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999. (Sonder-)Sitzung des Bundesrates am 18. Januar 2021: Ergebnisse des Bundesrates (BR) und Abstimmungsverhalten von Sachsen-Anhalt (ST)

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Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Berlin, den 18. Januar 2021 des Landes Sachsen-Anhalt

Vertretung des Landes beim Bund Referat 51

999. (Sonder-)Sitzung des Bundesrates am 18. Januar 2021:

Ergebnisse des Bundesrates (BR) und Abstimmungsverhalten von Sachsen-Anhalt (ST)

Beginn der Sitzung: 15:00 Uhr; Ende der Sitzung: 15:20 Uhr

1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-

Digitalisierungsgesetz)

gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG Drucksache 38/21

zu Drucksache 38/21

Ergebnisse BR / Abstimmung ST:

Im Wege der sofortigen Sachentscheidung wurde die Einberufung des Vermittlungs- ausschusses nicht verlangt. Dem Plenarantrag des Landes Hessen in Drucksache 38/1/21 wurde (einstimmig) zugestimmt, d. h., eine Entschließung wurde gefasst.

Erklärung zu Protokoll:

Staatsminister Dr. Volker Wissing (Rheinland-Pfalz) für alle Länder (Anlage)

Hinweise:

Die nächste (1.000.) Sitzung des Bundesrates wurde für den 12.02.2021, 09.30 Uhr, einberufen.

Es wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sprechen.

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Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund, 999. (Sonder-)Sitzung des BR am 18.01.2021, Ergebnisse des BR und Abstimmungsverhalten von ST

A n l a g e

Protokollerklärung von

Staatsminister Dr. Wissing (Rheinland-Pfalz)

für die Länder

Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,

Schleswig-Holstein, Thüringen

zum

Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher

Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) (Drucksache 38/21)

Punkt 1 der 999. Sitzung des Bundesrates am 18. Januar 2021

Die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen begrüßen mit Blick auf die Herausforderungen der digitalen Plattformökonomie die mit dem Änderungsgesetz vorgenommene Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Vor besonderen Herausforderungen steht hierbei auch der Mediensektor. Die Medien sind dabei kein beliebiges Wirtschaftsgut. Ihre herausragende

Bedeutung für die Demokratie erfordert vielmehr einen besonderen Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und unter Umständen spezifische und angepasste Regeln.

Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, bei zukünftigen Änderungen des GWB, aber auch im Rahmen anderweitiger Bundesgesetzgebung, die besonderen Auswirkungen auf die Medien und ihre Besonderheiten stärker zu berücksichtigen.

Mit Blick auf notwendige Kooperationen und eine stärkere Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 6. November 2020 (Drs. 568/20) bereits konkrete Vorschläge unterbreitet. Diese tragen den Besonderheiten der dualen Medienordnung Rechnung und schaffen einen angemessenen Ausgleich zwischen den Erfordernissen eines freien Wettbewerbs und dem besonderen Verfassungsauftrag insbesondere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Vorschläge sollten daher zukünftig ebenfalls Berücksichtigung finden.

Referenzen

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