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Archiv "POLITIK: Personenkult" (14.02.1991)

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Handbuch für den Kassenarzt

Von L. Krimmel und H.-D. Schirmer

1991, ca. 350 Seiten, Loseblattwerk in 1 Ordner, DM 79,— /Seitenpreis der Ergänzungs-

lieferungen DM 0,20 ISBN 3-7691-3061-8

Die mit dem Gesundheitsreformgesetz verbundenen Neuerungen für die kassenärztliche Tätigkeit wirken sich erst nach und nach in der Praxis aus, ein Prozeß, der noch keineswegs abgeschlossen ist.

Es lohnt sich für Sie, im Geflecht der vom Gesetzgeber intendierten Reglementierungen den Überblick zu be- halten bzw. zu gewinnen. Das Handbuch für den Kas- senarzt von Dr. med. L. Krimmel und Rechtsanwalt H.-D. Schirmer aus der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung will Ihnen dabei eine ganz auf Ihre praktischen Belange bezogene, zeitsparende Hilfe bieten. In diesem ergänzbaren Nachschlagewerk informieren Sie kompe- tente Autoren verläßlich und verständlich über alles, was Sie als Arzt von den Rahmenbedingungen und Ein- zelbestimmungen Ihrer kassenärztlichen Tätigkeit wis- sen sollten.

Die nach Bedarf erscheinenden Ergänzungslieferungen zu diesem Loseblattwerk garantieren Ihnen auch in den kommenden Jahren, jederzeit rechtzeitig und aktuell in- formiert zu sein.

® Deutscher Postfach 40 02 65 5000 Köln 40

Ärzte Verlag Telefon (0 2234) 7011-316

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Ja, ich bestelle aus der Deutscher Ärzte-Verlag GmbH, Postfach 40 02 65, 5000 Köln 40, durch die Buchhandlung

Ex. Krimmel/Schirmer, Handbuch Kassenarzt je DM 79,—

Seitenpreis der Ergänzungslieferungen DM 0,20

Widerrufsrecht: Die Bestellung des Loseblattwerkes kann ich schriftlich innerhalb von 10 Tagen durch Mitteilung an die Deut- scher Ärzte-Verlag GmbH, Postfach 40 02 65, 5000 Köln 40, wider- rufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Datum, Unterschrift

Bei Übernahme eines Loseblattwerkes senden Sie mir automatisch die Ergänzungslieferungen zu. Den Bezug der Fortsetzungen kann ich jederzeit durch Mitteilung an den Verlag kündigen.

Name, Vorname PLZ, Ort

ziehung verteidigt wird. Sie reichen von der ziemlich ab- surden These Hans E. Mül- lers, wonach Schläge für Kin- der „eher nützlich als schäd- lich" sind, über die Verteidi- gung von Schlägen zur Kom- pensation der Hilflosigkeit von Erziehern, über die Gleichsetzung von Gewalt- verzicht mit antiautoritärer Erziehung bis zur These der Entmündigung der Erzie- her, falls ihnen dieses „Er- ziehungsmittel" genommen wird.

Gewaltverzicht in der Er- ziehung bedeutet eben nicht Entmündigung und nicht Verzicht auf wohlgemeinte Autorität in der Erziehung.

Vielmehr wird durch Schläge die wahre Autorität, die sich aus Einsicht, Verständnis, Kompetenz und Vorbild ab- leitet, aufgegeben. Gewalt- verzicht in der Erziehung be- deutet auch nicht, daß jeder Klaps kriminalisiert wird. Ge- waltverzicht ist vielmehr Aus- druck einer erzieherischen Haltung, die es mit der Wür- de des Kindes für unverein- bar hält, dieses körperlicher Züchtigung auszusetzen.

Vor einigen Jahrzehnten glaubte man auch in der Schule nicht ohne körperliche Züchtigung auskommen zu können. Inzwischen hat sich, angestoßen durch die ent- sprechenden gesetzlichen Be- stimmungen, ein Umden- kungsprozeß vollzogen, der die Prügelstrafe in der Schule als Relikt einer vergangenen Zeit erscheinen läßt. Dieser Umdenkungsprozeß steht uns in der Familie noch bevor. Er sollte dazu führen, Kinder nicht als Wesen zu betrach- ten, die vom limbischen Sy- stem gesteuert werden („erst mit der Mündigkeit regiert das Großhirn"), sondern als sich entwickelnde Individuen, denen die Menschenwürde ebenso zusteht wie Erwachse- nen. Der von der Kommission vorgeschlagene Gewaltver- zicht in der Erziehung soll (so die Intention der Kommissi- on) Signalwirkung auf das Be- wußtsein der Menschen ha- ben. Er wird nicht zu einer Kriminalisierung von Eltern

und Erziehern führen, wie das schwedische Vorbild ge- zeigt hat.

Daß materielle Not und soziale Isolierung die Gewalt- ausübung fördern können, worauf P. Lorenz hinweist, ist allgemein bekannt. Jedoch sind diese Faktoren im Ge- samtkontext der Bedingun- gen zu sehen. Die Bundesre- publik ist ja nicht gerade ein Land, in dem extreme materi- elle Not herrscht, und den- noch wird in den Familien viel geschlagen und mißhan- delt.

Zum Schluß noch eine persönliche Antwort an Herrn Lorenz: Der Verfasser des Berichtes hat zwei Kinder großgezogen, von denen an- dere sagen, sie seien ganz gut geraten.

Prof. Dr. med. Dr. phil.

H. Remschmidt, Klinik für Kinder- und Jugendpsychia- trie der Philipps-Universität, Hans-Sachs-Straße 6, W-3550 Marburg

POLITIK

Zu der „Resolution der KBV- Vertreterversammlung" in Heft 51-52/1990:

Personenkult

Vierzig Jahre lang mußten wir es ertragen, daß alle öf- fentlichen Äußerungen, gera- de auch, wenn sie in mehr oder minder versteckter Form eine Kritik einschlos- sen, mit einer Huldigung an die „Partei- und Staatsfüh- rung" einzuleiten waren. Um so mehr befremden mich ähn- liche Anklänge in den beiden ersten Absätzen der Resoluti- on der KBV-Vertreterver- sammlung. Ist denn eine Ver- beugung vor dem Mann an der Spitze der regierenden Partei wirklich unvermeid- lich? Gewiß, wenn zwei das- selbe tun, ist es noch nicht dasselbe. Gerade das ist uns vierzig Jahre lang allenthal- ben vorgehalten worden. – Vielleicht reagieren wir über- empfindlich. Aber wir ehema- ligen DDR-Bürger registrie- ren nun einmal seismogra-

Straße Datum, Unterschrift

Irrtümer und Preisänderung vorbehalten DÄ

7/91 (380 a)

1991

A-438 (10) Dt. Ärztebl. 88, Heft 7, 14. Februar

(2)

phisch genau, was nur im ent- ferntesten dem Geist der De- mokratie widerspricht, nicht nur in den neuen, sondern auch in den alten Bundeslän- dern.

Man sollte uns auch die geringsten Assoziationen an einen Personenkult ersparen

— und auch die parteipoliti- sche Neutralität überparteili- cher Körperschaften des öf- fentlichen Rechts wahren.

Dr. Hans Brock, Südring 21, 0-7290 Torgau

PSYCHOLOGEN

Zu dem Absatz „Psychologen:

Somatische Abklärung" des Beitra- ges „Drängende Aufgaben für die neue Bundesregierung" in Heft 50/1990:

Lobbyistisches Relikt

Psychologen mit klinischer beziehungsweise psychothe- rapeutischer Weiterbildung sind fachlich weit kompeten- ter bezüglich psychothera- peutischer Diagnose und Therapie als der imaginär omnipotente Durchschnitts- Arzt. Noch nie habe ich einen Psychologen gesehen, der ei- ne instabile Angina pectoris ausschließlich psychothera-

Anonym

Die Redaktion ver- öffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften. In beson- deren Fällen können Briefe ohne Namens- nennung publiziert werden — aber nur dann, wenn intern be- kannt ist, wer geschrie :

ben hat. DA

pieren will (zusätzlich könnte übrigens ganz gut sein).

Natürlich müssen Psycho- logen unabhängig vom Arzt ei- nen direkten Zugang zur ge- setzlichen Krankenversiche- rung haben. Das Delegations- verfahren ist ein lobbyisti- sches Relikt. Ein Manko un- serer Gesundheitsversorgung ist das ärztliche Behandlungs- monopol und die Ausgren- zung von fachlich kompeten- ten anderen Berufen zu Hilfs- personen.

Gesundheitsprophylaxe und umfassende Therapie können nur durch gleichbe- rechtigte und kooperative Zu- sammenarbeit der im Ge- sundheitswesen Tätigen er- reicht werden; jede Form von Hierarchisierung schadet der

Sache, das heißt dem Patien- ten.

Jan Peter Theurich, Arzt in psychoanalytischer Wei- terbildung, Neckarstraße 5, W-4000 Düsseldorf

PARAGRAPH 218

Zu dem Beitrag „Der Arzt ist kein Erfüllungsgehilfe" von Dr.

med. Ernst Th. Mayer in Heft 50/1990:

Entgleisende Darstellung

Über den Beginn des Le- bens läßt sich sicher von vie- lerlei Seiten kontrovers sach- lich oder nur spekulativ pole-

Mangelnde Empathie

Über die mangelnde Em- pathie, die aus dem oben genannten Artikel allen am Schwangerschaftsabbruch Beteiligten gegenüber hervor- geht, bin ich zutiefst betrof- fen und empört.

Anstatt pauschalierend über die Frauen, die Schwan- gerschaften abbrechen, ihre Partner und die Ärzte, die ih- nen beistehen, herzuziehen, sollte Herr Dr. med. Ernst Th. Mayer sich für die Abga-

misch diskutieren. Eine der- art entgleisende und auf je- den, der thematisch interes- siert ist, hoffentlich abschrek- kend wirkende Darstellung finde ich schlicht „zum Kot- zen" .. .

Ich jedenfalls erkläre mich ausdrücklich solidarisch mit dem Kollegen Theissen und allen übrigen, die sich ge- zwungen sehen, so wie er zu verfahren Sollte ich nach Herrn Mayers Definition dann zu den pflichtvergesse- nen Arzten gehören, so will ich dies mit Fassung tragen.

Dr. med. Harald Lucius, Hardtstraße 3, W-3437 Bad Sooden-Allendorf

be von Verhütungsmitteln auf Krankenschein und eine ent- tabuisierende, sachliche Se- xualaufklärung in den Schu- len einsetzen. Dies hat nichts mit einer, von ihm den betrof- fenen Frauen und Männern unterstellten, sinnentleerten Sexualität zu tun, sondern er- möglicht angstfreie, genosse- ne Sexualität, Ziel der kriti- schen Sexualerziehung auch unter dem Aspekt der AIDS- Gefahr.

Sein Rundumschlag gilt vordergründig Politikern und

Pontuc® 0 Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält: 0,66 mg Dihydroergocorninmethansulfonat, 0,66 mg Dihydroergocristinmethansulfonat, 0,44 mg a-Dihydroergocryptinmethansulfonat, 0,22 mg ß- Dihydroergocryptinmethansulfonat (entsprechend 2 mg Co-dergocrinmesilat), 20,00 mg Nifedipin.

A Anwendungsgebiete: Nicht-organbedingter (essentieller) Bluthochdruck bei älteren Patienten (ca. ab dem 60. Lebensjahr). Das Kombinationsprä- parat Pontuc® wird nur dann empfohlen, wenn die Therapie mit einem der Einzelwirkstoffe (Nifedipin oder Co-dergocrinmesilat), mit dem die Erstein- stellung eines zu hohen Blutdruckes versucht werden sollte, unzureichend wirkte.

Gegenanzeigen: Pontuc® darf nicht eingenom- men werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen die darin enthaltenenen Wirkstoffe und im Herz-Kreislauf-Schock. Pontuc® darf während der gesamten Schwangerschaft nicht

angewendet

wer- den, da experimentelle Studien Hinweise auf Fruchtschädigungen (Mißbildungen) durch Nifedipin ergeben haben. Erfahrungen beim Menschen liegen nicht vor. Da die in Pontuc ® enthaltenen Wirkstoffe in geringen Mengen in die Muttermilch übertreten, dürfen stillende Mütter damit nicht behandelt werden oder müssen abstillen. Vorsicht ist geboten bei schwerer Hypotension (weniger als 90 mm Hg systolisch) und dekompensierter Herzinsuffizienz, ferner bei Dialysepatienten mit malignem Hoch- druck und irreversiblem Nierenversagen mit Hypo- volämie, da ein deutlicher Blutdruckabfall durch Gefäßerweiterung entstehen kann. Besondere Vor- sicht ist geboten bei nicht körperlich

begründbaren

Psychosen.

St Nebenwirkungen: Es können Übelkeit, Erbre- chen, Magen-Darm-Beschwerden, Gefühl der ver- stopften Nase, Schwindelgefühl, Kopfschmerzen, Flush und Wärmegefühl auftreten. Darüber hinaus kann es zu Schlafstörungen, Hyperaktivität, leichter

Bradykardie, orthostatischen Kreislaufstörungen und zum Auftreten oder - nach längerer Behand- lungsdauer (3 -4 Wochen) - zur Verstärkung von pektanginösen Beschwerden kommen. Bei Patien- ten mit Hypertonie und/oder koronarer Herzkrank- heit kann nach plötzlichem Absetzen von Nifedipin eine hypertensive Krise oder eine myokardiale Ischämie durch ein »Rebound-Phänomen• ausgelöst werden.Gelegentlich treten eine hypotone Kreislauf- reaktion, Palpitationen, Tachykardie, Beinödeme aufgrund einer Vasodilatation, Hautreaktionen, Parästhesien, Müdigkeit sowie Verstopfung oder Durchfall auf. Blutbildveränderungen wie Anämie, Leukopenie, Thrombopenie, thrombozytopenische Purpurs im Zusammenhang mit der Einnahme von Nifedipin sind beschrieben worden. Äußerst selten kann es unter längerer Behandlung mit Nifedipin zu einer Gingiva-Hyperplasie kommen, die sich nach Absetzen völlig zurückbildet. In Einzelfällen wurden unter Nifedipin Leberfunktionsstörungen mit intra- hepatischer Cholestase und Erhöhung der Trans- aminasen, eine allergische Hepatitis sowie ein Bron- chospasmus beobachtet. In sehr seltenen Fällen wurde unter Nifedipin eine Hyperglykämie beob- achtet. Dies sollte vor allem bei Patienten mit Diabe- tes mellitus beachtet werden. In Einzelfällen wurde unter Nifedipin eine Gynäkomastie beobachtet, die sich bisher in allen Fällen nach Absetzen des Medikamentes zurückgebildet hat. Hinweis für Verkehrsteilnehmer: Siehe Rote Liste, Hinweis:

Blutdruckbeeinflussende Arzneimittel.

0, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Der blutdrucksenkende Effekt kann durch andere blut- drucksenkende Arzneimittel sowie durch trizykli- sche Antidepressiva verstärkt werden.

Bei gleichzeitiger Anwendung mit ß-Rezeptoren- Blockern ist eine sorgfältige Überwachung der Patienten angezeigt, da es zu einer stärkeren Blut- drucksenkung kommen kann; auch wurde die gele-

gentliche Ausbildung einer Herzmuskelschwäche beobachtet. Bei gleichzeitiger Verabreichung mit Cimetidin kann es zu einer verstärkten blutdruck- senkenden Wirkung kommen. Der Digoxin-Plasma- spiegel kann erhöht werden; die negativ-inotrope Wirkung von Amiodaron kann verstärkt, die Chini- din-Wirkung vermindert werden. Co-dergocrinme- silat kann die Blutgerinnung verlangsamen; daher sollten bei Patienten, die mit Pontuc ® behandelt werden und gleichzeitig Antikoagulantien erhalten, die Gerinnungswerte häufiger kontrolliert werden.

Pontuc® soll wegen der Gefahr additiver Effekte nicht zusammen mit anderen ergotalkaloidhaltigen Präparaten verordnet werden.

Dosierungsanleitung und Art der Anwen- dung: Soweit nicht anders verordnet, beträgt die Dosis anfangs 1 Filmtablette täglich (morgens).

Diese Dosis ist in vielen Fällen in der Dauerbehand- lung ausreichend. Bei unzureichender Blutdruck- senkung kann die Dosis erhöht werden; sie sollte jedoch 4 Filmtabletten täglich (je 2 morgens und abends) nicht übersteigen. Der empfohlene Ein- nahme-Abstand beträgt etwa 12 Stunden und sollte 6 Stunden nicht unterschreiten. Bei Patienten mit Niereninsuffizienz bzw. eingeschränkter Leberfunk- tion

sollte

grundsätzlich mit 1 Tablette Pontuc® täg- lich begonnen werden. Eine Dosissteigerung sollte in Abhängigkeit von Verträglichkeit und therapeu- tischer Wirksamkeit erfolgen; die Maximaldosis sollte 2 x 1 Filmtablette Pontuc ® pro Tag nicht überschreiten. Die Filmtabletten werden nach dem Essen unzerkaut mit etwas Flüssigkeit eingenommen.

ii Handelsformen: Originalpackungen mit 20 (Ni) / 50 (N2) / 100 (N3) Film- tabletten DM 29,17 / 65,71 / 120,00.

Alle Angaben nach dem Stand bei Drucklegung, Juli 1990.

Sandoz AG, 8500 Nürnberg. SANDOZ

A

-

440 (12) Dt. Ärztebl. 88, Heft 7, 14. Februar 1991

Referenzen

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