• Keine Ergebnisse gefunden

Nachrücken eines Bewerbers auf der Liste der Partei „CDU“ in den Kreistag des Kreises Plön

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Nachrücken eines Bewerbers auf der Liste der Partei „CDU“ in den Kreistag des Kreises Plön"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 18.02.2013

08 / 2013

Nachrücken eines Bewerbers auf der Liste der Partei

„CDU“ in den Kreistag des Kreises Plön

Der Kreistagsabgeordnete Klaus-Detlef Benecke hat sein Mandat niedergelegt.

Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) habe ich als Listennachfolger der Partei „CDU“ im Kreistag

Herrn Werner Kalinka Schleser Weg 6 24232 Dobersdorf

festgestellt. Nach § 67 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) hat Herr Kalinka die Mitgliedschaft im Plöner Kreistag am 12.02.2013 erworben.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebiets innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch bei der Kreiswahlleiterin einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt mit Ablauf des 18.02.2013. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreiswahlleiterin (Kreis Plön, Die Landrätin als Kreiswahlleiterin, Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön) einzulegen.

Plön, den 13.02.2013 Az.: 1420-KW 08

Kreis Plön

Die Landrätin als Kreiswahlleiterin Stephanie Ladwig

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Gegen diese tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Landrätin des Kreises Plön, Hamburger Str.

3 Satz 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) habe ich als Listennachfolger der Freien Demokratischen Partei (FDP) im Kreistag. Herrn Jörg-Peter Siegel

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r in- nerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch beim Kreiswahlleiter einlegen. Der Einspruch ist

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebiets innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch beim Kreiswahlleiter einlegen. Der Einspruch

Gemäß § 57 KrO in Verbindung mit § 94 GO (in der zur Zeit gültigen Fassung) wird bekannt gemacht, dass der Kreistag des Kreises Plön in seiner Sitzung am 09.12.2010 die

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebiets innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch beim Kreiswahlleiter einlegen. Der Einspruch

Gemäß § 57 KrO in Verbindung mit § 94 GO (in der jeweiligen zur Zeit gültigen Fassung) wird bekannt gemacht, dass der Kreistag des Kreises Plön in seiner Sitzung am

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r des Wahlgebiets innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch beim Kreiswahlleiter einlegen. Der