• Keine Ergebnisse gefunden

Nachrücken eines Bewerbers auf der Liste der Partei „Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)“ in den Kreistag des Kreises Plön

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Nachrücken eines Bewerbers auf der Liste der Partei „Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)“ in den Kreistag des Kreises Plön"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ö ffentliche Bekanntmachung de s Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 20.11.2021

72 / 2021

Nachrücken eines Bewerbers auf der Liste der Partei

„Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)“ in den Kreistag des Kreises Plön

Für den ausgeschiedenen Kreistagsabgeordneten Herrn Tade Peetz habe ich gemäß § 44 Abs.

3 Satz 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) als Listennachfolger der Partei

„Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)“ im Kreistag

Herrn Till Unger Mensingstr. 25 24321 Lütjenburg

festgestellt. Nach § 67 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) hat Herr Unger die Mitgliedschaft im Plöner Kreistag am 15.11.2021 erworben.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebiets gem. § 44 Abs. 3 S. 3 GKWG innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch nach § 38 GKWG einlegen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreiswahlleiterin des Kreises Plön, Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt mit Ablauf des 20.11.2021.

Plön, den 16.11.2021 Az.: K2-KW 18

Kreis Plön

Die Landrätin als Kreiswahlleiterin Stephanie Ladwig

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebiets innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch beim Kreiswahlleiter einlegen. Der Einspruch

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r des Wahlgebiets innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch beim Kreiswahlleiter einlegen. Der

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch beim Kreiswahlleiter einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder

Danach ist die Prüfung so zu planen und durch- zuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch beim Kreiswahlleiter einlegen. Der Einspruch ist

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebiets innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch bei der Kreiswahlleiterin einlegen. Der

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebiets innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch bei der Kreiswahlleiterin einlegen. Der

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebiets innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch bei der Kreiswahlleiterin einlegen. Der