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Nachrücken eines Bewerbers auf der Liste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in den Kreistag des Kreises Plön

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 01.06.2019

23 / 2019

Nachrücken eines Bewerbers auf der Liste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands

(CDU) in den Kreistag des Kreises Plön

Für den verstorbenen Kreistagsabgeordneten Herrn Dieter Arp habe ich gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) als Listennachfolger der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) im Kreistag

Herrn Simon Bussenius Anna-von-Buchwaldt-Weg 11 24211 Preetz

festgestellt. Nach § 67 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) hat Herr Bussenius die Mitgliedschaft im Plöner Kreistag am 27.05.2019 erworben.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebiets gem. § 44 Abs. 3 S. 3 GKWG innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch nach § 38 GKWG einlegen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreiswahlleiterin des Kreises Plön, Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt mit Ablauf des 01.06.2019.

Plön, den 28.05.2019 Az.: 1420-KW 18

Kreis Plön

Die Landrätin als Kreiswahlleiterin Stephanie Ladwig

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