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12.08.2013

Briefwahl ab sofort möglich

Ab sofort können Wahlberechtigte für die Bundestagswahl am 22. September 2013 beim Wahlamt im Rathaus Briefwahlanträge stellen. Wer seine Stimme nicht am Wahlsonntag im Wahllokal abgeben möchte oder zum Beispiel wegen einer Urlaubs- oder Dienstreise am 22.

September nicht in Ludwigshafen ist, hat so die Möglichkeit, trotzdem an der Wahl teilzunehmen.

Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl werden in Ludwigshafen ab kommenden Freitag, 16. August 2013, zugestellt. Wer bis spätestens 1. September 2013 keine

Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich unter der Rufnummer 0621 504-3839 an das Wahlamt wenden.

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort im Rathaus Ludwigshafen, Rathausplatz 20, Wahlamt, 4. Obergeschoss, täglich ab 8 Uhr zu den regelmäßigen Öffnungszeiten des Rathauses

persönlich abgeholt werden. Es ist dann auch möglich, direkt vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich. Wer aus zeitlichen Gründen Briefwahl vor der Zustellung der Wahlbenachrichtigung beantragen will, kann dies ausnahmsweise unter Vorlage eines gültigen Ausweis- oder Passdokumentes tun.

Die Briefwahlunterlagen können auch online über die Internetseite der Stadt Ludwigshafen, www.ludwigshafen.de, beantragt werden.

                     

Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten "Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines" kann jeder Wahlberechtigte seine Briefwahlunterlagen beantragen. Die

Unterlagen werden nach dem Eingang des Antrages beim Briefwahlamt dann umgehend an die Adresse des Wahlberechtigten in Ludwigshafen oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versendet. Um Missbrauch auszuschließen, erhält der Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift zusätzlich ein Informationsschreiben an seine hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden.

Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der

Wahlbenachrichtigung. Eine sogenannte Vorsorge- oder Generalvollmacht reicht nicht aus.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 20. September 2013, um 18 Uhr.

Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Wählerinnen und Wähler, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr im Rathaus im Bürgerbüro im Erdgeschoss stellen.

                                                          

Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen, vorliegen. In den Wahllokalen im Stadtgebiet dürfen am Wahltag keine Briefwahlunterlagen angenommen werden.

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Fragen zum Thema Briefwahl beantwortet das Wahlteam unter E-Mail briefwahl@ludwigshafen.de oder telefonisch unter der 0621 504-3831 an.

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