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Per Abholung im Rathaus: Eine persönliche Abholung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen ist möglich. Um

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Academic year: 2022

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Informationen zur Bundestagswahl

Am 26.09.2021 werden die Mitglieder des 20. Deutschen Bundestages gewählt. Im Stadtgebiet von Radolfzell haben insgesamt 29 Wahllokale, 17 in der Kernstadt und 12 in den Ortsteilen, am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zudem gibt es 10 Briefwahlbezirke.

Insgesamt sind 23.144 Personen (Stand 31.08.2021) in Radolfzell wahlberechtigt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Bundestagwahl ist, wer am Wahltag

• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,

• das 18. Lebensjahr vollendet hat,

• seit mindestens drei Monaten (26.06.2021) in der Bundesrepublik wohnt und

• nicht infolge Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der 15.08.2021. Rückwirkende Meldungen, Zuzüge oder Hauptwohnungswechsel bleiben im Wählerverzeichnis unberücksichtigt.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?

Wer die Briefwahl in Anspruch nehmen möchte, muss den entsprechenden Wahlschein dafür bis spätestens Freitag, den 24.09.2021, 18.00 Uhr, beantragen. Nach der Beantragung werden die Briefwahlunterlagen mit einem Postzustellungsunternehmen zugestellt, die entsprechenden Postlaufzeiten sind zu berücksichtigen.

Folgende Antragsarten sind möglich:

Per Antragsformular:

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Formular, das ausgefüllt und dann in einen Postbriefkasten (spätestens drei Werktage vor dem Wahltag) oder den

Rathausbriefkasten eingeworfen werden muss. Alternativ kann es per Fax oder als Scan per E-Mail an das Bürgerbüro gesendet werden (Kontaktdaten siehe Infokasten).

Schriftlicher Antrag per Brief/Fax/E-Mail

Die Briefwahlunterlagen können zudem schriftlich per Fax, per E-Mail oder Brief im Bürgerbüro angefordert werden (Kontaktdaten siehe Infokasten). Angegeben werden

müssen in diesem Fall zwingend der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.

Digital per Formular im Internet/per Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung:

Die Briefwahlunterlagen können im Internet mittels eines Online-Formulars angefordert werden. Dieses ist zu finden unter www.radolfzell.de/bundestagswahl. Zum Ausfüllen werden die Daten benötigt, die auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung stehen. Um auf das Online-Formular zu gelangen, kann auch der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mit dem mobilen Endgerät eingescannt werden. Das Scannen des QR-Codes hat den Vorteil, dass die meisten erforderlichen Daten bereits automatisch in das Formular übernommen werden. Bei der Beantragung der Wahlunterlagen im Internet und per QR-Code werden die Antragsdaten verschlüsselt an das zuständige Amt übermittelt.

Per Abholung im Rathaus:

Eine persönliche Abholung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen ist möglich. Um

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vorherige Terminvereinbarung, am besten über die Online-Terminvereinbarung unter www.radolfzell.de/bürgerbüro, wird gebeten. Bei der persönlichen Abholung kann die Briefwahl an Ort und Stelle ausgeübt werden.

Nicht zulässig ist eine telefonische Antragstellung oder eine Beantragung per SMS.

Kann eine andere Person für mich die Briefwahl beantragen?

Wem es nicht möglich ist, die Briefwahl selbst zu beantragen, kann eine andere Person mit dieser Aufgabe betrauen. Diese braucht hierzu jedoch eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten. Ein entsprechendes Formular ist auf der Rückseite der

Wahlbenachrichtigung abgedruckt.

Kann ich mir die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse als meine Wohnanschrift zuschicken lassen?

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich an die Wohnanschrift übersendet. Bei Ortsabwesenheit kann auf Antrag der Wahlschein an eine andere Anschrift (z.B. Urlaubsanschrift) versendet werden. Eine persönliche Abholung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen ist möglich. Bei der persönlichen Abholung kann die Briefwahl an Ort und Stelle ausgeübt werden.

Was muss der Wahlbrief mit den Briefwahlunterlagen enthalten?

• Einen Wahlschein, der vom Gemeindebediensteten eigenhändig unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen ist. Das Dienstsiegel kann eingedruckt werden. Ist der

Wahlschein automatisch erstellt, kann die Unterschrift fehlen; stattdessen kann der Name des beauftragten Bediensteten eingedruckt sein.

• Einen amtlichen Stimmzettel.

• Einen amtlichen Stimmzettelumschlag (blau).

• Einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rosa), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk.

• Ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.

Wie fülle ich die erhaltenen Briefwahlunterlagen richtig aus?

Bei der Bundestagswahl können die Wähler auf dem Wahlschein zwei Stimmen abgeben.

Der mit zwei Stimmen ausgefüllte Stimmzettel kommt anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag. Dieser wird wiederum zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den rosa Wahlbriefumschlag gesteckt.

Wie viele Stimmen darf ich abgeben?

Bei der Bundestagswahl darf jeder Wähler zwei Stimmen auf dem Stimmzettel abgeben. Der Stimmzettel ist in zwei Spalten aufgeteilt, für jede Stimme eine. In der linken Spalte wird die Erststimme erfasst. Mit dieser wird keine Partei gewählt, sondern eine bestimmte Person aus der Region, ein Direktkandidat einer Partei. In jedem der 299 Wahlkreise in Deutschland treten Direktkandidaten an. Der Bewerber mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis zieht direkt in den Bundestag ein. Durch die Erststimme kommen also insgesamt 299

Abgeordnete in den Bundestag. Durch dieses Prinzip wird sichergestellt, dass jede Region im Bundestag vertreten ist.

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Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern für eine Partei. Die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag – also darüber, wie viele der insgesamt 598 Sitze im Bundestag jeweils einer Partei zustehen. Um die Zweitstimmen geht es auch bei den Hochrechnungen an den Wahlabenden.

Mit der Zweitstimme wählen die Menschen also eine Partei, mit der Erststimme eine Person.

Und je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze bekommt die Partei.

Was tun bei plötzlich auftretender Krankheit?

Wahlscheine müssen bis spätestens Freitag, 24.09.2021, 18.00 Uhr, beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein am Wahltag bis 15.00 Uhr angefordert werden, beispielsweise dann, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten der Wahlraum aufgesucht werden kann.

Ansprechpartner sind die Mitarbeitenden im Bürgerbüro des Rathauses (Kontaktdaten siehe Infokasten).

Was passiert, wenn ich kurzfristig in Quarantäne muss bzw. Isolation angeordnet bekomme?

Wer kurzfristig aufgrund einer Coronavirus-Infektion in Isolation oder als Reiserückkehrer aus Risiko-, Hochinzidenz und Virusvariantenländer bzw. als direkte Kontaktperson eines Infizierten der Quarantänepflicht unterliegt, kann ausschließlich per Briefwahl wählen. Die Isolation bzw. Quarantäne darf nicht zum Zwecke der Wahl unterbrochen werden. Zudem ist diesen Personen der Zutritt zu den Wahlgebäuden untersagt. Aus dem wichtigen Grund der Isolation bzw. Quarantäne können Wähler kurzfristig, das heißt auch am Wahltag bis 15 Uhr, im Wahlbüro Briefwahlunterlagen beantragen lassen (Kontaktdaten siehe Infokasten). Die Abholung der Briefwahlunterlagen sowie die fristgerechte Zustellung bis 18 Uhr im

Radolfzeller Rathaus muss zwingend durch eine andere Person erfolgen, die keine typischen Symptome einer Coronavirus-Infektion aufweist und selbst keiner Isolations- oder

Quarantänepflicht unterliegt. Diese braucht eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten.

Ein entsprechendes Formular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.

Mein Wahlschein ist nicht angekommen – was nun?

Falls ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist und dies glaubhaft versichert wird, kann bis Freitag, den 24.09.2021, 18.00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Zu benachrichtigen sind die Mitarbeitenden im Bürgerbüro (Kontaktdaten siehe Infokasten).

Was ist, wenn ich meinen Wahlschein verloren habe?

Bei Verlust des Wahlscheins wird kein Ersatz ausgestellt.

Bis wann muss ich meinen Wahlschein abgeben?

Nur Briefwahlunterlagen, die bis zum Wahltag am 26.09.2021 bis spätestens 18 Uhr im Radolfzeller Rathaus eingehen, kommen in die Auszählung der Stimmen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Wahlhelfer in den Wahllokalen dürfen keine Briefwahlunterlagen entgegennehmen. Mit dem Wahlschein können Wahlberechtigte jedoch auch in jedem anderen Wahllokal innerhalb des Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen.

Bei Postzustellung sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (spätestens am Donnerstag, 23.09.2021), bei entfernter liegenden Orten noch früher beim

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Postunternehmen eingeliefert werden. Bei Übersendung der Briefwahlunterlagen per Post trägt der Briefwähler das Zustellungsrisiko.

Kann ich im Wahllokal wählen gehen, obwohl ich die Briefwahl beantragt habe?

Ja, insofern die Stimmabgabe per Briefwahl noch nicht erfolgt ist. Wahlberechtigte, die die Briefwahl beantragt haben, können unter Vorlage ihres Wahlscheins (nicht die

Wahlbenachrichtigung) am 26.09.2021 im Wahllokal wählen.

Welche Wahllokale sind barrierefrei?

Folgende Radolfzeller Wahllokale sind barrierefrei erreichbar:

Hausherrenschule Ratoldusschule Berufsschulzentrum Sonnenrainschule

Friedrich-Hecker-Gymnasium, Neubau Schule Böhringen

Rathaus Liggeringen Rathaus Stahringen

Wie lange sind die Wahllokale geöffnet?

Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wie läuft die Wahl im Wahllokal ab?

Wahlberechtigte legen die Wahlbenachrichtigung vor und halten ihren Personalausweis oder Reisepass bereit, sobald der Wahlvorstand das verlangt. Anschließend erhält der

Wahlberechtigte einen Stimmzettel. Es darf nur in der Wahlkabine gewählt werden. Der Stimmzettel muss beim Verlassen der Wahlkabine so gefaltet werden, dass die

Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wahlvorstand prüft, ob die Wählerin oder der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist und ob eventuell ein Zurückweisungsgrund vorliegt.

Wenn alles in Ordnung ist, wird die Wahlurne freigegeben und der Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen.

Die Stimmabgabe wird vom Schriftführer im Wählerverzeichnis vermerkt und die Wahlbenachrichtigung vom Wahlvorstand einbehalten.

Der Wahlvorsteher beendet die Wahlhandlung pünktlich um 18 Uhr. Dies hat er deutlich bekannt zu geben. Von da an dürfen nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, die sich noch im Wahlraum befinden. Anschließend erklärt der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für beendet.

Wie werden die Wahlergebnisse ermittelt und festgestellt?

Die Stimmen werden nach der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr öffentlich ausgezählt.

Bei der Feststellung des Wahlergebnisses müssen neben dem Wahlvorsteher und dem Schriftführer bzw. deren Stellvertreter drei weitere Beisitzer anwesend sein. Am Wahlabend wird das vorläufige Wahlergebnis ermittelt. Der Kreiswahlleiter beim Landratsamt Konstanz und der Kreiswahlausschuss überprüfen die Feststellungen der (Brief-)Wahlvorstände und stellen anschließend das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis fest. Das endgültige Bundeswahlergebnis (Sitzverteilung, gewählte Bewerber) stellt der Bundeswahlausschuss fest.

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Welche Hygienebestimmungen gelten aufgrund der Corona-Pandemie?

Zum Schutz der Wählerinnen und Wähler sowie der Wahlhelfer wurde ein umfangreiches Hygienekonzept für alle Wahllokale erstellt. Die Anzahl der Personen im Wahllokal ist begrenzt. Im Wahlraum ist eine medizinische Maske (OP- oder FFP2-Maske oder

vergleichbarer Standard) zu tragen. Am Eingang der Wahllokale steht Desinfektionsmittel bereit. Das Einhalten der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln insbesondere im Wartebereich vor den Wahllokalen ist verpflichtend. Kann der Mindestabstand nicht

eingehalten werden, ist auch im Wartebereich vor den Wahllokalen eine medizinische Maske zu tragen. Eine Händedesinfektion ist vor Betreten des Wahlraums vorgeschrieben. Die Wahlkabinen und alle weiteren Kontaktflächen werden regelmäßig desinfiziert.

Keinen Zutritt zu den Wahllokalen erhalten Personen, die

• einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,

• die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geschmacks- und Geruchsverlust),

• die keine medizinische Maske tragen und kein ärztliches Attest zur Befreiung der Maskenpflicht vorlegen können,

• die nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.

Ich bin sehbehindert, woher bekomme ich eine Stimmzettelschablone?

Wählerinnen und Wähler, die blind oder sehbehindert sind, können bei der Bundestagswahl mit Hilfe einer Schablone selbständig und ohne Hilfe anderer Personen wählen. Diese Stimmzettelschablonen sowie Begleitmaterial, sogenannte Wahlhilfepakete, gibt der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. kostenlos an die betroffenen Wahlberechtigten aus.

Die Kontaktdaten:

Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V.

Wölflinstraße 13

79104 Freiburg (Breisgau) Telefonnummer: 07 61 / 3 61 22 Faxnummer: 07 61 / 3 61 23 E-Mail: info@bsvsb.org http://www.bsvsb.org/

Kontakt zum Bürgerbüro/Wahlbüro und Ansprechpartner für Fragen:

Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee, Abteilung Bürgerbüro/Briefwahl

Marktplatz 2, 78315 Radolfzell

Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 16.15 Uhr Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr

Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Telefonnummer: 0 77 32 / 81-147 Faxnummer: 0 77 32 / 81-400 E-Mail: briefwahl@radolfzell.de

Referenzen

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