© Landratsamt Erding Stand 02/2015 Seite 1 von 1 Vollmacht zur Abholung des Führerscheins
Vollmacht zur Abholung des Führerscheins
Landratsamt Erding Fahrerlaubnisbehörde Alois-Schießl-Platz 2 85435 Erding
Vorname, Name Vollmachtgeber/in :
Vorname, Name Bevollmächtigte/r:
Ort, Datum:
Unterschrift Vollmachtgeber/in meinen Führerschein für mich abzuholen.
Hinweise:
Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Erding:
Montag - Freitag 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Die bevollmächtigte Person muss erziehungsberechtigt sein und bei der Abholung des Führerscheins folgende Unterlagen vorlegen:
- eigenen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) - Personalausweis (oder Reisepass) des Vollmachtgebers
- Prüfbescheinigung (zum Nachweis der bestandenen Fahrprüfung im Falle des Ersterwerbes einer Fahrerlaubnis oder bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis)
- Führerschein (falls Vollmachtgeber bereits einen Führerschein besitzt, der durch ein aktuelleres Exemplar ersetzt wird)
- bzw. vorläufige Fahrberechtigung der BF17-Bescheinigung
Frau Herrn
Hiermit bevollmächtige ich,
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