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Nachrücken eines Bewerbers auf der Liste der Freien Wählergemeinschaft Preetz/Kreis Plön (FWG) in den Kreistag des Kreises Plön

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 02.11.2009

44 / 2009

Nachrücken eines Bewerbers auf der Liste der Freien Wählergemeinschaft Preetz/Kreis Plön

(FWG) in den Kreistag des Kreises Plön

Der Kreistagsabgeordnete Herr Günter Koch hat sein Mandat niedergelegt.

Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) habe ich als Listennachfolger der Freien Wählergemeinschaft Preetz/Kreis Plön (FWG) im Kreistag

Herrn Klaus-Dieter Wagner Achterhoff 5

24217 Bendfeld

festgestellt. Nach § 67 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) hat Herr Wagner die Mitgliedschaft im Plöner Kreistag am 27.10.2009 erworben.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r des Wahlgebiets innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch beim Kreiswahlleiter einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswahlleiter (Kreis Plön, Der Landrat als Kreiswahlleiter, Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön) einzulegen.

Plön, den 28.10.2009 Az.: 1420-KW 08

Kreis Plön

Der Landrat als Kreiswahlleiter Dr. Volkram Gebel

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