In der Schweiz müssen seit 2013 die rund 50 grössten Emi enten von Treibhausgasen, wie Zement- produzenten, Erdölraffi nerien und Chemieunternehmen, am Emissionshandelssystem (EHS) teilnehmen.
Im Gegenzug müssen sie keine CO
2-Abgabe leisten. Diese rund 50 Firmen sind für ungefähr zehn Prozent aller Emissionen in der Schweiz verantwortlich. Ab 2020 sollen die Systeme der Schweiz und der EU verknüp werden. Mi elfristig erhalten Schweizer Unternehmen so Zugang zu mehr kostengünstigem
Reduktionspotenzial.
Der Handel mit Emissionen
Lu fahrt und
fossil-thermische Kra werke
Neu müssen auch Lu fahrzeugbetreiber am EHS teilnehmen. Flüge innerhalb der Schweiz und von der Schweiz in den Europäischen Wirtscha sraum werden
dem Schweizer EHS zugeordnet. Die Ticketpreise verteuern sich so um
maximal 1,2 Prozent.
Auch Kra werke, die mit Kohle, Gas oder Erdöl betrieben werden, sind betroff en.
Solche sind in der Schweiz zurzeit aber nicht in Betrieb.
BAFU / EMISSIONSHANDELSREGISTER / INFRAS (2016). AUSWIRKUNGEN EINES EHS-LINKING FÜR DEN BEREICH LUFTFAHRT – AKTUALISIERUNG FÜR DIE SCHWEIZ / SHUTTERSTOCK / DIE VOLKSWIRTSCHAFT
1111 22222
3333 44444
5555
So haben sich die Emissionspreise entwickelt
40 Franken pro Tonne CO2
0
2014 2016 2019
20
Auktionspreise für Emissionsrechte in der Schweiz Auktionspreise für Emissionsrechte in der EU
Handel
Die Unternehmen können die Rechte nun untereinander handeln. Stösst ein Unternehmen mehr Emissionen aus, als es Rechte besitzt, muss es diese zukaufen. Unternehmen, die weniger ausstossen, können diese
verkaufen.
Zu viele Emissionen
Hat ein Unternehmen am Ende des Jahres mehr Emissionen ausgestossen, als es berechtigt ist, muss es eine Busse von 125 Franken pro Tonne CO2-Äqui- valente bezahlen, was bisher allerdings
noch nicht vorgekommen ist.
Verteilung
Die Teilnehmer erhalten vom Bafu jedes Jahr eine Menge an Emissionsrechten kostenlos
zugeteilt. Die Anzahl Emissionsrechte orientiert sich innerhalb einer Branche an Referenzanlagen, die am wenigsten Treib- hausgase ausstossen. 5 Prozent der Rechte hält das Bafu für potenzielle neue Betreiber oder Produktionsausweitungen von bereits
teilnehmenden Unter- nehmen zurück.
Versteigerung
Die Emissionsrechte, welche das Bafu nicht an neue Betreiber vergeben hat oder die
durch Unternehmensschliessungen frei geworden sind, können 2 oder 3 Mal pro Jahr
ersteigert werden. Die Versteigerungspreise in der Schweiz sind seit 2013 stark
gesunken (siehe Grafi k).
Obergrenze
Das Gesamtvolumen der erlaubten Emissionen aller beteiligten Branchen wird vom Bundesamt
für Umwelt (Bafu) festgelegt. Um dieses langfristig zu reduzieren, soll die Obergrenze (Cap) ab 2021 jährlich um 2,2 Prozent verringert werden.
Zwischen 2013 und 2018 ist der Cap von 5,6 Mio.
Tonnen CO2 auf rund 4,9 Mio. gesunken.