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Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 6 Plön-Neumünster

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 16.06.2021

55 / 2021

Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 6 Plön-Neumünster

Der Bundestag hat im Rahmen des am 09.06.2021 verkündeten 26. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 03.06.2021 durch Einfügen des § 52a Bundeswahlgesetz festgelegt, dass bei der Wahl des 20. Deutschen Bundestages § 20 Absatz 2 und 3 sowie § 27 Absatz 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes und § 34 Absatz 4 Satz 1 und § 39 Absatz 3 Satz 1 der Bundeswahlordnung mit der Maßgabe gelten, dass die Zahl der danach erforderlichen Unterstützungsunterschriften jeweils auf ein Viertel reduziert ist.

Aus diesem Grunde wird in Punkt 3.3 meiner Bekanntmachung vom 28.12.2020 jeweils die Angabe „200“ durch die Angabe „50“ ersetzt.

Plön, den 09.06.2021 Az.: K2

Kreis Plön

Die Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 6 Plön-Neumünster

Dr. Yvonne-Maria Wiegner

Referenzen

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