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Vortrag der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats Saldoüberschreitung infolge des Korrekturfaktors im Bereich Personalkosten; Produktgruppe Bildung Mittelschulen; Nachkredit 2011

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Vortrag

der Erziehungsdirektion an den Regierungsrat zu Händen des Grossen Rats

Saldoüberschreitung infolge des Korrekturfaktors im Bereich Personalkosten;

Produktgruppe Bildung Mittelschulen; Nachkredit 2011

ERZ C

1. Zusammenfassung

Der für das Jahr 2011 im Voranschlag bewilligte Saldo der Produktgruppe Bildung Mittelschulen von CHF 149'073’830 (Deckungsbeitrag III) wurde im Rechnungsjahr um insgesamt CHF 1,14 Mio.

überschritten. Die Überschreitung liegt innerhalb des Korrekturfaktors von 1,5 Prozent (CHF 2.05 Mio.) im Bereich der Personalkosten.

2. Rechtsgrundlagen

- Artikel 57 Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG) - Artikel 160 Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistun-

gen (FLV)

- Artikel 59 des Gesetzes vom 27. März 2007 über die Mittelschulen (MisG) - Artikel 70 der Verordnung vom 7. November 2007 über die Mittelschulen (MisV) - RRB 1589 vom 19. Mai 2004

- RRB 3882 vom 14. Dezember 2005 - RRB Nr. 0999 vom 3. Juni 2009 3. Beschreibung des Geschäfts

3.1 Korrekturfaktor im Bereich Personalkosten

In früheren Jahren wurde wiederholt eine deutliche Abweichung zwischen Voranschlag und Rech- nung im Bereich des Personalaufwandes (Sachgruppe 30) festgestellt. Der Regierungsrat beauf- tragte im Rahmen der Arbeiten zum Voranschlag 2004 erstmals mittels Regierungsratsbeschluss Nr. 1464 vom 28. Mai 2003 die Direktionen und die Staatskanzlei, bei sämtlichen Gehaltskonti der Ämter eine Kürzung von 1,5 Prozent vorzunehmen. Ziel dieser Massnahme war es, die in den vergangenen Jahren festgestellten Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnung zu ver- mindern und damit zur Erhöhung der Budgetgenauigkeit in der Personalkostenplanung beizutra- gen. Dieser Korrekturfaktor wird jährlich neu festgelegt.

Ausdrücklich festgehalten wurde, dass die Korrektur eine Massnahme zur Erhöhung der Budget- genauigkeit darstellt und keinen strukturellen Stellenabbau bezweckt. Wenn eine Dienststelle die Kürzung nicht einhalten könne, ohne Stellen zu streichen oder Personal zu entlassen, sei eine Überschreitung des Voranschlags um maximal den vorstehenden Prozentsatz zu bewilligen. Der Korrekturfaktor zur Erhöhung der Budgetgenauigkeit im Personalbereich von total 1,5 % für den Voranschlag 2011 entspricht nominell CHF 2,05 Millionen für die Produktgruppe Bildung Mittel- schulen. Die Budgetüberschreitung der Produktgruppe liegt innerhalb des Korrekturfaktors zur Erhöhung der Budgetgenauigkeit im Personalbereich.

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4. Finanzielle und personelle Auswirkungen

Voranschlagskredit 2011 auf der Produktgruppe 08.06.9110 Bildung Mittelschulen

Voranschlagskredit 2011 CHF 149'073’830

Rechnung 2011 (Deckungsbeitrag III) CHF 150'208’622

Nachkredit CHF 1'134’792

Kompensation:

KLER-Kreis 19010 MBA – Sekundarstufe II

08.05.9100 Berufsbildung, Weiterbildung und Berufsberatung CHF – 1'134’792 Infolge Saldounterschreitung im DB III um total CHF 2,7 Mio.

5. Herleitung des Saldoüberschusses

Der Überschreitungsbetrag liegt innerhalb der Budgetgenauigkeitskürzung von 1,5 Prozent. Die durch die Personalkostenplanung auf Sachgruppe 30 gerechnete Budgetkorrektur in dieser Pro- duktgruppe beträgt in absoluten Zahlen CHF 2,05 Millionen.

6. Kreditart und Rechnungsjahr Nachkredit 2011

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7. Antrag

Die Erziehungsdirektion beantragt dem Regierungsrat, den Nachkredit dem Grossen Rat zur Ge- nehmigung zu unterbreiten.

Bern, 16. Januar 2012 Der Erziehungsdirektor

Bernhard Pulver

4820.301.620.3/2011 (573450 v1)

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