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Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

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Academic year: 2022

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Vollmacht

für die Abholung meines neuen Personalausweises

Meine Daten:

Name, Vorname, Geburtsdatum

Ich bevollmächtige

Name, Vorname, Geburtsdatum

mit der Abholung meines neuen Personalausweises bei der Personalausweisbehörde Münster.

Zum neuen Personalausweis gebe ich folgende Erklärungen ab:

Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefs (§ 13 PAuswG)

Mir wurde der Brief mit der PIN, der PuK und dem Sperrkennwort zur Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis) vom Ausweishersteller übersandt

(Geben Sie den PIN-Brief nicht der bevollmächtigten Person mit.)

NEIN (PIN-Brief ist nicht vorhanden - bitte Erklärung zu 1a) bzw. 1b) beachten)

1a) Bei der Antragstellung hatte ich schriftlich angegeben, dass der PIN-Brief ausnahmsweise direkt an die Personalausweisbehörde gesandt werden soll. Eine Aushändigung des PIN-Briefes erfolgt nur an mich persönlich, eine Vertretung ist nicht möglich.

1b) Der PIN-Brief sollte direkt an meine Anschrift gesandt werden. Bisher habe ich diesen Brief nicht erhalten. In diesem Fall ist eine Aushändigung nicht bzw. nur unter besonderen Bedingungen möglich.

Bitte nehmen Sie persönlich Kontakt mit der Ausweisbehörde auf (Tel. 0251/492 3315)

Hinweise: Die von mir bevollmächtige Person weist sich durch einen gültigen Personalausweis oder Pass oder z.B. einen aktuellen Führerschein aus. Mein bisheriger Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis bzw. die Verlustanzeige wird vorgelegt, sofern es sich nicht um den Erstantrag handelt.

Datum, Unterschrift

JA

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