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Vollmacht zur Abholung eines Führerscheins

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Academic year: 2022

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Vollmacht zur Abholung eines Führerscheins

Wichtige Hinweise:

 Die Vollmacht ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.

 Außerdem hat sich der Bevollmächtigte gegenüber der Führerscheinstelle mit einem Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.

 Die Aushändigung kann nur nach Abgabe der notwendigen Unterlagen und Begleichung der Gebühren erfolgen.

Hiermit bevollmächtige ich

◄ Familienname

◄ Geburtsname (Nur bei Abweichung vom Familiennamen)

◄ Vornamen

◄ Geburtsdatum

◄ Anschrift Hauptwohnsitz Straße, Hausnummer PLZ Ort

Frau/Herrn

◄ Familienname

◄ Geburtsname (Nur bei Abweichung vom Familiennamen)

◄ Vornamen

◄ Geburtsdatum

◄ Anschrift Hauptwohnsitz Straße, Hausnummer PLZ Ort

mein Fahrerlaubnisdokument (z.B. Führerschein, vorläufige Fahrberechtigung, Prüfbescheinigung, Ausnahmegenehmigung, etc.) beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim abzuholen.

Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Die Daten werden erhoben, um das fahrerlaubnisrechtliche Verfahren durchzuführen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit dem anzuwendenden Fachgesetz. Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet auf der Homepage der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (im Falle des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim: https://www.kreis- nea.de/uploads/tx_decibaybw/sg33_Fahrerlaubnis_-gastschein_-lehrer_-schulen_informationen_art_13_dsgvo_20180912.pdf) abrufen.

Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Referenzen

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