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Archiv "Pflegeversicherung: Krankenkassen plädieren für Verschiebung" (15.10.1993)

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LITIK KURZBERICHT

Krankenkassen

Pflegeversicherung plädieren für Verschiebung

Wegen des noch anstehenden komplizierten Diskussions- und Ver- handlungsbedarfs zum Regierungs- entwurf für ein Pflege-Versiche- rungsgesetz und wegen des immen- sen Zeitdrucks haben sowohl der AOK-Bundesverband als auch die Ersatzkassen-Verbände (Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. und AEV — Arbeiter-Ersatzkas- sen-Verband e.V.) an den Gesetzge- ber appelliert, den Start der Pflege- versicherung vom geplanten Termin (1. Januar 1993) um ein halbes oder ein ganzes Jahr zu verschieben. Die Krankenkassen benötigten minde- stens einen Vorlauf von einem hal- ben Jahr, um die verwaltungstechni- schen und die in den Selbstverwal- tungsgremien notwendigen Entschei- dungen zu treffen, um bereits zum geplanten Start den neuen Zweig ei- ner selbständigen gesetzlichen Sozi- alversicherungseinrichtung unter dem Dach der Krankenversicherung funktionsfähig vorzubereiten.

Inzwischen haben sich auch pro- minente Sozialpolitiker der Bonner Regierungskoalition für eine Start- verschiebung ausgesprochen. Selbst Bundesarbeitsminister Norbert Blüm hält ein späteres Inkrafttreten als zum bisher geplanten Termin für denkbar; dies dürfe allerdings zu kei- ner Verschleppung der Entscheidung führen.

Die Ersatzkassenverbände plä- dieren dafür, daß ab 1995 nach Maß- gabe des neuen Gesetzes sowohl die ambulanten als auch die stationären Leistungen gewährt werden (statt der von Blüm geplanten stufenweisen Einführung). Zur Zeit werden nach Schätzungen der Ersatzkassen rund 450 000 Pflegebedürftige stationär in Heimen und Krankenhäusern zu La- sten der gesetzlichen Krankenversi- cherung und der Sozialhilfe versorgt.

Eine stufenweise Einführung der Leistungen (erster Schritt: ambulan- te Pflege; zweiter Schritt: stationäre Pflege) sei weder für die Anspruchs- berechtigten noch für die Beitrags-

zahler zumutbar, da die stationär ver- sorgten Pflegebedürftigen zwar Bei- träge zahlen müßten, aber erst ab 1995 anspruchsberechtigt wären.

Mithin würden die Hauptbetroffenen unter den Pflegebedürftigen wie bis- her von der Sozialhilfe abhängig sein, so die Krankenkassen.

Die Ersatzkassen plädieren da- für, die Pflegeleistungen völlig selb- ständig und getrennt von den Haus- halten der Krankenversicherung aus

„einem Topf" zu fi- nanzieren (bei ge- trennter Rechnungs- legung). Sämtliche Aufgaben müßten bundesweit nach einheitlichen Krite- rien und auf der Grundlage einheitli- cher Verträge er- A füllt, die Leistungen ebenfalls einheitlich gewährt werden. Ei- ne „Regionalisie- rung" der Pflegever- g sicherung würde nach Meinung der

Ersatzkassen zu erheblichen Verzer- rungen führen, insbesondere über- durchschnittlich hohe Belastungen vor allem in den neuen Bundeslän- dern auslösen (Begründung: Investi- ver Nachholbedarf).

Da die gesetzliche Pflegepflicht- versicherung im Unterschied zu der gegliederten Krankenversicherung nach einheitlichen Prinzipien organi- siert und verwaltungstechnisch abge- wickelt wird, sei eine klare Aufga- ben- und Ausgabenabgrenzung zwi- schen beiden selbständigen Zweigen der Sozialversicherung erforderlich, postulieren die Ersatzkassen-Ver- bände.

Die Ersatzkassen plädieren da- für, Einsparungen bei der Sozialhilfe nach Einführung der Pflegeversiche- rung zumindest zur Hälfte über einen Bundeszuschuß an die gesetzliche Pflegeversicherung weiterzuleiten, um so Verbesserungen der Leistun-

gen der Pflegekassen zu erzielen. Die Ersatzkassen setzen sich dafür ein, die Selbstbestimmungsrechte der Pflege- bedürftigen von Anfang an gesetzlich zu verankern, ein Tatumstand, der im Gesetzentwurf nicht hinreichend be- rücksichtigt worden sei.

Die Krankenkassen lehnen Be- strebungen ab, die auf einen Ausbau der Pflegeleistungen im Leistungs- recht der gesetzlichen Krankenversi- cherung hinauslaufen. Die im ersten

Halbjahr 1993 erzielten finanztechni- schen Überschüsse der Krankenkas- sen dürften nicht dazu verführen, notwendige Pflegeleistungen weiter aus den Etats der Kassen zu finanzie- ren. Dies müsse zwangsläufig zu Bei- tragserhöhungen führen.

Wie bisher schon drängen die Kassenverbände darauf, dem neuen Zweig „Pflegeversicherung", für den mindestens 5 000 bis 8 000 zusätzli- che Verwaltungsfachkräfte notwen- dig seien, in angemessener Höhe die entstandenen Verwaltungskosten zu erstatten (Auftragsleistung). Wesent- liche Bedingung ist für die Ersatzkas- sen, daß die versicherungsrechtlichen Regelungen zum Mitgliedschafts- recht, zum versicherten Personen- kreis, zur Beitragsbemessung und zum Beitragseinzug in der Pflegever- sicherung gleichgeschaltet werden mit den Regelungen im Krankenver- sicherungsrecht. HC Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 41, 15. Oktober 1993 (19) A1-2667

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