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Nachrücken eines Bewerbers auf der Liste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Kreistag des Kreises Plön

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum:

39/2010 20.12.2010

Nachrücken eines Bewerbers auf der Liste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in

den Kreistag des Kreises Plön

Die Kreistagsabgeordnete Frau Miriam Bossmann hat ihr Mandat niedergelegt.

Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) habe ich als Listennachfolger der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) im Kreistag

Herrn Jürgen Plambeck Brandkuhl 8

24601 Wankendorf

festgestellt. Nach § 67 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) hat Herr Plambeck die Mitgliedschaft im Plöner Kreistag am 29.11.2010 erworben.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebiets innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Einspruch beim Kreiswahlleiter einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt mit Ablauf des 20.12.2010. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswahlleiter (Kreis Plön, Der Landrat als Kreiswahlleiter, Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön) einzulegen.

Plön, den 14.12.2010 Az.: 1420-KW 08

Kreis Plön

Der Landrat als Kreiswahlleiter Dr. Volkram Gebel

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