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Sitzungstitel7 2012.1539 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Montag (Nachmittag), 18. März 2013

Volkswirtschaftsdirektion

10 2012.1539 Interpellation 001-2013 Aebi (Hellsau, SVP) Projekt des LANAT «Erhebung der Bewirtschaftungsflächen»

Vorstoss-Nr: 001-2013

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 03.12.2012

Eingereicht von: Aebi (Hellsau, SVP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Ja 24.01.2013

Datum Beantwortung: 27.02.2013

RRB-Nr: 287/2013

Direktion: VOL

Projekt des LANAT «Erhebung der Bewirtschaftungsflächen»

Nach einer kurzen, vierstufigen Pilotphase ist das LANAT-Projekt «Erfassung der Bewirtschaftungsflächen» seit November 2012 in der Umsetzungsphase. Bereits in der Pilotphase zeigte sich, dass die Software, die den Landwirten zur Verfügung gestellt wird, sehr komplex ist und viele überfordert. Zahlreiche Landwirte und sogar Erhebungsstellenleitende sind auf fachliche Unterstützung angewiesen. Neben den Problemen in der praktischen Umsetzung gibt es bezüglich der Finanzierung des Projekts und der zusätzlichen Aufwendungen offene Fragen. Ebenfalls nicht klar ist, ob der Bund eine solche Datenaufbereitung verlangt und welche Informationsfülle verlangt wird.

Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Gesetzesgrundlage von Seiten des Bundes liegt vor, dass ein Projekt in dieser Form erforderlich ist?

2. Welche weiteren Ausbauschritte sind vorgesehen und gemäss welchen gesetzlichen Vorschriften des Bundes sind diese erforderlich?

3. Wie hoch sind die Initial- bzw. die Folgekosten der Jahre 2012-2015, die für den Kanton Bern aus diesem Projekt resultieren?

a. IT-Kosten?

b. Personalkosten?

4. Welcher nachweisliche Zusatznutzen kann im Vollzug der Agrarpolitik des Bundes durch dieses Projekt erreicht werden?

5. Wie sieht der Kanton vor, den erheblichen Zusatzaufwand auf Stufe Landwirt und Gemeinde abzugelten?

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Geschäfts-Nr.: 2012.1539 Seite 2/3

Antwort des Regierungsrates

Soweit der Vollzug bei den Direktzahlungen nicht dem Bund zugewiesen ist, obliegt er den Kantonen.1 Die Kantone sind daher gefordert, den Vollzug der Agrarpolitik 2014 – 2017 (AP 2014) vorausblickend zu planen. Die Kantone Bern, Solothurn und Freiburg betreiben zusammen das GELAN Agrardatensystem. Sie haben in Erwartung der neuen Bundesanforderungen gemäss AP 2014 gemeinsam entschieden, in ihrem Einzugsgebiet die Bewirtschaftungsflächen der Landwirtschaftsbetriebe zu erfassen. Mit vier Pilotversuchen wurde die Machbarkeit getestet und die Benutzerfreundlichkeit der Anwendungssoftware kontinuierlich verbessert. Darauf basierend laufen von Oktober 2012 bis Frühjahr 2014 die Ersterfassungen in Losen von je 500 Betrieben. Per Ende Januar 2013 haben im Kanton Bern bereits gut ein Drittel der Landwirtschaftsbetriebe diese Ersterfassung abgeschlossen.

Die Fragen der Interpellation beantwortet der Regierungsrat folgendermassen:

1. Die Gesetzesgrundlage wird im Rahmen der AP 2014 geschaffen.2 Der Grossteil der agrarpolitischen Massnahmen wird in diesem Rahmen neu an die Betriebsflächen gebunden. Nach den Vorgaben des Bundes haben daher die Kantone ab 2014 die Flächen und deren Nutzung (wie Dauerkulturen, Dauerweiden, Dauerwiesen, Ökoelemente, Naturschutzflächen, Landschaftselemente) mit einem räumlichen Bezug zu versehen. Ziel ist es, die Direktzahlungen gestützt auf die in einem geografischen Informationssystem GIS erfassten Daten mit grösstmöglicher Genauigkeit zu berechnen. Zu berücksichtigen sind auch Interaktionen von Massnahmen, d.h. die Verschnitte dieser Flächen, die unterschiedliche Beitragshöhen verursachen. Die Hangbeiträge sind vollumfänglich mit Hilfe des digitalen Höhenmodells des Bundesamtes für Landestopografie (swisstopo) zu berechnen.

2. Das Agrardatensystem muss den zukünftigen Erfordernissen des Vollzugs der Agrarpolitik genügen. Mit den gegenwärtigen Veränderungen können sämtliche Anforderungen der AP 2014 erfüllt werden. Ob nach 2017 trotzdem weitere Anpassungsschritte erforderlich werden, hängt von der dann anstehenden Weiterentwicklung der Agrarpolitik auf Bundesebene ab. Ein Vollzug basierend auf den Bewirtschaftungsflächen bietet aber auch langfristig die beste Gewähr, die künftigen Anforderungen des Bundes zu erfüllen.

3. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

a. Informatikkosten (Initialaufwand Teilsystem Ersterhebung Bewirtschaftungsflächen)

Externe Programmierkosten CHF 162'561.60

Interne, aktivierte Personalkosten CHF 89'861.15 b. Personalkosten (3 Vollzeitäquivalente) für Datenaufbereitung-, Support- und

Datenbereinigungsarbeiten (November 2012 bis April 2014)

Interne Personalkosten CHF 345'000.00

Die ab dem Beitragsjahr 2014 jährlich wiederkehrenden Kosten werden tiefer liegen als beim heutigen System.

4. Die Veränderung erfolgt im Interesse eines transparenten und effizienten Vollzugs auf allen Ebenen. Damit kann ein wichtiger Beitrag geleistet werden, um die

1 Bundesgesetz über die Landwirtschaft (SR 910.1), bestehender Art. 178, Abs. 1.

2 Bundesgesetz über die Landwirtschaft (SR 910.1), neuer Artikel 178 Abs. 5, siehe Botschaft des Bundesrats vom 1. Februar 2012 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014-2017, BBL 2012 2270.

(3)

Geschäfts-Nr.: 2012.1539 Seite 3/3

Glaubwürdigkeit der Agrarpolitik langfristig zu sichern und die Bereitschaft der Steuerzahlenden, rund 3 Milliarden Franken Direktzahlungen pro Jahr für gemeinwirtschaftliche Leistungen der Landwirtschaft einzusetzen. Dies ist für die Landwirtschaft von sehr grosser Bedeutung.

5. Die Ersterhebung der Bewirtschaftungsflächen bedingt einen zusätzlichen Aufwand.

In den Folgejahren werden die jährlichen Erhebungen für die Direktzahlungen stark vereinfacht und der Aufwand markant reduziert, weil nur noch die Mutationen erfasst werden müssen. Zudem wird der Kontrollaufwand reduziert. Die mittels GIS erfassten Daten werden in Zukunft über ein zentrales Internetportal auch den berechtigten Personen und Organisationen zugänglich gemacht. Somit kann selbst bei der Ersterhebung nicht von einem unzumutbaren Zeitaufwand gesprochen werden. Eine Entschädigung ist nicht vorgesehen. Die Gemeinden sind gemäss Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft3 verpflichtet, die Erhebungsdaten, die für die Ausrichtung von landwirtschaftlichen Beiträgen erforderlich sind, zu kontrollieren.

3 PVLV; BSG 910.111, Art. 19 Abs. 1.

Präsidentin. Der Interpellant ist von der Antwort nicht befriedigt. Er gibt eine Erklärung ab.

Markus Aebi, Hellsau (SVP). Ich bin in der Tat mit der Antwort des Regierungsrats nicht zufrieden.

(Die Präsidentin läutet die Glocke.) Ich denke, er hat normalerweise mehr Potenzial für präzise Antworten. Die Datenerhebung in der Landwirtschaft auf das neue GEO-Informationssystem (GIS) hat die Bauern vor grosse Schwierigkeiten gestellt. Es hat zu Diskussionen und Verunsicherung geführt. Wir haben den Eindruck, der Kanton Bern habe in so genanntem vorauseilendem Gehorsam ein neues System eingeführt. Die Anwendung dieser Software führt bei den meisten Bauern zu Problemen, und sie benötigen erheblichen Support. Wir alle wissen, wie schwierig es ist, wenn man beginnt, mit neuen Softwarelösungen zu arbeiten und diese im Prinzip zum ersten Mal benutzt.

Zu den Fragen, die ich gestellt habe. Bei Weitem nicht alle Kantone haben solche Systeme programmiert und eingeführt. Die meisten dieser Kantone warten auf die Bundeslösung, der Bund ist nämlich selber dabei, ein solches System aufzubauen. Die aufgeführten Kosten sind für mich schwierig zu bewerten, denn mir ist unklar, wie viel die anderen Kantone, die in diesem GELAN (Gesamtlösung EDV Landwirtschaft und Natur) integriert sind – es sind die Kantone Freiburg und Solothurn –, an diese Kosten bezahlen. Zudem werden die Ackerbaustellenleiter eine erhebliche Anzahl Stunden aufwenden, um den Support sicherzustellen. Nicht zuletzt ist es nicht ganz unproblematisch, wenn man in der Antwort unter Punkt 5 zur Kenntnis nimmt, dass man die Daten, die im GELAN erhoben werden, anderen Organisationen zur Verfügung stellt. Dort sind recht sensible Daten enthalten. Es ist richtig, dass die Ackerbaustellenleiter Kontrollaufgaben haben, aber sie haben keine Support- oder Anwendungsaufgaben für das neue GELAN-System. Wir werden somit das Vorhaben weiterverfolgen und nötigenfalls auch mit Motionen nachstossen.

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