A 616 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 111|
Heft 15|
11. April 2014Aufklärung durch Medizinstudenten
Die Risikoaufklärung kann einem Studenten im praktischen Jahr (PJ) übertragen werden, wenn dies seinem Ausbildungsstand entspricht und unter Anleitung, Aufsicht und Verantwor- tung des ausbildenden Arztes stattfindet. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden.
Geklagt hatte eine Frau, die bei einer Herzka- theteruntersuchung eine Dissektion der Arteria femoralis erlitten hatte. Sie ist der Meinung, nicht ausreichend über das Risiko von Gefäßver- letzungen aufgeklärt worden zu sein, da das
Aufklärungsgespräch von einem Medizinstuden- ten im PJ geführt wurde. Die Aufklärung sei eine ärztliche Aufgabe, die nicht delegiert werden könne.
Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht.
Die Aufklärung des Patienten sei eine ärztli- che Aufgabe, die grundsätzlich auf einen an- deren Arzt, nicht aber auf andere Hilfsperso- nen übertragen werden könne. Dies beruht nach Einschätzung des Gerichts auf dem Ge- danken, dass der behandelnde Arzt als sol- cher für eine wirksame Einwilligung des Pa- tienten in den geplanten Eingriff zu sorgen hat und die dafür erforderliche Aufklärung
medizinische Kenntnisse voraussetzt, die beim nichtärztlichen Personal nicht erwartet werden können.
Ist der Medizinstudent jedoch nach sei- nem Ausbildungsstand dazu in der Lage, Pa- tienten über die Risiken des Eingriffs aufzu- klären, kann die Aufgabe eines Aufklärungs- gesprächs nach Meinung des Gerichts auf ihn übertragen werden. Die Klägerin sei ord- nungsgemäß aufgeklärt worden, indem sie auf das Risiko einer Gefäßverletzung mit den entsprechenden Folgen hingewiesen worden sei. (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Januar 2014, Az.: 7 U 163/12). RAin Barbara Berner
RECHTSREPORT
Rund 140 Versorgungsassis- tentinnen entlasten derzeit im Nordosten Hausärztinnen und Hausärzte bei der Ver- sorgung chronisch kranker Menschen. Die 2009 einge- führte Versorgungsassisten- tin in der Hausarztpraxis (VERAH) hat sich nach An- gaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Mecklen- burg-Vorpommern und der AOK Nordost bewährt. Wie beide Organisationen mit- teilten, wurde der Versor- gungsvertrag weiterentwickelt. 107 als VERAH tätige Medizinische Fachangestellte haben sich seit Jah- resbeginn zu VERAH-Care-Schwes- tern weiterqualifiziert.
„Die Erfahrungen zeigen, dass zusätzlich qualifizierte Praxismitar- beiterinnen weitere anspruchsvolle Aufgaben bei der Patientenbetreu- ung übernehmen können“, sagte Dr.
med. Dieter Kreye, stellvertretender KV-Vorstandsvorsitzender. Kreye, zugleich Vorsitzender des Hausärz- teverbandes in seinem Bundesland, wies zudem darauf hin, dass die Versorgungsassistentinnen nicht al- lein den Hausarzt unterstützten. Sie wickelten zusätzlich für Versicherte und ihre Angehörigen organisatori- sche Aufgaben ab. So könnten sie Patienten auf Klinikaufenthalte vor- NICHTÄRZTLICHE PRAXISASSISTENTIN
VERAH-CARE als neue Qualifikation
bereiten und im Anschluss daran pflegerische und therapeutische Maßnahmen koordinieren.
Die neuen VERAH-Care-Schwes- tern können zudem die Patienten zu Hause unterstützen, indem sie über die Medikamenteneinnahme aufklä- ren oder bei der Wundversorgung helfen. „Sie sind Kümmerer“, be- fand AOK-Geschäftsführer Harald Möhlmann, „und tragen dazu bei, dass die Patienten zu Hause alles besser auf die Reihe bekommen.“
Kreye empfahl seinen Kolleginnen und Kollegen, Versorgungsassisten- tinnen zu beschäftigen. Zwar koste deren Fortbildung Geld, und die Bezahlung für ihren Einsatz müsse noch besser werden. Dennoch seien VERAH und VERAH-Care „ein Supermodell“. dpa, Rie
„Entgegen der derzeitigen Tendenz pro Sterbehilfe wollen wir zur Pal- liativversorgung solide und gut ver- ständlich informieren und das The- ma 2014 verstärkt in die sportlich- aktiven, jungen, erfolgreichen Krei- se niederschwellig hineintragen.“
Dieses Anliegen hat Elke Hoh- mann, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Palliativ Stiftung (DPS), kürzlich anlässlich der Neu- ordnung des Stiftungsvorstands be- tont. Der Ruf nach Euthanasie neh- me nicht nur in Belgien und Deutschland zu. Deshalb müssten die Möglichkeiten guter Hospizar- beit und Palliativversorgung als Al- ternative viel bekannter gemacht werden, so die DPS.
Kurz zuvor hatte sich das
„Bündnis für Selbstbestimmung bis zum Lebensende“ gegründet, das gegen die von der Bundesre- gierung angekündigte Verschär- fung der Rechtslage eintritt und ein strengeres Verbot der Suizidbeihil- fe nicht hinnehmen will. Koordina- torin ist die frühere SPD-Finanzex- pertin und Juristin Ingrid Mat- thäus-Maier. Dem Bündnis gehö- ren die Giordano-Bruno-Stiftung, die Deutsche Gesellschaft für Hu- manes Sterben, der Humanistische Verband Deutschlands und die Hu- manistische Union an. Rie PALLIATIVVERSORGUNG
„Solide und verständlich informieren“
Foto: AOK
Entlastung für Hausärzte: VER- AHS kommen be- sonders bei chro- nisch Kranken zum Einsatz.