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Die neue EU-Holzhandelsverordnung gilt auch für die Schweiz | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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48 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2013

Das strenge Schweizer Waldgesetz sowie dessen strikte Umsetzung und Kontrolle gewährleisten, dass das Risiko von illegalem Holzeinschlag in der Schweiz vernachlässigbar ist. Foto: Korporation Horw

Die EU engagiert sich seit längerem gegen die weltweite Zerstörung der Wälder. Mit der EU Timber Regulation (EUTR)1 will sie den Handel mit Produkten aus illegal geerntetem Holz auf ihrem Binnenmarkt verhindern.

Die EUTR ist ein Element des Aktionsplans EU Forest Law Enforcement, Governance and Trade (EU-FLEGT), der Massnahmen für verbesserte Produktionsbedingungen und gegen illegale Handlungen im Forstsektor der Ursprungsländer vorsieht.

Auswirkungen des neuen Reglements auf die Schweiz

Von der EUTR sind in der Schweiz insbe- sondere die Forstwirtschaft, die holzverar- beitende Industrie, die Papier- und die Kartonindustrie sowie die Möbelindustrie betroffen. Diese Wirtschaftszweige gen e- rieren seit 2007 jährlich eine Bruttowert- schöpfung von rund 6 Mrd. Franken. Unge- fähr 65 000 Angestellte arbeiten in rund 10 000, mehrheitlich kleinen Unternehmen dieser Branchen.2

Der Sektor erwirtschaftete 2011 wertmäs- sig 1,2% aller Schweizer Exporte und 3,2%

aller Importe. Die Schweiz exportierte im gleichen Jahr Holzprodukte im Wert von 2,5 Mrd. Franken in die EU und den EWR, was 2% der Totalexporte in diesen Wirtschafts- raum entspricht. Rund 90% der Holzexporte gingen in die EU, wobei der Anteil EUTR-re- levanter Produktgruppen an den Holzexpor- ten in die EU 93,7% betrug. Im gleichen Jahr wurden für 5,8 Mrd. Franken Holzprodukte aus der EU in die Schweiz importiert. Dies entspricht 95% aller Schweizer Holzimporte.

Die EU ist somit der weitaus bedeutendste

Die neue EU-Holzhandelsverordnung gilt auch für die Schweiz

Seit dem 3. März 2013 unterliegen die meisten der in die EU impor- tierten Holzprodukte der EU- Holzverordnung. Diese verpflich- tet Marktteilnehmer, welche Holzerzeugnisse erstmals in der EU in Verkehr bringen, die Lega- lität der Holzernte zu dokumen- tieren und verbietet die In- verkehrbringung von illegalem Holz. Dies gilt auch für Holz und Holzprodukte aus der Schweiz.

Je nach Umsetzung der Verord- nung könnte der Marktzugang für die Schweizer Holzindustrie künftig erschwert werden. Um auch in Zukunft einen reibungs- losen Export zu ermöglichen, wäre es nötig, die Forderungen der EU-Holzhandelsverordnung in die Schweizer Gesetzgebung zu inte- grieren.

Markus Pfannkuch Forstingenieur (BSc), Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebens- mittelwissenschaften (HAFL), Zollikofen

Sébastien Morard Ressort nichttarifarische Massnahmen, Staats- sekretariat für Wirtschaft SECO, Bern

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49 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2013

Handelspartner der Schweizer Holzwirts- chaft.

Die grösste Verantwortung für die Er- füllung der EUTR liegt bei den EU-Markt- teilnehmern, welche Produkte das erste Mal in der EU in Verkehr bringen. Sie müssen die Legalität des Holzes nachweisen, mit anderen Worten: die Einhaltung der Gesetzgebung im Ursprungsland garantieren. Bei Inkrafttreten der EUTR befürchteten die betroffenen Bran- chen, dass die europäischen Abnehmer den durch die EUTR neu anfallenden administra- tiven Aufwand beim Import meiden und auf

Lieferanten aus dem EU-Raum ausweichen könnten. Überdies zeigten sie sich besorgt, dass die Bereitstellung der benötigten Infor- mationen zusätzliche Kosten für die Schwei- zer Händler verursachen könnte. Sie äussern jedoch auch die Hoffnung, dass die Nach- frage nach Schweizer Holz steigen könnte, da dieses aufgrund der strengen Schweizer Waldgesetzgebung als unbedenklich gelten dürfte.

Nach Inkrafttreten der EUTR berichteten befragte Wirtschaftsverbände und Firmen von gewissen Schwierigkeiten im Handel

Total In Mio. CHF

EU und EWR

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000 4500

Papier und Karton Möbel Sägereiware und andere Holzwerkstoffe Rohholz Zellstoff Andere

Quelle: EZV / Die Volkswirtschaft

Quelle: EZV / Die Volkswirtschaft Grafik 1

EUTR-relevante Schweizer Holzexporte, 2002–2012

Grafik 2

EUTR-relevante Exporte in den EU- und EWR-Raum, 2011

Kasten 1

Hinweis

Der Artikel beruht auf der Bachelorthesis, welche Markus Pfannkuch an der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissens- chaften (HAFL), Forschungsgruppe für Inter- nationale Waldwirtschaft und Klimawandel verfasst hat. Die Einschätzungen der Auswir- kungen beruhen auf Experteninterviews, welche im Rahmen dieser Thesis mit Exponen- ten der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft geführt wurden.

1 Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen.

2 BFS Statent, 2011: Arbeitsstätten, Vollzeitäquivalente, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.

Noga 02, 16, 17, 31.

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50 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2013

Bis eine gesetzliche Lösung vorliegt, müssen die Schweizer Exporteure ihren europäischen Kunden alle Informationen mitliefern, welche Letztere für einen Legalitätsnachweis benöti- gen. Neben eigenen Dokumenten können sie dazu das Faktenblatt des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) beilegen, welches den Vollzug des Schweizer Waldgesetzes und damit die Un- bedenklichkeit des Schweizer Holzes erläutert.

Für in die EU reexportierte Waren hat Switzer- land Global Enterprise ebenfalls Informa- tionsempfehlungen veröffentlicht.5

Ziel ist eine gleichwertige Lösung

Aus ökologischer (siehe Kasten 3) und ökonomischer Sicht scheint eine neue, EUTR- ähnliche Schweizer Gesetzesvorlage eine na- chhaltige Lösung zu sein. Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes6 bietet sich die Chance, die gesetzlichen Grundlagen für eine EUTR- äquivalente Regelung zu schaffen. Bei dieser Revision handelt es sich um die Vorlage

«Grüne Wirtschaft», welche aus dem Gegen- vorschlag zur Volksinitiative «Für eine nach- haltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» hervorging. Es könnte deshalb zu einer Volksabstimmung kommen.

Mit einer entsprechenden Regelung darf so- mit nicht vor 2016 gerechnet werden. Im Anschluss an den Erlass der Schweizer Rege- lung wäre das Anerkennen der jeweiligen Ge- setzgebungen durch die EU und die Schweiz der nächste mögliche Schritt. aufgrund mangelnder Information vonseiten

ihrer europäischen Partner. Schweizer Ex- porteuren stellt sich derzeit die Frage, welches ihre EUTR-Verpflichtungen sind.

Aus ihrer Sicht ist die Handhabung der Ex- porte von Produkten, die Holz beinhalten, welches zuvor aus der EU bezogen und in der Schweiz weiterverarbeitet wurde, von be- sonderer Bedeutung. Mengenmässig stammt mit 95% ein Grossteil des in die Schweiz im- portierten Holzes aus der EU und muss die EUTR beim Reimport ein weiteres Mal erfül- len.

Grössere Einschränkungen beim Export sind zurzeit jedoch nicht bekannt. In der Praxis wird die EUTR von vielen EU Staaten noch nicht vollständig umgesetzt, und bis zu einer flächendeckenden Umsetzung könnte es noch länger dauern.

Was sind mögliche Massnahmen?

Um Rechtssicherheit zu schaffen und Handelshemmnisse zu vermeiden, müsste die Schweiz in den «EUTR-Raum», welcher den EWR umfasst, eingebunden werden.

Dies würde das Schaffen einer der EUTR- äqui valenten Regelung als Ergänzung zum Schweizer Waldgesetz (WaG)3 bedingen, da die Schweiz das Inverkehrbringen von illega- lem Holz nicht gesetzlich regelt. Angetönt wird diese Problematik im Schweizer Konsu- mentenschutz durch die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten.4 Sie verpflichtet die Endverteiler dazu, Art sowie Herkunftsland des Holzes zu deklarieren, was die EUTR nicht vorsieht. Überdies erör- tert die Deklarationspflicht die Legalität des Holzes, ein Grundelement der EUTR, nicht.

Kasten 2

Datenquellen

– BAFU (2012): Jahrbuch Wald und Holz 2012.

– EZV (2013): Swiss-Impex.

– FAO (2009): Yearbook, Forest Products.

– ITTO (2011): Annual Review.

3 SR 921.0.

4 SR 944.021.

5 Faktenblatt 2. Bundesamt für Umwelt (Bafu), www.bafu.admin.ch, Themen, Wald und Holz, Europäische Holzhandelsverordnung EUTR; Switzerland Global Enterprise, www.s-ge.com/schweiz/export/de/

blog/anforderungen-der-eu-holzhandelsverordnung- eutr- fuer-die-eu-reexportierte-holzerzeugnisse.

6 SR 814.01.

Kasten 3

Illegale Holznutzung

Wälder bedecken 31% der Erde.a Jährlich werden in diesen Wäldern geschätzte 100 Mio. Kubikmeter Holz illegal geerntet,b was 10% des gesamten Erntevolu- mens ausmacht. Als illegal im Sinne der EUTR gilt dabei Holz, bei dessen Ernte die relevante Gesetzge- bung des Ursprungslandes verletzt wurde. Das übe- rwiegend in Entwicklungs- und Schwellenländern ille- gal geschlagene Holz trägt zur Zerstörung der Wälder bei und ist für 17% der weltweiten CO2 Emissionen ve- rantwortlich. Zudem verursacht der illegale Holzeinschlag Biodiversitätsverluste sowie Wettbewerbsnachteile für legal agierende Holzprodu- zenten. Dazu kommen Konflikte um Landrechte und die Schwächung lokaler Gemeinschaften. Schätzungen von Interpol zufolge werden mit der illegalen Hol- zernte weltweit zwischen 30 bis 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr erwirtschaftet, was 10% bis 30% des gesam- ten Handelsvolumens entspricht. Den betroffenen Staaten entgehen dadurch jährlich mindestens 10 Mio. US-Dollar an Steuereinnahmen.c

Im Rahmen der Wirtschaftlichen Entwicklungszu- sammenarbeit unterstützt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) die langfristig nachhaltige Bewirts- chaftung tropischer Wälder, da dies zum Erhalt der Biodiversität, zur Erhaltung der Ressource Wald und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beiträgt.

Das strenge Schweizer Waldgesetz sowie dessen strikte Umsetzung und Kontrolle gewährleisten, dass das Risiko von illegalem Holzeinschlag in der Schweiz vernachlässigbar ist.

a FAO (2010): Forest Ressources 2010. Food and Agriculture Organi- zation of the United Nations (FAO), Rom.

b Lawson S., MacFaul L. (2010). Illegal Logging and Related Trade.

Indicators of the Global Response. The Royal Institute of Interna- tional Affair (Chatham House), London.

c Nellemann C. (2012): Green Carbon, Black Trade. Illegal Logging,Tax Fraud and Laundering in the World’s Tropical Fo- rests. A Rapid Response Assessment. United Nations Environ- ment Programme (Unep) und Inter national Criminal Police Orga- nization (Interpol), Arendal (NO).

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