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Archiv "Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz: Ein wichtiger Schritt für die Versorgung" (24.12.2012)

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A 2568 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 51–52

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24. Dezember 2012

KREBSFRÜHERKENNUNGS- UND -REGISTERGESETZ

Ein wichtiger Schritt für die Versorgung

Bei einer Expertenanhörung zum Krebsregistergesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestags wurde schnell klar: Mit dem Gesetz wird sich die Versorgung von Krebspatienten verbessern. Nur bei Detailfragen besteht noch Klärungsbedarf.

D

ie Regierung sagt dem Krebs den Kampf an“, erklärte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr bei der Vorstellung des Ent- wurfs zum Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG). Bei ei- ner Expertenanhörung im Gesund- heitsausschuss des Bundestags konnte man den Eindruck haben, dass sie mit dem Gesetzentwurf auf dem besten Weg ist, diesen Kampf zu gewinnen. Vor allem der geplan- te Aufbau flächendeckender klini- scher Krebsregister wurde von den Fachleuten gelobt.

Dokumentationsaufwendig?

Dr. med. Monika Klinkhammer- Schalke, Vorstandsmitglied der Ar- beitsgemeinschaft Deutscher Tu- morzentren, unterstrich die Bedeu- tung der Register für die Verbesse- rung der Versorgung: „Wir brau- chen in der regionalen Versorgung eine Rückspiegelung an den Arzt:

Hat er die Leitlinien angewandt?

Hat er damit den gewünschten The- rapieerfolg erzielt?“ Dies sei wich- tig sowohl für den Arzt als auch für die Kliniken, um zu sehen, wo die Versorgung und die Leitlinien ver- bessert werden können, betonte Klinkhammer-Schalke.

Kritik am Gesetzentwurf gab es vor allem bei Details der Umset- zung. So ist beispielsweise noch unklar, inwieweit der Dokumenta - tionsaufwand die Ärzte zusätzlich belasten wird. Zwar sieht das Ge- setz eine Vereinheitlichung der Da- tensätze vor. „Das heißt aber nicht, dass jede Institution, die darauf zu- greifen will, das auch problemlos kann“, erklärte Dr. med. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mit- glied im Gemeinsamen Bundesaus- schuss. In Kliniken müssen Daten für die DRG-Abrechnung, OPS- Kodierung, Qualitätssicherung und für klinische Register in unabhängi- gen Systemen dokumentiert wer- den. Auch bei einheitlichen Daten- sätzen ist deshalb eine Mehrfachdo- kumentation notwendig.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Finanzierung der laufenden Kosten für die klinischen Register. Das Ge- setz sieht eine Erstmeldungspau- schale von 90 Euro vor, die von den Krankenkassen zu zahlen ist. Chris- tiane van Emmerich, Referentin der Deutschen Krankenhausgesell- schaft, sprach sich hingegen für ei- nen Vorschlag des Gesundheitsaus- schusses des Bundesrats aus: Eine Pauschale von 119 Euro, die zu 90

Prozent von den Kassen und zu zehn Prozent von den Ländern fi- nanziert werden soll. „Allerdings müsste unbedingt festgelegt wer- den, dass die Länder zur Zahlung darüber hinausgehender Investiti- onskosten der Kliniken verpflichtet sind“, forderte van Emmerich.

Krebshilfe zahlt für Register

Dass Zweifel an der Zahlungsbe- reitschaft der Länder nicht ganz un- begründet sind, zeigt sich bei der Finanzierung neu aufzubauender klinischer Krebsregister: Zwar sieht der KFRG-Entwurf vor, dass die Länder diese einrichten, aber zah- len wollen diese nicht. Die voraus- sichtlichen Investitionskosten von acht Millionen Euro trägt deshalb zu 90 Prozent die Deutsche Krebs- hilfe, und lediglich zehn Prozent kommen von den Ländern. „Die Deutsche Krebshilfe hat beschlos- sen, 90 Prozent der Erstkosten zu übernehmen, weil wir davon über- zeugt sind, dass das Gesetz die Krebsversorgung entscheidend ver- bessern wird“, erklärte Hans-Peter Krämer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe, das Engage-

ment des Vereins.

Dr. rer. nat. Marc Meißner

Foto: mauritius images

P O L I T I K

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