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Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft Nr. 12 vom 19. März 2020 1

Politische Rechte

Zustandekommen einer formulierten Gesetzesinitiative I.

Am 16. Dezember 2019 wurden vom entsprechenden Komitee die Unterschriftenlisten zur formulierten Gesetzesinitiative «Klimaschutz» eingereicht.

Der Empfang der Unterschriftenlisten wurde dem Initiativkomitee am 16. Dezember 2019 bestätigt. Die Bogen wurden am 17. Dezember 2019 an die Stimmregister der betroffenen Gemeinden versandt mit der Bitte um Prüfung der Stimmberechtigung der Unterzeichnenden.

II.

Die Berichte der Gemeinden über die Prüfung der Unterschriftenlisten ergaben bei 1’806 eingereichten und 127 ungültigen 1’679 gültige Unterschriften.

III.

Gestützt auf § 73 des Gesetzes vom 7. September 1981 über die politischen Rechte (GS 27.820, SGS 120, GpR) wird verfügt:

– Die formulierte Gesetzesinitiative «Klimaschutz» ist zustande gekommen, nachdem sie die gemäss § 28 Abs. 1 der Kantonsverfassung verlangten Unterschriften aufweist.

– Diese Verfügung ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und dem Initiativkomitee mitzuteilen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gestützt auf §§ 88 und 90 GpR kann gegen diese Verfügung innert 3 Tagen seit ihrer Publikation im Amtsblatt beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft (Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht) Beschwerde erhoben werden. Der Beschwerde kommt nur aufschiebende Wirkung zu, wenn sie vom Kantonsgericht angeordnet wird. Das Beschwerdeverfahren kann Kostenfolgen auslösen.

Landeskanzlei

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