

Durchführung der Ambulanten Vorsorgeleistung

Die ambulante Vorsorgemaßnahme fin- det in anerkannten Kurorten statt. Kur- orte bieten verschiedene Formen mit dif- ferenzierten therapeutischen Möglich- keiten an:

– zur Gesundheitsförderung/Gesund- heitsvorsorge,

– zur Behandlung der Beschwerden, Symptome und Organfunktionsstörun- gen (Schädigungen) chronischer Krank- heiten, auch unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von Fähigkeitsstörun- gen, um langfristig u. a. auch Pflegebe- dürftigkeit zu vermeiden,

– bei Gefährdung der gesundheitli- chen Entwicklung eines Kindes.

Eine ambulante Vorsorgeleistung er- fordert einen Orts- und Milieuwechsel mit Unterbringung der Patienten in selbst- gewählten Privatunterkünften, Pensio- nen und Hotels.

Ambulante Vorsorgeleistungen dür- fen nicht veranlasst werden, wenn Maß- nahmen der ambulanten Krankenbe-

handlung ausreichen oder Rehabilitati- onsmaßnahmen angezeigt sind. Die ein- zelnen Maßnahmen erfüllen für sich al- lein noch nicht den Anspruch einer Am- bulanten Vorsorgeleistung. Erst die syste- matische Anwendung dieser Maßnah- men in ihren individuell auf den Patien- ten abgestimmten Kombinationen nach Maßgabe des Krankheitsbildes oder der Risikostruktur kann in ihrer Gesamtheit als Vorsorgeleistung verstanden werden.

Dabei spielt die aktive Kooperation des Patienten eine übergeordnete Rolle.

Schon bei der Anregung einer ambulan- ten Vorsorgeleistung am Kurort sollte der Patient auf die Notwendigkeit der Ko- operation hingewiesen werden, damit er während der Maßnahme und nachher nicht in einer passiven Krankenrolle ver- harrt. Gerade bei Kompaktkuren ist eine hohe Motivation und aktive Mitarbeit des Patienten entscheidend.

Das Therapieprinzip der verschiede- nen Formen der Reiz-Reaktions-Thera- pie im Rahmen des komplexen Regulati- onstrainings bedingt als Voraussetzung:

1. Somatische Vorsorgefähigkeit Die somatische Vorsorgefähigkeit (als Kriterium der Reagibilität des Organis- mus des Patienten) ist Voraussetzung für die Anwendbarkeit der typischen Reiz- Reaktions-Therapie.

Die somatische Vorsorgefähigkeit schließt die günstige Prognose der thera- peutischen Beeinflussbarkeit von Risiko- faktoren und Funktionsstörungen bei Anwendungen der ortsgebundenen, kur- ortspezifischen und sonstigen Therapie- formen ein.

Eine durch Krankheit, Krankheitspha- se oder durch fortgeschrittene Alterungs- prozesse hochgradig eingeschränkte, nicht mehr übbare biologische und psy- chosomatische Reaktionsfähigkeit ist ei- ne Kontraindikation für die Ambulante Vorsorgeleistung.

Zu den Kontraindikationen zählen auch Krankheitsprozesse (z. B. akute Entzündungen), die durch die Reiz-Re- aktions-Therapie aktiviert werden könn- ten.

2. Psychische Vorsorgefähigkeit

Die psychische Vorsorgefähigkeit besteht in der Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in der Vorsorgemaßnahme als Vorausset- zung für die Wirkung der ortsgebunde- nen und kurortspezifischen Heilmittel und anderer Maßnahmen.

Der Milieuwechsel und die Entlastung von Alltagsverpflichtungen und berufli- chen/familiären Anforderungen durch ei- nen Aufenthalt an einem Kurort sind u. a.

therapeutische Faktoren und Rahmenbe- dingungen für die aktive Umstellung von

Verhalten und Gewohnheiten in der Am- bulanten Vorsorgeleistung.

Die Dauer ambulanter Vorsorgelei- stungen ist aufgrund gesetzlicher Vor- schriften grundsätzlich auf längstens drei Wochen begrenzt. Eine kürzere Dauer ist nicht Gegenstand des Kurarztvertrages.

Bei ambulanten Vorsorgeleistungen zur Krankheitsverhütung ist davon auszuge- hen, dass grundsätzlich eine Dauer von drei Wochen ausreicht. Eine Verlänge- rung der Maßnahme kann angezeigt sein, wenn dies aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist, um das Vorsor- geziel zu erreichen. Stellt sich im Einzel- fall die Notwendigkeit einer Verlänge- rung aus medizinischen Gründen erst nach Beginn der Maßnahme heraus, ist der Krankenkasse rechtzeitig eine Be- scheinigung des Kurarztes mit medizini- scher Begründung vorzulegen.

C

Aufgaben des Kurarztes Die Leitung einer ambulanten Vorsorge- leistung obliegt dem dazu qualifizierten Kurarzt. Die kurärztliche Tätigkeit erfor- dert eine an den Beschwerden und Pro- blemen ganzheitlich ausgerichtete Be- treuung des Patienten im diagnostischen und insbesondere im therapeutischen Be- reich. Hierzu gehören neben Anamne- seerhebung, klinischer Untersuchung und gegebenenfalls weiterer Diagnostik die Darstellung, Verordnung und Über- wachung des komplexen Systems der Vorsorgemaßnahme mit balneothera- peutischen, hydrotherapeutischen und klimatologischen, bewegungstherapeuti- schen, physikalischen, entspannenden und diätetischen Maßnahmen und – wenn notwendig – der medikamentösen Basistherapie. Gleichzeitig muss der Kur- arzt die Ambulante Vorsorgeleistung un- ter besonderer Berücksichtigung beglei- tender Maßnahmen und spezieller indi- kationsbezogener gesundheitsfördernder Maßnahmen strukturieren und als Maß- nahme in einer psychosozialen Entla- stungssituation organisieren.

Zu den Aufgaben des Kurarztes gehören:

– Aufnahmeuntersuchung mit biogra- fischer, sozialer, krankheits- und risiko- orientierter Anamneseerhebung, insbe- sondere Erfassung, Objektivierung und Gewichtung von Risikofaktoren als Basis des individuellen Vorsorgeplanes, soweit die entsprechenden Daten nicht bereits zur Verfügung stehen,

– Patienteninformation und Bera- tung,

– Aufstellung und Erläuterung eines schriftlichen individuellen Vorsorgepla- B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 26½½½½29. Juni 2001 AA1781

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nes mit Angabe der anzuwendenden Maßnahmen unter Einbeziehung der all- gemeinen und individuellen gesundheits- fördernden Angebote am Kurort zur Er- reichung des Behandlungszieles mit Mo- tivierung des Patienten zur Teilnahme,

– die Koordination des multidiszi- plinären Therapieansatzes,

– im Verlauf der Ambulanten Vorsor- geleistung Beratungen und ergänzende Verordnungen, gegebenenfalls Korrek- tur der Verordnung nach der individuel- len Reagibilität auf die Reiz-Reaktions- Behandlung im Hinblick auf das Vorsor- geziel,

– Abschlussuntersuchung und Bera- tung des Patienten, gegebenenfalls sei- ner Bezugsperson über die Behand- lungsergebnisse mit gesundheitsbezoge- nen Empfehlungen für die Zeit nach der Ambulanten Vorsorgeleistung,

– Abschlussbericht mit Dokumentati- on der durchgeführten Maßnahmen und der Behandlungsergebnisse, Empfehlun- gen zur weiteren Therapie und Nachbe- treuung am Wohnort.

Im Rahmen der Behandlung soll der Kurarzt folgende Methoden – je nach In- dikationsstellung – in den Vorsorgeplan einbeziehen:

– Balneo- und Hydrotherapie in den verschiedenen Formen,

– Klimatherapie,

– aktive und passive Bewegungsthera- pie mit verschiedenen Formen der Übungsbehandlung und Krankengymna- stik,

– weitere Verfahren der physikali- schen Therapie,

– Ruhe- und aktive Entspannungsbe- handlung, Harmonisierung des biologi- schen Tagesrhythmus.

Ergänzend zu diesen speziellen Maß- nahmen soll der Kurarzt auf den Patien- ten abgestellte individuelle gesundheits- fördernde und -trainierende Maßnahmen für Risikogruppen und chronisch Kranke im Vorsorgeplan berücksichtigen. Bei diesen Maßnahmen sollen ein spezielles Wissen über den Umgang mit der jeweili- gen Gesundheitsstörung oder Krankheit vermittelt und Hilfen zur Selbsthilfe an- geboten und trainiert werden. Dies trifft vor allem folgende Krankheitsbilder:

– Asthma und Allergien,

– Stoffwechselerkrankungen, insbe- sondere Diabetes,

– Herz-Kreislauf-Erkrankungen, – Hauterkrankungen,

– Gelenkerkrankungen, insbesondere degenerative und entzündliche rheumati- sche Erkrankungen.

Je nach therapeutischer Notwendig- keit sollen Gruppen- oder Einzeltherapi- en zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsbildung und -erziehung ein-

bezogen werden. Grundsätzlich sollen bei diesen Maßnahmen des Gesundheits- trainings (Motivation zu verhaltens- präventiven Maßnahmen) auch die Be- gleitung des Patienten einbezogen wer- den, wobei Art und Umfang der Maßnah- men von deren therapeutischer Notwen- digkeit abhängen:

– Patientengesprächsseminar für spe- zielle Risiko- oder Krankheitsgruppen (z. B. Diabetiker, Hypertoniker, Allergi- ker, Asthmatiker, Rheumatiker und für die besonderen Probleme im Alter),

– Themenzentrierte Selbsterfah- rungsgruppen zur Klärung des Krank- heitserlebens,

– Ernährungsseminare,

– Ernährungsberatung mit prakti- schen Übungen (z. B. in Lehrküchen),

– Raucherentwöhnung, – Entspannungstechniken, – Bewegungstraining.

Diese Maßnahmen sollen strukturell in Kurorten vorgehalten und mit den nie- dergelassenen Kurärzten für den Bereich der Ambulanten Vorsorgeleistungen ge- mäß § 23 Abs. 2 SGB V organisiert wer- den. Um ein organisatorisch stabiles An- gebot dieser Maßnahmen zu erreichen, sollen die Krankenkassen Regelungen nach Maßgabe der „Gemeinsamen Grundsätze für ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskuren vom 11. September 1989“1 der Spitzenverbände der Kran- kenkassen und des Deutschen Heilbäder- verbandes treffen. Dabei sollen die ört- lich tätigen Kurärzte gehört werden.

D Kompaktkuren

Ambulante Vorsorgeleistungen zur Krankheitsverhütung und im Krank- heitsfall können als Kompaktkuren durchgeführt werden, wenn am Kurort nach § 4 des Kurarztvertrages folgende Leistungsanforderungen erfüllt werden:

❃ Indikationsspezifische Ausrichtung für Patienten mit gleichen oder ähnlichen Krankheitszuständen,

❃ strukturierte Therapiekonzepte mit multidisziplinärem Ansatz,

❃ Behandlung in stabilen Gruppen mit maximal 15 Teilnehmern und Grup- penleitung,

❃ interdisziplinäre Qualitätszirkel.

1. Indikationsspezifische Ausrichtung für Patienten mit gleichen oder ähnlichen Krankheitszuständen

Die indikationsspezifische Ausrichtung stellt die Indikation, die zum Antrag auf

Durchführung einer Kompaktkur ge- führt hat, in den Mittelpunkt unter Berücksichtigung ggf. bestehender Fol- ge- und Begleiterkrankungen. Ziel einer Kompaktkur ist stets, den Patienten ihren Krankheitszustand als Ergebnis komple- xer somatischer und psychisch bedingter Faktoren bewusst werden zu lassen und eine ganzheitliche Therapie anzubieten.

Kompaktkuren kommen insbesondere bei folgenden drohenden oder manife- sten Erkrankungen in Betracht:

Herz-Kreislauf-Erkrankungen

❃ arterielle Hypertonie,

❃ kardiovaskuläre Erkrankungen

❃ arterielle und venöse Durchblutungs- störungen

Atemwegserkrankungen

❃ obstruktive Atemwegserkrankungen Muskuloskeletale Erkrankungen

❃ Arthrose der Hüft- und Kniegelenke

❃ Arthrosen und Periarthropathien

❃ Arthrosen und Übergewicht

❃ Hüfterkrankungen, Zustand nach Ge- lenkersatz

❃ Schultererkrankungen

❃ degenerative Wirbelsäulenerkrankun- gen und Dorsopathien

❃ Fibromyalgie

❃ Morbus Bechterew

❃ chronische Polyarthritis

❃ Osteoporose

Stoffwechselerkrankungen

❃ Diabetes mellitus

❃ Risikofaktoren des Stoffwechsels durch Über- und Fehlernährung

❃ metabolisches Syndrom Hauterkrankungen

❃ Psoriasis

❃ Neurodermitis

Gynäkologische Erkrankungen

❃ gynäkologische Erkrankungen

❃ gynäkologische Karzinomerkrankun- gen

Magen-Darm-Erkrankungen

❃ funktionelle Magen-Darmerkrankun-

❃ genchronische entzündliche Darmerkran- kungen

Schmerzsyndrome, vegetative Dysregula- tion❃ chronischer Tinnitus

❃ Dysstress – einseitige berufliche Bela- stung – Trainingsmangel einschließ- lich Blutdruckschwankungen – latente Stoffwechselstörungen

❃ Migräne B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

A

A1782 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 26½½½½29. Juni 2001

1Soweit diese mit der geltenden Rechtslage noch über- einstimmen.

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Weitere Indikationen können durch den Anerkennungsausschuss gemäß § 4 Abs. 3 des Kurarztvertrages festgelegt werden.

2. Strukturierte Therapiekonzepte mit multidisziplinärem Ansatz

Strukturierte Therapiekonzepte müssen entsprechend der jeweiligen Indikation folgende Maßnahmen beinhalten:

❃ Balneo- und Hydrotherapie in den ver- schiedenen Formen, Klimatherapie,

❃ aktive und passive Bewegungstherapie mit den verschiedenen Formen der Übungsbehandlung und Krankengym- nastik,

❃ weitere Verfahren der physikalischen Therapie,

❃ Ernährungs- und Diättherapie,

❃ Ruhe- und aktive Entspannungsbe- handlung,

❃ verhaltenspräventive Maßnahmen.

Zur Durchführung der Konzepte sind für eine Kompaktkur folgende Vorausset- zungen zu erfüllen:

❃ ausführliche Therapiepläne, die auf die einzelnen Indikationen ausgerichtet sind,

❃ Übersicht und Leistungsbeschreibun- gen über verhaltenspräventive Maß- nahmen und sonstige Beratungs- und Betreuungsangebote am Kurort,

❃ inhaltliche Festlegung der indikations- zentrierten Patienten-Gesprächs-Se- minare,

❃ Sicherstellung von Angeboten gesund- heitsgerechter Ernährung am Kurort,

❃ Benennung der in die Konzeption inte- grierten Ärzte und nichtärztlichen Therapeuten sowie der Fachkräfte für verhaltenspräventive Maßnahmen mit Aussagen zur Qualifikation.

3. Behandlung in stabilen Gruppen Durch nachprüfbare Organisation ist si- cherzustellen, dass zur Durchführung von Kompaktkuren Patientengruppen nach Indikationen getrennt gebildet werden.

Die Gruppengröße soll maximal 15 Teil- nehmer umfassen. Jede Gruppe wird während der gesamten Dauer von fest zu- geteilten, entsprechend qualifizierten Gruppenleitern betreut. Während der ge- samten Dauer bleibt die Zusammenset- zung der Patientengruppe stabil.

4. Interdisziplinäre Qualitätszirkel Für die Qualitätssicherung der Kompakt- kuren sind fachspezifisch ausgerichtete Qualitätszirkel aller an der Kompaktkur Beteiligten (insbesondere Ärzte und Therapeuten) notwendig. Die Qualitäts- zirkel stehen unter ärztlicher Leitung.

Über die regelmäßigen Zusammenkünf- te sind Ergebnisprotokolle zu fertigen.

Zur Beurteilung der Maßnahme wird von den Patienten regelmäßig am Ende der Kompaktkur ein Bewertungsfrage- bogen über die an der Kompaktkur Be- teiligten (insbesondere Ärzte und Thera- peuten) sowie über die Durchführung der Therapiemaßnahmen ausgefüllt, von dem Kompaktkuranbieter ausgewertet und mit den Beteiligten im Rahmen der regelmäßigen Qualitätszirkel bespro- chen. Auf Anforderung sind die Auswer- tungen den Krankenkassen zur Verfü- gung zu stellen.

5. Organisation

Verantwortlich für die Organisation der jeweiligen Kompaktkuren ist der Kom- paktkuranbieter (z. B. Kurverwaltung).

Die Organisation umfasst u.a.:

❃ Einladung zur Kompaktkur,

❃ Information der Patienten über Kur- ärzte und Therapeuten,

❃ Bildung der Gruppen,

❃ Bildung und regelmäßige Durchfüh- rung der Qualitätszirkel.

6. Anerkennungsverfahren

Anträge auf Anerkennung von Kom- paktkuren an den Anerkennungsaus- schuss (§ 4 des Kurarztvertrages) sind vom Kompaktkuranbieter an die Kas- senärztliche Vereinigung Westfalen-Lip- pe – Kurärztliche Verwaltungsstelle –, Dortmund, auf einem Vordruck einzu- reichen, der vom Anerkennungsaus- schuss zur Verfügung gestellt wird. Dem Antrag sind das medizinisch-therapeuti- sche und das ergänzende Konzept beizu- fügen; die Eignung der Ärzte und des nichtärztlichen Personals ist nachzuwei- sen. Die Anerkennung entfällt, wenn die an die Kompaktkuren gestellten Voraus- setzungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind.

E Nachsorge

Nachsorge soll die während der Ambu- lanten Vorsorgeleistung erreichten Fort- schritte dauerhaft sichern.

Nach Abschluss einer Ambulanten Vorsorgeleistung sollen die Patienten besser motiviert sein, die während der Maßnahme erhaltenen Anregungen zur Gesundheitsförderung oder Selbsthilfe in den eigenen Tagesablauf zu integrieren.

Diese Motivation kann durch eine geziel- te Nachbetreuung genutzt und dauerhaft gefördert werden. Im Rahmen der Nach- sorge sind insbesondere Fragen gesund- heitsfördernder Lebensweisen im Alltag, z. B. Weiterführung der ausgewogenen Ernährung, Entspannung, Stressabbau und ausgleichende Gesundheitsgymna- stik bzw. Bewegungstherapie von Bedeu- tung. Entsprechende Verhaltensanwei- sungen, z. B. besonders auch bei Diabe- tes, sollte der Kurarzt dem Patienten ver- mitteln.

Im Abschlussgespräch soll der Kurarzt Empfehlungen für eine gesündere Le- bensweise geben und auf entsprechende Angebote (z. B. der Krankenkassen) am Wohnort hinweisen.

Die mit dem Patienten erarbeiteten Empfehlungen für eine Umsetzung und Weiterführung im Alltag sind im Bericht des Kurarztes dem weiterbehandelnden Arzt des Patienten mitzuteilen, damit durch diese empfohlene Nachsorge der Effekt der ambulanten Vorsorgeleistung zu einem langfristigen Erfolg geführt werden kann.“

Die Neufassung tritt am 1. Juli 2001 in Kraft.

Köln/Siegburg, den 28. Mai 2001 ✮ B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 26½½½½29. Juni 2001 AA1783

4. Rostocker Antibiotikatage

– Grundlagen, Klinik und Praxis –

vom 7. bis 8. September 2001 im Klinikum der Universität Rostock Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Bernd Drewelow, Klinische Pharmakologie der Universität Rostock

Schwerpunktthemen: UAW/Nebenwirkungen; Wichtige Infektionen im Krankenhaus;

Ökonomische Aspekte

Ort:Institutsgebäude Schillingallee 70, 18055 Rostock

Teilnahmegebühren: Ärzte, Naturwissenschaftler: 160 DM, Tageskarte: 80 DM, AiP:

50 DM, Studenten (auf Anfrage bei vorhandener Kapazität): kostenfrei

Zusatzinformation:Anerkennung der Veranstaltung als AiP-geeignet durch die Ärzte- kammer M-V liegt vor. Ebenfalls hat die Ärztekammer M-V für die Veranstaltung 14 Weiterbildungspunkte anerkannt.

Anmeldung: Sekretariat der Abteilung Klinische Pharmakologie, Schillingallee 70, 18055 Rostock, Telefon: 03 81/4 94-57 80 oder -81, Fax: 4 94-57-82

Weitere Informationenim Internet unter www-ipharma.med.uni-rostock.de/anbiot.htm

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