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Academic year: 2022

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Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft Nr. 33 vom 19. August 2021 1

Politische Rechte

Landratsbeschluss, rechtskräftig

Nachdem innert der verfassungsmässigen Frist keine Abstimmungsbegehren eingereicht worden sind, hat die Landeskanzlei am 13. August 2021 folgenden im Amtsblatt vom 17. Juni 2021 publizierten Landratsbeschluss als rechtskräftig erklärt:

– Sek I Reinach, Gesamtsanierung Schulhaus Lochacker; Ausgabenbewilligung Realisierung (2021/121)

Landeskanzlei Basel-Landschaft

Zustandekommen eines Referendums

Gestützt auf § 61 des Gesetzes vom 7. September 1981 über die politischen Rechte (GpR) sowie auf die Berichte der Gemeinden über die Prüfung der Unterschriftenlisten des am 21. Juli 2021 eingereichten Referendums gegen Ziffer 1 des Landratsbeschlusses vom 20. Mai 2021 betreffend kantonales Integrationsprogramm 2bis (2022-2023); Ausgabenbewilligung (Nr. 2021/70) verfügt die Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft:

1. Das Referendum gegen Ziffer 1 des Landratsbeschlusses vom 20. Mai 2021 betreffend kantonales Integrationsprogramm 2bis (2022-2023);

Ausgabenbewilligung (Nr. 2021/70) ist zustande gekommen, nachdem der Landeskanzlei innerhalb der Referendumsfrist die gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung verlangte Anzahl Unterschriften eingereicht wurden.

2. Die Zahl der gültigen Unterschriften beträgt 2282.

3. Die Verfügung wird mit Hinweis auf die Rechtsmittelbelehrung im Amtsblatt veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung:

Gestützt auf §§ 88 und 90 GpR kann gegen diese Verfügung innert 3 Tagen seit ihrer Publikation im Amtsblatt beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft (Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht) Beschwerde erhoben werden. Der Beschwerde kommt nur aufschiebende Wirkung zu, wenn sie vom Kantonsgericht angeordnet wird. Das Beschwerdeverfahren kann Kostenfolgen auslösen.

Landeskanzlei

Kantonale Volksabstimmung vom 13. Juni 2021; Erwahrung

Der Regierungsrat erwahrt das Ergebnis der kantonalen Volksabstimmung vom 13.

Juni 2021 betreffend Landratsbeschluss vom 3. Dezember 2020 zu Salina Raurica, Tramverlängerung Linie 14: Ausgabenbewilligung Projektierung und vorgezogener Landerwerb.

Landeskanzlei

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2 Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft Nr. 33 vom 19. August 2021

Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 28. November 2021 Die Landeskanzlei beantragt die Durchführung nachfolgender Abstimmungen.

Eidgenössische Abstimmungen

Auf Beschluss des Bundesrats an seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 werden am 28.

November 2021 folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

1. Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»;

2. Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»;

3. Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid- 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen) Die Vorlage 3 kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt. Die Referendumsfrist läuft am 8. Juli 2021 ab. Die Bundeskanzlei wird über das Zustandekommen des Referendums informieren.

Kantonale Abstimmung

Es wird am 28. November 2021 folgende kantonale Vorlage zur Abstimmung gelangen:

4. Landratsbeschluss vom 20. Mai 2021 betreffend kantonales Integrationsprogramm 2bis (2022-2023); Ausgabenbewilligung (LRV 2021/70)

Fragestellung: «Wollen Sie den Landratsbeschluss vom 20. Mai 2021 betreffend kantonales Integrationsprogramm 2bis (2022-2023) annehmen?»

Die Vorlage 4 kommt nur zur Abstimmung, wenn das Referendum zustande kommt.

Das Referendumskomitee SVP Baselland hat am 21. Juli 2021 bei der Landeskanzlei rund 2460 Unterschriften eingereicht. Die Bescheinigung der Unterschriften durch die Gemeinden ist aktuell ausstehend. Der Beschluss des Regierungsrats steht somit unter Vorbehalt. Die Landeskanzlei wird das Zustandekommen des Referendums im Amtsblatt publizieren.

Landeskanzlei

Referenzen

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