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Neckarsulmer Kultursommer

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Academic year: 2022

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26. August 2021

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Neckarsulmer Kultursommer

Endspurt

Viel los war in den letzten Wochen auf der Bühne am Schweinshag. Langsam

geht es in die Endphase.

Lesen Sie unsere ausführli- chen Berichte im Innenteil.

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Corona-teststellen in Neckarsulm im Überblick

Einwohner können sich in verschiedenen Einrichtungen testen lassen In Neckarsulm bieten unter anderem

folgende Einrichtungen einen Corona- Schnelltest an:

teststation Areal Bahnhof West (Nähe Shell-Tankstelle), montags bis sonntags: 8.00 - 20.00 Uhr

testzentrum Kundenparkplatz Kaufland, Rötelstraße 35, montags bis samstags: 9.00 - 19.00 Uhr

Engel-Apotheke, Marktstraße 37, Neckarsulm, montags bis freitags:

11.00 - 16.00 Uhr, nur nach Terminver- einbarung, Tel. 07132/6182, kosten- pflichtig

gemeinschaftspraxis Dres. med. Kirs- ten und Mark Schreiner, Engelgasse 1, nur mit Anmeldung

gemeinschaftspraxis Dr. med. Jürgen Lauk und Dr. med. Sigrid Dethleffs, Lerchenstraße 39, nur mit Anmeldung

Infektpraxis und Covid-19-teststa- tion Obereisesheim, Ortsmitte (ehe-

malige Schlecker-Filiale), montags bis freitags: 10.30 - 11.30 Uhr

In Kürze: Teststation Deutschordens- platz

Wer eine weitere Teststelle zur Veröffent- lichung melden möchte, kann sich an die Stadt Neckarsulm, Tel. 07132/35-404, E-Mail: tanja.seiler@neckarsulm.de wen- den.

Stadt Neckarsulm veranstaltet öffentliche Stadtführung am 5. September

teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich Die Stadt Neckarsulm veranstaltet wieder

regelmäßig öffentliche Führungen zur Stadtgeschichte. Der nächste geführte Stadtrundgang findet am Sonntag, 5. Sep- tember, um 14 Uhr statt. Die Teilnehmer treffen sich am Marktplatzbrunnen.

Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Interessierte mel- den sich bitte per E-Mail: bbn@neckar- sulm.de zur Führung an und teilen die Namen und Anschrift der teilnehmenden Personen mit. Die Zahl der Teilnehmer ist auf zehn Personen begrenzt. Anmelde- schluss ist Mittwoch, der 1. September.

Die Teilnahme kostet vier Euro pro Person.

Kinder unter zehn Jahren können kosten- frei teilnehmen. Der Kostenbeitrag wird zu Beginn der Führung eingesammelt.

Die Teilnehmer werden gebeten, das Geld passend mitzubringen.

Die öffentlichen Stadtführungen werden von August an wieder im regulären Tur- nus an jedem ersten Sonntag im Monat angeboten. Die geführten Stadtrundgän- ge finden vorbehaltlich der weiteren Ent-

wicklung des Infektionsgeschehens und unter Einhaltung der jeweils aktuell gel-

tenden Corona-Bestimmungen statt. Für die Führungen ist jeweils eine Anmeldung per E-Mail erforderlich. (snp)

Die Stadt Neckarsulm veranstaltet ab August wieder öffentliche Stadtführungen an jedem ersten Sonn-

tag im Monat. Foto: Daniel Nasse

Stadt Neckarsulm verbreitert öffentliche Stellplätze auf neues Einheitsmaß

Kolpingparkdeck wegen Belagsarbeiten vorübergehend gesperrt Im Rahmen des städtischen Parkraum-

konzepts lässt die Stadt Neckarsulm im Laufe dieses Jahres alle öffentlichen Stellplätze in den städtischen Tiefgara- gen und Parkhäusern neu markieren

und in diesem Zuge verbreitern. Auch die Stellplätze auf dem Kolpingparkdeck werden auf das neue Einheitsmaß von mindestens 2,80 Metern verbreitert.

Zuvor wird der Pflasterbelag teilweise

erneuert. Wegen der Belagsarbeiten ist das Kolpingparkdeck von Montag, 30.

August, bis voraussichtlich Mittwoch, 15.

September, voll gesperrt.

Weitere Infos unter

www.neckarsulm.de

(3)

Nächste Bürgersprechstunde mit OB Hertwig am 7. September

termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden Die nächste Bürgersprechstunde bei

Oberbürgermeister Steff en Hertwig fi ndet am Dienstag, 7. September, von 17.00 bis 19.00 Uhr statt. Neckarsulmer Einwohnerinnen und Einwohner erhal- ten die Gelegenheit, mit Steff en Hertwig

ins Gespräch zu kommen und Themen anzusprechen, die ihnen am Herzen liegen. Teilnehmer können den Ober- bürgermeister wahlweise persönlich im Rathaus, am Telefon oder per Videokon- ferenz sprechen. Interessierte werden

gebeten, vorab einen Termin zu verein- baren. Anmeldungen nimmt Alessandra Killgus im Vorzimmer des Oberbürger- meisters entgegen: Tel. 07132/35-202, E-Mail: alessandra.killgus@neckarsulm.

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Donnerstag, 26. August, 11:00 – 19:00 Uhr Freitag, 27. August, 11:00 – 19:00 Uhr Samstag, 28. August, 11:00 – 19:00 Uhr

WO? ГДЕ? NEREDE?

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Kaufland Neckarsulm

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Jubiläumssommer

Das Jubiläumssommer-Programm aus Kultur, Musik und Comedy lädt auch am Donnerstag, 26. August 2021, zum Bum- meln und Genießen in die Neckarsulmer Innenstadt ein.

Besucherinnen und Besucher erleben in dieser Woche Straßenmusik von Derzenbach&Fuch sowie Straßenkunst mit akrobatischem Jongleur, Einrad- künstler und Drehorgelmusik. Die ört-

lichen Geschäfte, Gastronomiebetriebe und Winzer laden wieder zum Bummeln und Genießen ein.

Stadtteil Obereisesheim

Stadtverwaltungsstelle, Hauptstraße 34 Leiter: Ortsvorsteher Andreas Gastgeb E-Mail: andreas.gastgeb@neckarsulm.de Tel. Verwaltungsstelle 35-340 Beate Spohn

E-Mail: beate.spohn@neckarsulm.de.

i

Verwaltungsstelle Amorbach

Lautenbacher Str. 51 Leiter: Andreas Gastgeb

E-Mail: andreas.gastgeb@neckarsulm.de Tel. Verwaltungsstelle 380970 Claudia Wolfgarten

E-Mail: claudia.wolfgarten@neckarsulm.de Bettina Franke

E-Mail: bettina.franke@neckarsulm.de

Stadtteil Dahenfeld

Stadtverwaltungsstelle, Kreuzstraße 4 Leiter: Ortsvorsteher Stefan Erlewein E-Mail: stefan.erlewein@neckarsulm.de Sylke Bauer

E-Mail: sylke.bauer@neckarsulm.de oder dahenfeld@neckarsulm.de Tel. Verwaltungsstelle 07139/1304

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Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahl- ordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wäh- lerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde ge- langt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis einge- tragenen Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elekt- ronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu- chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutba- ren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein er- teilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberech- tigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angege- benen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlschei- nes noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorla- ge einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,

- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag - ein Merkblatt für die Briefwahl.und

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevoll- mächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte ver- tritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnah- me der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehin- dert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst ge- troffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.

Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder ver- ändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kennt- nisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die an- gegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätes- tens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- land ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Neckarsulm, 26. August 2021 Steffen Hertwig, Oberbürgermeister Bekanntmachung der gemeindebehörde über

das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26.09.2021

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestags- wahl für die Gemeinde - die Wahlbezirke der Stadt Neckarsulm wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 während der all- gemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro,

Marktstraße 18, barrierefrei für Wahlberechtigte zur Ein- sichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollstän- digkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis ein- getragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmelde- gesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetra- gen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollstän- dig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10.09.2021 bis 12.15 Uhr, bei der Gemeindebehörde Neckarsulm, Rathaus, Haupt- und Per- sonalamt, Marktstraße 18, Gebäude C, Zimmer C 1.6 Ein- spruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.09.2021 eine Wahlbe- nachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler- verzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeich- nis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 267 Heilbronn durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- rechtigter,

5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05.09.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach

§ 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10.09.2021) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach

Öffentliche

Bekanntmachungen

Weitere Infos unter

www.neckarsulm.de

(6)

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsi- diums Stuttgart

Az.: 24-4529-4/10 Planfeststellungsverfahren für die Netz- verstärkung Heilbronn - Möckmühl

Einleitung des Verfahrens

Die Netze BW GmbH hat für das o.g. Stromleitungsvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff.

Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmi- gungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssi- cherstellungsgesetz - PlanSiG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt.

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die Leistungsver- stärkung der beiden bestehenden 110-kV-Stromkreise zwischen den Umspannwerken Heilbronn und Möckmühl. Davon betrof- fen sind die beiden 110-kV-Freileitungen Heilbronn - Untereises- heim (Anlage 0107) und Kochendorf - Möckmühl (0110) sowie die beiden 110-kV-Stromkreise, die auf der 380-kV-Freileitung Großgartach - Kupferzell (Anlage 0316 der TransnetBW GmbH) von Mast 27 bis Mast 29 mitgeführt werden. Die Netzverstärkung dient insbesondere der Aufnahme und Verteilung der steigenden Einspeisung regenerativ erzeugter Energie.

Die geplante Erhöhung der Übertragungskapazität erfolgt durch eine Neubeseilung mit leistungsstärkeren Leiterseilen. Da die vorhandenen Masten der Anlagen 0107 und 0110 statisch nicht für die Leiterseilverstärkung ausgelegt sind, müssen diese wei- testgehend standortgleich durch neue Maste ersetzt werden.

Zusätzlich wird auf den beiden Leitungsanlagen 0107 und 0110 zur Standardisierung des 110-kV-Netzes die nachrichtentechni- sche Verbindung erneuert. Dabei werden die bestehenden Luft- kabel und Erdseile durch kombinierte Erdseilluftkabel ersetzt, welche der Datenübertragung, der Kurzschlussfestigkeit sowie dem Blitzschutz dienen. Das Erdseilluftkabel wird an der jeweili- gen Mastspitze befestigt.

Das Vorhaben umfasst insgesamt eine Länge von etwa 21 km und verläuft auf den Gemarkungen der Städte und Gemeinden Heilbronn, Neckarsulm, Untereisesheim, Bad Friedrichshall, Oed- heim, Neuenstadt am Kocher, Neudenau und Möckmühl.

Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und zu minimieren bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen.

Hierzu gehören z.B. Bauzeitenbeschränkungen, Maßnahmen zum Schutz gegen Bodenverdichtungen und vor Verunreinigung sowie Ersatzpflanzungen.

Auf der angeschlossenen Planskizze ist der Standort der geplan- ten Baumaßnahme dargestellt.

Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist das Re- gierungspräsidium Stuttgart, Referat 24, zuständig.

Nach §§ 43 ff. EnWG in Verbindung mit §§ 72 ff. LVwVfG sowie den

§§ 1 ff. PlanSiG ist für dieses Planfeststellungsverfahren eine Aus- legung von Unterlagen angeordnet. Nach § 3 Abs.1 PlanSiG kann die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Es erfolgt daher in der Zeit von Montag, 06.09.2021 bis Dienstag, 05.10.2021 - je einschließlich - eine Veröffentlichung der Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stutt- gart.de) unter „Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24

> Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren“.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 PlanSiG in der Zeit von Montag, 06.09.2021 bis Dienstag, 05.10.2021 - je einschließlich - bei der Stadt Neckarsulm, Marktstr. 18, 74172 Ne- ckarsulm, Flur Bauverwaltungsamt, 2.OG, Zimmer 2.1 während der Dienststunden (Montag von 08.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 11.45 Uhr, Mittwoch von 08.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.00 bis 12.15 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Hinweis:

Die Einsichtnahme ist derzeit ohne vorherige Terminvereinba- rung möglich. Beim Zutritt in das Rathaus bzw. die Auslegungs- stelle der Stadt Neckarsulm und während der Einsichtnahme in die Planunterlagen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Desinfektions- mittel werden zur Verfügung gestellt. Im Übrigen sind die in der aktuell gültigen Verordnung der Landesregierung über infekti- onsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) festgesetzten Vor- gaben zu beachten.

Alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich Dienstag, 19.10.2021 bei der Stadt Neckar- sulm, Marktstr. 18, 74172 Neckarsulm oder beim Regierungsprä- sidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21 in 70565 Stuttgart (Vaihingen) bzw. Postfach 80 07 09, 70507 Stuttgart schriftlich oder zur Nie- derschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Dies gilt auch für Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG.

Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendun- gen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrecht- lichen titeln beruhen - § 73 Abs. 4 Satz 3 LVwVfg. Dies gilt auch für Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfg.

Dieser Einwendungsausschluss gilt nur für dieses Planfest- stellungsverfahren.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

• Einwendungsschreiben müssen die volle Anschrift des Ein- wenders enthalten. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andern- falls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

• Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht.

• Die Einwendungen und Stellungnahmen werden dem Vorha- benträger und den von ihm Beauftragten zur Verfügung ge- stellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Datenschutzrecht- liche Bestimmungen werden dabei beachtet. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkennt- lich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchfüh- rung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

• Wird ein Erörterungstermin durchgeführt, werden die recht- zeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden erör- tert. Dieser Termin wird vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertretung, und die Vereinigungen, die fristgerecht Stellungnahmen abgege- ben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzu- nehmen, so können diese individuellen Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

• Bei Ausbleiben von Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne sie verhandelt werden.

• Kosten, die z.B. durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungster- min oder Vertreterbestellung eventuell entstehen, können nicht erstattet werden.

• Über die Entschädigung für durch das Vorhaben in Anspruch genommene Flächen wird in der Planfeststellung nur dem Grunde nach entschieden. Die Entschädigung selbst (z.B. Kauf- preis) wird gegebenenfalls in einem gesonderten Entschädi- gungsverfahren festgesetzt.

• Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungs- verfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden.

Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss bzw. Ablehnung des Antrags) über die Einwendungen kann ebenfalls durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

• Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungs- sperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht dem Trä- ger des Vorhabens nach § 44a Abs. 3 EnWG ab diesem Zeitpunkt ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu.

(7)

Erläuterung: Zur Erläuterung des Flurbereinigungsplans und der neuen Feldeinteilung - auf Wunsch an Ort und Stelle - wird ein Beauftragter des Landratsamts Heilbronn – untere Flurberei- nigungsbehörde – am Mittwoch, den 08.09.2021 und am Mitt- woch, den 15.09.2021 jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Rathaus Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, Ratssaal im 1. OG anwesend sein.

Nur in dieser Zeit können die Verzeichnisse mit personenbe- zogenen Daten eingesehen werden.

Um Wartezeiten zu vermeiden und eventuelle Termine vor Ort abstimmen zu können, wird empfohlen einen Termin zu verein- baren (Ansprechpartner: Herr Allgeier, Telefonnr.: 07131/994- 7046 oder Herr Ullmann, Telefonnr.: 07131/994-7072).

Anhörungstermin: Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) - FlurbG - findet statt am: Mittwoch, den 29.09.2021 von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Rathaus Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, Ratssaal im 1. Og.

Zu diesem Termin werden Sie hiermit eingeladen.

Bei diesem Termin werden wichtige Hinweise zu dessen Bedeu- tung und zum zeitlichen Ablauf gegeben.

Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungs- plans zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungster- min vorbringen.

Falls Sie keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen Sie am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.

Zum Schutz einer weiteren Verbreiterung des Corona-Virus beachten Sie bitte folgende Hinweise:

• Halten Sie sich im Rathaus bitte an die jeweils aktuellen Vorga- ben bzgl. der Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP2-Maske) und die AHA-Regeln.

• Falls Sie eine Teilnahme am Anhörungstermin für erforderlich halten, bitten wir Sie sich bis zum 24.09.2021, telefonisch bei Herrn Allgeier, Telefonnr.: 07131/994-7046 oder Herrn Ullmann, Telefonnr.: 07131/994-7072 zu melden. Sie erhalten von uns einen Einzeltermin während des Zeitraums des Anhörungster- mins am 29.09.2021.

• Sollten Sie ohne Termin während des Anhörungstermins er- scheinen, kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

gez. Drotleff, Amtsleiter

• Auf die Datenschutzerklärung, die auf der Internetseite https://

rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutzerklaerungen-der-re- gierungspraesidien-b-w/ unter dem Stichwort „24-01SFT_17- 01K: Planfeststellung“ abrufbar ist, wird verwiesen.

Dieser Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regie- rungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter „Service

> Bekanntmachungen > Planfeststellung > Bekanntmachungen Planfeststellungsverfahren“ abrufbar.

Regierungspräsidium Stuttgart gez. Laura Welte

Heilbronn - Ingelfingen Vorhaben 2: Heilbronn - Möckmühl Verstärkung der 110-kV-Leitungen 0107, 0110, 0316 (TransnetBW)

Umspannwerk Möckmühl

Anlage 0110

Umspannwerk Heilbronn

110-kV-Netzverstärkung

Stadt Möckmühl

Anlage 0107

Anlage 0316 An

lage 0115

Stadt Neudenau

(Mast 27 -29) UW

Friedrichshall Regierungsbezirk Stuttgart

Quelle:

https://gdz.bkg.bund.de, OpenStreetMap (and) contributors, CC-BY-SA

NetzeBW GmbH, Stand 06.2020 Stadt

Gundelsheim

Anlage 0105 Gemeinde

Oedheim

UW Neckarsulm

Stadt

Neuenstadt am Kocher Regierungsbezirk

Karlsruhe

Anlage 0316

Anlag e 0111

Anlage 0105

Gemeinde Hardthausen am Kocher

Anlage 0108

Stadt Bad Friedrichshall

Anlage 0316 Stadt Bad Wimpfen

Stadt Heilbronn

Gemeinde Erlenbach

Stadt Neckarsulm

Gemeinde Eberstadt Gemeinde

Untereisesheim

Öffentliche Bekanntmachnung des Landratsamts Heilbronn - Flurneuordnungsamt

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 Flurbg vom 13.08.2021 Das Landratsamt Heilbronn - untere Flurbereinigungsbehörde - gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens

Bad Wimpfen (Winterberg) zusammen. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen, sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhält- nisse. Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.

Auslegung:

Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Betei- ligten von Montag, den 30.08.2021 bis Freitag, den 24.09.2021 im Rathaus Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, im Foyer EG im Rathausgebäude während der Dienstzeit Montag bis Freitag von 9:00 Uhr und von 12:00 Uhr sowie Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr aus.

Diese Bekanntmachung und die Neuordnungskarte können zu- sätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3677) eingesehen werden.

Die Stadtverwaltung informiert

Ab 1. September: Waffengesetz - Übergangsfristen für die Besitzstandsregelungen laufen aus

Mit der letzten Änderung des Waffengesetzes im Februar 2020 wurden bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine ver- boten beziehungsweise unter Erlaubnispflicht gestellt. Mit der Gesetzesänderung wurde eine Besitzstandsregelung geschaffen.

Zum 1. September laufen die geltenden Übergangsfristen aus.

Verbot von sogenannten Hi-Cap-Magazinen

Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von mehr als zehn Schuss und für Kurzwaffen mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss werden künftig verboten. Magazine, die sowohl in Lang- als auch in Kurzwaffen passen, gelten als Magazine für Kurzwaf- fen, es sei denn, der Besitzer verfügt auch über eine dazu passen- de Langwaffe. Personen, die die betroffenen Magazine vor dem 13. Juni 2017 erworben haben, dürfen diese behalten, wenn sie den Besitz bis zum 1. September 2021 bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Der Anzeigende erhält eine Anzeige- bescheinigung. Magazine, die erst nach dem 13. Juni 2017 er- worben wurden, können noch bis zu 1. September 2021 straffrei abgeben werden (z.B. bei der Waffenbehörde oder einer Polizei- dienststelle) oder es kann alternativ eine Ausnahmegenehmi-

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gung beim Bundeskriminalamt (BKA) beantragt werden.

Erwerb und Besitz und von Salutwaffen

Seit dem 1. September 2020 fallen Salutwaffen (ehemals scharfe Schusswaffen, die nach einem Umbau nur noch Platzpatronen verschießen) unter die Erlaubnispflicht. Für den Erwerb und Be- sitz von Salutwaffen ist zukünftig ein Bedürfnis erforderlich. Hat jemand am 1. September 2020 eine erlaubnispflichtige Salutwaf- fe besessen, die er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätes- tens bis zum 1. September 2021 eine Erlaubnis zum Besitz zu beantragen oder die Waffe einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen.

Erlaubnispflicht von Pfeilabschussgeräten

Pfeilabschussgeräte sind künftig den Schusswaffen gleichgestellt und unterliegen der Erlaubnispflicht. Besitzt jemand ein Pfeilab- schussgerät, so muss spätestens zum 1. September 2021 eine Erlaubnis beantragt oder das Pfeilabschussgerät einem Berech- tigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlassen werden. Der Erwerb und Besitz von Armbrüsten ist weiterhin erlaubnisfrei.

Erweiterung der wesentlichen teile

Der Katalog der wesentlichen Teile wurde erweitert. So sind unter anderem auch Teile von Schusswaffen wie etwa Gehäu- se von Langwaffen sowie alle Teile des Verschlusses einer Waffe künftig als wesentliche Waffenteile eingestuft. Dadurch werden wesentliche teile von vollautomatischen Schusswaffen (u.a.

Sturmgewehren) den verbotenen gegenständen zugeordnet.

Besitzer solcher Waffenteile können noch bis zum 1. September 2021 eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen oder das Waffenteil straffrei bei der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle abgeben.

Zuständig für die Durchführung des Gesetzes sind die Waffenbe- hörden. Im Landkreis Heilbronn ist die das Landratsamt für alle Kommunen mit Ausnahme der Städte Neckarsulm, Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach) und Bad Friedrichshall (mit Offenau und Oed- heim).

Zensus 2022

Vorbefragung zur gebäude- und Wohnungszählung in Baden-Württemberg ab September 2021

Im Jahr 2022 wird in Deutschland der nächste Zensus durchge- führt. Der Zensus beinhaltet eine Volks-, Gebäude- und Woh- nungszählung und wird in allen Mitgliedsstaaten der EU tur- nusmäßig durchgeführt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie woh- nen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen.

Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine re- gelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig.

Bereits in diesem Jahr nimmt das Statistische Landesamt Baden- Württemberg im Rahmen der Vorbefragung zur gebäude- und Wohnungszählung (gWZ) für den Zensus 2022 Kontakt mit einem teil der Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Ver- waltungen von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen in Baden-Württemberg auf. Diese Vorbefragung dient der Überprü- fung der vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsver- hältnissen hinsichtlich Qualität und Aktualität. So wird sicherge- stellt, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur GWZ im Jahr 2022 korrekt vorliegen und die Belastung aller Beteiligten dadurch mi- nimiert wird. Die Entscheidung bezüglich der Auswahl der Aus- kunftspflichtigen zur Vorbefragung 2021 hängt von Struktur und Aktualität der Daten ab, die dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg vorliegen.

Ca. 1 Mio. ausgewählte Eigentümerinnen und Eigentümer bzw.

Verwaltungen erhalten im September 2021 ein Anschreiben mit Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen und werden gebe- ten Auskünfte zu ihrem Gebäude oder ihrer Wohnung zu erteilen.

Die maximal 11 Fragen der Vorbefragung 2021 können schnell und einfach beantwortet werden. Dies nimmt nur etwa 5 - 10 Mi- nuten in Anspruch. Wer zur Vorbefragung 2021 kein Schreiben erhält, wird erst zur GWZ 2022 befragt. Die GWZ 2022 wird als

flächendeckende Erhebung durchgeführt, bei der Eigentüme- rinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen aller Gebäude mit Wohnraum und Wohnungen befragt werden.

Mehr Informationen unter: https://www.zensus2022.de/DE/

Wer-wird-befragt/Vorbefragung-gebaeude-und-wohnungs- zaehlung.html

Die gesetzlichen grundlagen für die Datenerhebung sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2022) und das Zensusgesetz (ZensG 2022). Nach § 24 des Zensusgesetzes besteht Auskunftspflicht. Für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat der Schutz personenbezo- gener Daten höchste Priorität. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Die gewonnenen Daten werden ausschließ- lich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausge- schlossen.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Bundestagswahl am 26.09.2021 kann die Ertei- lung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch

persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung bean- tragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per In- ternet auf unserer Homepage www.neckarsulm.de an. Beim Aufruf des Links „Internetwahlschein“ erhalten Sie ein Erfas- sungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahl- benachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.

Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter ande- rem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerver- zeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hin- weis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburts- datum und möglicherweise noch eine abweichende Versand- adresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschlie- ßend per Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichti- gung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E- Mail an wahlen@neckarsulm.de einen Wahlschein beantragen.

In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnum- mer, PLZ, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte un- ter folgende Kontaktmöglichkeiten: Rathaus, Bürgerbüro, 07132/35-390, E-Mail: wahlen@neckarsulm.de

Verwaltungsstelle Obereisesheim, 07132/35-343 Verwaltungsstelle Dahenfeld, 07139/1304 Verwaltungsstelle Amorbach, 07132/380970

Städtische Einrichtungen

Mediathek

3g-Regel: So funktioniert der Mediatheksbesuch Mittlerweile benötigen Sie auch für Ihren

Besuch in der Mediathek einen Nachweis, dass Sie geimpft, getestet oder genesen sind (Kinder und Jugendliche ausge-

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ralen muslimischen Haushalt, studiert sie an einer Pariser Elite- Universität und plant mit ihrem Freund Armand ein Praktikum in New York. Doch kurz vor ihrer Abreise kehrt ihr älterer Bruder Mahmoud von einem längeren Aufenthalt im Jemen völlig verän- dert als islamischer Fundamentalist zurück. Er hängt ein Porträt des Gründers der Muslimbruderschaft an die Wand, nimmt Lei- la das Smartphone weg und verschluckt vorsichtshalber gleich mal die SIM-Karte. Kurzum: Mahmoud übernimmt ungefragt das Zepter in der Familie und verlangt von seinen Geschwistern, nach streng religiösen Regeln zu leben. Für Leila bedeutet dies, ihren Freund nicht mehr sehen zu dürfen. Da kommt Armand auf eine vermeintlich geniale Idee: Um seine Freundin weiter treffen zu können, macht er einen Crash-Kurs in Sachen Islam, verkleidet sich als voll verschleierte Muslima, nennt sich Scheherazade und gibt sich als Leilas Studienkollegin aus. So kann er bei ihr wie zu- vor zu Hause ein und aus gehen. Doch die Sache hat schon bald einen gewaltigen Haken: Denn der überkorrekte Fundamentalist Mahmoud ist sichtlich beeindruckt von der scheuen und geheim- nisvollen Freundin seiner Schwester. Mit ihren wunderschönen Augen verdreht sie ihm völlig den Kopf und er verliebt sich hoff- nungslos in die keusche Scheherazade.

Das Scala-Kino in der Benefizgasse 5 zeigt „Voll verschleiert“ am Mittwoch, 1. und Mittwoch, 8. September. Beginn jeweils 20.30 Uhr. Eintritt: 6,50 Euro. Vorverkauf online unter www.kinostar.com Neckarsulm lacht

Comedy-Reihe „Neckarsulm lacht“ startet am 18. September Nie zuvor hat ein Programmname wohl besser gepasst. Nach monatelanger Zwangspause für die Künstler wegen der Corona- Pandemie, startet die beliebte Comedy-Serie „Neckarsulm lacht“

jetzt definitiv am 18. September im Brauhaus mit Jens Heinrich Claassen und seinem „Ich komm schon klar“. Da bleibt kein Auge trocken, wenn er über sein Leben als Single sinniert, nachdem ihn seine Traumfrau aus der gemeinsamen Wohnung geschmis- sen hat.

Bereits am 24. September startet das nächste Highlight, wenn

„Best of Neckarsulm lacht“ in der Ballei über die Bühne geht. Je- der Comedian für sich könnte schon die Halle füllen, doch wenn Florian Schröder, Bodo Bach, Ole Lehmann und Dui do on de Sell jeweils das Beste aus ihren aktuellen Programmen präsentie- ren, dann werden die Zwerchfelle über die Maßen strapaziert und Lachmuskelkater ist garantiert. Das Spitzen-Event, das im Rah- men der 1250-Jahr-Feier der Stadt Neckarsulm präsentiert wird, beginnt um 20 Uhr, Tickets gibts im Vorverkauf für 25 und für 30 Euro an der Abendkasse. Einlass ist um 19 Uhr.

Am 6. Oktober gastiert dann Martin Frank im Neckarsulmer Brau- haus. „Einer für alle - Alle für keinen“ heißt sein Programm, mit dem er die aktuellen Probleme und Problemchen auf die Schippe nimmt. Wie sonst nennt man eine Welt, in der sich jeder wegen der kleinsten Kleinigkeit diskriminiertfühlt. Sei es ein Mann auf- grund von Frauenparkplätzen oder ein Mädchen, das nicht im Knabenchor singen darf. Dabei braucht man weder Kitsch noch schmachtendes Sehnsüchteln oder gar Esofirlefanz zu fürchten.

Michael Altinger ist vielen Comedy-Freunden wegen seines feinsten Kabaretts und bissiger Satire live aus dem Münchner Schlachthof bekannt. Jetzt erfreut er das Unterländer Publikum mit „Schlaglicht“. Denn eine neue Zeitrechnung hat begonnen, als die Fische in der Lagune von Venedig sichtbar wurden, als wir auf Balkonen für Menschen geklatscht haben, die wir heute ge- nauso schlecht bezahlen, wie zuvor. Und trotzdem wird alles gut.

Denn der Altinger wird die Welt neu sortieren, uns an der Hand nehmen und sagen, dass wir richtig sind. Neugierig geworden, dann nichts wie hin am 15. Oktober ins Brauhaus.

Am 22. Oktober gastiert Constanze Lindner im Brauhaus. Als

„Miss Verständnis“ hat sie selbiges für alles und jeden, da sie bis dato so ziemlich alles falsch verstanden hat: die Beschimpfungen im Sandkasten, die Schwüre der ersten großen Liebe, das ge- punktete Kleid bei der Verlobung und sogar die derben Späße bei Beerdigungen. Wer diesen Abend erlebt hat, beginnt alle Miss- verständnisse zu verstehen und Verständnis für jeden vermissten Versteher zu entwickeln.

schlossen). Informationen zu den Corona-Teststellen in Neckar- sulm finden Sie im Journal und auf der Homepage der Stadt Ne- ckarsulm. Vor Ort können Sie sich dann einfach über die Luca-App oder Ihren Leseausweis registrieren und die Mediathek nutzen.

Medientipps: Die letzten Sommertage am grill genießen Auch im Spätsommer wird man noch oft mit lauen Sommernäch- ten und den passenden Temperaturen verwöhnt, bei denen es sich lohnt, den Grill noch mal anzuwerfen. Probieren Sie doch mal etwas Neues aus und lassen Sie sich von unseren Grill-Büchern inspirieren. Weitere Medien dazu finden Sie zudem im Bereich

„Hauswirtschaft“.

grillzeit: Pfiffige grill-Rezepte mit Fleisch, Fisch, gemüse und herzhafte Salate für dein BBQ

Der Ideenreichtum beim Grillen lässt zu wünschen übrig - hier gibts die Lösung: Über 57 neue Rezeptideen in diesem Buch sind der Schlüssel zu mehr Abwechslung auf dem Grill. Hier finden Sie leckere Anregungen zur Zubereitung von gegrilltem Fleisch und gegrilltem Fisch. Dazu geniale vegetarische Gerichte, die das Barbecue-Erlebnis neu definieren.

Easy vegetarisch grillen

Vegetarisch grillen kann so vielseitig sein! 70 abwechslungsrei- che und kreative Rezepte für fleischlose Grillalternativen zeigen Ihnen, was sich aus Gemüse, Käse und sogar Obst herausholen lässt. Nicht zu vergessen sind auch die zahlreichen Dips, Snacks sowie erfrischende Getränke - hier wird jeder fündig, der einen bunten Grillabend voller Geschmacksexplosionen veranstalten und genießen möchte.

Foto: Riva Verlag Foto: WW Verlag

Sommerpause in der Zweigstelle Obereisesheim

Unsere Zweigstelle in Obereisesheim legt vom 10.08. bis ein- schließlich 09.09. eine Sommerpause ein. Die Hauptstelle hat durchgehend geöffnet und begrüßt ihre Kunden wie immer mit reichlich Urlaubslektüre, Reiseführern und vielem mehr.

Öffnungszeiten Mediathek Neckarsulm Dienstag 10 - 18 Uhr

Mittwoch 14 - 19 Uhr Donnerstag 10 - 18 Uhr Freitag 14 - 18 Uhr Samstag 10 - 13 Uhr

Hier spielt die Musik

Filmkunstreihe

„Voll verschleiert“: Witzige Verkleidungskomödie in der städtischen Filmkunstreihe

„Religiöser Extremismus hat im- mer etwas von einer Komödie“, meint die iranisch-französische Regisseurin Sou Abadi und legt einen äußerst witzigen und turbulenten Film mit vielen Slapstick-Elementen vor, in dem sie Religionsfanatismus genüsslich ad absurdum führt: Leila ist eine zielstrebige, moderne junge Frau. Aufgewachsen in einem libe-

Foto: NFP

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Am 19. November sind dann die Kächeles zu Gast im Brauhaus und präsentieren den „Dorftratsch Deluxe“. Neugierde ist dem schwäbischen Ehepaar gänzlich unbekannt. Es sei denn die Freunde haben ungebetenen Besuch angekündigt, die Bekann- ten fahren schon in den dritten Jahresurlaub, der Nachbar mäht seinen Rasen viel zu spät, wäscht abermals sein Auto vor dem Haus und lädt danach noch die Verwandtschaft zum Grillfest ein.

Gespickt mit Gags und Witzen am laufenden Band gewähren die Kächeles einen tiefen Einblick in den Irrgarten eines schwäbi- schen Ehelebens.

„Ein bisschen Lars muss sein“ findet der begnadete Entertainer Lars Redlich am 28. November im Brauhaus. Seine eigenen Songs zeugen von Fantasie und grandiosem Humor, und es ist herrlich, wie sich der Musical-Star aus Berlin selbst auf die Schip- pe nimmt. Erleben Sie einen zweistündigen Frontalangriff auf Ihre Lachmuskeln!

Nein, Ingo Oschmann kommt am 11. Dezember nicht auf Schus- ters Rappen nach Neckarsulm ins Brauhaus, auch wenn sein Pro- gramm „Schönen Gruß, ich komm zu Fuß“ das vermuten lässt. Sein Jubiläumsprogramm hat es in sich, kann er doch auf ein Best-of aus 25 Jahren Bühnenpräsenz und zehn Programmen zurückgrei- fen. Ob Impro, Standup, Zauberei oder auch mal mit leisen Tönen:

Oschmann schafft es immer wieder aufs Neue, sein Publikum zu begeistern. Staunen und lachen Sie im Sekundentakt.

Kurz vor Weihnachten gibt dann am 17. Dezember der Bestsel- lerautor Matthias Jung seine Visitenkarte im Brauhaus ab. Das Programm spricht für sich: „Chill mal - am Ende der Geduld ist immer noch viel Pubertät übrig“. Teenager, bei denen die Hormo- ne verrückt spielen, für die WhatsApp überlebenswichtig ist, die Hygiene aber gern vernachlässigt werden kann. Und Zimmer auf- räumen? Das geht gar nicht. Schon gar nicht auf Kommando. Der Diplom-Pädagoge gibt interessante wissenschaftliche Einblicke in die Verhaltensweisen und Gehirne der Teenies und hat hilfrei- che sowie humorvolle Tipps und Tricks im Gepäck.

Für alle Veranstaltungen müssen bei der Ticketbuchung unter www.reservix.de oder in der Buchhandlung Chardon, Markstraße 9 in Neckarsulm, die personenbezogenen Daten angegeben wer- den. Veranstaltungen im Brauhaus beginnen immer um 20 Uhr, die Saalöffnung erfolgt um 18.30 Uhr. Tickets für das Brauhaus kosten im Vorverkauf 17, an der Abendkasse 19 Euro. Es gelten bei allen Veranstaltungen die zum Veranstaltungszeitpunkt gül- tigen Corona-Vorschriften. Weitere Veranstaltungstermine unter www.hierspieltdiemusik.info.

Steuerungsgruppe Fairtrade-Stadt Fair wirtschaften – anders leben

Was wir aus der Corona-Krise lernen können Vortrag von Wolfgang Kessler

Alle reden über Corona - zu Recht. Doch im Laufe der Krise kommen immer stär- ker jene Probleme zum Vorschein, die schon vor Corona die Welt beherrscht haben: Acht Menschen besitzen welt- weit so viel wie die Hälfte der Mensch-

heit; eine Milliarde Menschen hungern, Flutkatastrophen und Waldbrände zeigen die Folgen der Erderwärmung, Millionen Menschen fliehen aus ihrer Heimat, an den Finanzmärkten wird gezockt wie eh und je. Auch in Deutschland wächst die Kluft zwi- schen arm und reich, nehmen die Umweltprobleme zu. Der Zu- sammenhalt der Gesellschaft ist bedroht. Corona war auch ein Weckruf, diese Probleme ernst zu nehmen.

Dabei gibt es Beispiele für eine gerechtere Wirtschaftsweise, für einen gelingenden Kli- maschutz, für einen gerechten Welthandel.

Über solche Lösungsansätze und über das, was wir alle dafür tun können, spricht der Ökonom und Buchautor Wolfgang Kessler. Er war 20 Jahre lang Chefredakteur der christli- chen Zeitschrift „Publik-Forum“.

termin: Donnerstag, 14.10.2021, 19.30 UhrUm Anmeldung wird gebeten: Anmeldung ab 7.9.2021 über www.neckarsulm.de/unser-neckarsulm/fairtra- de möglich.

Ort: Gemeindehaus St. Paulus, Friedrichstr. 25, 74172 Neckarsulm Nächste Haltestelle: Bahnhof Ost/Friedrichstraße

Veranstalterin: Steuerungsgruppe der Fairtrade-Stadt Neckar- sulm Leserinitiative Publik-Forum e.V.

JENS HEINRICH CLAASSEN 18.09.2021

24.09.2021

MICHAEL ALTINGER 15.10.2021

KÄCHELES 19.11.2021

JOHANNES FLÖCK 14.01.2022

STEPHAN ZINNER 18.02.2022

MARTINA BRANDL 20.05.2022

LARS REDLICH 28.11.2021

PHILIPP WEBER 21.01.2022

STEPHAN BAUER 18.03.2022

SASCHA KORF 17.06.2022

INGO OSCHMANN 11.12.2021

BERND KOHLHEPP | ULI BOETTCHER 03.02.2022

SONDERVERANSTALTUNG IN DER BALLEI

ULI BOETTCHER 08.04.2022

BILL MOCKRIDGE

WWW.HIERSPIELTDIEMUSIK.INFO

03.11.2022

MARTIN FRANK 06.10.2021

FLORIAN SCHRÖDER BODO BACH

DUI DO ON DE SELL OLE LEHMANN

CONSTANZE LINDNER 22.10.2021

MATTHIAS JUNG 17.12.2021

ANKA ZINK 10.02.2022

HILLU’S HERZDROPFA 26.04.2022

BEST OF

Ende des amtlichen Teils

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Kultursommer & Biergarten!

Kultursommer & Biergart

Der Biergarten der Neckarsulmer Vereine ist auch für Besucher Der Biergarten der Neckarsulmer Vereine ist auch für Besucher ohne Ticket geöffnet!t geöffne Mo-Fr ab 18 Uhr / Sa. & So. ab 10 UhrMo-Fr ab 18 Uhr / Sa. & So. ab 10

TICKETVORVERKAUF UNTER www.neckarsulmer-kultursommer.de oder jeden Dienstag & Donnerstag von

17-19 Uhr im Kreatief, Marktstraße 42 (Hintereingang)

Catering: Förderverein des SI Club Heilbronner Land

Catering: Downtown Boys

Catering: Downtown Boys

Catering: Downtown Boys

Catering: Downtown Boys

Catering: Downtown Boys

Catering: SUN Tischtennis

Catering: SUN Tischtennis

Catering: SUN Tischtennis

Catering: Kolpingsfamilie

Catering: Kolpingsfamilie

Catering: Kolpingsfamilie

Catering: Kolpingsfamilie

Catering: Kolpingsfamilie

Catering: Kolpingsfamilie

Catering: Kolpingsfamilie

Catering: Kreatief - Kultur im Unterland e.V.

Catering: Kreatief - Kultur im Unterland e.V.

Catering: Jugendfarm Neckarsulm

Catering: Jugendfarm Neckarsulm

Catering: VFL Ringen

Catering: VFL Ringen

Catering: VFL Ringen

Catering: Liederkranz KSF + Voctails

Catering: Liederkranz KSF + Voctails

Catering: AWO

Catering: AWO

Catering: AWO

Catering: AWO

Catering: AWO

Catering: AWO

Catering: AWO

Catering: AWO

Catering: AWO

Catering: AWO Catering: Lassallia

Catering: Lassallia

Catering: SUN Handball DO. 26.8.

19.30 Uhr ES WAR EIN MAHL IN NECKARSULM(Derniere) Kreatief-Musical zum Stadtjubiläum Catering: SUN Handball

FR. 27.8.

20 Uhr SNOW LIVE Party-Coverband

Catering: Jugend-Sinfonieorchester SA. 28.8.

10 Uhr BEAUTIES AND THE BEATS A-Cappella-Chor

Catering: Jugend-Sinfonieorchester SA. 28.8.

18 Uhr BLAST OF ETERNITY – SUMMER EDITION Metal

Catering: Jugend-Sinfonieorchester SO. 29.8.

10 Uhr CRAZY DICES BIG BAND – GAME TIME

Konzert

Catering: Jugend-Sinfonieorchester SO. 29.8.

16 Uhr ORGELPFEIFEN – I HAVE A DREAM Kinder-Musical

Catering: Jugend-Sinfonieorchester SO. 29.8.

18.30 Uhr ORGELPFEIFEN – I HAVE A DREAM Kinder-Musical

Catering: Jugend-Sinfonieorchester

Eintrittskarte beinhaltet kostenloses Eintrittskarte beinhaltet kostenloses

Bus-Tickets zum Schweinshag.

Bus-Tickets zum Schweinshag.

FR. 30.7.

20.15 Uhr ANNALENA & SOFIE – KONZERT FÜR DICH Akustik-Cover

Catering: Förderverein des SI Club Heilbronner Land

SA. 31.7.

14.30 Uhr JUGEND-SINFONIEORCHESTER Klassik- und Filmmusik

Catering: Downtown Boys SA. 31.7.

20 Uhr CRAZY ZOO Rock-Cover Catering: Downtown Boys SO. 1.8.

10.30 Uhr ÖKUMENISCHERÖKUMENISCHER GOTTESDIENST Catering: Downtown Boys SO. 1.8.

17 Uhr STROKE UNIT Rock-Cover Catering: Downtown Boys SO. 1.8.

20 Uhr WILLENLOS SEXY Westernhagen-Tribute-Band Catering: Downtown Boys MO. 2.8.

20 Uhr INITIATIVE BIBELKINO – HUBERT VON GOISERN - BRENNA TUAT‘S SCHON LANG Catering: SUN Tischtennis

DI. 3.8.

20 Uhr STAGE FEVER – MUSICALHEARTBEAT Musicalhits

Catering: SUN Tischtennis DO. 5.8

19 Uhr DOUBLE GUN

präsentiert von Stadt Neckarsulm 1970er-Coverband

Catering: SUN Tischtennis FR. 6.8.

20 Uhr KOLPING THEATERGRUPPE Theater/Sketche

Catering: Kolpingsfamilie SA. 7.8.

10 Uhr ES WAR EIN MAHL IN NECKARSULM

Kreatief-Musical zum Stadtjubiläum Catering: Kolpingsfamilie

SA. 7.8.

14 Uhr ES WAR EIN MAHL IN NECKARSULM

Kreatief-Musical zum Stadtjubiläum Catering: Kolpingsfamilie

SA. 7.8.

20 Uhr KOLPING THEATERGRUPPE Theater/Sketche

Catering: Kolpingsfamilie SO. 8.8.

10 Uhr ES WAR EIN MAHL IN NECKARSULM Musical zum Stadtjubiläum Catering: Kolpingsfamilie SO. 8.8.

14 Uhr ES WAR EIN MAHL IN NECKARSULM

Kreatief-Musical zum Stadtjubiläum Catering: Kolpingsfamilie

DI. 10.8.

20 Uhr POP- & GOSPELCHOR

ChorCatering: Kreatief - Kultur im Unterland e.V.

DO. 12.8.

19 Uhr DRAGONFIRE

präsentiert von Stadt Neckarsulm Cover-Band

Catering: Jugendfarm Neckarsulmering: ugend FR. 13.8.

20 Uhr PHILIPP LUMPP &

JULIAN PFOERTNER Singer-Songwriter

Catering: Jugendfarm Neckarsulm SA. 14.8.

20 Uhr PLANNED CONFUSION RockCatering: VFL Ringen SO. 15.8.

10 Uhr LASSALLIA &

MANDOLINENORCHESTER Chor- & Mandolinen-Konzert Catering: VFL Ringen

SO. 15.8.

20 Uhr OVERLOAD RockCatering: VFL Ringen MO. 16.8.

20 Uhr INITIATIVE BIBELKINO – DER WEIN UND DER WIND Catering: Liederkranz KSF + Voctails DI. 17.8.

20 Uhr VOCTAILS + NEW2MORROW A-Cappella-Chor und RnB & Hiphop Catering: Liederkranz KSF + Voctails MI. 18.8.

18.30 Uhr ABBA EXPLOSION

präsentiert von Stadt Neckarsulm Tribute-Night 1250-Jahre-Neckarsulm Catering: AWO

MI. 18.8.

20.30 Uhr AB/CD

präsentiert von Stadt Neckarsulm Tribute-Night 1250-Jahre-Neckarsulm Catering: AWO

DO. 19.8.

18.30 Uhr ABBA EXPLOSION

präsentiert von Stadt Neckarsulm Tribute-Night 1250-Jahre-Neckarsulm Catering: AWO

DO. 19.8.

20.30 Uhr AB/CD

präsentiert von Stadt Neckarsulm Tribute-Night 1250-Jahre-Neckarsulm Catering: AWO

FR. 20.8.

20 Uhr POPCHOR OHRWURM ChorCatering: AWO

SA. 21.8.

10 Uhr ES WAR EIN MAHL IN NECKARSULM

Kreatief-Musical zum Stadtjubiläum Catering: AWO

MO. 9.8.

20 Uhr INITIATIVE BIBELKINO – SOMMER VORM BALKON Catering: Kreatief - Kultur im Unterland e.V.

SO. 8.8.

20 Uhr KOLPING THEATERGRUPPE Theater/Sketche

Catering: Kolpingsfamilie

MI. 25.8.

19.30 Uhr ES WAR EIN MAHL IN NECKARSULM Musical zum Stadtjubiläum Catering: SUN Handball DI. 24.8.

19.30 Uhr ES WAR EIN MAHL IN NECKARSULM

Kreatief-Musical zum Stadtjubiläum Catering: Lassallia

MO. 23.8.

20 Uhr INITIATIVE BIBELKINO – DIE SCHÜLER DER MADAME ANNE Catering: Lassallia

SO. 22.8.

19.30 Uhr ES WAR EIN MAHL IN NECKARSULM

Kreatief-Musical zum Stadtjubiläum Catering: AWO

SO. 22.8.

15 Uhr CODE ECHO & 3,2,1...LOS!

Funk & Fun / Cover-Bands Catering: AWO

SO. 22.8.

10 Uhr LASSALLIA & KOLPINGCHOR ChorCatering: AWO

SA. 21.8.

20 Uhr HIGH TIDE - RELEASE SHOW RockCatering: AWO

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Eigentlich ist Weinheim ein beschauliches Städtchen. Fachwerk, eine verwinkelte Alt- stadt, der wunderschöne Herrmannshof mit Garten und die markante Burgkulisse vor der Bergstraße. Friedlich geht es hier zu. Doch Weinheim hat auch eine dunkle Seite: Seit 30 Jahren beschäftigen morden- de Frauen (und manchmal auch Männer) auch die Weinheimerinnen und Weinhei- mer – zum Glück nur auf Papier.

Dass Weinheim heute auch als „Crime- heim“ bekannt ist, verdankt die Stadt wohl Ingrid Noll. Mit ihrem Erstlingswerk

„Der Hahn ist tot“ machte die Weinhei- merin 1991 erstmals von sich reden und sie ist seitdem nicht mehr aus der deut- schen Literaturlandschaft wegzudenken.

Seit 30 Jahren gehört die „Lady of Crime- heim“ nun zu den meistgelesenen Schrift- stellerinnen Deutschlands. Hintersinnig, sprachgewandt und mit einer großen Portion schwarzem Humor schildert sie in ihren Krimis menschliche und zwischen- menschliche Abgründe. „Kein Feuer kann brennen so heiß“ lautet der Titel ihres 16.

Romans, erschienen im Februar diesen Jahres. Anlässlich ihres 30. Schriftstellerin- nenjubiläums haben wir uns mit der heute 95-Jährigen unterhalten.

Nussbaum Medien (NM): Frau Noll, 1991 erschien Ihr Erstling „Der Hahn ist tot“ – wenn Sie zurückblicken auf die letzten 30 Jahre – erstaunt Sie Ihre Karriere?

Ingrid Noll: „Ja, ich wundere mich immer wieder, es war eigentlich nur ein Experiment.

Ich hätte nicht damit gerechnet, dass mein

„Hahn“ überhaupt gedruckt würde. Als klei- nes Mädchen sagte ich zwar, ich möchte gern Bücher schreiben, aber als ich merkte, man wird belächelt, habe ich meinen Wunsch sehr lange verdrängt. Und ich hatte auch anderes zu tun, mit drei Kindern, meiner Mitarbeit in der Praxis meines Mannes und meiner

Mutter, die ich bis zu ihrem 106. Lebensjahr gepflegt habe. Ich wusste erst gar nicht, ob ich überhaupt ein Buch schreiben kann oder ob ich nach 30 Seiten schon das Handtuch schmeiße. Zum Glück war es aber nicht so, es machte mir immer mehr Freude.“

NM: Warum sind es eigentlich meistens Frauen, die Sie morden lassen?

Noll:„In Kurzgeschichten habe ich auch mal versucht, Männern das Wort zu erteilen. Da- bei stellte ich fest, dass mir das nicht ganz so gut gelingt. Ich hatte immer gute Freundin- nen, Schwestern, eine Tochter, die mir das Herz ausgeschüttet haben. Deswegen kann ich Frauen besser verstehen. Natürlich rede ich auch viel mit meinem Mann, den Söhnen und Freunden, aber die neigen weniger dazu, ihre Gefühle offenzulegen. “

NM: Sie haben mal gesagt, dass Sie Ihre Protagonistinnen manchmal gar nicht mögen. Entwickelt man nicht doch manchmal auch heimliche Sympathien?

Noll:„Mehr oder weniger. Sie sind nicht un- bedingt meine Freundinnen. Aber ich ver- achte sie auch nicht. Manche mag ich mehr, manche weniger, das ist unterschiedlich.

Zum Beispiel dachten viele, dass ich die Apo- thekerin, die ja sehr bekannt geworden ist, besonders schätze. Nein. Sie ist eine Pedan- tin, die alles superordentlich haben muss, das liegt mir gar nicht.“

„Kein Feuer kann brennen so heiß“ verdankt seinen Titel übrigens einem alten Volkslied - Lieder spielen überhaupt eine große Rolle in dem Buch – sie werden darin meistens geschmettert von Boris, seines Zeichens Masseur und Schürzenjäger. Dem ist Lori- na, die komplexbeladene Protagonistin des Romans, hoffnungslos verfallen, nachdem er sie mit Komplimenten und Frühstück am Bett um den Finger gewickelt hat, so dass

„Plumplori“ – so der nicht gerade schmei-

chelhafte Kosename – ab sofort von heißen Küssen und Mann im Bett träumt. Den gibt es dann auch, leider währt das Glück nicht allzulange. Sehr zum Unmut von Lorina.

Und so erfährt die Leserschaft, was zwei Toasts, acht Zehen Knoblauch, Kaffee und Cognacbohnen so alles anstellen können und warum Rache Blutwurst ist. Warum?

Das wird hier natürlich nicht verraten, selbst nachlesen macht viel mehr Spaß. (jr)

3 FRAGEN AN BESTSELLER-AUTORIN INGRID NOLL NACHGEFRAGT

Eine Audienz bei der „Lady of Crimeheim“

Foto: jr

Foto:DiogenesVerlag

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https://kaufinbw.net/noll/

10 kurze Fragen an Ingrid Noll als Video sowie das ausführliche Interview in voller Länge finden Sie hier:

https://lokalmatador.net/noll/

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