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EU-Marktzutritt der Schweiz für Kollektivanlagen | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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Stellungnahmen

33 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 4-2010

Die Änderungen in der neuen UCITS- Richtlinie der EU führen zu einer Beschleu- nigung der Notifikationsverfahren und einer Verbesserung der Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden. Diese Massnahmen, wel- che den UCITS-Markt effizienter und die In- formationen für den Anleger verständlicher machen, wären auch für Schweizer Anbieter attraktiv.

Raus aus der Isolation

Der Fondsplatz Schweiz stagniert heute, da er bei der Zulassung ausländischer UCITS sehr liberal, bei der Exportfähigkeit schwei- zerischer Produkte hingegen isoliert ist, und beschränkt sich gezwungenermassen auf Ni- schen wie etwa Fonds für qualifizierte Anle- ger und übrige Fonds für traditionelle und alternative Anlagen. Die Lage könnte sich durch die geplante Richtlinie für Alternative Investment Fund Manager (AIFM) verschär- fen, denn sie reguliert nicht die einzelnen Ve- hikel, sondern die Manager, sofern sie ihre AIF an Professional Investors vertreiben, und umfasst – neben alternativen Anlagen – auch alle anderen Anlagestrategien, wie Private Equity-, Immobilien- und Commodity- Funds, die nicht durch die UCITS-Richtlinie abgedeckt werden. Ein EU-Pass soll damit in denjenigen Nicht-UCITS-Nischen eingeführt werden, die interessantes Wachstumspoten- zial aufweisen und wo bis anhin auf dem EU-Markt mangels Harmonisierung noch keine bedeutenden Wettbewerbsnachteile für die Schweiz bestanden. Die grösste Diskrimi- nierung könnte darin bestehen, dass für den in der EU domizilierten AIF-Manager – das könnte auch der Ableger eines Schweizer Fondsanbieters sein – die Delegation des As- set Managements in einen Drittstaat ausge- schlossen ist.

Die Swiss Funds Association (SFA) kämpft gemeinsam mit anderen Verbänden und Behörden dafür, dass die Anlageentscheide auch an Manager aus Drittstaaten wie der Schweiz delegiert werden können, sofern sie nachweisen, dass sie in der Schweiz einer gleichwertigen Aufsicht unterstehen und ein entsprechendes Amtshilfeabkom- men EU/Schweiz vorliegt. Auch beim Ver- trieb von Drittstaaten-Fonds ist derzeit noch vieles unklar.

EU-Marktzutritt zentral

Infolge der Finanzkrise und des dadurch ausgelösten Regulierungsaktivismus entsteht in der EU ein noch viel grösserer Markt für Kollektivanlagen. Damit droht im Worst Case eine Abwanderung der bisher in der Schweiz domizilierten Manager – gerade in einer Zeit, wo die Schweiz aufgrund ihrer stabilen Fi- nanzlage, ihrer Lebensqualität und ihres Steuerklimas für ausländische Asset Manager attraktiver denn je wird. Daher muss mit proaktiven Massnahmen der drohenden Iso- lation entgegengewirkt sowie der EU-Markt- zutritt angestrebt werden sollte. Dies ent- spricht einem alten Postulat der Swiss Funds Association (SFA). In den Bereichen Asset Management und Kollektivanlagen bedeutet dies:

– EU-Pass für Fondsleitungen und Vermö- gensverwalter kollektiver Kapitalanlagen im Sinne des Kapitalanlagegesetzes (KAG);

– EU-Pass für Schweizer (EU-kompatible) Effektenfonds im Sinne des KAG;

– EU-Pass für alle in der Schweiz domizi- lierten Asset Manager von AIF im Sinne des AIFM-Richtlinienvorschlags;

– Anerkennung schweizerischer AIF und deren Schweizer Depotbanken im Sinne des AIFM-Richtlinienvorschlags, damit auch diese in der EU vertrieben werden können.

Gegenüber einer Offshore-Strategie ver- spricht die Variante Marktzutritt mehr Erfolg: Erstens hat die Schweiz in der Fonds- produktion keine Offshore-Tradition und zweitens geht es nicht nur darum, einige Fonds zu repatriieren, sondern um die Teil- nahme am dynamischen, zusammenwach- senden EU-Binnenmarkt für Kollektivanla- gen.

Diesen Weg verfolgt auch der Bundesrat.

In den kürzlich veröffentlichten Massnahmen zur Konkretisierung der Finanzmarktstrate- gie heisst es: «Schliesslich will der Bundesrat die Möglichkeiten für einen verbesserten Marktzutritt bei Einzelstaaten und der EU weiter vertiefen.» Die SFA setzt sich dafür ein, dass diese Bemühungen rasch vorangetrieben

werden.

EU-Marktzutritt der Schweiz für Kollektivanlagen

Dr. Matthäus Den Otter Geschäftsführer der Swiss Funds Association SFA, Basel

Nach dem Nein zum EWR 1992 wurde auch der angestrebte Bei- tritt der Schweiz zum gemein- samen Binnenmarkt für Publi- kumsfonds (englisch UCITS) hin- fällig. Im Rahmen des danach ein- geschlagenen bilateralen Weges verlor der Fondsstandort Schweiz mangels Freizügigkeit laufend Marktanteile an EU-Finanzplätze wie Luxemburg und Dublin sowie jüngst auch Liechtenstein.

Nament lich Schweizer Anbieter waren gezwungen, im paneuro- päischen oder weltweiten Fonds- vertrieb auf ausländische UCITS auszuweichen. Mit der Einführung der UCITS-IV-Richtlinie, welche bis 1. Juli 2011 implementiert werden muss, erreicht die EU- Harmonisierung eine neue Stufe:

Schaffung eines EU-Passes für Management Companies (Fonds- leitungen), Erleichterung grenzü- berschreitender Fusionen, Einfüh- rung eines UCITS-Master-Feeder- Fund sowie Ersatz des vereinfach- ten Prospekts durch den Kurzpro- spekt «Key Investor Document».

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