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Am 12. August 2021 ist der frühere Ministerpräsident und Ehrenbürger der Stadt Gröditz, Prof. Kurt Biedenkopf, im Alter von 91 Jahren verstorben. Von 1990 bis 2002 war er der erste Ministerpräsident des Freistaates Sachsen nach der deutschen Wiedervereinigung. Er schaffte es in dieser Zeit, den Freistaat aus seiner maroden Wirtschaftslage an die Spitze der neuen Bundesländer zu führen. Er gab den Menschen stets Zuversicht und eine Orientierung und genoss daher ein großes Vertrauen in der Bevölkerung. Im Dezember 2011

erhielt er die Ehrenbürgerschaft der Stadt Gröditz. Mit diesem Akt dankte Gröditz dem Politiker für sein besonderes Engagement für den Erhalt des Stahlstandortes, in seiner damaligen Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der S c h m i e d e w e r k e . M i t K u r t Biedenkopf verliert Deutschland eine herausragende Persönlichkeit, die weit über die Grenzen hinaus geschätzt und geachtet wurde und bis heute eine hohe Anerkennung und Wertschätzung genießt.

RöJour

Tel. 035263/ 17 87 41 · Fax 035263/ 17 87 42 · Email: reddiebuero@gmail.com

unabhängig · überparteilich · überregional

unabhängige Zeitung der Region mit dem Amtsblatt der Stadt Gröditz

08/2021

Ausgabetag: 27.08.2021 nächste Ausgabe: 01.10.2021

StadtGröditz

R ÖDER J OURNAL OURNAL R R ÖDER ÖDER J J OURNAL OURNAL R ÖDER J

Ehrenbürger der Stadt Gröditz verstorben

Verkehrswacht Riesa - Großenhain informiert: Schuljahresbeginn 2021/22

Wenn am 6. September 2021 im Freistaat Sachsen das neue Schul- jahr beginnt, heißt es wieder für alle Verkehrsteilnehmer erhöhte Auf- merksamkeit und Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Dann sind wie- der viele Erstklässler im öffentli- chen Straßenverkehr unterwegs.

Das bedeutet für alle Autofahrer, sich noch aufmerksamer und vor- rausschauender im Straßenverkehr zu verhalten. Denn bekanntlich sind Schulanfänger auch Verkehrsanfän- ger. Dann gilt insbesondere an Schulen und deren Schulwege, dass Fahrverhalten entsprechend anzu-

passen. An die Eltern der Schulan- fänger geht der dringende Appell, die Kinder auch mal allein zur Schu- le gehen zulassen und aus sicherer Entfernung das Verhalten der Kids zu beobachten. Es soll doch jedes Kind gesund und unbeschadet zur Schule und wieder nach Hause

kommen. Der Verkehrswächter der Stadt Gröditz, Siegfried Janetzki, wünscht allen Schülerrinnen und Schülern einen guten Start in das neue Schuljahr und vor allem Sicherheit im öffentlichen Straßen- verkehr.

Janetzki - Verkehrswacht RG e.V.

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Seite 2 Ausgabe 08/2021

Wir sagen Danke!

Am 31. August 2021 werde ich die Geschäftstätigkeit in meinem Blumenhaus beenden. Aus diesem Anlass möchte ich mich bei allen Kunden, Geschäftspartnern, Bekannten und

Freunden für Ihre Treue, Verbundenheit und Zusammenarbeit in den vergangenen 30 Jahren

recht herzlich bedanken.

Für Ihre Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute und Gesundheit!

Ihr Team vom Gröditzer Blumenhaus Helga Böltzig

Gröditzer Blumenhaus Gröditzer Blumenhaus

Hauptstraße 55, 01609 Gröditz

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Andreas Schulz

01609 Frauenhain Gröditzer Straße 43 Tel.:

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Auf zum gemeinsamen (An)Abradeln

Leider konnte das traditionell am ersten Sonntag im Mai stattnden- de Anradeln nicht durchgeführt werden. Umso mehr freuen sich das Elbe-Röder-Dreieck und die Stadt Riesa am Samstag, dem 11. Sep- tember 2021, zum gemeinsamen Abradeln einzuladen. Geplant sind für Sie vier interessante Radtouren mit Informationspunkten an den Strecken.

Alle Radler werden ab 12 Uhr an den bekannten Startpunkten Riesa - Schloßremise, Zeithain - Dorfge- meinschaftshaus und Zabeltitz - St.-Georgen Kirche mit einem kleinen Imbissangebot erwartet (z.

T. Selbstzahler), bevor es 13 Uhr auf die Reise geht. Achtung: Erst- mals starten die Gröditzer Am Eichenhain auf dem Gelände des TSV Gröditz.

Entlang der Strecken gibt es wieder Infopunkte zu regionalen Beson- derheiten. So wird es für die Gröditzer Tour eine Mühlenfüh- rung durch die Neumühle Skassa geben und die Radler aus Zeithain erfahren Wissenswertes zur Mili- tärgeschichte des Alten Lagers. Ein Besuch in der Schloßkirche Dies- bar-Seußlitz stehen für die Zabel- titzer Radler und ein Abstecher in

die Bio Rind Streumen für die Radler aus Riesa auf dem Plan.

Traditionell treffen sich alle Touren zu einem gemeinsamen Radlerfest.

Erstmals wird der FSV Wacker 1913 e.V. Gastgeber sein. Auf dem Ve r e i n s g e l ä n d e a n d e r E l b e erwarten die Radler musikalische Unterhaltung, kleine Mitmachan- gebote für Jung und Alt und so manch kleine Leckerei. Auch alle

„Nichtradler“ sind herzlich einge- laden ab 14.30 Uhr auf das Sportgelände zu kommen. Für Pannen auf den Strecken (die es hoffentlich nicht gibt!) steht wieder die Fahrradkette Riesa auf Abruf bereit bzw. am Zielort für die eine oder andere Probefahrt zur Ver- fügung.

Wer sich unterwegs einer Tour anschließen möchte, kann dies gern tun. Die Routenverläufe und alle weiteren Informationen nden Sie unter www.elbe-roeder.de oder fordern Sie unter Tel. 035265/

51203 oder per Mail vetter@elbe- roeder.de einen kostenlosen Flyer zum Abradeln an.

Bitte beachten Sie die geltende Hygiene- und Infektionsschutzver- ordnung.

Bis dahin, bleiben Sie gesund &

munter und radeln einfach mit.

P. Vetter

Neues aus dem Elbe-Röder-Dreieck

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Seite 4 Ausgabe 08/2021

Beginn des Amtsblattes der Stadt Gröditz Ausgabe 08/21 vom 27.08.2021

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Gröditz wird in der Zeit vom 06. bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Gröditz, Einwohnermeldeamt, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz (barrierefreier Zugang über Fahrstuhl möglich) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerver- zeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberech- tigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.

Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10. September 2021 bis 12:00 Uhr, bei der Stadtver- waltung Gröditz, Einwohnermeldeamt, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz, Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder- schrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05. September 2021 eine Wahlbenach- richtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler- verzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 155 Meißen

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises

oder

durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antrags-

frist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. September 2021) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahl- ordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wähler- verzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021, 18:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierig- keiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstel- lung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

• einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

• einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,

• einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und

• ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachge- wiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfelei- stung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentschei- dung beschränkt.

Bekanntmachung

der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

am 26. September 2021

(5)

Unzulässig ist die Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einussnah- me erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkon-

ikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angege- benen Stelle abgegeben werden.

Gröditz, den 27. August 2021 Reinicke

Bürgermeister

1. Am 26. September 2021 ndet die

Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in folgende fünf Wahlbezirke eingeteilt:

85031: Grundschule Gröditz barrierefrei 85033: Jugendfreizeitzentrum barrierefrei 85035: Oberschule „Siegfried Richter“ Gröditz nicht barrierefrei

85037: Dreiseithof barrierefrei

85091: Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“

Nauwalde barrierefrei

85907: Briefwahlbezirk Dachgeschoss Rathaus nicht barrierefrei In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 05. September 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberech- tigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Vorbereitung der Ergebnisermittlung um 16:00 Uhr im Rathaus der Stadtverwaltung Gröditz, Dachgeschoss, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz zusammen. Die Stimmenauszählung erfolgt ab 18:00 Uhr.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in Schwarzem Druck die Namen der

Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwen- det, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahl- raumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkenn- bar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotograert oder gelmt werden.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahl- kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebe- hörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettel- umschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.

Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Ein-

ussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Ent- scheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentschei- dung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlent- scheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Gröditz, den 27. August 2021 Reinicke

Bürgermeister

Wahlbekanntmachung

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Nach Hause kommen

Wie schön die Ferien auch waren, Wasser, Sonne, ferne Länder, Berge, Klüfte, feiner Sand. Aber daheim ist daheim.

Oder?! Aber warum?

Vor vielen Jahren ging es uns einmal so: Nach einer längeren Reise ins Ausland befanden wir uns nun auf dem Rückweg mit dem Auto. Viele Eindrücke hatten wir g e s a m m e l t , v i e l e M e n s c h e n gesehen, müde von den fast endlosen Kilometern trudelten wir an der Grenze ein. Doch was war das plötzlich? Da war einer der deutsch sprach, ein Grenzbeamter des deutschen Zoll. Und sofort waren alle hell wach. Voller Freude wurde sich nun mit ihm über dieses und jenes unterhalten. D.h., da war jemand, der unsere Sprache sprach und Leben teilte. Und augenblick- lich wussten wir, dass wir „zu Hause angekommen waren.“

Welch eine Freude!

Da aber allgemein das Leben von vielen Veränderungen geprägt ist,

wird mancher sich die Frage stellen: „Gibt es denn im Leben überhaupt ein richtiges zu Hause?“

Dem dürfen wir voller Zuversicht sagen - „Ja!"

Vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass wir ja unseren Heimatort noch gar nicht erreicht hatten. Ca. 400 Kilometer lagen noch vor uns.

Aber wir fühlten uns zu Hause!

Wa r u m ? We i l e i n e r u n s e re Sprache sprach und unser Leben teilte!

Doch kennen Sie auch schon den, der mehr als deutsch, französisch oder jegliche andere Sprache spricht? Denn er spricht die Sprache aller Herzen und lebt mit uns - Gott!

Ein Mensch der Gott vertraute, dankte ihm voller Freude mit den Worten:

„Ich sitze oder stehe auf, so weißt du es; du verstehst meine Gedan- ken von ferne. Und ob ich schon wanderte im nsteren Tal, fürchte ich kein Unglück; denn du bist bei mir … Gutes und Barmherzigkeit werden mir folgen mein Leben lang, und ich werde bleiben im Hause des HERRN immerdar.“

Haben auch Sie sich schon Gott anvertraut? Vielleicht sagen Sie:

„Ja, wie? Ich kenne Ihn doch nicht!" Aber er kennt Sie! Dann darf ich Ihnen vorschlagen, einmal die Bibel zu öffnen, darin zu lesen und ihn kennen zu lernen. Selbst ein stammelndes Gebet ist bei ihm hochgeachtet.

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Impressum: Das RöderJournal ist eine unabhängige Zeitung für die Stadt Gröditz und die umliegenden Gemeinden. Es erscheint in Gröditz, Frauenhain, Koselitz, Lichtensee, Nauwalde, Nieska, Prösen, Pulsen, Reichenhain, Saathain, Schweinfurth, Spansberg, Stolzenhain und Zabeltitz. Herausgeber, Layout, Satz und Anzeigenannahme: Redaktions- & Dienstleistungsbüro M.

Holota, L.-v.-Beethoven-Str. 32a, 01609 Gröditz. Druck: polyprint Riesa GmbH. Das RöderJournal erscheint aller 4 Wochen mit einer Gesamtauflage von 6.500 Stück. Redaktionsschluss ist immer der Donnerstag eine Woche vor dem Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Den nächsten Ausgabetermin entnehmen Sie bitte dem Titelkopf. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste. Für private Anzeigen 50 % Ermäßigung. Für die Gemeindeverwaltungen der oben genannten Gemeinden, gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungs- möglichkeit auf Anfrage. Verteilung: Bachmann Direktwerbung, Goethestr. 7, 01589 Riesa, Tel.: 0152/02888826. Rechte: Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber.

Verstöße werden nach dem Urheberrecht geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften.

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