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Nachrücken eines Bewerbers auf der Liste der Partei „DIE LINKE (DIE LINKE)“ in den Kreistag des Kreises Plön

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 19.06.2020

44 / 2020

Nachrücken eines Bewerbers auf der Liste der Partei

„DIE LINKE (DIE LINKE)“ in den Kreistag des Kreises Plön

Für den ausgeschiedenen Kreistagsabgeordneten Herrn Bernd Friedrich habe ich gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) als Listennachfolger der Partei

„DIE LINKE“ (DIE LINKE)“ im Kreistag

Herrn Wolfgang Behrs Am Buchholz 6a 24321 Giekau

festgestellt. Nach § 67 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) hat Herr Behrs die Mitgliedschaft im Plöner Kreistag am 08.06.2020 erworben.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebiets gem. § 44 Abs. 3 S. 3 GKWG innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch nach § 38 GKWG einlegen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreiswahlleiterin des Kreises Plön, Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt mit Ablauf des 19.06.2020.

Plön, den 15.06.2020 Az.: K2-KW 18

Kreis Plön

Die Landrätin als Kreiswahlleiterin Stephanie Ladwig

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