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Archiv "Winterurlaub: Heizung nicht ganz abstellen" (18.03.2005)

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Oft verhalten sich Versiche- rungsnehmer bei einem Scha- den falsch oder ungeschickt und riskieren dadurch ihren Versicherungsschutz. Denn in bestimmten Fällen verweigern die Versicherer die Zahlung.

Wichtig: Kaufbelege sollten möglichst lange aufbewahrt werden, damit die Anschaf- fungskosten nachgewiesen werden können. Der entstan- dene Schaden sollte anhand von Fotos nachweisbar sein.

Wer beim Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages falsche Angaben gemacht hat und später damit auffliegt, hat im Schadensfall meist schlech- te Karten beim Versicherer.

Das gilt insbesondere für die Lebens- und für die Berufsun- fähigkeitsversicherung. Auch wer bestimmte Änderungen seines Versicherungsrisikos dem Vertragspartner nicht meldet, kann den Versiche- rungsschutz verlieren. So ist beispielsweise ein Gerüst am Haus meldepflichtig, weil dies Einbrechern den Einstieg ins Haus erleichtern kann.

Auch grobe Fahrlässigkei- ten können den Versicherungs- schutz kosten. Wer betrunken Auto fährt oder im Bett raucht, tut dies auf eigenes Risiko. Nur die Haftpflichtversicherung zahlt auch bei grober Fahrläs- sigkeit – allerdings nur für Fremdschäden.

Ist ein Schadensfall einge- treten, so muss die Versiche- rung unverzüglich eine schrift- liche Meldung erhalten. Am besten per Einschreiben mit Rückschein. Das ist am sicher- sten. Doch auch zu späte und falsche Meldungen können den Versicherungsschutz ge- fährden. Außerdem muss der Versicherungskunde alles dar- ansetzen, den Schaden so ge- ring wie möglich zu halten.

Bei einem Wasserschaden muss beispielsweise dafür Sorge ge- tragen werden, dass er nicht noch größer wird. Und: Nach einem Brand oder Einbruch darf nicht sofort aufgeräumt werden. Der Versicherer sollte sich ein Bild machen können, ohne dass etwas verfälscht wurde. Ebenso wäre es falsch,

wenn man den Schaden sofort beseitigen würde. Ist ein schnelles Eingreifen vonnö- ten, sollte man Fotos vom Schaden machen. Auch Quit- tungen vom versicherten Ei- gentum können hilfreich sein.

Die Versicherung muss spä- testens nach einem Monat, nachdem der Schaden ermit- telt wurde, mindestens ei- ne Abschlagszahlung leisten.

Dauert es länger, sollte man eine Frist setzen und danach sofort einen Anwalt einschal-

ten. Rolf Combach

Restschuldpolice

Sinnvoll für Bauherren

Wer ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung gekauft hat, für den ist in den ersten zehn Jahren nach dem Einzug die finanzielle Belastung be- sonders hoch. Alleinverdie- ner und junge Menschen soll- ten an ihre Familie denken und für den Fall vorsorgen, dass ihnen etwas zustößt. Den Schuldenberg können die Angehörigen meist nicht be- wältigen. Manchmal droht gar die Zwangsvollstreckung.

Vorbeugen sollte man am be-

sten mit einer „Restschuld- versicherung“, einer beson- deren Form der Risikolebens- versicherung. Hier kann der Bauherr die Hinterbliebenen relativ günstig für den Ernst- fall absichern.

Im Unterschied zur her- kömmlichen Risikolebens- versicherungspolice gibt es bei der Restschuldpolice kei- ne gleich bleibende Versiche- rungssumme über die gesam- te Laufzeit. Versichert wird immer nur das jeweils noch zu zahlende Restdarlehen. Die Schulden verringern sich mit der Länge der Laufzeit. Da- her sinken auch die Versiche- rungssumme und die Dauer der Beitragszeit. rco

Winterurlaub

Heizung nicht ganz abstellen

Wer seinen Winterurlaub auf der Piste oder unter spani- scher Sonne genießen will, sollte vor der Abreise für das Entleeren der Wasseraußen- leitungen sorgen und die Hei- zung nicht ganz abstellen. Dies ist gerade bei den eisigen Temperaturen vonnöten.Denn nur diese relativ einfachen Vorsichtsmaßnahmen stellen sicher, dass die Reparatur den- noch durch Frost geplatzter Leitungen von der Gebäude- versicherung bezahlt werden und dass die Hausratversiche- rung sich für den durch ei- ne interne Überschwemmung ruinierten Hausrat anschließt.

„Vorsorge gegen Frostein- brüche gehört im Winter auch dann zur Urlaubsvorberei- tung, wenn bei der Abreise nicht der geringste Frost in der Luft liegt“, betont die Versi- cherungswirtschaft. Die Be- sorgnis kommt nicht von un- gefähr: Im letzten Winter mussten die Versicherungen zahlreiche geschädigte Urlau- ber enttäuschen, die ohne ent- sprechende Vorsichtsmaßnah- men abgereist waren. Sie hat- ten nicht an die Wasserleitun-

gen gedacht. rco

V E R S I C H E R U N G E N

Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 1118. März 2005 [83]

Verhaltens-Tipps

Damit der Versicherer auch zahlt

Die wichtigsten frei- willigen Versicherun- gen, so sagen Exper- ten, sind die private Haftpflichtversiche- rung und, vor allem für jüngere Arbeit- nehmer, die Berufs- und Erwerbsunfähig- keitsversicherung.

Sie raten, sich vor al- lem gegen Ereignis- se zu versichern, die vielleicht weniger wahrscheinlich sind, deren Folgen aber den Einzelnen ruinie- ren können – wenn etwa ein anderer Mensch geschädigt wird und lebenslan- ge Schäden erleidet.

In diesen Fällen sorgt die Privathaftpflicht für Schadenersatz.

Wenn der Versicherte so schwer erkrankt,dass er nicht mehr arbeiten kann, garantiert die Berufsunfähigkeitsver- sicherung eine zusätz- liche Rente, die den ge- wohnten Lebensstan- dard absichern kann.

Viele Verbraucher ver- sichern sich allerdings vorrangig gegen Er- eignisse, die sie mit relativ großer Wahr- scheinlichkeit treffen könnten. Ein Einbruch beispielsweise ist solch ein Ereignis. 78 Pro- zent aller Haushalte haben ihren Hausrat versichert, obwohl er in vielen Fällen nicht so wertvoll ist, dass sich eine Versicherung wirklich lohnt. EB

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