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© Statistisches Landesamt Bremen
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht Telefon: (0421) 361 6070 Telefax: (0421) 361 6168 E-Mail: info@statistik.bremen.de www.wahlen.bremen.de
An der Weide 14 – 16 28195 Bremen
Statistisches Landesamt Bremen - Wahlamt -
Pressemitteilung vom 9. September 2021
Bundestagswahl am 26. September 2021:
Es wird Zeit für die Briefwahl!
BREMEN – Es sind nur noch gut zwei Wochen bis zur Wahl am 26. September! Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag nicht in ihrem Wahllokal abstimmen können oder wollen, müssen deshalb nicht auf ihr Stimmrecht verzichten. Noch bis Freitag, 24. September, 18:00 Uhr können Wahl- schein und Briefwahlunterlagen beim Wahlamt Bremen beantragt werden. Nach Ablauf der An- tragsfrist werden Briefwahlunterlagen nur noch in Ausnahmefällen bei plötzlicher Erkrankung er- teilt. Dies muss in der Regel durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Wähler:innen aus Bremen können den Antrag über das Onlineformular unter www.wahlen.bre- men.de, per E-Mail, per Brief oder per Fax beim Wahlamt Bremen stellen (Kontaktdaten: siehe unten). Aufgrund der zu berücksichtigenden Postlaufzeiten sollte der Antrag möglichst bald gestellt werden.
Eine persönliche Beantragung der Briefwahl und die direkte Stimmabgabe im Wahlamt Bremen, An der Weide 14-16, 28195 Bremen, ist 2021 nur mit Termin möglich. Wahlberechtigte aus dem Bremer Norden und dem Bremer Osten können mit einem Termin im Ortsamt Vegesack (Gerhard- Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen) bzw. im Ortsamt Osterholz (Osterholzer Heerstraße 100, 28325 Bremen) Briefwahl beantragen und auch vor Ort die Stimmen direkt abgeben. Die Terminverein- barung für alle drei Standorte erfolgt telefonisch unter (0421) 361 89288.
Für den persönlichen Antrag ist nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten.
Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Wahlschein und dem Stimmzettel muss spätestens am Wahl- sonntag, 26. September 2021, um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Später eingehende Briefe werden nicht mehr berücksichtigt. Die Wähler:innen sind selbst für den rechtzeitigen Zugang verantwortlich. Das bedeutet: Wer seine Unterlagen per Post verschicken möchte, muss den Brief rechtzeitig aufgeben. Das Wahlamt Bremen empfiehlt, den Wahlbrief spätestens am Donnerstag vor der Wahl einzuwerfen. Wahlbriefe, die nach der Briefkastenleerung am Samstag (25.Septem- ber) eingeworfen werden, können von der Post nicht mehr zugestellt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, den Wahlbrief selbst zum Wahlamt zu bringen und dort bis Sonntag, 26. September, 18:00 Uhr, in den Briefkasten zu werfen.
Weitere Auskünfte gibt es unter:
Wahlamt Bremen
Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16
28195 Bremen
Telefon: (0421) 361 88 888 Telefax: (0421) 361 22 78
E-Mail: wahlamt@statistik.bremen.de