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Stichwahlen am 16. Juni 2019: Briefwahl kann ab 1. Juni beantragt werden

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28.05.2019

Stichwahlen am 16. Juni 2019: Briefwahl kann ab 1. Juni beantragt werden

Für die Stichwahlen zu den Ortvorsteherinnen und Ortsvorstehern am Sonntag, 16. Juni 2019 kann ab 1. Juni 2019 Briefwahl beantragt werden. Dies ist sowohl online über

www.ludwigshafen.de möglich als auch per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de. Der Antrag per Mail muss die persönlichen Daten und die Anschrift des Antragstellers enthalten.

Zur Stichwahl aufgerufen sind die Wählerinnen und Wähler in der Südlichen und Nördlichen Innenstadt, in der Gartenstadt, in Friesenheim, in Oggersheim, in Oppau und in Ruchheim. Der Wahlausschuss hat damit in seiner Sitzung am heutigen 28. Mai 2019 die vorläufigen

Endergebnisse der Wahlen der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher vom vergangenen Sonntag bestätigt.

Wählerinnen und Wähler, die bereits bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl am 26. Mai die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl angefordert haben, erhalten diese bis spätestens Freitag, 7. Juni 2019, unaufgefordert zugesandt. Wer sich erst jetzt für die Briefwahl entscheidet, kann diese mit dem auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag ab sofort beim Wahlamt beantragen. Sofern die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt, kann der Antrag auch formlos schriftlich beim Briefwahlamt gestellt werden. Außerdem kann auch ohne Wahlbenachrichtigung am Wahlsonntag, 16. Juni, in den Wahllokalen gewählt werden. Voraussetzung ist, dass die Wählerinnen und Wähler einen gültigen Personalausweis dabei haben.

Das Briefwahlamt im ersten Obergeschoß des Rathauses, Rathausplatz 20, ist voraussichtlich ab Montag, 3. Juni 2019, 8 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten des Briefwahlamtes sind wie folgt:

montags bis mittwochs, 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr. donnerstags 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr, freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr. Am Freitag vor der Stichwahl, am 14. Juni, ist das Briefwahlamt von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 14. Juni 2019, um 18 Uhr. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 20, Postfach 211220, 67012 Ludwigshafen vorliegen. In den Wahllokalen im Stadtgebiet dürfen keine Briefwahlunterlagen angenommen werden. Wählerinnen und Wähler, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag, 16. Juni, bis 15 Uhr im Rathaus im Wahlamt stellen.

Bei Fragen zur Briefwahl steht die zentrale Rufnummer 0621 504-3830 zur Verfügung.

   

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