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Bericht zur Wirkungs orientierung 2019

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Academic year: 2022

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(1)

2020

Bericht zur

Wirkungs orientierung 2019

gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm

§ 7 Abs. 5 Wirkungscontrollingverordnung Bundeskanzleramt

UG 10

(2)

Redaktion und Gesamtumsetzung: Mag. (FH) Stefan Lindeis, Abteilung III/C/10 Verlags- und Herstellungsort: Wien, Oktober 2020

Grafiken: Lekton Grafik & Web development

Fotonachweis: BKA/Regina Aigner (Cover, Kapiteltrenner) Gestaltung: BKA Design & Grafik

Druck: Print Alliance HAV Produktions GmbH

Alle Rechte vorbehalten: Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung der Medieninhaberin unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk sowie der Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien, wie z. B. Internet oder CD-Rom.

Diese Publikation steht unter www.oeffentlicherdienst.gv.at/publikationen zum Download zur Verfügung.

Rückmeldungen:

Ihre Überlegungen zu vorliegender Publikation übermitteln Sie bitte an: iii10@bmkoes.gv.at.

Bestellung von Druckexemplaren per E-Mail an iii10@bmkoes.gv.at.

(3)

60,18 61,12 62,06

75,0 80,0 85,0

6,0

9,0

12,0

1,50 1,70 1,90

62,39

75,0

13,0 1,60

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar Zielzustand

17.1.2 Hohe Zufriedenheit Cross Mentoring Programm und Anteil der Zielerreichung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer [%]

17.1.3 Aufnahmen von Menschen mit einem Behinderungsgrad von 70 % oder mehr pro Jahr in VBÄ im Bundesdienst [%]

17.1.4 Beruflicher Nutzen der Seminare an der VAB [Note]

1 Pensionsantrittsalter der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten [Jahre]

Durchschnittliches Pensionsantrittsalter

2 Cross Mentoring für weibliche Nachwuchsführungskräfte [%]

Durchschnitt der in höchstem Ausmaß Zufriedenen sowie Anteil Zielerreichung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

3 Aufnahmen von Menschen mit einem Behinderungsgrad von 70 % oder mehr pro Jahr in Vollbeschäftigtenäquivalenten im Bundesdienst [%]

Prozentuelle Steigerung der Gesamtanzahl der Menschen mit Behinderungsgrad von 70 % oder mehr pro Jahr in VBÄ gegenüber dem Vorjahr

4 Beruflicher Nutzen der Seminare an der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB) [Note]

Schulnotenprinzip (1–5)

Weitere Referenzwerte (Anzahlen bzw.

Anteile) um die unterschiedliche Skalierung der Achsen darzustellen

Zielzustand 2019

Istzustand Zielerreichungsgrad des gesamten 2019

Wirkungsziels, dargestellt durch die Farbe der Verbindungslinie

Zielerreichungsgrad der Kennzahl, dargestellt durch die Farbe des Punktes

Titel der Wirkungskennzahl mit Beschreibung der Berechnungsmethode

Kennzeichnung als Gleichstellungsziel

(4)

1.581.000

1.721.500

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar Zielzustand 1 Armutsgefährdete, erwerbslose und materiell besonders benachteiligte Menschen

(„Deprivierte“) [Anzahl]

Anzahl Armutsgefährdete, Erwerbslose und materiell besonders benachteiligte Menschen („Deprivierte“)

(aufgrund von zusätzlichen Erkenntnissen, die das Ressort / oberste Organ in seine Beurteilung einfließen lässt).

Zielerreichungsgrad der Kennzahl, dargestellt durch die Farbe des Punktes

(5)

Zielerreichungs- grad

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

43.4.2 ZIEL 1.000 1.200 1.250 1.260 1.280 1.300 1.500

IST 950 1.200 1.250 1.270 1.280 1.300 n. v.

Zielerreichungs- grad

überwiegend erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

nicht verfügbar

43.4.3 ZIEL n. v. n. v. 5,3 5,7 7,0 7,0 7,0

IST 5,9 6,5 7,1 7,1 8,1 n. v. n. v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht erreicht nicht erreicht nicht erreicht nicht verfügbar

nicht verfügbar

43.4.4 ZIEL 144 149 161 162 168 174 n. v.

IST 141 147 152 157 164 168 n. v.

Zielerreichungs- grad

überwiegend erreicht

überwiegend erreicht

überwiegend erreicht

überwiegend erreicht

überwiegend erreicht

überwiegend erreicht

nicht verfügbar

43.4.5 ZIEL 280 280 285 290 270 270 n. v.

IST 282 286 287 290 253 258 n. v.

Zielerreichungs- grad

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

zur Gänze erreicht

nicht erreicht teilweise erreicht

nicht verfügbar

43.4.1 (2017): Der Istzustand wurde am 25.5.2020 geändert. Die Daten für die Kennzahl

„Ressourcenproduktivität“ werden im Rahmen der Materialflussanalyse durch die Statistik Austria mit einer Zeitverzögerung von zwei Jahren publiziert, d. h. es stehen derzeit die aktuellsten Zahlen für das Jahr 2017 zur Verfügung. http://www.statistik.at/web_de/

statistiken/energie_umwelt_innovation_mobilitaet/energie_und_umwelt/umwelt/.

43.4.3 (2018): Der Istzustand 2018 war erst im November 2019 verfügbar, da die Rohdaten für den Istzustand 2018 erst im Sommer 2019 vorlagen und noch einer Plausibilitäts- prüfung zu unterziehen waren.

Fehlen Istzustände, wurde die betreffende Kennzahl im jeweiligen Beobachtungs- zeitraum nicht erhoben bzw. sind deren Istzustände noch nicht verfügbar

Fehlen Zielzustände für das Jahr 2020, wurde entweder für den Mittelfristwert im BVA 2019 ein abweichendes Finanzjahr gewählt, oder die Kenn- zahl wurde im BVA 2020 nicht mehr weitergeführt Fehlen Zielzustände aus der Vergangenheit,

wurde die betroffene Kennzahl erst in einem nachfolgenden Bundesvoranschlag als Indikator im Rahmen der Wirkungsorientierung aufgenommen Nummer der

Wirkungskennzahl

Automatisierte Berechnung des Zielerreichungsgrades auf Basis des ausgewiesenen Ziel- und Istzustandes Erläuterung der nachträglichen

Änderung eines Istzustandes der betreffenden Kennzahl und des betreffenden Jahres

(6)
(7)

UG 10

Bundeskanzleramt

Die Wirkungsziele 12.03 und 13.04 werden aufgrund der erfolgten Änderung

des Bundesministeriengesetzes (BGBl. I Nr. 8/2020) nunmehr in der Unter-

gliederung 10 (Bundeskanzleramt) anstelle der Untergliederung 12 (Äußeres)

bzw. der Untergliederung 13 (Justiz) ausgewiesen.

(8)

Leitbild der Untergliederung

Als Bindeglied zwischen den Gebietskörperschaften, dem Parlament und den Bundesver- waltungsstellen schafft das Bundeskanzleramt den Rahmen für eine aktive Regierungs- politik. Aufgrund seiner Koordinationsfunktion leistet es einen wichtigen Beitrag zu frauen- und gleichstellungspolitischen Strategien, um die Chancengleichheit für Frauen und Männer in allen Gesellschaftsbereichen voranzutreiben, zur Gewährleistung der Netz- und Informationssystem-Sicherheit (NIS) in Österreich sowie zur Gestaltung der europäischen Zukunft. Das Bundeskanzleramt agiert als Informationsdrehscheibe sowohl für die BürgerInnen und Unternehmen als auch für die öffentliche Verwaltung Öster- reichs auf Basis der ständigen Weiterentwicklung von (digitalen) Verwaltungsservices des eigenen Wirkungsbereichs.

Wirkungsziel 1

Das Bundeskanzleramt als attraktiver und moderner Dienstgeber

Wirkungsziel 2

Das Bundeskanzleramt als Kompetenz-, Service- und Informations- zentrum für BürgerInnen, Verwaltung, Politik und Unternehmen

Wirkungsziel 3

Das BKA als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer

Wirkungsziel 4

Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen

Wirkungsziel 3 *

Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von sich rechtmäßig in Österreich aufhaltenden MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft, wobei besonders eine eigenverantwortliche und auch aktive Teilnahme am öffentlichen Leben gefördert und gefordert wird sowie eine auf Sachlichkeit orientierte Verstärkung des Integrationsverständnisses gegenüber der Öffentlichkeit zu berücksichtigen ist.

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(9)

Wirkungsziel 4 *

Moderne Verfassung, Reformen im Staats- und Verwaltungswesen, und Entbürokratisierung im Interesse der BürgerInnen sowie der Unternehmen.

Wirkungsziel 1

Das Bundeskanzleramt als attraktiver und moderner Dienstgeber.

Angestrebte Wirkung: motiviertes, engagiertes und entsprechend der Aufgabenanforderungen qualifiziertes Personal in einem effizien- ten Organisationsrahmen – mit optimierten Geschäftsprozessen und Ressourceneinsatz – sicherstellen. Die Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie die Förderung der Diversität von den Bediensteten sind feste Bestandteile der Organisationskultur des Bundeskanzleramts.

wirkungsmonitoring.

gv.at/2019-BKA-UG- 10-W0001.html

34567891011121314151617

(10)

Ergebnis der Evaluierung

80 85 90

0,90 1,00

1,10

0,50 0,80

1,10

0,80 0,95 1,10

6,00 9,00

12,00 16,00

20,00 24,00 4,00

5,00

6,00 40,0 45,0 50,0

40,0 30,0 50,0

50,0 55,0 60,0

60,0 65,0 70,0

90 1,16

1,31

0,91

12,50

14,85 8,96

57,2 40,9 59,0

73,7

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar Zielzustand Das Bundeskanzleramt als attraktiver und moderner Dienstgeber

Untergliederung: Bundeskanzleramt, Wirkungsziel: 2019-BKA-UG10-W1

10.1.1 Akzeptanz der Empfehlungen der Internen Revision im risikoorientierten

Jahresrevisionsplan betreffend Organisations- und Prozessmanagement [%]

10.1.2 Ausbildungstage pro MitarbeiterIn der Zentralstelle Bundeskanzleramts Gesamt [Tage]

10.1.3 Ausbildungstage pro MitarbeiterIn der Zentralstelle

Bundeskanzleramts Frauen [Tage]

10.1.4 Ausbildungstage pro MitarbeiterIn der Zentralstelle

Bundeskanzleramts Männer [Tage]

10.1.5 Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts mit minderjährigen Kindern Gesamt [%]

10.1.6 Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts mit minderjährigen Kindern Frauen [%]

10.1.7 Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts mit minderjährigen Kindern Männer [%]

10.1.8 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/7-9) [%]

10.1.9 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/4-6) [%]

10.1.10 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A2/5-8) [%]

10.1.11 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A3/5-8) [%]

1 Akzeptanz der Empfehlungen der Internen Revision im Rahmen des risikoorientierten Jahresrevisionsplans, welche auf Optimierungsmöglichkeiten im Organisations- bzw.

Prozessmanagement abzielen [%]

Prozentanteil der von den geprüften Organisationseinheiten vollinhaltlich akzeptierten Empfehlungen der Internen Revision im Bereich Organisation & Prozesse

2 Ausbildungstage pro MitarbeiterIn der Zentralstelle Bundeskanzleramts Gesamt [Tage]

Durchschnittliche Anzahl an Ausbildungstagen pro MitarbeiterIn der Zentralstelle des Bundeskanzleramts pro Jahr

3 Ausbildungstage pro MitarbeiterIn der Zentralstelle Bundeskanzleramts Frauen [Tage]

Durchschnittliche Anzahl an Ausbildungstagen pro MitarbeiterIn der Zentralstelle des Bundeskanzleramts pro Jahr

4 Ausbildungstage pro MitarbeiterIn der Zentralstelle Bundeskanzleramts Männer [Tage]

Durchschnittliche Anzahl an Ausbildungstagen pro MitarbeiterIn der Zentralstelle des Bundeskanzleramts pro Jahr

5 Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts mit minderjährigen Kindern Gesamt [%]

Prozentanteil der Bediensteten mit Telearbeitsplätzen bezogen auf Gesamtzahl derBediensteten der Zentralstelle BKA mit minderjährigen Kindern

6 Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts mit minderjährigen Kindern Frauen [%]

Prozentanteil der Bediensteten mit Telearbeitsplätzen bezogen auf Gesamtzahl derBediensteten der Zentralstelle BKA mit minderjährigen Kindern

7 Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts mit minderjährigen Kindern Männer [%]

Prozentanteil der Bediensteten mit Telearbeitsplätzen bezogen auf Gesamtzahl derBediensteten der Zentralstelle BKA mit minderjährigen Kindern

8 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/7-9) [%]

Prozentueller Frauenanteil bei Bediensteten des Ressorts Bundeskanzleramt in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen

9 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/4-6) [%]

Prozentueller Frauenanteil bei Bediensteten des Ressorts Bundeskanzleramt in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen

10 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A2/5-8) [%]

Prozentueller Frauenanteil bei Bediensteten des Ressorts Bundeskanzleramt in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen

11 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A3/5-8) [%]

Prozentueller Frauenanteil bei Bediensteten des Ressorts Bundeskanzleramt in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen

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(11)

Kennzahl 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

10.1.1 ZIEL n. v. n. v. n. v. n. v. 90 90 90

IST n. v. n. v. n. v. n. v. 90 90 n. v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

nicht verfügbar

10.1.2 ZIEL n. v. 1,17 1,17 1,10 1,10 1,10 1,10

IST 1,15 1,01 1,12 1,10 0,71 1,16 n. v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

überwiegend erreicht

zur Gänze erreicht

nicht erreicht überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

10.1.3 ZIEL n. v. n. v. 1,17 1,10 1,10 1,10 1,10

IST 1,23 1,08 1,29 1,10 0,73 1,31 n. v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht erreicht überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

10.1.4 ZIEL n. v. n. v. n. v. n. v. 1,10 1,10 1,10

IST 1,05 0,90 0,81 1,00 0,69 0,91 n. v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht erreicht teilweise erreicht

nicht verfügbar

10.1.5 ZIEL n. v. n. v. n. v. n. v. 12,00 12,00 12,00

IST n. v. n. v. n. v. n. v. 11,62 12,50 n. v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

überwiegend erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

10.1.6 ZIEL n. v. n. v. n. v. n. v. 16,00 16,00 16,00

IST n. v. n. v. n. v. n. v. 14,19 14,85 n. v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

10.1.7 ZIEL n. v. n. v. n. v. n. v. 6,00 6,00 6,00

IST n. v. n. v. n. v. n. v. 7,53 8,96 n. v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

10.1.8 ZIEL 32,0 38,5 38,5 39,0 50,0 50,0 50,0

IST 35,0 35,0 35,2 39,3 39,1 40,9 n. v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

überwiegend erreicht

zur Gänze erreicht

nicht erreicht nicht erreicht nicht verfügbar

10.1.9 ZIEL n. v. 49,0 49,0 50,0 50,0 50,0 50,0

IST 50,8 50,8 58,3 56,9 53,1 57,2 n. v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

10.1.10 ZIEL n. v. 57,0 57,0 57,0 60,0 60,0 60,0

IST 62,5 63,8 78,7 77,2 58,3 59,0 n. v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überwiegend erreicht

zur Gänze erreicht

nicht verfügbar

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(12)

Kennzahl 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

10.1.11 ZIEL n. v. 70,5 70,5 70,0 70,0 70,0 n. v.

IST 68,3 71,7 67,9 70,2 74,4 73,7 n. v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

überwiegend erreicht

zur Gänze erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

10.1.1 Akzeptanz der Empfehlungen der Internen Revision im Rahmen des risikoorientierten Jahresrevisionsplans, welche auf Optimierungsmöglich- keiten im Organisations- bzw. Prozessmanagement abzielen [%]

Weiterhin können Prozessoptimierungen im Rahmen von Revisionen identifiziert werden.

Die Qualität der Empfehlungen der Internen Revision des Bundeskanzleramts zum Prüf- schwerpunkt Optimierungsmöglichkeiten im Organisations- und Prozessmanagement ist gegeben, denn auch 2019 wurden 90 % der an die geprüften Organisationseinheiten des Bundeskanzleramts ergangenen Empfehlungen akzeptiert. Deren Umsetzung lässt zahlreiche Effektivitäts- und Effizienzvorteile erwarten.

10.1.2 Ausbildungstage pro MitarbeiterIn der Zentralstelle Bundeskanzleramts Gesamt [Tage]

Ausschlaggebend dafür, dass die Kennzahl gesamt überplanmäßig erreicht wurde, sind mehrere Faktoren. Einerseits führten der im Frühjahr 2019 veröffentlichte Leitfaden MitarbeiterInnengespräch und die im Juli 2019 in Kraft getretene Grundausbildungs- verordnung zu höheren Teilnahmezahlen bei Aus- und Weiterbildungen. Andererseits wurden 2018 aufgrund der personellen Kapazitätsengpässe infolge des österreichischen EU-Ratsvorsitzes Aus- und Weiterbildungen vielfach ausgesetzt und 2019 nachgeholt. Auf die positive Kennzahlenentwicklung 2019 wirkte sich auch die ressortinterne Offensive zum Thema Compliance Management aus, an welcher rund 200 Bedienstete teilnahmen.

In der Kategorie männlich sind deswegen weniger Ausbildungstage als geplant erreicht worden, weil 2019 etwa doppelt so viel weibliche Bedienstete Grundausbildungskurse besuchten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in den letzten Jahren rund doppelt so viel weibliche JobbewerberInnen aufgenommen und in weiterer Folge für die Grund- ausbildung zugelassen wurden.

10.1.3 Ausbildungstage pro MitarbeiterIn der Zentralstelle Bundeskanzleramts Frauen [Tage]

Siehe Kennzahl 2 des Wirkungsziels 1.

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(13)

10.1.4 Ausbildungstage pro MitarbeiterIn der Zentralstelle Bundeskanzleramts Männer [Tage]

Siehe Kennzahl 2 des Wirkungsziels 1.

10.1.5 Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzler- amts mit minderjährigen Kindern Gesamt [%]

Die Zielzustände 2019 dieser Kennzahl sind so zu verstehen, dass jener in der Kategorie weiblich einen Maximalwert und jener in der Kategorie männlich einen Mindestwert darstellt. Um eine Ausgewogenheit der Geschlechter bei der Inanspruchnahme von Telearbeit zu erzielen, ist eine positive Entwicklung dann gegeben, wenn der Zielzustand männlich übertroffen und der Zielzustand weiblich nicht überschritten wird. Daher wurde im Jahr 2019 die Kennzahl Telearbeitsquote bei Bediensteten mit minderjährigen Kindern in sämtlichen Kategorien (gesamt/weiblich/männlich) überplanmäßig erreicht. Obgleich die Kennzahlenentwicklung positiv ist, zeigt sich, dass allgemein weibliche Bedienstete mehr Zeit für die Erziehungsarbeit ihrer Kinder als männliche Bedienstete aufbringen.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Bedienstete beiden Geschlechts im gleichen Umfang zu ermöglichen, strebt das Bundeskanzleramt mittelfristig Maßnahmen für männliche Bedienstete mit minderjährigen Kindern an. Es ist angedacht, diese im Rahmen des Audits „berufundfamilie“ (siehe Teilheft des Bundesvoranschlags 2020, Maßnahme 1 des Detailbudgets 10.01.02) zu erarbeiten.

10.1.6 Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzler- amts mit minderjährigen Kindern Frauen [%]

Siehe Kennzahl 5 des Wirkungsziels 1.

10.1.7 Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzler- amts mit minderjährigen Kindern Männer [%]

Siehe Kennzahl 5 des Wirkungsziels 1.

10.1.8 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/7-9) [%]

Die Zielzustände 2019 betreffend Frauenanteile in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen konnten – mit Ausnahme der Einstufung A1/7-9 – erreicht bzw. sogar übertroffen werden. Per 31. Dezember 2019 kam das Bundeskanzleramt betreffend die Einstufung A1/7-9 mit 40,9 % dem Zielzustand von 50 % schon sehr nahe! Die im Vergleich zu anderen Ressorts sehr hohen Frauenanteile des Bundeskanzleramts in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen sind insbesondere darauf zurückzu- führen, dass sowohl in der Personalaufnahme als auch in der Personalentwicklung auf die Chancengleichheit weiblicher und männlicher Bedienstete geachtet wird. Außerdem schafft das Bundeskanzleramt aufgrund der Grundzertifizierung Audit „berufundfamilie“

und der flankierenden Personalmaßnahmen ideale Rahmenbedingungen, damit Familie und Karriere insbesondere für weibliche Bediensteten vereinbar sind. Entsprechend der

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(14)

Geschlechtergleichstellung hätte das Bundeskanzleramt bei hinkünftigen Stellenaus- schreibungen – mit Ausnahme solcher in der Besoldungsgruppe A1/7-9 – bei gleicher Qualifikation männliche Bewerber bevorzugt aufzunehmen. Im Zuge der Evaluierung 2017 wurden die Istwerte der Kennzahlen betreffend Frauenanteile in den höchsten be- soldungsrechtlichen Einstufungen als Durchschnittswerte über das Jahr 2017 angegeben.

Da diese Berechnungsmethode infolge der BMG-Novelle 2017, die mit 8. Jänner 2018 in Kraft trat, verzerrte Ergebnisse nach sich gezogen hätte, führte das Bundeskanzleramt ab der Evaluierung 2018 die Istwerte per Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Evaluie- rungsjahrs und nicht die Jahresdurchschnittswerte an.

10.1.9 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/4-6) [%]

Siehe Kennzahl 8 des Wirkungsziels 1.

10.1.10 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A2/5-8) [%]

Siehe Kennzahl 8 des Wirkungsziels 1.

10.1.11 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A3/5-8) [%]

Siehe Kennzahl 8 des Wirkungsziels 1.

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Infolge des verhältnismäßig hohen Altersdurchschnitts beim Personal des Bundeskanzler- amts und der restriktiven Personal- und Budgetpolitik des Bundes ist es nach wie vor geboten, den Organisationsrahmen im Bundeskanzleramt effizient zu gestalten und im Wettbewerb um die besten MitarbeiterInnen am Arbeitsmarkt attraktiv zu bleiben. Die akzeptierten Empfehlungen der Internen Revision zum Prüfschwerpunkt Organisations- und Prozessmanagement sollen bewirken, dass die Effizienz der inneren Organisation des Bundeskanzleramts stetig optimiert werden kann. Die zu 90 % von den Organisations- einheiten des Bundeskanzleramts akzeptierten Empfehlungen der Internen Revision betreffend das Organisations- und Prozessmanagement erbrachten die Voraussetzung für hinkünftige Effizienzverbesserungen und Synergieeffekte. Im Jahr 2019 standen Personal- entwicklungsmaßnahmen sehr im Vordergrund. Dank neu gestalteter Instrumente (z. B.

MitarbeiterInnengespräch NEU, Grundausbildungsverordnung NEU) konnte unter anderem die Teilnahme der Bediensteten an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen gesteigert werden. Der Zielsetzung des Regierungsprogramms 2017–2022 nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung tragend führte das Bundeskanzleramt in den Jahren 2018 und 2019 Vorarbeiten zur Erlangung des Grundzertifikats „Audit berufundfamilie“ durch.

Dieses wurde dem Bundeskanzleramt am 10. Oktober 2019 erteilt.

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(15)

Das Bundeskanzleramt achtet bei der Besetzung seiner Arbeitsplätze in den höchs- ten besoldungsrechtlichen Einstufung besonders auf die Chancengleichheit weiblicher und männlicher Bediensteten. Auch wenn das Bundeskanzleramt im Jahr 2019 den an- gestrebten Frauenanteil in der Einstufung A1/7-9 knapp verfehlte, erreichte und erreicht es im Vergleich zu anderen Bundesressorts extrem hohe Frauenanteile in den höchsten Einstufungen. Mittelfristig strebt das Bundeskanzleramt in allen Einstufungen ein aus- gewogenes Geschlechterverhältnis an.

Die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (siebenmal überplanmäßig erreicht, zweimal zur Gänze erreicht, einmal überwiegend erreicht und einmal nicht erreicht) sowie der Erfolg der Maßnahme 1 des Globalbudgets 10.01 (zur Gänze erreicht) rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.

Dieses Wirkungsziel 1 wird ab 2020 nicht mehr im Bundesvoranschlag dargestellt, weil die Hauptzielgruppen des Bundeskanzleramts im Hinblick auf Wirkungen BürgerInnen, Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen sind. Das alte Wirkungsziel 1 stellte auf die Zielgruppe der Ressortbediensteten ab, welche im Verhältnis zu den Hauptzielgruppen klein ist. Das Bundeskanzleramt setzt viele Kennzahlen des alten Wirkungsziels 1 auch in Zukunft im Ressortcontrolling ein, insbesondere um die Umsetzung des Frauenförderungs- plans und die gendergerechte Personalentwicklung sicherzustellen. Außerdem verfolgt das Bundeskanzleramt mit weiterführenden Maßnahmen zum Audit „berufundfamilie“

das Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für seine Bedienstete zu optimieren – siehe Teilheft UG 10 zum Bundesvoranschlag 2020, Detailbudget 10.01.02., Maßnahme 1.

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Wirkungsziel 2

Das Bundeskanzleramt als Kompetenz-, Service- und Informations- zentrum für BürgerInnen, Verwaltung, Politik und Unternehmen.

Angestrebte Wirkung: hoher Nutzen der (digitalen) Informations- und Serviceleistungen des Ressorts.

Ergebnis der Evaluierung

89 92 95

700 800

900

90.000 120.000

150.000 33.000

43.000 53.000

1.660.000.000 1.690.000.000 1.720.000.000

95

1.357

130.480

61.300 2.414.230.000

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar Zielzustand Das Bundeskanzleramt als Kompetenz-, Service- und Informationszentrum für BürgerInnen, Verwaltung, Politik und Unternehmen

Untergliederung: Bundeskanzleramt, Wirkungsziel: 2019-BKA-UG10-W2

10.2.1 Rasche Beantwortung von BürgerInnenanfragen durch das BürgerInnenservice [%]

10.2.2 Nutzung der elektronischen Informationsservices der Statistik Austria [Anzahl]

10.2.3 Zugriffszahlen auf die Online-Ausstellung des Österreichischen Staatsarchivs anlässlich des Gedenkjahrs 2018

"Was Österreich bedeutet [Anzahl]

10.2.4 Anzahl der mittels elektronischem Dokumentations- und Prozessmanagement des Bundes verwalteten Personen (eDok/Pro) [Anzahl]

10.2.5 Zugriffszahlen auf Dokumente der Anwendung

„Bundesrecht konsolidiert“

im Rechtsinformations- system des Bundes (RIS) [Anzahl]

1 Rasche Beantwortung von BürgerInnenanfragen aller Art durch das BürgerInnenservice [%]

Beantwortungszeit; prozentueller Anteil der innerhalb von fünf Werktagen beantworteten Fragen

2 Nutzung der elektronischen Informationsservices der Statistik Austria [Anzahl]

Kumulierte Anzahl der registrierten UserInnen in der webbasierten Datenbank StatCube 3 Zugriffszahlen auf die Online-Ausstellung des Österreichischen Staatsarchivs anlässlich des Gedenkjahrs 2018 "Was Österreich bedeutet. 99 Dokumente, Urkunden, Briefe" [Anzahl]

Zählung der Zugriffe auf die Online-Ausstellung des Österreichischen Staatsarchivs auf www.oesta.gv.at

4 Anzahl der mittels elektronischem Dokumentations- und Prozessmanagement des Bundes verwalteten Personen (eDok/Pro) [Anzahl]

Zählung des Personals, welches im Rahmen des elektronischem Dokumentations- und Prozessmanagement des Bundes (eDok/Pro) verwaltet wird

Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) [Anzahl]

Zählung der Zugriffe auf Dokumente aus der Anwendung RIS (Bundesrecht konsolidierte Fassung)

5 Zugriffszahlen auf Dokumente der Anwendung „Bundesrecht konsolidiert“ im

wirkungsmonitoring.

gv.at/2019-BKA-UG- 10-W0002.html

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(17)

Kennzahl 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

10.2.1 ZIEL 96 96 95 95 95 95 95

IST 96 96 95 95 95 95 n. v.

Zielerreichungs- grad

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

nicht verfügbar

10.2.2 ZIEL n. v. 370 400 480 800 900 1.000

IST 311 429 658 992 1.107 1.357 n. v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

10.2.3 ZIEL n. v. n. v. n. v. n. v. 340.000 150.000 0

IST n. v. n. v. n. v. n. v. 291.934 130.480 n. v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

überwiegend erreicht

überwiegend erreicht

nicht verfügbar

10.2.4 ZIEL n. v. n. v. n. v. 47.000 51.000 53.000 55.000

IST n. v. n. v. n. v. 47.000 51.996 61.300 n. v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar 10.2.5 ZIEL n. v. 1.800.000.000 1.900.000.000 1.950.000.000 1.720.000.000 1.720.000.000 1.720.000.000 IST 1.602.290.000 1.739.990.000 1.838.140.000 2.080.910.000 2.117.770.000 2.414.230.000 n. v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

zur Gänze erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar

Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

10.2.1 Rasche Beantwortung von BürgerInnenanfragen aller Art durch das BürgerInnenservice [%]

Trotz angespannter personeller Ressourcen konnte der Zielzustand erneut erreicht wer- den. Dies ist insbesondere auf die hohe Motivation der MitarbeiterInnen und die effizient gestalteten Leistungsprozesse innerhalb des BürgerInnenservices zurückzuführen.

10.2.2 Nutzung der elektronischen Informationsservices der Statistik Austria [Anzahl]

Durch intensive Promotion der Datenbank StatCube, Erweiterungen des Datenangebots (wie z. B. Daten aus der Arbeitskräfteerhebung zum Arbeitsvolumen und Erweiterungen von auf regionaler Ebene verfügbarer Daten) und Verbesserungen der Usability (wie z. B.

der Einbau von Rechenfunktionen) konnte auch im Jahr 2019 die angestrebte Zielgröße übertroffen werden.

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10.2.3 Zugriffszahlen auf die Online-Ausstellung des Österreichischen Staats- archivs anlässlich des Gedenkjahrs 2018 „Was Österreich bedeutet. 99 Dokumente, Urkunden, Briefe“ [Anzahl]

Die Zugriffe auf die Online-Ausstellung lagen geringfügig hinter den Erwartungen.

Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass die Nachfrage von BürgerInnen nach Informationen zur Republikswerdung Österreichs im Gedenkjahr 2018 an ihrem Höhe- punkt angelangt war. Das Österreichische Staatsarchiv ist – nach Maßgabe personeller und finanzieller Ressourcen – bestrebt, das Interesse der BürgerInnen an Online-Aus- stellungen zu historischen Fragen in den Folgejahren durch jährlich wechselnde Themen zu verstärken.

10.2.4 Anzahl der mittels elektronischem Dokumentations- und Prozess- management des Bundes verwalteten Personen (eDok/Pro) [Anzahl]

Die Anbindung der Organisationen des Bundes hat sich planmäßig gut entwickelt. Maß- geblich dafür waren neben den bedarfsorientierten Produktmerkmalen die flankierenden Informationsmaßnahmen des Bundeskanzleramts gegenüber den Dienststellen.

10.2.5 Zugriffszahlen auf Dokumente der Anwendung „Bundesrecht konsoli- diert“ im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) [Anzahl]

Die Anzahl der Zugriffe auf die Anwendung „Bundesrecht konsolidiert“ im RIS betrug im Jahr 2019 genau genommen 2.414.232.299. Infolge einer automatischen Rundung auf 10.000-er Stellen im Reporting-Tool fällt der oben angeführte Istzustand geringer aus als er tatsächlich ist. Somit wurde auch im Jahr 2019 der Zielzustand übertroffen. Das hohe Niveau an Zugriffen lässt darauf schließen, dass die in sehr kurzer Zeit vom BKA aktualisierten Inhalte dieser Anwendung für die BürgerInnen von hohem Nutzen sind. Im Jahr 2019 betrug die Einpflegedauer konsolidierter Bundesrechtstexte (Bundesgesetze und Verordnungen) durchschnittlich 4,49 Kalendertage.

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das BürgerInnenservice des Bundeskanzleramts verzeichnete im Jahr 2019 mit 13.675 An- fragen ein annähernd so hohes Aufkommen wie im Rekordjahr 2018 mit 14.522 Anfragen.

Trotz der hohen Frequenz an Anfragen und dank der hohen Motivation des Teams sowie der effizienten Gestaltung der Leistungsprozesse erreichte das BürgerInnenservice auch im Jahr 2019 den angestrebten Zielzustand bei der Beantwortungsdauer. Im Bereich der Statistik Austria untermauerten steigende NutzerInnenzahlen die hohe Nachfrage der BürgerInnen nach digitalen Informationsservices. Hervorzuheben sind auch die An- strengungen zur Entlastung der RespondentInnen. Dank weiterhin intensiver Promotion und Adaptierungen der Datenbank StatCube, welche auf Empfehlungen des Statistikrats und auf Feedbacks von NutzerInnen basierten, übertraf die im Jahr 2019 eingetretene Nachfrage an dieser Publikationsschiene alle Erwartungen. In diesem Sinne werden die

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Arbeiten zur Nutzung der durch die Digitalisierung neu entstandenen Datenquellen und die Neu- und Weiterentwicklung visualisierter Datenpräsentationen weiterhin forciert werden. Die Nachfrage der BürgerInnen nach Informationen des Österreichischen Staatsarchivs über die Republikswerdung lag 2019 knapp hinter den Erwartungen. Das Österreichische Staatsarchiv strebt daher hinkünftig – nach Maßgabe personeller und finanzieller Ressourcen – an, das Interesse der BürgerInnen an Online-Ausstellungen mit jährlich wechselnden Themen zu steigern. Ausgehend von der Zielsetzung „An- gleichung und Harmonisierung der IT-Services auf Bundesebene“ im Regierungsprogramm 2017–2022 wurde die bundesweite Nutzung des Employee-Self-Services (ESS) und des elektronischen Dokumentations- und Prozessmanagements des Bundes (eDok/Pro) dank der bedarfsorientierten Produktmerkmale auch im Jahr 2019 gesteigert. Wie in den vorangegangenen Jahren auch, übertrafen 2019 die Zugriffzahlen auf die Anwendung

„Bundesrecht konsolidiert“ im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) alle Er- wartungen und erreichten ein absolutes Rekordniveau. Daraus kann geschlossen werden, dass die Anwendung vor allem aufgrund der vom Bundeskanzleramt rasch aktualisierten Bundesrechtstexte für die BürgerInnen von hohem Nutzen ist. Die Shared Services des Bundeskanzleramts im Bereich der Foto- und Videoservices verzeichneten eine höhere Nachfrage vonseiten anderer Bundesdienststellen als erwartet. Die Feedbacks der servicierten Bundesdienststellen über die Leistungsqualität fielen sehr positiv aus. Aus- schlaggebend für die hohe Nachfrage ist auch das optimale Preis-Gegenwert-Verhältnis.

Die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (dreimal überplanmäßig erreicht, einmal zur Gänze erreicht und einmal überwiegend erreicht) und der Erfolg der Maßnahmen des Globalbudgets 10.01 (Maßnahmen 2 sowie 4 überplanmäßig erreicht und Maßnahme 5 zur Gänze erreicht) rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.

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Wirkungsziel 3

Das Bundeskanzleramt als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer. Angestrebte Wirkung: hoher Nutzen der Koordinations- leistungen des Bundeskanzleramts im Rahmen der Regierungs- und Europapolitik.

Ergebnis der Evaluierung

31 44 57

88

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar Zielzustand Das BKA als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer

Untergliederung: Bundeskanzleramt, Wirkungsziel: 2019-BKA-UG10-W3

10.3.1 Prozentanteil der infolge von Beratungen der GAW in einem Vergleich zustande gekommenen Lösungen für Betroffene [%]

1 Nutzen der Beratungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW): Prozentanteil der infolge von Beratungen vergleichsweise zustande gekommenen Lösungen für Betroffene [%]

Prozentanteil der Diskriminierungsfälle in der GAW-Statistik mit vergleichsweisen Lösungen bezogen auf die Gesamtzahl der Diskriminierungsfälle

Kennzahl 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

10.3.1 ZIEL n. v. n. v. n. v. n. v. 55 57 60

IST n. v. n. v. n. v. 56 67 88 n. v.

Zielerreichungs- grad

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

nicht verfügbar

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar wirkungsmonitoring.

gv.at/2019-BKA-UG- 10-W0003.html

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Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

10.3.1 Nutzen der Beratungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW):

Prozentanteil der infolge von Beratungen vergleichsweise zustande gekommenen Lösungen für Betroffene [%]

Zur Berechnung dieser Prozentzahl wurden die Datensätze aus der GAW-Statistik betreffend „Beratungsverlauf: Vergleichsgespräche“ und „Beratungsergebnis: Ersatz- leistung, Entschuldigung und GlBG-konformes Ergebnis“ herangezogen. 88 % der Dis- kriminierungsfälle des Jahre 2019 konnten daher – wenn ein Vergleichsgespräch seitens der betroffenen Person erwünscht war – auch mit einem Vergleich abgeschlossen werden.

Ein Großteil der Vergleiche betraf Belästigungen, es wurden auch bei diskriminierenden Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit Elternteilzeit oder Schwangerschaft und bei Entgeltsdiskriminierung vermehrt zufriedenstellende Lösungen zustande gebracht. Es gab auch vermehrt Vergleiche bei diskriminierender Einlasspolitik in Clubs. Die GAW ver- anstaltete immer wieder Workshops in Unternehmen und richtete sich dabei an Führungs- kräfte und PersonalistInnen. In Bezug auf Dienstleistungsanbieter wie Clubs knüpft die GAW mit kooperativen Gesprächen zu mehr Bewusstsein hinsichtlich Diskriminierung auch bei ArbeitgeberInnen-Interessenvertretungen an. Die positive Entwicklung hängt daher auch mit dem präventiven Ansatz der GAW zusammen, aktiv auf Unternehmen und Interessenvertretungen zuzugehen und Informations- und Bewusstseinsarbeit anzubieten.

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Eine proaktive, effiziente Vertretung der österreichischen Interessen erfordert eine ver- stärkte ressortübergreifende Koordination durch das Bundeskanzleramt. Ein Beispiel für einen Koordinationsschwerpunkt des Bundeskanzleramts gemeinsam mit dem Bundes- ministerium für europäische und internationale Angelegenheiten im Jahr 2019 war die Erstellung des ersten Freiwilligen Nationalen Berichts zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele/FNU (SDGs). Der FNU umfasst eine österreichweite Bestandsauf- nahme der Umsetzung der SDGs einschließlich der Darstellung konkreter Beispiele (=

Erfolgsgeschichten). Außerdem liefert der Bericht eine Übersicht von Herausforderungen, welche weiterhin bestehen. An der Ausarbeitung des Berichts waren neben sämtlichen Bundesministerien auch VertreterInnen von Ländern, Städten und Gemeinden sowie aus der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft maßgeblich beteiligt. Im Ministerrat vom 27. Mai 2020 wurde der FNU von der Bundesregierung zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Vorlauf der am 15. Juli 2020 im Rahmen des Hochrangigen Politischen Forums der Vereinten Nationen (VN) stattfindenden Präsentation wurden die Hauptbot- schaften und der Bericht (in deutscher und englischer Sprache) an die VN übermittelt und veröffentlicht. Ein weiterer Koordinierungsschwerpunkt des Bundeskanzleramts sind die strategischen Cybersicherheitsagenden Österreichs. Das Bundeskanzleramt führte 2018 bis 2019 die legistischen Maßnahmen zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie

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(22)

zur Gewährleistung einer hohen Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) durch. Auf dieser Basis traten das NIS-Gesetz im Dezember 2018 und die NIS-Verord- nung im Juli 2019 in Kraft. Daher konnte die NIS-Behörde erst im zweiten Halbjahr 2019 vollumfänglich ihre Tätigkeit aufnehmen. Die NIS-Behörde hat insofern eine hohe Be- deutung für das Funktionieren des Gemeinwesens, als sie mittels rechtlicher Vorgaben für die Cybersicherheit bei BetreiberInnen wesentlicher Dienste sorgt. Gemäß geltender Fassung des NIS-Gesetzes ist das Bundesministerium für Inneres für die Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen bei diesen BetreiberInnen zuständig. Mangels gesetzlicher Grundlage konnte daher das Bundeskanzleramt die damit im Zusammenhang stehende Maßnahme 3 des Globalbudgets 10.01 nicht umsetzen.

Der hohe Nutzen der Beratungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) zeigt sich insbesondere darin, dass auch im Jahr 2019 der Anteil an vergleichsweise zustande gekommenen Lösungen bei Diskriminierungsfällen übertroffen wurde. Die positive Entwicklung hängt unter anderem mit dem präventiven Ansatz der GAW zusammen, aktiv auf Unternehmen und Interessenvertretungen zuzugehen und Informations- und Bewusstseinsarbeit anzubieten.

Sowohl das Ergebnis der Kennzahl dieses Wirkungsziels als auch die oben be- schriebene positive Entwicklung bei Koordinationsleistungen des Bundeskanzleramts rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.

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Wirkungsziel 4

Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt.

Ergebnis der Evaluierung

80 90 100

60 70

80

100

88

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht nicht verfügbar Zielzustand Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleichstellung der Frauen Untergliederung: Bundeskanzleramt, Wirkungsziel: 2019-BKA-UG10-W4

10.4.1 Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen in den Gewaltschutzzentren Österreichs (Interventionsstellen gegen Gewalt i. d. Familie) [%]

10.4.2 Anteil der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte

Frauenberatungseinrichtung verfügen [%]

1 Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen in den Gewaltschutzzentren Österreichs (Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie) [%]

Prozentanteil der bei den Gewaltschutzzentren betreuten Frauen bezogen auf die Gesamtzahl der bei den Gewaltschutzzentren hilfesuchenden Frauen

2 Anteil der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügen [%]

Prozentanteil der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte

Frauenberatungseinrichtung verfügen bezogen auf die Gesamtzahl der politischen Bezirke

Kennzahl 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

10.4.1 ZIEL 100 100 100 100 100 100 100

IST 100 100 100 100 100 100 n. v.

Zielerreichungs- grad

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

zur Gänze erreicht

nicht verfügbar

10.4.2 ZIEL 75 75 80 80 80 80 80

IST 85 85 85 88 88 88 n. v.

Zielerreichungs- grad

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

überplanmäßig erreicht

nicht verfügbar wirkungsmonitoring.

gv.at/2019-BKA-UG- 10-W0004.html

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Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

10.4.1 Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen in den Gewaltschutzzentren Österreichs (Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie) [%]

Eine wesentliche Voraussetzung für ein chancengleiches, selbstbestimmtes Leben ist ein Leben frei von Gewalt. Auch in Zukunft soll sichergestellt sein, dass jede gewaltbetroffene Frau, die sich an eine lnterventionsstelle/Gewaltschutzzentrum wendet, beraten und be- treut und keine abgewiesen wird. Die Gewaltschutzzentren/lnterventionsstellen haben den Auftrag, Opfer häuslicher Gewalt beiderlei Geschlechts zu betreuen, der Anteil der weiblichen Opfer beträgt dabei jeweils mehr als 80 %. Die Zahl der Personen, die sich an die Interventionsstellen wenden, ist bis 2017 steigend, ging 2018 leicht zurück und stieg im Jahr 2019 wieder an:

2013: 16.258 Klient/inn/en (14.225 Frauen und 2.033 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 87,5 %, der Anteil der betroffenen Männer 12,5 %.

2014: 16.732 Klient/inn/en (14.375 Frauen und 2.357 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 85,9 %, der Anteil der betroffenen Männer 14,1 %.

2015: 17.105 Klient/inn/en (14.654 Frauen und 2.451 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 85,7 %, der Anteil der betroffenen Männer 14,3 %.

2016: 17.681 Klient/inn/en (14.764 Frauen und 2.917 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 83,5 %, der Anteil der betroffenen Männer 16,5 %.

2017: 17974 Klient/inn/en (15.012 Frauen und 2.962 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 83,5 %, der Anteil der betroffenen Männer 16,5 %.

2018: 17.415 Klient/inn/en (14.660 Frauen und 2.755 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 84,1 %, der Anteil der betroffenen Männer 15,9 %.

2019: 18.657 Klient/inn/en (15.641 Frauen und 3.016 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 83,5 %, der Anteil der betroffenen Männer 16,5 %.

10.4.2 Anteil der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügen [%]

Der Ausbau der Beratungs- und Betreuungsangebote für Frauen ist im für den Berichts- zeitraum geltenden Regierungsprogramm festgelegt. Die flächendeckende Versorgung mit niederschwelligen Frauenberatungseinrichtungen ist ein Indikator dafür, inwieweit der niederschwellige, wohnortnahe Zugang für Frauen und Mädchen österreichweit

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Referenzen

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