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Briefwahl ab 21. August möglich

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18.08.2017

Briefwahl ab 21. August möglich

Ab Montag, 21. August 2017, können Wahlberechtigte ihre Stimme für die Bundestags- und OB- Wahl per Briefwahl abgeben. Der Briefwahlantrag befindet sich auf der Rückseite der

Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 3. September allen Wahlberechtigten zugestellt. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigungen erhalten hat, kann sich unter Telefon 504-3830 ans Wahlamt wenden.

Wählerinnen und Wähler sollten beachten, dass die Wahlbenachrichtigung für die

Bundestagswahl auch für die Wahl zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister gilt.

Wer nur für die OB-Wahl wahlberechtigt ist, erhält eine gesonderte Wahlbenachrichtigung. Das Stadtoberhaupt wählen dürfen zum Beispiel auch Bürgerinnen und Bürger aus Staaten der Europäischen Union, die zur Bundestagswahl nicht wahlberechtigt sind.

Briefwahl ist im Wahlamt im Rathaus möglich. Wer direkt vor Ort wählen möchte, muss neben der Wahlbenachrichtigung auch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Briefwahlanträge für andere Personen können nur mit schriftlicher Vollmacht der betreffenden Person gestellt werden. Generalvollmachten oder ähnliche Vollmachten genügen hierbei nicht.

Wer den Briefwahlantrag online oder per Post ans Wahlamt schickt, erhält die

Briefwahlunterlagen nach Hause und kann dort in aller Ruhe wählen. Beim Zurückschicken ans Wahlamt sollten aber die Laufzeiten der Post bedacht werden.

Briefwahl vor Ort im Rathaus ist bis Freitag, 22. September, 18 Uhr möglich. Im Fall einer plötzlichen Erkrankung kann auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr Briefwahl beantragt werden. Wahlbriefe, die bis Sonntag um 18 Uhr nicht beim Wahlamt abgegeben wurden, werden nicht berücksichtigt. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen in den Stadtteilen dürfen keine Briefwahlunterlagen entgegennehmen.

Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine mögliche Stichwahl zur OB-Wahl am 15. Oktober.

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