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Eine E-Government-Strategie für den Kanton Bern zu erarbeiten

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Academic year: 2022

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Sitzungstitel7 2016.RRGR.894 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 22. März 2017

Finanzdirektion

14 2016.RRGR.894 Motion 192-2016 EVP (Streit-Stettler, Bern) E-Government: Endlich eine Strategie für den Kanton Bern

Vorstoss-Nr.: 192-2016

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 13.09.2016

Eingereicht von: EVP (Streit-Stettler, Bern) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 12

RRB-Nr.: 156/2017 vom 15. Februar 2017

Direktion: Finanzdirektion

E-Government: Endlich eine Strategie für den Kanton Bern Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. Eine E-Government-Strategie für den Kanton Bern zu erarbeiten.

2. Eine kantonale E-Government-Zusammenarbeitsorganisation mit den Gemeinden zu bilden, wo gemeinsame E-Government Angebote für die Bevölkerung und Unternehmen geplant und umge- setzt werden können.

Begründung:

Die Bevölkerung und Unternehmen warten seit Jahren, dass es im Kanton Bern mit E-Government vorwärts geht. Formulare sollen nicht mehr ausgedruckt und von Hand unterschrieben werden müs- sen, und wer im Kanton Bern umzieht, soll nicht mehr auf der Gemeindeverwaltung erscheinen müssen. Immer noch sind wir von derartigen Vereinfachungen weit entfernt.

In andern Kantonen hat sich herausgestellt, dass eine E-Government-Strategie und deren Umset- zung sehr wichtig sind, um dieses schwierige, interdisziplinäre Thema voranzubringen. Seit 2008 gibt es eine nationale E-Government-Strategie. Viele Kantone und Städte (z. B. die Stadt Bern) ha- ben zudem seit vielen Jahren eigene Strategien, die das E-Government entscheidend vorantreiben und auf Kurs halten. Im Kanton Bern gab es zwar einige Vorstösse zum elektronischen Baubewilli- gungsverfahren und zu E-Voting. Hingegen sucht man vergeblich nach einer übergeordneten, ganzheitlichen E-Government-Strategie. Diese kann unter anderem die Einführung von eUmzug, die Umsetzung elektronischer Baubewilligungen, ein kantonales Identity- und Access-Management sowie das E-Voting behandeln. Ausserdem haben die führenden E-Government-Kantone Zürich und St. Gallen seit kurzem je ein kantonales Gremium, in dem die zuständigen kantonalen Ämter sowie die E-Government-Verantwortlichen der Städte und Gemeinden zusammengeschlossen sind.

Dieser Zusammenschluss, der einen institutionalisierten Austausch ermöglicht, hat sich für die Um- setzung von E-Government-Vorhaben als sehr wirksam erwiesen.

Antwort des Regierungsrats Zu Ziffer 1:

Die noch gültige E-Government-Strategie des Regierungsrates aus dem Jahr 2002 (RRB 2392/2002) basiert auf der damaligen dezentralen ICT-Organisation und damit auch auf dezentralen E-Government-Angeboten. Sie gibt vor, dass der Kanton eine pragmatische Strategie verfolgt, keine Vorreiterrolle anstrebt und vor allem Applikationen mit grosser Breitenwirkung priorisiert. Gestützt darauf wurden mehrere wichtige E-Government-Vorhaben bereits umgesetzt (z. B. die Einführung der elektronischen Steuererklärung oder des E-Voting für Auslandschweizer/-innen) oder sind in Planung begriffen (wie die elektronische Baubewilligung). Zudem arbeitet der Kanton Bern in den

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nationalen E-Government-Gremien mit. Mit einer Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRPG), die zurzeit vorbereitet wird, soll auch der Grundsatzentscheid zur Einführung des elektro- nischen Behördenverkehrs in der Verwaltung gefällt werden. Eine gesamtstaatliche Koordination fehlt, wie in der Motion ausgeführt, bisher aber weitgehend.

Mit dem zurzeit laufenden Programm IT@BE, das die ICT-Strategie 2016–2020 umsetzt, werden nun wirksame Führungsstrukturen für die kantonale ICT auf strategischer und operativer Ebene geschaffen. Die bisher nicht festgelegte Querschnittsverantwortung für das E-Government über- nimmt in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei das Amt für Informatik und Organisation (KAIO), das auch die ICT-Grundversorgung der Verwaltung sicherstellt. Zur Grundversorgung gehören neu auch Querschnittsfunktionen des E-Government wie die Benutzerverwaltung, -identifikation und - authentifizierung. Die Konzern- und Fachapplikationen (und damit auch die einzelnen E- Government-Angebote) bleiben demgegenüber in den Händen der Fachämter bzw. der Direktionen.

Damit werden in Kürze die organisatorischen Voraussetzungen bestehen, um die E-Government- Tätigkeiten der Verwaltung besser aufeinander abzustimmen. Der Regierungsrat unterstützt daher das Anliegen, eine neue E-Government-Strategie für den Kanton Bern zu erstellen. Sie soll weiter- hin pragmatisch ausgestaltet sein und sich auf die Priorisierung und Koordination der zahlreichen laufenden oder geplanten Vorhaben konzentrieren. Die neuen ICT-Führungsstrukturen erlauben jedoch verstärkt eine zentrale, zielgerichtete und langfristig ausgerichtete Steuerung von strategi- schen Querschnittsthemen wie E-Government. Voraussichtlich wird die Strategie bis Ende 2018 vorliegen.

Es wird deshalb die Annahme der Ziffer 1 beantragt.

Zu Ziffer 2:

Der Regierungsrat unterstützt eine verstärkte Zusammenarbeit der Kantonsverwaltung und der Gemeinden im Bereich des E-Government. Dies vor allem, weil viele behördliche Geschäftsprozes- se sowohl die kommunale wie auch die kantonale Ebene berühren und daher eine Durchgängigkeit der elektronischen Geschäftsprozesse beider Ebenen notwendig ist. Zudem erfordert E- Government eine Reihe von aufwändig zu realisierenden Grundfunktionalitäten, bei deren gemein- samer Nutzung Synergien zwischen den Gemeinden und der Kantonsverwaltung möglich werden.

In diesem Sinne sehen bereits die 2016 gestarteten Konzeptarbeiten für die Einführung des elektro- nischen Verkehrs zwischen Privaten und Verwaltungsbehörden den Miteinbezug der Gemeinden vor, und die ersten Reaktionen der kommunalen Verbände darauf waren positiv.

Zur Verfestigung der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden ist ihre Institutionalisierung sinnvoll. Dies setzt jedoch voraus, dass auch seitens der Gemeinden das Interesse daran besteht, sich zu engagieren und einzubringen. Ob dieses Interesse besteht und wie die Zusammenarbeit auszugestalten ist, ist aus der Sicht des Regierungsrates noch offen. Bis eine allfällige institutionali- sierte Zusammenarbeit etabliert ist, sucht die Verwaltung weiterhin, wo sinnvoll, gezielt die Zusam- menarbeit mit einzelnen interessierten Gemeinden.

Es wird deshalb die Annahme der Ziffer 2 als Postulat beantragt.

Der Regierungsrat beantragt:

Punktweise beschlossen Ziffer 1: Annahme

Ziffer 2: Annahme als Postulat

Präsident. Wir kommen zu Traktandum 14. Der Regierungsrat wünscht eine punktweise Abstim- mung. Ziffer 1 der Motion will er annehmen, und die Ziffer 2 nimmt er als Postulat an. Wir führen eine freie Debatte. Die Motionärin hat das Wort.

Barbara Streit-Stettler, Bern (EVP). Ich möchte dem Regierungsrat dafür danken, dass er diesem Vorstoss Wohlwollen entgegenbringt und offensichtlich auch gewillt ist, ihn umzusetzen. Die Regie- rung sagt klar, dass die heutige E-Government-Strategie nicht mehr zur neuen ICT-Strategie IT@BE passt. Diese strebt in der Grundversorgung eine Zentralisierung an. Auch bei der E- Governance-Strategie ist in diesem Zusammenhang eine Koordination nötig, wie der Regierungsrat festhält. Diese Stossrichtung ist in unserem Sinne.

Nun möchte ich dazu noch zwei Sachen sagen: Der Regierungsrat schreibt in seiner Antwort, dass die Querschnittsverantwortung beim KAIO in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei liegen soll.

Doch dies reicht aus meiner Sicht nicht. Eine E-Governance-Strategie ist nicht einfach eine techni- sche Angelegenheit, bei der man die Benutzerverwaltung und die sonstigen technischen Rahmen- bedingungen klären muss. Wie das Wort sagt, hat das Ganze eine strategische und auch eine poli-

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tische Dimension. Ich möchte den Regierungsrat bitten, diese Strategie direkt in das Projekt IT@BE einzubinden. Der strategische IT-Ausschuss soll weiter nicht nur IT@BE führen, sondern auch bei der E-Governance-Strategie die Führung übernehmen.

Zu Ziffer 2: Hier ist aus meiner Sicht die Antwort des Regierungsrats sehr defensiv. Wir sind nicht der Meinung, dass der Kanton hier auf die Gemeinden warten muss. Er darf durchaus die Führung übernehmen und den Gemeinden gute Angebote unterbreiten. Wenn die guten Angebote da sind, werden die Gemeinden diese auch nutzen. Ich bin aber bereit, Ziffer 2 gemäss dem Antrag des Re- gierungsrats in ein Postulat zu wandeln. Es ist mir wichtig, dass dieser Punkt zumindest als Postulat hier im Rat eine Mehrheit findet.

Präsident. Sie haben gehört, dass Ziffer 2 in ein Postulat gewandelt wurde. Ist der Vorstoss in die- ser Form bestritten? – Dies scheint nicht der Fall zu sein. Es gibt auch keine Wortmeldungen. Des- halb stimmen wir in einem einzigen Durchgang über Ziffer 1 als Motion und Ziffer 2 als Postulat ab.

– Ich habe nicht gehört, dass dieses Vorgehen bestritten ist, und es gibt auch keine Wortmeldun- gen. Wer den Vorstoss wie vom Regierungsrat beantragt annehmen will, stimmt ja, wer dies ab- lehnt, stimmt nein. Der Vorstoss wurde einstimmig mit 131 Ja angenommen.

Abstimmung (Antrag Regierung; Ziff. 1 als Motion, Ziff. 2 als Postulat) Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme gemäss Antrag Regierung

Ja 132

Nein 0

Enthalten 0

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