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Alles ganz sicher?

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Academic year: 2022

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(1)

Gerste sei zu 99% Selbstbestäuber. Das sagte Versuchsleiter Kogel am 30.5. Ein Prozent der

Blüten entlässt also den Pollen in die Umwelt. Pro Korn eine Blüte, die viele viele Pollen entlässt.

Pro Ähre viele Körner. Pro Quadratmeter viele

Ähren. 9,6 Quadratmeter transgene Gerste stehen hier. Wieviel Millionen Pollen gelangen da wohl in die Umwelt, wenn ein Prozent in die

Außenluft entstäubt?

Alles ganz sicher?

(2)

Der Versuch diene der Sicherheitsforschung −

sagt der Versuchsleiter. Aber neben der genannten Genmanipulation, deren Wirkung auf Bodenpilze untersucht wird, sind drei weitere

Genveränderungen in den Pflanzen dieses Feldes.

Eines zur Ertragsveränderung. Eines zur

Anpassung auf das BAYER-Spritzmittel Basta.

Und ein Marker-Gen.

Ist das ehrlich?

(3)

Wer steckt hinter der Finanzierung des

Bio-Sicherheits-Forschungsprogrammes der Bundesregierung? Auch dazu hat der

Versuchsleiter bislang nichts gesagt.

(4)

Solange Profit- und Kontrollinteressen die Forschung dominieren, wird jedes

Forschungsergebnis in ihrem Interesse verwendet.

Was auch immer hier in Gießen erforscht wird, es wird verwertet von denen, die die Macht im Lande haben.

Neutrale Forschung gibt es in einer herrschaftsförmigen Welt nicht.

(5)

Unser Tipp: Besucht dieses Genversuchsfeld bei Nacht. Flutlicht, ständige Polizeibewachung und Sicherheitsdienste − die einen können die Macht einsetzen, die anderen nicht. Es ist dieselbe

Macht, die Menschen abschiebt, Castor-Transporte durchprügelt, Menschen einsperrt ...

Gentechnik ist heute immer eines:

Teil von Machtspielen.

(6)

Aus der Genehmigung des Versuchsfeldes:

"Grundsätzliche Einwendungen gegen die

Gentechnik können nicht durchgreifen, weil eine Entscheidung über die Zulassung der Gentechnik mit dem Erlass des Gentechnikgesetzes durch den Gesetzgeber gefallen ist."

(Bescheid des BVL vom 3.4.2006, Az. 6786-01-0168, Seite 23)

(7)

Aus der Genehmigung des Versuchsfeldes:

"Sofortige Vollziehung ... Bei der Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen ist zu

berücksichtigen, dass etwaige Rechtsbehelfe mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben werden."

(Bescheid des BVL vom 3.4.2006, Az. 6786-01-0168, Seite 23)

Das Ergebnis steht

also vorher fest!

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