Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft Nr. 15 vom 9. April 2020 1
Politische Rechte
Finanzreferendum – Frist 4. Juni 2020
Der Landrat hat am 2. April 2020 beschlossen:
– Sekundarschule 1 Liestal Frenke, Gesamtsanierung – Ausgabenbewilligung Realisierung (2020-20)
Für die Realisierung des Projekts «Sek I Liestal Frenke, Gesamtsanierung»
wird eine neue einmalige Ausgabe von CHF 18'200’000 (inkl. MwSt.) mit einer Kostengenauigkeit von ±10 % bewilligt.
– Pilot mit Elektrobussen (2018-838)
Für die Finanzierung der Ladeinfrastruktur wird eine neue, einmalige Ausgabe von CHF 1'600'000 (inkl. MwSt.) mit einer Kostengenauigkeit von ±10 % bewilligt.
– Ausgabenbewilligung zur Finanzierung und Umsetzung der kantonalen Neobiota-Strategie (2019-764)
Für die Finanzierung und Umsetzung der kantonalen Neobiota-Strategie wird für die Jahre 2020–2024 eine neue einmalige Ausgabe von 2,5 Mio. Franken (inkl. MWSt) bewilligt.
Diese Beschlüsse unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft dem Referendum. Allfällige Begehren um Vornahme der Volksabstimmung sind innert 8 Wochen, d. h. bis 4. Juni 2020 der Landeskanzlei einzureichen. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn es von 1500 Stimmberechtigten unterschriftlich gestellt ist.
Landeskanzlei
Landratsbeschlüsse, rechtskräftig
Nachdem innert der verfassungsmässigen Frist keine Abstimmungsbegehren eingereicht worden sind, hat die Landeskanzlei am 6. April 2020 folgende im Amtsblatt vom 6. Februar 2020 publizierten Landratsbeschlüsse als rechtskräftig erklärt:
– Taxigesetz: Geltungsbereich präzisieren (2018-390)
– Ausgabenbewilligung zur Mitfinanzierung von tagesklinischen Strukturen in der psychiatrischen Versorgungskette vom 1. Januar 2020 bis zum 31.
Dezember 2022 (2019-698)
– Ausgabenbewilligung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen (GWL) des Kantonsspitals Baselland für das Jahr 2020 (2019-792)
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– Energieförderprogramm «Baselbieter Energiepaket»: Anschlussfinanzierung nach Ablauf Verpflichtungskredit 2009/200 – Ausgabenbewilligung und Anpassung kantonales Energiegesetz (2019-457)
Landeskanzlei